Die Daten für das Jahr 2013 wurden für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Klaus Adelt vom 14. November 2014, deren Drucklegung noch nicht erfolgt ist, erhoben und werden nachfolgend wiedergegeben . Für das Jahr 2014 liegen noch keine Angaben vor. Regierungsbezirk Aufgabenträger ÖPNV-Z 2013 Oberbayern Große Kreisstadt Bad Reichenhall 100.000,00 € Stadt Bad Tölz 43.000,00 € Stadt Burghausen 90.000,00 € Große Kreisstadt Dachau 4.000,00 € Stadt Freilassing 40.000,00 € Große Kreisstadt Freising 80.000,00 € Markt Garmisch-Partenkirchen 100.000,00 € Stadt Kolbermoor 6.500,00 € Stadt Laufen 5.000,00 € Stadt Mühldorf a. Inn 20.000,00 € Große Kreisstadt Neuburg a. d. Donau 145.000,00 € Stadt Penzberg 91.000,00 € Stadt Pfaffenhofen/Ilm 125.000,00 € Gemeinde Poing 70.000,00 € Stadt Schongau 15.000,00 € Gemeinde Vaterstetten 26.000,00 € Stadt Waldkraiburg 13.000,00 € Stadt Weilheim i. OB 55.000,00 € Summe 1.028.500,00 € Stadt Ingolstadt 660.000,00 € Stadt München 7.509.000,00 € Stadt Rosenheim 130.000,00 € Summe 8.299.000,00 € Landkreis Mühldorf am Inn 65.000,00 € Landkreis Altötting 2.300,00 € Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 433.000,00 € Landkreis Berchtesgadener Land 40.000,00 € Landkreis Dachau 630.000,00 € Landkreis Ebersberg 405.000,00 € Landkreis Eichstätt 240.000,00 € Landkreis Erding 662.000,00 € Landkreis Freising 683.000,00 € Landkreis Fürstenfeldbruck 815.000,00 € Landkreis Garmisch-Partenkirchen 143.850,00 € Landkreis Landsberg a. Lech 290.000,00 € Landkreis Miesbach 75.000,00 € Landkreis München 1.503.000,00 € Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 77.000,00 € Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm 47.000,00 € Landkreis Starnberg 300.000,00 € Landkreis Traunstein 150.000,00 € Landkreis Weilheim-Schongau 80.850,00 € Landkreis Rosenheim (inkl. Chiemseebahn) 225.500,00 € Summe 6.867.500,00 € 16.195.000,00 € Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5388 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 12.12.2014 Verteilung der ÖPNV-Mittel Viel wird über die gleichwertigen Lebensverhältnisse gesprochen . Dazu gehört auch die Mobilität im ländlichen Raum durch den ÖPNV. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie verteilen sich die ÖPNV-Mittel (nach BayÖPNVG) seit 2009 auf die jeweiligen Regierungsbezirke und deren Landkreise und kreisfreien Städte? 2. a) Welche Förderprozentsätze (bitte auch die Fördersummen angeben) erhielten die Gemeinden in Niederbayern seit 2009? b) Welche Ursachen haben drastische Mittelkürzungen, wie z. B. für den Landkreis Landshut (2012: 46,39 %, 2013: 37,91 %, 2014: 19,68 %) ? 3. Welchen Hintergrund hat die Erklärung im Bewilligungsbescheid (unter IV. Hinweise), dass der Bescheid erst wirksam wird, wenn sich die Kommune gegenüber der Bezirksregierung schriftlich mit seinem Inhalt einverstanden erklärt? a) Was passiert, wenn die Kommune sich nicht einverstanden erklärt? 4. Wie beurteilt die Staatsregierung die Situation, dass in Niederbayern die Mittel regelmäßig gekürzt wurden, in Hinsicht auf das Verfassungsziel der „gleichwertigen Lebensverhältnisse“? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.02.2015 1. Wie verteilen sich die ÖPNV-Mittel (nach BayÖPNVG) seit 2009 auf die jeweiligen Regierungsbezirke und deren Landkreise und kreisfreien Städte? Für den Zeitraum bis 2012 wurden die gewünschten Daten im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Alexander Muthmann vom 2. Mai 2013 erhoben. Auf die Drucksache 16/17893 vom 21. August 2013 wird verwiesen. