Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16.02.2015 1. Welcher Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung ist in jeder der drei oberen Leitungsebenen bzw. der dritten bis vierten Qualifizierungsebene a) verbeamtet oder b) angestellt (bitte für die Haushaltsjahre 2008 bis 2014 aufgeschlüsselt)? Jahr Beschäftigte mit Einstieg 3. QE und mQ A 10 (bis 2010 gehobener Dienst) bzw. vergleichbar Beschäftigte mit Einstieg 4. QE und mQ A 14 (bis 2010 höherer Dienst) bzw. vergleichbar verbeamtet angestellt verbeamtet angestellt 2008 99,45% 0,55% 98,98% 1,02% 2009 99,42% 0,58% 98,79% 1,21% 2010 99,27% 0,73% 98,91% 1,09% 2011 99,29% 0,71% 99,37% 0,63% 2012 99,25% 0,75% 99,20% 0,80% 2013 99,28% 0,72% 98,36% 1,64% 2014 99,27% 0,73% 98,31% 1,69% Soweit Nachwuchskräfte mit Einstieg in die 4. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaften als Tarifbeschäftigte eingestellt wurden, sind diese nicht erfasst. Sie werden grundsätzlich nach einem Jahr in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen. 2. Sind alle a) Steuerfahnder und b) Betriebsprüfer der Finanzverwaltung Beamtinnen und Beamte? c) Wenn nicht, welcher Anteil sind Beamtinnen und Beamte (bitte für jeweils a) und b) gesondert und für die Haushaltsjahre 2008 bis 2014 aufgeschlüsselt)? Ja. 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte aus der Finanzverwaltung sind (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren) seit dem 01.01.2008 ohne Versorgungsbezüge aus dem Dienst ausgeschieden? 4. Wie viele der in Frage 3 erwähnten ausgeschiedenen Beamtinnen und Beamten wurden vor deren Ausscheiden a) als Steuerfahnder und Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5368 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.12.2014 Finanzverwaltung Ich frage die Staatsregierung: 1. Welcher Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung ist in jeder der drei oberen Leitungsebenen bzw. der dritten bis vierten Qualifizierungsebene a) verbeamtet oder b) angestellt (bitte für die Haushaltsjahre 2008 bis 2014 aufgeschlüsselt)? 2. Sind alle a) Steuerfahnder und b) Betriebsprüfer der Finanzverwaltung Beamtinnen und Beamte? c) Wenn nicht, welcher Anteil sind Beamtinnen und Be- amte (bitte für jeweils a) und b) gesondert und für die Haushaltsjahre 2008 bis 2014 aufgeschlüsselt)? 3. Wie viele Beamtinnen und Beamte aus der Finanzverwaltung sind (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren ) seit dem 01.01.2008 ohne Versorgungsbezüge aus dem Dienst ausgeschieden? 4. Wie viele der in Frage 3 erwähnten ausgeschiedenen Beamtinnen und Beamten wurden vor deren Ausscheiden a) als Steuerfahnder und b) als Betriebsprüfer eingesetzt? 5. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Finanzverwaltung sind jährlich ihrer Anzeigepflicht nach § 41 BeamtStG bzw. Art. 86 BayBG nachgekommen, indem sie anderweitige Tätigkeiten gemeldet haben, weil diese mit ihrer früheren dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen (bitte für die Haushaltsjahre 2008 bis 2014 aufgeschlüsselt)? 6. Wie viele der in Frage 5 erwähnten anzeigenden Beamtinnen und Beamten wurden vor deren Ausscheiden a) als Steuerfahnder und b) als Betriebsprüfer eingesetzt? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5368 b) als Betriebsprüfer eingesetzt Die Beantwortung der Fragen 3 und 4 wird in folgender Tabelle zusammengefasst: Jahr Anzahl (Frage 3) zuvor eingesetzt in Steuerfahndung (Frage 4) zuvor eingesetzt in Betriebsprüfung (Frage 4) 2008 43 8 2009 31 4 2010 49 7 2011 29 7 2012 45 6 2013 63 1 4 2014 56 1 5 5. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Finanzverwaltung sind jährlich ihrer Anzeigepflicht nach § 41 BeamtStG bzw. Art. 86 BayBG nachgekommen , indem sie anderweitige Tätigkeiten gemeldet haben, weil diese mit ihrer früheren dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen (bitte für die Haushaltsjahre 2008 bis 2014 aufgeschlüsselt)? 6. Wie viele der in Frage 5 erwähnten anzeigenden Beamtinnen und Beamten wurden vor deren Ausscheiden a) als Steuerfahnder und b) als Betriebsprüfer eingesetzt? Die personalverwaltenden Stellen im Bayerischen Landesamt für Steuern führen keine Aufzeichnungen zu den Anzeigen nach § 41 BeamtStG bzw. Art. 86 BayBG. Hierzu besteht keine Verpflichtung. Nach den Erfahrungen der Personalsachbearbeiter/ innen kann jährlich von Anzeigen im einstelligen Bereich ausgegangen werden, die z.T. auch auf ehemalige Beamtinnen und Beamte in der Steuerfahndung und in der Betriebsprüfung entfallen. Das Fortwirken von Beamtenpflichten , wie die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit und die Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses stellt sicher, dass die berechtigten Interessen des Freistaats Bayern und der Steuerpflichtigen gewahrt bleiben.