menhang mit Geldanlagen in der Schweiz geführt. Diese Selbstanzeigen haben sich jeweils zu den Stichtagen 31. Dezember eines jeden Jahres (kumuliert) folgendermaßen entwickelt: Bußgeld- und Strafsachenstellen 31.12. 2010 31.12. 2011 31.12. 2012 31.12. 2013 31.12. 2014 Augsburg-Stadt 437 450 496 608 884 Bayreuth 102 157 221 364 588 Hof 132 138 199 366 626 Kempten 508 583 659 1.114 1.670 Landshut 130 177 194 370 764 München 1.324 1.542 1.904 3.526 5.942 Nürnberg-Süd 432 487 651 1.297 1.999 Passau 65 66 84 112 197 Regensburg 212 229 306 427 645 Rosenheim 205 205 232 384 663 Würzburg 337 358 484 835 1.352 Die Aufzeichnungen stellen nicht auf die Regierungsbezirke , sondern auf die Bezirke der Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter ab. Diese Bezirke sind nicht deckungsgleich mit den Regierungsbezirken. Vielmehr sind die Bußgeld- und Strafsachenstellen zum Teil auch für die Amtsbezirke von Finanzämtern in anderen Regierungsbezirken zuständig. Vor diesem Hintergrund kann die Frage nur bezogen auf die Finanzämter beantwortet werden. 2. Welche Steuersummen wurden durch die Selbstanzeigen dem Fiskus zugeführt (aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken und Finanzämtern)? Die Steuermehreinnahmen haben sich zu den Stichtagen 31. Dezember eines jeden Jahres (kumuliert) folgendermaßen entwickelt: Bußgeld- und Strafsachenstellen 31.12. 2010 in Mio. € 31.12. 2011 in Mio. € 31.12. 2012 in Mio. € 31.12. 2013 in Mio. € 31.12. 2014 in Mio. € Augsburg-Stadt 50 52 45 51 58 Bayreuth 12 12 14 21 37 Hof 13 14 17 25 40 Kempten 67 77 91 135 174 Landshut 11 14 16 37 59 München 115 140 245 270 350 Nürnberg-Süd 61 66 91 180 203 Passau 6 6 7 8 10 Regensburg 19 20 25 38 87 Rosenheim 15 15 17 28 68 Würzburg 18 19 20 28 33 Die Steuermehreinnahmen beruhen auf grober Schätzung und verteilen sich entsprechend den verfassungsrechtlichen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5369 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 16.01.2015 Selbstanzeigen an den bayerischen Finanzämtern Zum 1. Januar 2015 wurden die Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige verschärft. Daher ist im letzten Jahr die Zahl der Selbstanzeigen nochmals deutlich angestiegen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Selbstanzeigen vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2014 an den bayerischen Finanzämtern entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken und Finanzämtern)? 2. Welche Steuersummen wurden durch die Selbstanzeigen dem Fiskus zugeführt (aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken und Finanzämtern)? 3. Sieht die bayerische Staatsregierung aufgrund der eingeführten verschärften Regeln bei der strafbefreienden Selbstanzeige und der damit einhergehenden deutlichen Zunahme bei den Selbstanzeigen nunmehr die Notwendigkeit , das Personal in der Steuerverwaltung für einen besseren Steuervollzug und damit für mehr Steuergerechtigkeit in Bayern entsprechend aufzustocken? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16.02.2015 1. Wie hat sich die Anzahl der Selbstanzeigen vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2014 an den bayerischen Finanzämtern entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken und Finanzämtern )? Aufzeichnungen über den Eingang von Selbstanzeigen generell liegen nicht vor. Allerdings werden in Bayern seit Februar 2010 Aufzeichnungen über den Eingang von Selbstanzeigen im Zusam- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5369 Vorgaben über das Finanzwesen auf Bund, Land und Kommunen . Zur Frage der Aufschlüsselung der Daten nach Regierungsbezirken wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Sieht die Staatsregierung aufgrund der eingeführten verschärften Regeln bei der strafbefreienden Selbstanzeige und der damit einhergehenden deutlichen Zunahme bei den Selbstanzeigen nunmehr die Notwendigkeit , das Personal in der Steuerverwaltung für einen besseren Steuervollzug und damit für mehr Steuergerechtigkeit in Bayern entsprechend aufzustocken ? Das Jahr 2014 ist das Rekordjahr an Selbstanzeigen gewesen . Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Pläne der Finanzminister von Bund und Ländern zur weiteren und deutlichen Verschärfung der Vorgaben über die Selbstanzeige mit Gesetz vom 22. Dezember 2014 umgesetzt wurden und am 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind. Im Jahr 2015 ist mit einem deutlichen Abwärtstrend der SelbstanzeigenEingänge zu rechnen. Unabhängig davon werden die Finanzämter personell gestärkt . Unter Berücksichtigung der Maßnahmen im Doppelhaushalt 2015/2016 summieren sich die zusätzlichen Stellen , die die Steuerverwaltung seit 2009 erhalten hat, auf fast 2.000 Stellen für Beamte und Anwärter. Die Zahl der Neueinstellungen wurde den letzten Jahren massiv gesteigert. Derzeit befinden sich fast 2.000 Kräfte in Ausbildung. Damit kann nicht nur jeder ausscheidende Steuerbeamte ersetzt werden. Vielmehr wird die Personalbesetzung insgesamt erhöht . Die Neueinstellungen werden auch künftig auf hohem Niveau fortgesetzt.