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5388 Regierungsbezirk Aufgabenträger ÖPNV-Z 2013 Nieder- Markt Bad Birnbach 12.726,00 € bayern Gemeinde Bad Füssing Stadt Bad Griesbach 7.026,00 € Stadt Dingolfing 6.285,00 € Stadt Landau a. d. Isar 22.666,00 € Stadt Pfarrkirchen 14.819,00 € Summe 63.522,00 € Stadt Landshut 387.165,00 € Stadt Passau 431.877,00 € Stadt Straubing 87.944,00 € Summe 906.986,00 € Landkreis Deggendorf 282.746,00 € Landkreis Dingolfing-Landau 119.203,00 € Landkreis Freyung-Grafenau 364.865,00 € Landkreis Kelheim 264.571,00 € Landkreis Landshut 338.488,00 € Landkreis Passau 801.177,00 € Landkreis Regen 201.924,00 € Landkreis Rottal-Inn 237.946,00 € Landkreis Straubing-Bogen 214.572,00 € Summe 2.825.492,00 € 3.796.000,00 € Oberpfalz Stadt Burglengenfeld 17.000,00 € Stadt Nabburg 8.500,00 € Große Kreisstadt Schwandorf 32.000,00 € Stadt Tirschenreuth 6.000,00 € Summe 63.500,00 € Stadt Amberg und Landkreis AmbergSulzbach 693.000,00 € Stadt Regensburg 831.000,00 € Stadt Weiden i. d. OPf. 285.000,00 € Summe 1.809.000,00 € Landkreis Cham 295.000,00 € Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 292.000,00 € Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 109.000,00 € Landkreis Regensburg 1.005.000,00 € Landkreis Schwandorf 240.000,00 € Landkreis Tirschenreuth 175.500,00 € Große Kreisstadt Neumarkt i. d. OPf. 154.000,00 € Summe 2.270.500,00 € 4.143.000,00 € Ober- Stadt Bamberg 388.835,00 € franken Stadt Bayreuth 361.415,00 € Stadt Coburg 103.315,00 € Stadt Hof 304.115,00 € Summe 1.157.680,00 € Landkreis Bamberg 371.015,00 € Landkreis Bayreuth 445.315,00 € Landkreis Coburg 236.615,00 € Landkreis Forchheim 618.215,00 € Landkreis Hof 240.115,00 € Landkreis Kronach 229.415,00 € Landkreis Kulmbach 202.915,00 € Landkreis Lichtenfels 182.800,00 € Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge 300.915,00 € Summe 2.827.320,00 € 3.985.000,00 € Mittel- Stadt Herzogenaurach 277.743,42 € franken Summe 277.743,42 € Stadt Ansbach 235.820,40 € Stadt Erlangen 410.761,98 € Stadt Fürth 861.220,38 € Stadt Nürnberg 4.366.330,39 € Stadt Schwabach 123.170,54 € Summe 5.997.303,69 € Regierungsbezirk Aufgabenträger ÖPNV-Z 2013 Mittel- Landkreis Ansbach 363.872,81 € franken Landkreis Erlangen-Höchstadt 556.682,50 € Landkreis Fürth 821.525,00 € Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 133.672,66 € Landkreis Nürnberger Land 853.138,12 € Landkreis Roth 484.603,00 € Landkreis WeißenburgGunzenhausen 119.047,26 € Summe 3.332.541,35 € 9.607.588,46 € Unter- Stadt Alzenau 75.000,00 € franken Summe 75.000,00 € Stadt Aschaffenburg 750.000,00 € Stadt Schweinfurt 800.000,00 € Stadt Würzburg 1.144.000,00 € Summe 2.694.000,00 € Landkreis Aschaffenburg 225.500,00 € Landkreis Bad Kissingen 312.000,00 € Landkreis Haßberge 139.000,00 € Landkreis Kitzingen 510.000,00 € Landkreis Main-Spessart 520.000,00 € Landkreis Miltenberg 134.500,00 € Landkreis Rhön-Grabfeld 172.000,00 € Landkreis Schweinfurt 130.100,00 € Landkreis Würzburg 1.355.000,00 € Summe 3.498.100,00 € 6.267.100,00 € Schwaben Große Kreisstadt Donauwörth 44.807,95 € Große Kreisstadt Lindau (Bodensee) 134.238,21 € Summe 179.046,16 € Stadt Augsburg 2.175.000,00 € Stadt Kaufbeuren 86.960,06 € Stadt Kempten (Allgäu) 148.888,30 € Stadt Memmingen 30.308,33 € Summe 2.441.156,69 € Landkreis Aichach-Friedberg 798.561,63 € Landkreis Augsburg 1.412.333,34 € Landkreis Dillingen a. d. Donau 175.480,16 € Landkreis Donau-Ries 171.481,02 € Landkreis Günzburg 157.945,87 € Landkreis Lindau (Bodensee) 253.221,02 € Landkreis Neu-Ulm 463.039,20 € Landkreis Oberallgäu 545.627,26 € Landkreis Ostallgäu 222.217,79 € Landkreis Unterallgäu 191.889,86 € Summe 4.391.797,15 € 7.012.000,00 € 2. a) Welche Förderprozentsätze (bitte auch Fördersummen angeben) erhielten die Gemeinden in Niederbayern seit 2009? Hierzu wird auf die Drucksache 17/4728 (Anfragen zum Plenum vom 8. Dezember 2014 mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung), Seite 8, Anfrage im Plenum des Herrn Abgeordneten Alexander Muthmann (veröffentlicht unter https://www.bayern.landtag.de/ www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksa chen/0000003000/0000003392.pdf) verwiesen. b) Welche Ursachen haben drastische Mittelkürzungen , wie z. B. für den Landkreis Landshut (2012: 46,39 %, 2013: 37,91 %, 2014: 19,68 %)? Vorab weisen wir darauf hin, dass die im Klammerzusatz angegebenen Quoten nicht die Förderquoten des Land- Drucksache 17/5388 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 kreises Landshut für die Jahre 2012, 2013 und 2014 wiedergeben . Offensichtlich wurden diese Quoten errechnet, indem die im Förderantrag angegebenen voraussichtlichen Ausgaben (= Prognose) in Beziehung zu den tatsächlichen Zuweisungen gesetzt wurden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die tatsächlichen Ausgaben (laut Verwendungsnachweis ) in der Regel beträchtlich von den im Antrag angegebenen geplanten Ausgaben abweichen, z. B. weil im Laufe des Jahres bestimmte Maßnahmen doch nicht umgesetzt wurden. Bezogen auf die tatsächlichen Ausgaben lt. Verwendungsnachweis lagen die Förderquoten in den vergangenen Jahren bei: ÖPNV Zuweisung tatsächliche Ausgaben lt. Verwendungsnachweis Förderquote 2012 280.728 € 583.561 € 48,1% 2013 338.488 € 620.093 € 54,6% 2014 254.554 € liegen noch nicht vor Demnach hat sich die Förderquote von 48,1% im Jahr 2012 auf 54,6 % im Jahr 2013 erhöht! Die tatsächliche Förderquote 2014 kann erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises 2014 ermittelt werden. Die Änderung der Höhe der auf den Landkreis Landshut entfallenden ÖPNV-Zuweisungen beruht auf folgenden Ursachen : 1) Die Höhe der ÖPNV-Zuweisungen, die ein einzelner Aufgabenträger erhält, ist zunächst abhängig von den Gesamtmitteln , die der Regierung von Niederbayern von der Obersten Baubehörde zur Verteilung zugewiesen werden. In den letzten Jahren beliefen sich diese Gesamtmittel auf 2012: 3.529 T€ 2013: 3.796 T€ 2014: 3.656 T€ Die im Vergleich zum Vorjahr um 140 T€ reduzierte Zuweisung , die die Regierung von Niederbayern im Jahr 2014 erhalten hat, schlägt auf alle Aufgabenträger durch. 2) Die Regierung von Niederbayern verteilt die ihr zugewiesenen Mittel nach folgenden Parametern (siehe auch Zuwendungsbescheid unter II. „Fördergrundlagen“) weiter: – Nutzplatzkilometer – finanzielle Leistungskraft – erforderlicher Aufwand des Aufgabenträgers zur Gewähr- leistung einer angemessenen Verkehrsbedienung – Umfang, in dem der Aufgabenträger die allgemeinen An- forderungen (Art. 4 BayÖPNVG) und den Bedienungsstandard (Art. 5 BayÖPNVG) erfüllt – Qualität von vorhandenen bzw. in Gründung befindlichen Kooperationen 3) Bei einer Analyse der Parameter des Landkreises Landshut fällt auf, dass die Entwicklung der Nutzplatzkilometer seit Jahren rückläufig ist: 2012: 238.891.806 km 2013: 236.182.389 km 2014: 231.704.199 km Die im Jahr 2014 zugrunde gelegten Nutzplatzkilometer haben sich im Vergleich zum Vorjahr (2013) also um 4.478.190 km verringert. Im gleichen Zeitraum hat sich demgegenüber niederbayernweit die Zahl der gefahrenen Nutzplatzkilometer erhöht. Dies wirkt sich negativ auf die Höhe der ÖPNVZuweisung des Landkreises Landshut aus. 4) Die finanzielle Leistungskraft des Landkreises Landshut entwickelte sich in den letzten 3 Jahren wie folgt: 2012: 957,57 € / Einwohner 2013: 836,64 € / Einwohner 2014: 1.131,51 € / Einwohner (jeweils gemäß Angaben des Bayer. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung ) Die außerordentliche Verbesserung der finanziellen Leistungskraft des Landkreises Landshut im Jahr 2014 wirkt sich bei der Berechnung der Höhe der ÖPNV-Zuweisung negativ aus. Grundsätzlich findet die Steuerkraft bei der Berechnung der ÖPNV-Zuweisung dergestalt Berücksichtigung, dass ein hoher Wert zu einer niedrigeren Zuweisung führt und umgekehrt. Um die Steuerkraft des Landkreises Landshut besser einordnen zu können, verweisen wir darauf, dass am Stichtag 30. Juni 2013 der Durchschnitt der finanziellen Leistungskraft aller niederbayerischen Landkreise (ohne kreisfreie Städte und ohne kreisangehörige Gemeinden, die selbst Aufgabenträger sind) bei 860,39 € lag. 5) Nachdem es sich bei der Fördersumme, die der Regierung von Niederbayern zur Weiterverteilung an die Aufgabenträger zur Verfügung steht, aufgrund der genau bezifferten Mittelzuweisung der OBB um einen fixen Betrag handelt, wirken sich alle Veränderungen der Parameter der anderen Aufgabenträger (z. B. Änderungen bei den Nutzplatzkilometern oder der finanziellen Leistungskraft) immer auch entsprechend negativ oder positiv auf den Verteilungsschlüssel und somit auch auf die Zuweisungssumme der übrigen Aufgabenträger, also auch auf diejenige des Landkreises Landshut aus. 3. Welchen Hintergrund hat die Erklärung im Bewilligungsbescheid (unter IV. Hinweise), dass der Bescheid erst wirksam wird, wenn sich die Kommune gegenüber der Bezirksregierung schriftlich mit seinem Inhalt einverstanden erklärt? Um den Aufgabenträgern die Zuwendung möglichst zeitnah nach dem Erlass des Zuwendungsbescheides auszahlen zu können, bietet die Regierung von Niederbayern den Kommunen die Möglichkeit an, sich schriftlich mit dem Bescheidsinhalt einverstanden zu erklären (= Rechtsmittelverzicht ). Wenn diese Erklärung bei der Regierung eingegangen und die Auszahlung beantragt ist, wird umgehend die Auszahlung veranlasst. Der Auszahlungsvorgang kann bei dieser Verfahrensweise in der Regel innerhalb einer Woche nach Bescheidserlass abgewickelt werden. a) Was passiert, wenn die Kommune sich nicht einverstanden erklärt? Verwaltungsverfahrensrechtlich handelt es sich bei dem Zuwendungsbescheid um einen unter einer aufschiebenden Bedingung erlassenen Verwaltungsakt. Der Bescheid wird erst wirksam, wenn sich der Bescheidsadressat gegenüber der Regierung von Niederbayern schriftlich mit seinem Inhalt einverstanden erklärt hat. Wenn sich eine Kommune nicht mit dem Bescheidsinhalt einverstanden erklärt, erhält sie einen gleichlautenden Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung , gegen den sie gerichtlich vorgehen kann. 4. Wie beurteilt die Staatsregierung die Situation, dass in Niederbayern die Mittel regelmäßig gekürzt wurden, in Hinsicht auf das Verfassungsziel der „gleichwertigen Lebensverhältnisse“? Die Summe der zur Verfügung stehenden ÖPNV-Zuweisun- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5388 gen stellt das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und den kommunalen Spitzenverbänden zum kommunalen Finanzausgleich dar (Art. 13 d FAG, Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund ). Eine regelmäßige Kürzung der den ÖPNV-Aufgabenträgern im Regierungsbezirk Niederbayern gewährten ÖPNVZuweisungen in den letzten Jahren hat nicht stattgefunden: Jahr 2014 2013 2012 2011 Zuweisungen 3.656.000 € 3.796.000 € 3.529.000 € 3.762.171 € Die Verteilung der ÖPNV-Zuweisungen auf die Regierungsbezirke erfolgt auf Grundlage der in Art. 28 BayÖP- NVG genannten Verteilungsparameter „Nutzplatzkilometer“, „finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „erforderlicher Aufwand“ sowie des im Jahr 2004 zusätzlich eingeführten Faktors für die Berücksichtigung der Kooperationen im ländlichen Raum. Dabei wird auf die Daten des Landesamtes für Statistik sowie Angaben der Aufgabenträger zurückgegriffen. Die Verteilung der Mittel auf die Bezirksregierungen erfolgt getrennt in zwei Blöcken. 34 % der Mittel gehen an die Ballungsräume München, Regensburg, Würzburg, Augsburg und die Städteachse Nürnberg-Erlangen-Fürth, 66 % an die übrigen Gebiete. Die Räume jenseits dieser Großstädte erfahren bei der Verteilung der ÖPNV-Zuweisungen hierdurch eine überproportionale Berücksichtigung.