(z. B. verfügter Abordnungen zu anderen Dienststellen/Organisationseinheiten oder zur Ausbildung gehobener/höherer Dienst, Mutterschutz mit Elternzeit oder Sonderurlaub) und zuzüglich langfristig verfügter Zuordnungen. Als langfristig in diesem Sinne gelten zusammenhängende Zeiträume von mehr als sechs Monaten; bei Dauererkrankungen von mehr als sechs Wochen. 3. Wie entwickelte sich der Überstundenbestand in den letzten 5 Jahren? Die Entwicklung der Mehrarbeitsstunden (Artikel 87 Absatz 2 BayBG) der Polizeiinspektion (PI) Rottenburg a. d. Laaber ist anhand der Jahresmeldungen (Stichtag: 30.11.) in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Mehrarbeitsstunden 30.11. 2010 30.11. 2011 30.11. 2012 30.11. 2013 30.11. 2014 Sollstärke 29 29 29 30 32 Iststärke 31 31 33 35 36 Mehrarbeitsstunden gesamt 550 218 410 447 1.253 Mehrarbeitsstunden pro Beamtem (Ist) 18 7 12 13 35 Am 20. März 2012 fällte das Bundesarbeitsgerichts ein Urteil , 9 AZR 529/10, wonach die damalige altersabhängige Staffelung des Erholungsurlaubs gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Am 18. Juli 2012 beschloss die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, für die Jahre 2011 und 2012 einen übertariflichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen unabhängig vom Lebensalter einzuräumen. Im Hinblick auf eine Gleichbehandlung der Statusgruppen wurde diese Regelung auch für den Beamtenbereich übernommen. Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums (PP) Niederbayern ist die Nachgewährung dieser Zusatzurlaubsstunden für die Jahre 2011 und 2012 ein Faktor für die starke Steigerung der Mehrarbeitsstunden im Zeitraum vom November 2013 bis zum November 2014. Der aufgrund dieser Neuberechnung nachgewährte Zusatzurlaub wurde dem Zusatzurlaubsanspruch des Jahres 2014 hinzugerechnet. Wegen der geltenden Regelungslage zur Einbringung und zum Verfall des Zusatzurlaubs liegt es nahe, dass die meisten Beamtinnen und Beamten vor den Mehrarbeitsstunden zunächst die nachgewährten Zusatzurlaubsstunden abgebaut haben. Daneben ist der Anstieg der Mehrarbeitsstunden in 2014 bei der PI Rottenburg a. d. Laaber nach Darstellung des PP Niederbayern auch auf überdurchschnittliche Ausfallzeiten von Schichtbeamten aufgrund Langzeiterkrankungen zurückzuführen . Das PP Niederbayern wird auch zukünftig auf der Basis regelmäßiger Auswertungen im Rahmen des verbandsin- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5420 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 12.01.2015 Polizeiinspektion Rottenburg a. d. Laaber Die Polizeiinspektion Rottenburg/Laaber muss zunehmende Aufgaben aufgrund steigender Einwohnerzahlen, dem Ausbau der B 15neu usw. bewältigen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der derzeitige Personalstand in der PI Rottenburg? 2. Worin liegt der Unterschied zwischen Iststärke und verfügbarer Personalstärke (VPS) begründet? 3. Wie entwickelte sich der Überstundenbestand in den letzten 5 Jahren? 4. Bis wann kann die Polizeiinspektion Rottenburg/Laaber mit einer Personalaufstockung rechnen, um die Diskrepanz zwischen Iststärke und VPS sowie den Überstundenbestand zu verringern? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.02.2015 1. Wie ist der derzeitige Personalstand in der PI Rottenburg ? Die Polizeiinspektion Rottenburg a. d. Laaber verfügt mit Stand 01.01.2015 über den folgenden Personalstand: Sollstärke: 32 Ist-Stärke: 36 Verfügbare Personalstärke: 30,00. 2. Worin liegt der Unterschied zwischen Iststärke und verfügbarer Personalstärke (VPS) begründet? Die Iststärke gibt die Anzahl der Beamtinnen und Beamten an, die tatsächlich zu einer Dienststelle versetzt oder umgesetzt sind. Die verfügbare Personalstärke gibt die Anzahl der Beamtinnen und Beamten an, die tatsächlich zu einer Dienststelle versetzt oder umgesetzt sind, unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitszeitanteile der teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten, abzüglich langfristiger Abwesenheiten Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5420 ternen Controllings und durch gezielte Dienstaufsicht eine spürbare Reduzierung der Mehrarbeitsstunden anstreben. In diesem Zusammenhang legt das Polizeipräsidium ein besonderes Augenmerk auf lageangepasste und belastungsorientierte Schicht- und Dienststärken sowie auf die konsequente Ausnutzung aller Möglichkeiten zum Abbau von Mehrarbeitsstunden durch die einzelnen Dienststellen. 4. Bis wann kann die Polizeiinspektion Rottenburg/ Laaber mit einer Personalaufstockung rechnen, um die Diskrepanz zwischen Iststärke und VPS sowie den Überstundenbestand zu verringern? Die Verteilung des zu den jeweiligen Zuteilungsterminen erhaltenen Personals erfolgt beim PP Niederbayern auf der Basis eines Konzepts, das mit den Dienststellen im Präsidialbereich erarbeitet wurde, höchstmögliche Gerechtigkeit gewährleistet und somit auch hohe Akzeptanz erfährt. Auf Basis dieses Konzeptes erfolgt die Verteilung auf die einzelnen Dienststellen in erster Linie entsprechend der jeweiligen Arbeitsbelastung. Zudem werden hierbei selbstverständlich auch die Ruhestandsversetzungen, anderweitige Personalabgänge und Sonderfunktionen sowie auch sonstige belastende Faktoren wie z. B. ein hohes Durchschnittsalter oder zwingende personelle Stützungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schichtdienstes zur polizeilichen Grundversorgung der Bevölkerung berücksichtigt. Das PP Niederbayern unterstützt zudem auch über die regulären Personalzuteilungen hinaus, belastete Dienststellen personell, soweit sich dazu entsprechende Möglichkeiten eröffnen. So ist beispielsweise seit April 2014 im Rahmen des im PP Niederbayern entwickelten „Elternzeitkonzeptes “, das Beamtinnen und Beamten für die Dauer der Elternzeit eine Dienstverrichtung bei belasteten Dienststellen in ihrem Heimatbereich ermöglicht, eine junge Beamtin im Rahmen ihrer Elternzeit vorübergehend der PI Rottenburg zur Dienstausübung zugewiesen. Dort kann sie aufgrund der wohnortnahen Verwendung zumindest Dienst in Teilzeit verrichten.