Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.02.2015 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit den Staatsministerien der Justiz, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Ministerrat hat am 09.12.2014 die Weichen dafür gestellt , zur Bekämpfung des Salafismus alle Maßnahmen der Prävention und der Intervention genau zu analysieren und zu bündeln. Er hat hierzu eine Interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertretern des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, des Staatsministeriums der Justiz, des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zusammensetzt. Sie hat den Auftrag, bereits bestehende Präventionsmaßnahmen und Projekte gegebenenfalls weiterzuentwickeln und zu einem Bayerischen Präventionsnetzwerk Salafismus zu vernetzen. Die Interministerielle Arbeitsgruppe soll dem Ministerrat ferner einen Vorschlag für eine Zentrale Beratungsstelle , gegebenenfalls begleitet durch die Bestellung eines zentralen Beirats „Prävention“, unterbreiten. Orientierung bietet dabei das Rahmenkonzept zur Implementierung von „Präventionsnetzwerken gegen Salafismus“ in Bund und Ländern, das durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Einrichtung eines länderübergreifenden Präventionsnetzwerks Salafismus“ unter Beteiligung von insgesamt acht Bundesländern (BR, BW, BY, HE, HH, NI, NW, SH) sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und BMI erarbeitet wurde. Der Ministerrat hat seinen Beschluss vom 09.12.2014 am 13.01.2015 im Rahmen der Vorlage des Fünf-PunkteProgramms gegen den internationalen Terrorismus erneut bekräftigt. Am 22.01.2015 hat die Interministerielle Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufgenommen und wird im Laufe der nächsten Monate die entsprechenden Vorschläge unterbreiten . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5506 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 23.12.2014 Präventionsnetzwerk Salafismus Die Staatsregierung hat einer neuen Methode zur Bekämpfung des Salafismus zugestimmt. Hierbei wird ressortübergreifend auf Analyse und Prävention gesetzt. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Innen-, Justiz-, Kultus-, Wissenschafts- und Sozialministerium soll gegründet werden . Bestehende Maßnahmen sollen dabei weiterentwickelt und vernetzt werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Befindet sich in der Arbeitsgruppe auch ein/e Vertreter/ Vertreterin des Zentralrats der Muslime in Bayern? b) Falls nein, warum nicht? 2. a) Beabsichtigt die Arbeitsgruppe, auch länderübergreifend zu arbeiten? b) Wenn ja, wie soll die Zusammenarbeit aussehen? 3. Wie beabsichtigt die Arbeitsgruppe, gerade junge Menschen zu erreichen, bevor sie sich radikalisieren? 4. Wird das Thema der Radikalisierung von Jugendlichen durch den Salafismus auch mit Imamen aus Bayern erörtert? 5. Gibt es Anlaufstellen für Angehörige, die befürchten, dass ein Verwandter sich dem Salafismus zuwendet? 6. a) Gibt es derzeit Ausstiegsprogramme für Salafisten? b) Bejahendenfalls, wie sehen diese aus? c) Verneinendenfalls, warum nicht? 7. a) Gibt es in Bayern „Niederlassungen“ der Salafisten? b) Wenn ja, wo befinden sich diese? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5506 Im Übrigen wurde auf Beschluss des Bayerischen Landtags vom 15.10.2014 der Bericht „Schutz vor gewaltbereiten Islamisten in Deutschland“ vorgelegt. Ihm ist ein Sachstandsbericht Salafismusprävention in Bayern beigefügt. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die wesentlichen präventiven Maßnahmen im Geschäftsbereich der hauptsächlich betroffenen Ressorts. 