Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 13.02.2015 Zu 1.: Die aktuellen Vorgaben sowie die Höhe der Boni können dem einschlägigen Merkblatt des Staatsministeriums entnommen werden. Dieses Merkblatt steht auf den Internetseiten des Staatsministeriums unter http://www.km.bayern. de/lehrer/fort-und-weiterbildung/erweiterungsfaecher.html als Download zur Verfügung. Zu 2.: Die im in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Merkblatt genannten Boni gelten für die Einstellungstermine Februar 2015 und September 2015. Jährlich im Oktober werden die für die folgenden beiden Einstellungstermine geltenden Boni veröffentlicht; Änderungen werden jedoch nur bei einer absehbar langfristigen Veränderung der Bedarfs- und Bewerbersituation vorgenommen . Bereits jetzt absehbare Änderungen können den im Merkblatt enthaltenen Fußnoten entnommen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5382 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 15.01.2015 Bonusregelungen bei Erweiterungsprüfungen zum Lehramt am Gymnasium Ein Lehramtsstudium in einer bestimmten Fächerverbindung kann nach Maßgabe des Bayer. Lehrerbildungsgesetzes mit dem Studium eines dritten Faches erweitert werden (Erweiterungsfach). Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie lauten die aktuellen Vorgaben für die grundständige und nachträgliche Erweiterung und welche Boni gelten derzeit (Schuljahr 2014/2015) für den sprachlich-literarisch -künstlerischen Bereich, den mathematisch-naturwissenschaftlich -technischen Bereich, den gesellschaftswissenschaftlichen Bereich und die sonstigen Fächer? 2. Gelten diese Boni auch noch für die nächsten drei Schuljahre oder sind Änderungen geplant und wenn ja, welche?