Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Natascha Kohnen SPD vom 12.12.2013 Projekte und Ziele im Fortschrittsbericht 2012 der Energieagentur „Energie Innovativ“ Im November 2012 wurde von der Energieagentur „Energie Innovativ“ der Fortschrittsbericht zum Umbau der Energieversorgung Bayerns veröffentlicht. Angesichts der Presseerklärung vom 03.12.2013 von Herrn Finanzminister Söder, dass derzeit keine neuen Windkrafträder genehmigt werden , frage ich die Staatsregierung: 1. Wie wird an den im Fortschrittsbericht vorgestellten räumlichen Steuerungskonzepten in den Regionalplänen , die von 16 Planungsverbänden bereits erarbeitet wurden, weitergearbeitet? 2. Was sind die zukünftigen Planungen mit dem im Fortschrittsbericht nochmals hervorgehobenen Windenergieerlass , der die Genehmigungsverfahren von damals durchschnittlich 10 Monaten auf 3 Monate verkürzen sollte? a) Ist der im Herbst 2012 beschriebene Windenergieerlass nach wie vor gültige Rechtsgrundlage für Genehmigungsverfahren ? 3. Wie sind die zukünftigen Planungen mit der weiteren Ausarbeitung der Gebietskulisse Windkraft, die der erste Ansatz war, den Ausbau der Windkraft in Bayern strukturiert zu planen? 4. Was ist zukünftig mit dem Konzept der „Windstützpunkte “ geplant, bei denen sich Kommunen, Energieversorger , Windenergieunternehmen und Forschungseinrichtungen vernetzen und die Zusammenarbeit gefördert werden sollte? a) Wie sind derzeit die Aktivitäten der „Windstützpunkte“ im Landkreis Neumarkt, der Stadt Wunsiedel, der Gemeinde Wildpoldsried, die mit je 150.000 Euro gefördert werden? b) Wie wirken sich in diesen Gemeinden die derzeit unsicheren Rahmenbedingungen in der Windkraft auf die Projekte, Unternehmen und die entstandenen Arbeitsplätze vor Ort aus? 5. Wann waren die letzten Sitzungen des Arbeitsforums Windkraft, das die Energieagentur Energie Innovativ mit 40 einschlägigen Vertretern aus Institutionen und Unternehmen ins Leben gerufen hat? a) Wann sind für dieses Arbeitsforum die nächsten Sitzungen geplant? 6. Wie wirken sich die Planungen der Staatsregierung zu einer 10H-Abstandsregelung zahlenmäßig auf die zukünftigen Einnahmen der bayerischen Staatsforsten aus geplanten Projekten und vorhandenen Pachtverträgen mit Windkraftinvestoren aus? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 28.01.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Wie wird an den im Fortschrittsbericht vorgestellten räumlichen Steuerungskonzepten in den Regionalplänen , die von 16 Planungsverbänden bereits erarbeitet wurden, weitergearbeitet? In Bayern verfügen 16 der 18 Planungsverbände über verbindliche regionalplanerische Konzepte zur Steuerung der Windenergienutzung oder erarbeiten diese derzeit. Regelungsinhalt ist die Ausweisung von raumverträglichen Standorten zur Steuerung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen. Bei den regionalplanerischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Nutzung der Windenergie werden keine Festlegungen zur Höhe von Windkraftanlagen getroffen. Die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten erfolgt nicht mit dem Zweck, Standorte für wirtschaftlich bestmögliche Erträge zu sichern. Die Regionalen Planungsverbände führen laufende regionalplanerische Fortschreibungsverfahren zur Steuerung der Windenergienutzung weiter. Sobald eine neue Abstandsregelung anzuwenden ist, hat dies allerdings die Konsequenz, dass in regionalplanerischen Vorrang- und Vorbehaltsgebie- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.02.2014 17/547 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/547 ten für Windkraftanlagen nicht an jeder Stelle Windkraftanlagen in jeder beliebigen Höhe zulässig sind. Dies sollten die regionalen Planungsverbände bei ihrer weiteren Planungstätigkeit berücksichtigen. 2. Was sind die zukünftigen Planungen mit dem im Fortschrittsbericht nochmals hervorgehobenen Windenergieerlass, der die Genehmigungsverfahren von damals durchschnittlich 10 Monaten auf 3 Monate verkürzen sollte? Siehe Antwort zu Frage 2 a. a) Ist der im Herbst 2012 beschriebene Windenergieerlass nach wie vor gültige Rechtsgrundlage für Genehmigungsverfahren? Der Windenergieerlass gibt Hinweise zur Interpretation der bestehenden Gesetze und Rechtsvorschriften u. a. für den Bereich des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens . Danach sollen Genehmigungsverfahren zügig durchgeführt werden und unter Verweis auf § 10 Abs. 6 a BImSchG grundsätzlich innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Der derzeit gültige Windenergieerlass wird zeitnah fortgeschrieben , sobald die Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt wurde und