1. a) Befindet sich in der Arbeitsgruppe auch ein/e Vertreter /Vertreterin des Zentralrats der Muslime in Bayern? b) Falls nein, warum nicht? Der Ministerrat hat eine Interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt , die sich aus den hauptsächlich betroffenen Ressorts zusammensetzt (siehe Vorbemerkung). Ein/e Vertreter /Vertreterin des Zentralrats der Muslime in Bayern gehört dieser Arbeitsgruppe daher nicht an. 2. a) Beabsichtigt die Arbeitsgruppe auch länderübergreifend zu arbeiten? b) Wenn ja, wie soll die Zusammenarbeit aussehen? Salafismus macht nicht vor Ländergrenzen halt. Prävention ist daher nicht nur ein ressortübergreifendes, sondern auch ein länderübergreifendes Thema. Daher wurde durch die Innenministerkonferenz (IMK) die bereits erwähnte Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Einrichtung eines länderübergreifenden Präventionsnetzwerks Salafismus“ unter Beteiligung von insgesamt acht Bundesländern (BR, BW, BY, HE, HH, NI, NW, SH) sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und BMI eingerichtet. Sie tauscht sich über die Fortentwicklung im Bereich der Salafismusprävention und -intervention aus und wird der IMK auch weiterhin berichten. 3. Wie beabsichtigt die Arbeitsgruppe, gerade junge Menschen zu erreichen, bevor sie sich radikalisieren ? Der Sachstandsbericht Salafismusprävention in Bayern gibt einen Überblick über derzeitige Präventionsmaßnahmen und Projekte. Die Interministerielle Arbeitsgruppe wird in den nächsten Monaten weitere Vorschläge unterbreiten. 4. Wird das Thema der Radikalisierung von Jugendlichen durch den Salafismus auch mit Imamen aus Bayern erörtert? Im Rahmen der Implementierung des Bayerischen Präventionsnetzwerks Salafismus wird die Interministerielle Arbeitsgruppe auch erörtern, welche Kooperationspartner zur Ver- fügung stehen, um die Zielgruppen der Präventionsarbeit möglichst umfassend zu erreichen. 5. Gibt es Anlaufstellen für Angehörige, die befürchten , dass ein Verwandter sich dem Salafismus zuwendet ? Hier ist in erster Linie die im Jahr 2012 gegründete „Beratungsstelle Radikalisierung“ beim BAMF zu nennen. Sie versteht sich als Anlaufstelle für ein Netzwerk von Beratungseinrichtungen und Spezialisten. Die Beratung erfolgt vor Ort durch Partner. Einer dieser Partner ist der Verein „Violence Prevention Network“ (VPN). VPN ist für den süddeutschen Raum zuständig und damit auch in Bayern tätig. Sowohl in der Broschüre „Salafismus-Prävention durch Information – Fragen und Antworten“ des StMI als auch auf der Homepage des BayLfV wird auf die „Radikalisierungsstelle “ des BAMF hingewiesen. Darüber hinaus hat der Ministerrat am 09.12.2014 beschlossen , dass die Interministerielle Arbeitsgruppe einen Vorschlag für eine Zentrale Beratungsstelle unterbreiten soll. Dies wird im Laufe der nächsten Monate erfolgen. Zudem können sich Angehörige direkt an die Sicherheitsbehörden wenden, die eine Erstberatung und Erstinformation von Anfragenden sicherstellen. 6. a) Gibt es derzeit Ausstiegsprogramme für Salafisten ? b) Bejahendenfalls, wie sehen diese aus? c) Verneinendenfalls, warum nicht? Eigene Aussteiger- oder Deradikalisierungsprogramme speziell für den Bereich Salafismus sind in Bayern derzeit noch nicht eingerichtet. Bereits bestehende Präventionsmaßnahmen und Projekte sollen weiterentwickelt und zu einem Bayerischen Präventionsnetzwerk Salafismus verknüpft werden. Im Rahmenkonzept zur Implementierung von „Präventionsnetzwerken gegen Salafismus“ in Bund und Ländern sind auch konkrete Interventionsmaßnahmen vorgesehen , die von der Arbeitsgruppe derzeit geprüft werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 7. a) Gibt es in Bayern „Niederlassungen“ der Salafisten? b) und wenn ja, wo befinden sich diese? In Bayern sind in vielen Städten zunehmende Aktivitäten von Salafisten zu beobachten. In der Regel organisieren sie sich in Netzwerken. Tätigkeitsschwerpunkte der salafistischen Szene in Bayern sind die Ballungsräume München und Nürnberg sowie darüber hinaus aktuell insbesondere Weiden und Kempten.