Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Arif Taşdelen SPD vom 03.12.2013 BID (Business Improvement Districts) Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken forderte mit ihrer Resolution vom 23.05.2013 die Bayerische Regierung auf und bat zugleich mit ihrem an die Landtagspräsidentin Frau Barbara Stamm gerichteten Schreiben vom 12.08.2013 das Parlament, die „Vorbereitung und Verabschiedung eines BID-Gesetzes (Businnes Improvement Districts) für den Freistaat Bayern zu prüfen und einem entsprechenden Gesetzentwurf zuzustimmen“. Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1. Hat die Staatsregierung bis jetzt eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt abgegeben? a) Wenn ja: Wann? b) Wie lautet die Stellungnahme? c) Wenn nein: Warum nicht? 2. Gedenkt die Staatsregierung der Resolution und die Bitte der IHK Nürnberg für Mittelfranken nachzukommen und einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen? a) Wenn ja: Welcher zeitliche und inhaltliche Rahmen ist für die Verwirklichung dieses Vorhanbens vorgesehen ? b) Wenn nein: Wie begründet die Staatsregierung diese Unterlassung? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 29.01.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1. a)–c): Herr Staatsminister Joachim Herrmann hat über das Staatsministerium der Justiz die Resolution erhalten und der Industrie - und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken mit Schreiben vom 18.10.2013 dazu geantwortet. In diesem Schreiben werden auch mehrere Gründe genannt, warum die Staatsregierung von ihrer in § 171 f des Baugesetzbuchs eingeräumten Gesetzgebungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Dazu zählen insbesondere der mit BIDs regelmäßig einhergehende hohe Verwaltungs- und Bürokratieaufwand sowie die zusätzliche Belastung von Wirtschaft und Bürgern mit Zwangsabgaben. Als Instrument für die Gewinnung privaten Kapitals in strukturschwachen Räumen mit schwach genutzten Grundstücken und sogar Leerständen ist das BID-Modell ungeeignet. Zudem steht in Bayern mit dem 2005 initiierten Modellvorhaben „Leben findet Innenstadt“ eine wirkungsvolle, auf Anreize und freiwillige Beteiligung setzende Alternative zu BIDs zur Verfügung, die unter anderem vom Bayerischen Industrie- und Handelskammertag – der Dachorganisation der bayerischen IHKn – unterstützt wird. Die Erkenntnisse aus diesem Modellvorhaben finden bundesweit Beachtung. Insbesondere eine verstärkte finanzielle Beteiligung der Immobilieneigentümer und der örtlichen Wirtschaft an der Standortaufwertung auf freiwilliger Grundlage wurde in der Förderpraxis weiterentwickelt, vor allem im Bund-LänderStädtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – Leben findet Innenstadt“. Bayern ist dabei Vorreiter bei der öffentlich-privaten Zusammenarbeit mit dem in zahlreichen Kommunen eingerichteten Verfügungsfonds, über dessen Einsatz ein lokales Gremium entscheidet. Zu 2. a)–b): Die Staatsregierung wird einen solchen Gesetzentwurf derzeit nicht vorlegen. Hierbei ist zum einen auf die o. g. Argumente im Schreiben von Herrn Staatsminister Joachim Herrmann zu verweisen , die nach wie vor Gültigkeit haben. Zudem hat eine aktuelle Umfrage bei den bayerischen IHKn ergeben, dass dort kein einheitliches Meinungsbild in dieser Frage besteht. Der bayerische Einzelhandelsverband (HBE), dessen Branche am stärksten von BIDs betroffen wäre, hat in einer aktuellen Stellungnahme mitgeteilt, dass er derzeit keine Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Regelung zur Einrichtung von BIDs in Bayern sehe. Er sieht die Gefahr, dass ein BID-Gesetz grundsätzlich zu einem Rückzug der Kommunen aus der Verantwortung der Daseinsfürsorge führe und gleichzeitig eine Substitution öffentlicher durch private Investoren erfolge. Weiter ist auf die vom Bayerischen Ministerrat am 13.12.2013 beschlossene Paragrafenbremse zu verweisen . Voraussetzung für ein neues Gesetz ist demnach, dass nachgewiesen wird, dass das Regelungsziel nicht ohne Rechtsvorschrift erreicht werden kann. Da es – siehe Antwort zu Frage 1 – eine auf Freiwilligkeit statt auf Zwang setzende Alternative zu einem BID-Gesetz gibt, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.02.2014 17/548 Bayerischer Landtag