Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.02.2015 Zu 1.: Auf der Verkehrsministerkonferenz am 1./2. Oktober 2014 in Kiel haben die Länder einen einvernehmlichen Beschluss zur Revision der Regionalisierungsmittel gefasst, der auch von der Staatsregierung mitgetragen wird. Danach kann der zwingende Bedarf der Länder nur mit einer Mindestausstattung mit Regionalisierungsmitteln durch den Bund von 8,5 Milliarden Euro jährlich ab 2015 und einer jährlichen Dynamisierung dieses Betrages mit 2,8 % gedeckt werden. Diese Summe ist vom Bund zu leisten, um die grundgesetzliche Garantie, die den Ländern zur Erfüllung der mit der Regionalisierung übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel bereitzustellen , einzulösen. Diese Forderung haben die Länder über den Bundesrat als Gesetzesentwurf eingebracht. Zu 2.: Da das Verfahren zur Revision des Regionalisierungsgesetzes noch andauert, kann nicht beziffert werden, welcher Betrag an Regionalisierungsmitteln künftig zur Verfügung steht. Ein „Fehlbetrag“ ist im Doppelhaushalt 2015/2016 nicht ausgewiesen. Zu 3.: Da Auftragsvergaben im Bereich von Schienenpersonennahverkehrsleistungen nur im Rahmen haushaltsrechtlicher Ermächtigungen stattfinden, gibt es keine solchen Bestellungen oder Anschaffungen. Zu 4.: Entfällt. Zu 5.: Wie sich aus der Antwort zu Frage 3 ergibt, besteht kein Mittelausgleichsbedarf. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5370 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 17.12.2014 Finanzierungslücke bei der Bestellung von Regionalverkehrsangeboten in Bayern Laut dem Artikel „Wenn Regionalzüge auf freier Strecke halten “ in der Ausgabe der Zeitung „Die Welt“ vom 27.11.2014 fehlt im verabschiedeten Bundeshaushalt 2015 die Dynamisierungen der Finanzmittel für den Regionalverkehr. Die kontinuierliche Erhöhung dieser Regionalisierungsmittel, die auf die Bahnreform von 1994 zurückgehen, wurde jedoch von den Ländern bereits eingeplant, sodass eine Deckungslücke von 108 Millionen Euro entsteht. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Ziele verfolgt die Staatsregierung gegenüber der Bundesregierung bezüglich der Ausgestaltung dieser Regionalisierungmittel ? 2. Welche Summe fehlen dem Freistaat aufgrund der reduzierten Bundesmittel in diesem Bereich im Doppelhaushalt 15/16? 3. Gibt es bereits in Auftrag gegebene Bestellungen oder Anschaffungen, wie z. B. Streckenkilometer oder neue Züge, die aufgrund der gekürzten Bundesmittel nun nicht getätigt werden können bzw. storniert werden müssen? 4. Wenn ja, welche sind das? 5. Wenn nein, welche finanziellen Mittel werden für den Ausgleich verwendet?