Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 17.02.2015 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einschaltung der Immobilien Freistaat Bayern und den in Unterbringungsfragen zuständigen Regierungen wie folgt beantwortet: 1. Welche Grundstücke, Gebäude und Wohnungen verwaltet die BIMA in Bayern? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse und Angaben vor, da es sich um ein Portfolio einer Bundesbehörde handelt. 2. Welchen Standards müssen die Immobilien aus dem Bestand der BIMA genügen, um für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen genutzt werden zu können? Für Immobilien aus dem Bestand der BIMA gelten die gleichen Anforderungen wie an alle anderen Objekte zur Asylbewerberunterbringung. Insbesondere müssen grundsätzlich die gültigen baurechtlichen bzw. bautechnischen Anforderungen gewahrt werden. Zudem müssen die Objekte bei einer Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft den Mindestkapazitäten bei Teilunterkünften von 30 Plätzen bzw. von 50 Plätze n nach dem Aufnahmegesetz entsprechen. Des Weiteren müssen die Immobilien – ggf. nach baulicher Ertüchtigung – insbesondere den Leitlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber entsprechen. 3. Welche von der BIMA verwalteten Gebäude in Bayern werden bereits für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen genutzt? Regierungsbezirk Oberbayern •   Gemeinschaftsunterkunft Neuburg an der Donau (Gebäu- de der ehemaligen Kaserne) •   Dependance der Aufnahmeeinrichtung München FFB Fliegerhorst  (Gebäude des Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck) •   Dependance der Aufnahmeeinrichtung München Max-Immelmann -Kaserne  in Manching/Ingolstadt  (Gebäude  der  Max-Immelmann-Kaserne) •   Dependance  der Aufnahmeeinrichtung München  Funkkaserne  in München (Gebäude der ehemaligen Funkkaserne) Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5371 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert SPD vom 16.12.2014 Potenzial zur Nutzung von Immobilien aus dem Bestand der Bundesanstalt für Immobilienverwaltung für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Bayern Durch den Beschluss des Haushaltsplans im Bundestag am 25. November 2014 wurde die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben  (BIMA) von ihrer Verpflichtung der wirtschaftlichen  Verwertung einer Immobilie befreit, wenn dadurch vor  Ort die Unterbringung von Flüchtlingen möglich wird. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Grundstücke, Gebäude und Wohnungen verwaltet die BIMA in Bayern? 2. Welchen Standards müssen Immobilien aus dem Bestand der BIMA genügen, um für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen genutzt werden zu können? 3. Welche von der BIMA verwalteten Gebäude in Bayern werden bereits für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen genutzt? 4. a) Welche bisher noch nicht für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen genutzten Immobilien aus dem Bestand der BIMA sind im aktuellen Bauzustand für diesen Zweck geeignet? b) Welche Immobilien aus dem Bestand der BIMA können bis zu welchem Zeitpunkt für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen nutzbar gemacht werden? 5. Wer entscheidet auf welcher Grundlage, welche Objekte angemietet werden? 6. Was unternimmt die Staatsregierung, um dafür zu sorgen , dass die geeigneten Immobilien schnell und unbürokratisch den Kommunen und Bezirksregierungen zur Anmietung vorgeschlagen werden? