b) Für welche konkreten Förderprogramme verlieren diese „Räume mit besonderem Handlungsbedarf” bzw. die hier ansässigen privaten Unternehmen durch die Neueinteilung der Fördergebietskulisse die Grundvoraussetzung für eine pozentielle Förderung? c) Welche Möglichkeiten bleiben den betroffenen Unternehmen , für Investitionen, betriebs- und arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen Fördermittel zu akquirieren? 5. Inwieweit will die Staatsregierung den Wegfall bzw. die Kürzung von Fördermitteln durch landespolitische Maßnahmen kompensieren? 6. a) Stimmt es, dass standortunabhängige Unternehmen höhere Chancen auf die Bewilligung von Fördermitteln der regionalen Wirtschaftsförderung haben als standortabhängige Unternehmen? b) Falls ja, warum? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 18.02.2015 1. a) Wie viele Zuschüsse gingen in den Jahren 2012 bis 2014 im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderungsprogramme an private Unternehmen (aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie hoch sind in diesem Zusammenhang die Zuschüsse ausgefallen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Investitionen wurden dadurch in den genannten Jahren getätigt (bitte aufgeschlüsselt nach Höhe, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte)? 2. Wie viele Arbeitsplätze konnten dabei neu geschaffen oder gesichert werden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5400 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 14.01.2015 Regionale Wirtschaftsförderung in Bayern Mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2015/16 stehen für die regionale Wirtschaftsförderung in Bayern für 2015 nur 108,5 Mio. und für 2016 nur 103,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Ilse Aigner, begründete dies mit der Modifizierung der GRW-Fördergebietskulissen (GRW = Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Zuschüsse gingen in den Jahren 2012 bis 2014 im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderungsprogramme an private Unternehmen (aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Wie hoch sind in diesem Zusammenhang die Zuschüsse ausgefallen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren , Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? c) Wie viele Investitionen wurden dadurch in den genannten Jahren getätigt (bitte aufgeschlüsselt nach Höhe, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte)? 2. Wie viele Arbeitsplätze konnten dabei neu geschaffen oder gesichert werden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. a) Wie viele entsprechende Förderanträge wurden von privaten Unternehmen in den Jahren 2012 bis 2014 eingereicht (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Regierungsbezirke , Landkreise und kreisfreie Städte)? b) Wie viele wurden davon bewilligt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte)? 4. a) Welche konkreten „Räume mit besonderem Handlungsbedarf ” (RmbH), wie sie das Landesentwicklungsprogramm definiert, sind aus der aktuellen GRWFördergebietskulisse in Bayern herausgefallen? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5400 Die Fragen 1 a, b, c und 2 werden mit nachfolgender Tabelle beantwortet: Von einer Aufschlüsselung bis auf die Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ist aus Datenschutzgründen und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen abzusehen . 3. a) Wie viele entsprechende Förderanträge wurden von privaten Unternehmen in den Jahren 2012 bis 2014 eingereicht (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren , Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte)? b) Wie viele wurden davon bewilligt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte)? Über die Zahl abgelehnter Förderanträge liegen keine Daten vor. In der Regel werden von den Wirtschaftssachgebieten der Regierungen mit den Antragstellern Vorgespräche (sog. Erstberatung) geführt, in denen die Förderfähigkeit und -würdigkeit der Investitionsmaßnahmen und die Förderbedürftigkeit der Unternehmen vorab geklärt werden, sodass nachfolgend im Regelfall alle Unternehmen, die einen Förderantrag stellen, auch gefördert werden. Dementsprechend liegt die Quote abgelehnter Förderanträge wohl nahe null. 4. a) Welche konkreten „Räume mit besonderem Handlungsbedarf ” (RmbH), wie sie das Landesentwicklungsprogramm definiert, sind aus der aktuellen GRW-Fördergebietskulisse in Bayern herausgefallen ? Tatsächlich entscheidend ist nicht, ob ein RmbH aus der GRW-Fördergebietskulisse ausgeschieden ist, sondern ob Drucksache 17/5400 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 er zukünftig kein C-Fördergebiet der GRW mehr ist. Denn nur da konnten und können höhere Fördersätze gewährt werden (kleine Unternehmen bis zu max. 30 %, mittlere Unternehmen bis zu max. 20 % und große Unternehmen bis zu max. 10 %). In den D-Fördergebieten sind die möglichen Fördersätze dieselben wie in den sonstigen Fördergebieten der Bayerischen Regionalförderung, nämlich bis zu maximal 20 % der förderfähigen Investitionskosten für kleine und bis zu maximal 10 % für mittlere Unternehmen. Ganz aus der GRW-Förderung herausgefallen sind in Oberfranken die Landkreise Kronach und Kulmbach sowie die Gemeinden Neustadt und Sonnefeld im Landkreis