eine landesrechtliche Umsetzung erfolgt ist. 3. Wie sind die zukünftigen Planungen mit der weiteren Ausarbeitung der Gebietskulisse Windkraft, die der erste Ansatz war, den Ausbau der Windkraft in Bayern strukturiert zu planen? Nach der Fertigstellung des neuen 3D-Windatlas wird die Gebietskulisse Windkraft basierend auf dieser neuen Datenlage neu berechnet. Wird es Änderungen insbesondere zu Abstandsregelungen geben, fließen diese ebenso in die Neuberechnung ein. Weitere Einschränkungen für die Genehmigungsfähigkeit und die Bauhöhen von Windenergieanlagen wie z. B. militärische Einrichtungen und ihre zugehörigen Schutzzonen, Denkmalschutz, Erdbebenmess- und Wetterradarstationen wurden und werden nicht in die Gebietskulisse Windkraft eingearbeitet, sondern als hinzuschaltbare Informationen im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern zur Verfügung gestellt. 4. Was ist zukünftig mit dem Konzept der „Windstützpunkte “ geplant, bei denen sich Kommunen, Energieversorger, Windenergieunternehmen und Forschungseinrichtungen vernetzen und die Zusammenarbeit gefördert werden sollte? Es gibt sechs sich in Art, Umfang und Thema unterscheidende Windstützpunkte in Bayern. Es ist eine Vernetzung der Windstützpunkte untereinander geplant sowie ein Treffen zum Informationsaustausch, bei dem über die jeweiligen Fortschritte diskutiert wird. a) Wie sind derzeit die Aktivitäten der „Windstützpunkte “ im Landkreis Neumarkt, der Stadt Wunsiedel , der Gemeinde Wildpoldsried, die mit je 150.000 Euro gefördert werden? Windstützpunkte werden nicht zwingend mit 150.000 Euro gefördert, sondern mit bis zu 150.000 Euro. Beim Windstützpunkt Wildpoldsried (Schwerpunkt Windkraft und Ökotourismus ) werden in diesem Monat noch die Ausschreibungsunterlagen für das Windinfozentrum verteilt. Windstützpunkt Neumarkt (Schwerpunkt Windkraft und Netzarchitektur) besteht aus dem abgeschlossenen Forschungsprojekt „Neue Methoden der elektrischen Netzarchitektur zur optimierten Anbindung von Windkraftanlagen im Binnenland“. Die Projektergebnisse werden beim Informationsaustausch mit den anderen Windstützpunkten eingebracht. Der Regelbetrieb des Windstützpunktes Wunsiedel (Schwerpunkt Windkraft und Bürgerinformation) läuft. Die Frequenz der Anfrage/Besuche im Informationsbüro steigt. Folgemaßnahmen (z. B. Baedecker Reiseführer Erneuerbare, Infotage, Wandertage, Geocashes) und die Einbindung der Wissenschaft und Forschung sind geplant. b) Wie wirken sich in diesen Gemeinden die derzeit unsicheren Rahmenbedingungen in der Windkraft auf die Projekte, Unternehmen und die entstandenen Arbeitsplätze vor Ort aus? Ob einzelne Projekte in den Gebieten dieser Windstützpunkte umgesetzt werden, hängt auch von dem Engagement der Gemeinden und Bürger vor Ort ab. Um die Gemeinde Wildpoldsried herum sind interkommunal 10 neue Windräder geplant, die aufgrund einer Stellungnahme des Bundesamtes für Flugsicherung in Frankfurt aktuell nicht genehmigt werden. Der Landkreis Neumarkt liegt mit dessen Windkraftanlagen bereits weit über dem bayerischen Durchschnitt. Mehr als 50 Windräder wurden gebaut oder genehmigt. Die Stadt Wunsiedel im Fichtelgebirge erhielt im vergangenen Jahr den deutschen Nachhaltigkeitspreis. Wunsiedel ist Mitgründer des regionalen Gemeinschaftsprojektes „ZukunftsEnergie Fichtelgebirge“. Anliegen der Gemeinden mit den Windstützpunkten ist, je nach Ort und aktuellen Rahmenbedingungen, alle erneuerbaren Energien regional auszubauen und zu vernetzen. 5. Wann waren die letzten Sitzungen des Arbeitsforums Windkraft, das die Energieagentur Energie Innovativ mit 40 einschlägigen Vertretern aus Institutionen und Unternehmen ins Leben gerufen hat? Das Arbeitsforum Windkraft ist im Jahr 2013 zu sechs Sitzungen zusammengekommen. a) Wann sind für dieses Arbeitsforum die nächsten Sitzungen geplant? Die nächste Sitzung des Arbeitsforums Windkraft ist voraussichtlich im 2. Quartal 2014. 6. Wie wirken sich die Planungen der Staatsregierung zu einer 10H-Abstandsregelung zahlenmäßig auf die zukünftigen Einnahmen der bayerischen Staatsforsten aus geplanten Projekten und vorhandenen Pachtverträgen mit Windkraftinvestoren aus? Auf die Pachtverträge der bestehenden Anlagen hat die geplante Neuregelung des Abstands von Windenergieanlagen zur Bebauung keinen Einfluss. Die Einnahmen beliefen sich im Jahr 2013 auf ca. 550.000 € (30 Anlagen). Die Auswirkungen auf die künftigen Einnahmen aus geplanten Projekten sind davon abhängig, wie viele Projekte im Staatswald realisiert werden. Dies ist auch vom Ausgang der einzelnen Genehmigungsverfahren abhängig und kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorhergesagt werden.