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5371 Regierungsbezirk Niederbayern •   Gemeinschaftsunterkunft Grafenau •   Aufnahmeeinrichtung Deggendorf (Unterkunftsgebäude) Regierungsbezirk Oberpfalz •   Gemeinschaftsunterkunft Weiden, Kasernenstraße 4 •   Übergangs-Aufnahmeeinrichtung Regensburg (Pionierka- serne) Regierungsbezirk Oberfranken •   Gemeinschaftsunterkunft Bamberg, Geisfelder Straße 50  und 52 •   Gemeinschaftsunterkunft Bamberg, Geisfelder Straße 98 Regierungsbezirk Mittelfranken In Mittelfranken werden keine von der BIMA verwalteten Gebäude für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen genutzt. Die Otto-Lilienthal-Kaserne Roth, die befristet bis zum 30. September 2016 teilweise als Notunterkunft bzw. Dependance der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Zirndorf zur Verfügung gestellt wurde, wird nicht von der BIMA, sondern  vom Dienstleistungszentrum der Bundeswehr verwaltet. Regierungsbezirk Unterfranken •   Gemeinschaftsunterkunft Würzburg, Veitshöchheimer Str.  100 (ehem. Emery-Barracks) •   Gemeinschaftsunterkunft  Aschaffenburg,  Schweinfurter  Str. 2 (ehem. Graves-Barracks) •   Gemeinschaftsunterkunft  Geldersheim/Conn-Barracks  (ehem. Conn-Barracks in Geldersheim, Lkr. Schweinfurt) Regierungsbezirk Schwaben •   Not-Aufnahmeeinrichtung  Donauwörth  (Gebäude  3  der  ehem. Alfred-Delp-Kaserne) •   Not-Aufnahmeeinrichtung Sonthofen (Gebäude der Grün- tenkaserne; allerdings schon von der Stadt Sonthofen aufgekauft , d. h. wird nicht mehr durch die BIMA verwaltet) 4. a) Welche bisher noch nicht für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen genutzten Immobilien aus dem Bestand der BIMA sind im aktuellen Bauzustand für diesen Zweck geeignet? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse und Angaben vor, siehe Antwort zu Frage 1. Seitens der Immobilien Freistaat Bayern und der Regierungen wird aber regelmäßig bei der BIMA wegen verfügbarer Objekte nachgefragt. Die von der BIMA angebotenen Objekte werden stets  zeitnah auf  ihre Verwendbarkeit  geprüft . Eine Untersuchung des vollständigen Bestandes entbehrlicher Objekte durch die Immobilien Freistaat Bayern und die Regierungen ist allerdings nicht möglich. b) Welche Immobilien aus dem Bestand der BIMA können bis zu welchem Zeitpunkt für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen nutzbar gemacht werden? Das Objekt Bajuwarenstraße 2d in 93053 Regensburg wird  für die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber bebaut. Die Fertigstellung der gesamten Einrichtung ist für Ende 2016 geplant; ein Teil wird voraussichtlich bereits Ende 2015 bezugsfertig sein. Die  Forstdienststelle  Velburg  soll  für  die  Unterbringung  von Asylbewerbern hergerichtet werden. Die Bezugsfertigstellung ist voraussichtlich im Juni 2015. Im  Übrigen  sind  der  Staatsregierung  keine  Immobilien  aus dem Bestand der BIMA bekannt, die für die Unterbringung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen nutzbar gemacht werden könnten. 5. Wer entscheidet auf welcher Grundlage, welche Objekte angemietet werden? Die Entscheidung über eine Anmietung trifft grundsätzlich die Regierung nach Feststellung der fachlichen Eignung auf der Grundlage einer Anmietempfehlung der IMBY (Wirtschaftlichkeitsprüfung).  Die  Fachaufsicht  obliegt  dem  Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration . 6. Was unternimmt die Staatsregierung, um dafür zu sorgen, dass die geeigneten Immobilien schnell und unbürokratisch den Kommunen und Bezirksregierungen zur Anmietung vorgeschlagen werden ? Die besondere Notwendigkeit und der hohe Bedarf an Unterbringungskapazitäten wurde der BIMA in Gesprächen, u. a. bereits am 29. Juli 2013 und 11. Juli 2014, durch die  Staatsregierung kommuniziert. Dabei waren u. a. der Parlamentarische  Staatssekretär  beim Bundesminister  der Verteidigung  und der Vorstand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben anwesend. Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass die Regierungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Errichtung und den Betrieb von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften hinsichtlich konkreter Objekte Anfragen   an  die  örtlichen Vertretungen  der BIMA  richten. Auch  sind die Regierungspräsidenten Konversionsbeauftragte für ihren Regierungsbezirk. Daher sind diese im Bereich der militärischen Liegenschaften eng in die entsprechenden Planungen eingebunden und können ggf. eine etwaige Nutzung entsprechender Bundeswehreinrichtungen unmittelbar für Unterbringungszwecke in Erwägung ziehen.