Coburg , die zuvor C-Fördergebiete waren. In der Oberpfalz sind weite Teile des Landkreises Schwandorf zwischenzeitlich nicht mehr C-Fördergebiet (nur noch D-Fördergebiet). In Niederbayern sind die nördlichen Gemeinden des Landkreises Passau betroffen, die komplett aus der GRW-Förderung ausgeschieden sind. Ziel war es, dass alle bayerischen Landkreise an der Grenze zur Tschechischen Republik C-Fördergebietsanteile erhalten. Bei der Zuteilung der Kontingente wurde dann auch die Strukturschwäche der Landkreise berücksichtigt. Zusätzlich wurde eine Feinjustierung mit dem Ziel vorgenommen , mit der Förderung eine möglichst gute Strukturwirkung in der Region zu erzielen. Hierzu wurden auch Erfahrungen aus der Förderpraxis herangezogen. b) Für welche konkreten Förderprogramme verlieren diese „Räume mit besonderem Handlungsbedarf” bzw. die hier ansässigen privaten Unternehmen durch die Neueinteilung der Fördergebietskulisse die Grundvoraussetzung für eine pozentielle Förderung ? c) Welche Möglichkeiten bleiben den betroffenen Unternehmen, für Investitionen, betriebs- und arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen Fördermittel zu akquirieren? Grundsätzlich behalten die dort ansässigen Unternehmen die Voraussetzung für eine Förderung. Lediglich große Unternehmen (mehr als 249 Dauerarbeitsplätze), die sich jetzt nicht mehr in einem C-Fördergebiet befinden, können nicht mehr gefördert werden. Aber auch für große Unternehmen, die in C-Fördergebieten verblieben sind, sind durch die EUKommission die Fördermöglichkeiten so weit eingeschränkt worden, dass eine Förderung nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich ist. 5. Inwieweit will die Staatsregierung den Wegfall bzw. die Kürzung von Fördermitteln durch landespolitische Maßnahmen kompensieren? Trotz der hervorragenden strukturellen Entwicklung aller Regionen Bayerns ist es gelungen, wieder C-Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) im Umfang von 500.000 Einwohnern nach Bayern zu holen. Damit können zwei Drittel des bisherigen C-Fördergebiets an der Grenze zur Tschechischen Republik erhalten werden. Auch für die D-Gebiete der GRW bzw. für aus der GRW ausscheidende Gebiete ist gesorgt: Bis Ende Juni 2014 konnten noch die bestehenden Fördermöglichkeiten vor al- lem für Großunternehmen genutzt werden. Dazu standen für große Unternehmen in den alten C-Gebieten zusätzliche 60 Millionen Euro bereit. Seit Juli 2014 sollen für Investitionsvorhaben mit entsprechenden Arbeitsmarkt- und Struktureffekten die Förderhöchstsätze für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den D-Gebieten voll ausgeschöpft werden. In den D-Gebieten werden künftig auch GRW-Bundesmittel eingesetzt. Diese waren bisher den C-Gebieten vorbehalten. Die RmbHs gehören außerdem zum sogenannten EFRESchwerpunktgebiet (EFRE = Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) 2014–2020. Dort werden 60 % der in der aktuellen EU-Strukturfondsperiode verfügbaren EFREMittel (rund 495 Millionen Euro) konzentriert. Im EFRESchwerpunktgebiet können ab 2014 neben Bundes- und Landesmitteln auch EU-Mittel für die Förderung betrieblicher Investitionen eingesetzt werden. Außerhalb des EFRESchwerpunktgebiets können hierfür keine EU-Mittel eingesetzt werden. Darüber hinaus waren und sind die RmbHs im Rahmen der bayerischen regionalen Wirtschaftsförderung privilegiert . Für diese Gebiete wurden die Landesmittel um 45 Mio. Euro für 5 Jahre aufgestockt, und in diesen Räumen gilt eine auf 200.000 Euro abgesenkte Mindestinvestitionsgrenze – sonst 500.000 Euro. 6. a) Stimmt es, dass standortunabhängige Unternehmen höhere Chancen auf die Bewilligung von Fördermitteln der regionalen Wirtschaftsförderung haben als standortabhängige Unternehmen? b) Falls ja, warum? Grundsätzlich nein. Im Einzelfall können lediglich bei der Beurteilung der Förderbedürftigkeit eines Unternehmens, also bei der Frage nach der Prosperität, ggf. weniger strenge Maßstäbe angelegt werden. Dabei müssen die Unternehmen im Rahmen einer vergleichenden Gegenüberstellung der jeweiligen wirtschaftlichen Auswirkungen der Standortalternativen glaubhaft darstellen, dass tatsächlich auch ein anderer (ausländischer) Standort für die geplante Investition infrage kommt. Gemäß Art. 23 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) dürfen Zuwendungen nur veranschlagt werden, wenn der Staat an der Erfüllung bestimmter Zwecke ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann (Grundsatz der Subsidiarität öffentlicher Finanzierungshilfen). Das erhebliche staatliche Interesse i. S. des Art. 23 BayHO kann auch in der Anreizwirkung der Zuwendung begründet sein. Dies bedeutet, dass in Einzelfällen die Gewährung einer öffentlichen Finanzierungshilfe auch dann in Betracht kommen kann, wenn zwar die Eigenfinanzierungskraft des Investors ausreichen würde, das Vorhaben selbst zu finanzieren, die Förderung jedoch notwendig dafür ist, dass die Investitionsentscheidung zugunsten einer strukturschwachen Region fällt. Die geltende Regelung „Standortalternativen“ im Zusammenhang mit der Eigenfinanzierungskraft und Art. 23 BayHO ist Ergebnis intensiver Diskussion im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags und mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshof.