b) Anhand welcher Kriterien wurde diese erhoben? 7. a) Wie bewertet die Staatsregierung auf Grundlage der unter 6 aufgeführten Evaluation den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen, und zwar derjenigen, die b) ohnehin im Stammhaushalt 2013/2014 vorgesehen waren, sowie derjenigen, c) die aufgrund des zusätzlichen Bewilligungsrahmens (2. Nachtragshaushalt 2014) extra gestartet wurden? 8. a) Sieht die Staatsregierung – angesichts der auf dem Wohnungsmarkt drohenden sozialen Verwerfungen – ähnliche Maßnahmen wie die offensichtlich erforderliche Erhöhung der Haushaltsmittel in 2014 (2. Nachtragshaushalt 2014) auch in ihren kommenden Entwürfen für den Staatshaushalt vor, um den in der Landesverantwortung liegenden sozialen Wohnungsbau auf höherem Niveau zu verstetigen? b) Soll das „Jahr des Wohnungsbaus“, worauf die Kürzung des Bewilligungsrahmens um über 50 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2015/16 hinzudeuten scheint, eine einmalige Maßnahme bleiben? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.02.2015 1. a) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden insgesamt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Gemeinden) in 2014 in Bayern bewilligt? b) In Planung genommen? c) Und/oder baulich begonnen? 2. a) Welche Wohnungen wurden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden ) damit gefördert? b) In welcher Anzahl? c) In welchem finanziellen Umfang (Wohnraumbau nach dem BayWoFG, Behindertenwohnraumbau, Studentenwohnraumbau)? 4. a) Wie viel Geld wurde insgesamt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden ) zur Umsetzung der unter 1 a–c aufgeführten Wohnungen WoFG, Behindertenwohnraumbau , Studentenwohnraumbau bewilligt? b) Wie viel Geld wurde von den unter 4 a abgefragten und bewilligten Mitteln auch tatsächlich investiert ? Die Fragen 1 a bis c, 2 a. bis c und 4 a und b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Freistaat Bayern fördert seit jeher mit beträchtlichen Mitteln die Schaffung bezahlbarer Wohnungen. Im Rahmen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5508 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 15.01.2015 Jahr des Wohnungsbaus Am 27.12.13 erklärte Staatsminister Joachim Herrmann das Jahr 2014 zum „Jahr des Wohnungsbaus“. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden insgesamt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken Landkreisen und Gemeinden) in 2014 in Bayern bewilligt ? b) In Planung genommen? c) Und/oder baulich begonnen? 2. a) Welche Wohnungen wurden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden) damit gefördert? b) In welcher Anzahl? c) In welchem finanziellen Umfang (Wohnraumbau nach dem BayWoFG, Behindertenwohnraumbau, Studentenwohnraumbau )? 3. a) Wie viele der unter 1 a–c aufgeführten Wohnungen wurden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden) aufgrund der Proklamation des „Jahres des Wohnungsbaus“ in 2014 gegenüber der ursprünglichen Planung zusätzlich bewilligt? b) Zusätzlich bzw. vorzeitig in Planung genommen? c) Zusätzlich bzw. vorzeitig baulich begonnen? 4. a) Wie viel Geld wurde insgesamt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden) zur Umsetzung der unter 1 a–c aufgeführten Wohnungen WoFG, Behindertenwohnraumbau, Studentenwohnraumbau bewilligt? b) Wie viel Geld wurde von den unter 4 a abgefragten und bewilligten Mitteln auch tatsächlich investiert? 5. a) Wie unterscheiden sich in 2014 die Sollansätze für den Wohnungsbau (Wohnraumbau nach dem BayWoFG, Behindertenwohnraumbau, Studentenwohnraumbau) bei Ausgabemitteln von den Ist-Werten (Haushaltsplan gegenüber Haushaltsrechnung)? b) Wie unterscheiden sich die nämlichen Sollansätze bei den Verpflichtungsermächtigungen von den Ist-Werten (Haushaltsplan gegenüber Haushaltsrechnung)? 6. a) Gibt es bereits eine Evaluation der innerhalb des „Jahres des Wohnungsbaus“ 2014 durchgeführten Wohnbaumaßnahmen ? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5508 der Wohnraumförderung unterstützt der Freistaat sowohl den Bau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern als auch den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum sowie die bauliche Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus wird der Bau von Wohnheimplätzen für Studierende und für Menschen mit Behinderung mit staatlichen Mitteln unterstützt. Im Jahr 2014 wurden die in beigefügter Übersicht – aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Kreisverwaltungsbehörden – aufgeführten Miet- und Eigenwohnungen sowie Wohnplätze für Studierende und Menschen mit Behinderung in Planung genommen und mit staatlichen Mitteln bewilligt. Eine tiefere regionale Aufgliederung war im verfügbaren Zeitraum mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Erfahrungsgemäß wurde bei einem großen Teil der geförderten Wohnungen bereits mit dem Bau begonnen, oder die Maßnahmen werden noch zeitnah umgesetzt. Der Mittelabfluss erfolgte in der Vergangenheit zügig, beansprucht aber insbesondere beim Bau von Mietwohnungen in größeren Mehrfamilienhäusern bis zu drei Jahren nach der Bewilligung entsprechend dem Baufortschritt. 3. a) Wie viele der unter 1 a–c aufgeführten Wohnungen wurden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und Gemeinden) aufgrund der Proklamation des „Jahres des Wohnungsbaus“ in 2014 gegenüber der ursprünglichen Planung zusätzlich bewilligt? b) Zusätzlich bzw. vorzeitig in Planung genommen? c) Zusätzlich bzw. vorzeitig baulich begonnen? Die Fragen 3 a bis 3 c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Zahl der in Planung genommenen und bewilligten Wohnungen stieg von 4.604 im Jahr 2013 auf 4.966 im Jahr 2014 und damit um 7,9 %. Bei den Bewilligungen von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern zeigt sich eine deutliche Steigerung von 1.560 Wohnungen im Vorjahr auf 1.901 Wohnungen im Jahr 2014 (+ 21,9 %). Bei den Eigenwohnungen betrug die Steigerung 0,7 % von 3.044 Wohnungen in 2013 auf 3.065 Wohnungen im Jahr 2014. Das Förderergebnis 2014 bei den Wohnplätzen für Studierende stieg mit 27,2 % deutlich von 1.011 Plätzen in 2013 auf 1.286 Plätzen in 2014. 2014 wurden somit bayernweit 362 Wohnungen (davon 341 Mietwohnungen) und 275 Wohnplätze für Studierende zusätzlich bewilligt, geplant und zum Großteil bereits baulich begonnen. Detailliertere Angaben waren in der verfügbaren Zeit mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich. 5. a) Wie unterscheiden sich in 2014 die Sollansätze für den Wohnungsbau (Wohnraumbau nach dem BayWoFG , Behindertenwohnraumbau, Studentenwohnraumbau ) bei Ausgabemitteln von den Ist-Werten (Haushaltsplan gegenüber Haushaltsrechnung)? b) Wie unterscheiden sich die nämlichen Sollansätze bei den Verpflichtungsermächtigungen von den Ist-Werten (Haushaltsplan gegenüber Haushaltsrechnung )? Die Fragen 5 a und 5 b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Haushaltsrechnung des Freistaats Bayern für das Haushaltsjahr 2014 wird voraussichtlich im September 2015 vom Bayerischen Staatsminister der Finanzen, für Landes- entwicklung und Heimat aufgestellt und dem Bayerischen Landtag vorgelegt und bekannt gemacht. Deshalb können derzeit noch keine belastbaren Informationen genannt werden . 6. a) Gibt es bereits eine Evaluation der innerhalb des „Jahres des Wohnungsbaus“ 2014 durchgeführten Wohnbaumaßnahmen? b) Anhand welcher Kriterien wurde diese erhoben? 7. a) Wie bewertet die Staatsregierung auf Grundlage der unter 6 aufgeführten Evaluation den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen, und zwar derjenigen, die b) ohnehin im Stammhaushalt 2013/2014 vorgesehen waren, sowie derjenigen, c) die aufgrund des zusätzlichen Bewilligungsrahmens (2. Nachtragshaushalt 2014) extra gestartet wurden? Die Fragen 6 a und b sowie 7 a bis c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BayernLabo gibt jährlich einen Förderbericht über ihre Tätigkeit als Organ der staatlichen Wohnungspolitik heraus. Der Förderbericht stellt ausführlich die staatliche Wohnraumförderung dar. Der Förderbericht für das Jahr 2014 wird voraussichtlich im Mai 2015 vorgelegt. Die Mitglieder des Bayerischen Landtags erhalten üblicherweise jeweils ein Exemplar des Förderberichts. Aus Sicht der Staatsregierung hat sich die Wohnraumförderung in den zurückliegenden Jahren bewährt. 8. a) Sieht die Staatsregierung – angesichts der auf dem Wohnungsmarkt drohenden sozialen Verwerfungen – ähnliche Maßnahmen wie die offensichtlich erforderliche Erhöhung der Haushaltsmittel in 2014 (2. Nachtragshaushalt 2014) auch in ihren kommenden Entwürfen für den Staatshaushalt vor, um den in der Landesverantwortung liegenden sozialen Wohnungsbau auf höherem Niveau zu verstetigen ? b) Soll das „Jahr des Wohnungsbaus“, worauf die Kürzung des Bewilligungsrahmens um über 50 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2015/16 hinzudeuten scheint, eine einmalige Maßnahme bleiben ? Die Fragen 8 a und b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aufgrund der Beschlüsse des Bayerischen Landtags zum Staatshaushalt bleiben die Mittelansätze für die Wohnraumförderung auf einem im Ländervergleich hohen Niveau. Für 2014 konnte eine Aufstockung der Mittel gegenüber 2013 um 50 Millionen Euro erreicht werden. Im Doppelhaushalt 2015/2016 sind mit einem Bewilligungsrahmen in Höhe von jährlich 220 Millionen Euro jeweils 10 Millionen Euro mehr als im Jahr 2013 veranschlagt. Auch die Mittel für die Förderung von Studentenwohnraum wurden im Jahr 2014 um 10 Millionen Euro erhöht. Für die Jahre 2015/2016 stehen mit jeweils 22,5 Millionen Euro gegenüber 2013 je 5 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Sollte eine höhere Dotation der Wohnraumfördermittel im Staatshaushalt erforderlich werden, wird dies Gegenstand kommender Haushaltsberatungen sein. Aus grundsätzlichen staatswirtschaftlichen Überlegungen im Hinblick auf das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts war bisher keine höhere Mittelbereitstellung darstellbar. Drucksache 17/5508 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Regierungsbezirk/ ge fö rd er te W oh - nu ng en u . W oh npl ät ze in sg es am t da vo n M ie tW E be w ill ig te M itt el € da vo n E ig en W E be w ill ig te M itt el € da vo n W oh np lä tz e fü r S tu di er en de be w ill ig te M itt el € da vo n W oh np lä tz e fü r M en sc he n m .B eh in de ru ng be w ill ig te M itt el € Stadt / Landkreis Oberbayern Stadt Ingolstadt 132 111 14.368.800 21 370.800 0 0 0 0 LHS München 1.044 733 60.267.500 128 6.851.800 183 6.422.000 0 0 Stadt Rosenheim 33 0 0 9 277.100 24 768.000 0 0 Lkr. Altötting 30 4 330.100 10 193.400 0 0 16 1.774.500 Lkr. Berchtesgadener Land 94 5 26.100 89 1.131.000 0 0 0 0 Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen 13 1 10.000 12 420.700 0 0 0 0 Lkr. Dachau 9 1 4.200 8 129.100 0 0 0 0 Lkr. Ebersberg 37 13 1.095.400 24 1.268.400 0 0 0 0 Lkr. Eichstätt 57 2 17.800 55 1.944.300 0 0 0 0 Lkr. Erding 52 12 1.233.000 19 428.400 0 0 21 892.000 Lkr. Freising 44 0 0 8 145.000 0 0 36 2.533.500 Lkr. Fürstenfeldbruck 37 2 1.900 35 1.021.900 0 0 0 0 Lkr. Garmisch-Partenkirchen 20 2 17.000 18 415.300 0 0 0 0 Lkr. Landsberg a. Lech 13 0 0 13 359.500 0 0 0 0 Lkr. Miesbach 8 0 0 8 158.900 0 0 0 0 Lkr. Mühldorf a. Inn 73 50 4.881.600 23 292.000 0 0 0 0 Lkr. München 28 9 52.800 19 324.800 0 0 0 0 Lkr. Neuburg-Schrobenhausen 35 0 0 35 555.900 0 0 0 0 Lkr. Pfaffenhofen 38 1 9.900 37 755.900 0 0 0 0 Lkr. Rosenheim 56 18 2.031.300 38 1.243.600 0 0 0 0 Lkr. Starnberg 25 12 1.483.300 13 849.000 0 0 0 0 Lkr. Traunstein 52 23 2.130.300 29 514.500 0 0 0 0 Lkr. Weilheim-Schongau 25 1 10.000 12 135.000 0 0 12 780.000 Regierungsbezirk Oberbayern insgesamt 1.955 1.000 87.971.000 663 19.786.300 207 7.190.000 85 5.980.000 Niederbayern Stadt Landshut 263 5 171.400 8 378.500 208 7.216.000 42 3.201.000 Stadt Passau 10 0 0 10 191.290 0 0 0 0 Stadt Straubing 20 1 10.000 19 732.500 0 0 0 0 Lkr. Deggendorf 102 4 28.700 24 844.400 20 250.000 54 3.773.000 Lkr. Freyung-Grafenau 38 8 339.500 30 360.800 0 0 0 0 Lkr. Kelheim 27 1 4.200 26 900.900 0 0 0 0 Lkr. Landshut 24 3 12.700 21 429.300 0 0 0 0 Lkr. Passau 52 1 13.400 51 1.723.300 0 0 0 0 Lkr. Regen 67 3 25.500 64 879.000 0 0 0 0 Lkr. Rottal-Inn 69 26 1.741.700 19 271.900 0 0 24 2.818.000 Lkr. Straubing-Bogen 45 4 30.900 17 377.500 0 0 24 2.848.000 Lkr. Dingolfing 21 0 0 21 428.400 0 0 0 0 Regierungsbezirk Niederbayern insgesamt 738 56 2.378.000 310 7.517.790 228 7.466.000 144 12.640.000 Oberpfalz Stadt Amberg 9 1 2.300 8 110.500 0 0 0 0 Stadt Regensburg 85 81 7.147.200 4 205.000 0 0 0 0 Stadt Weiden 10 2 20.000 2 15.000 6 150.000 0 0 Lkr. Amberg-Sulzbach 71 1 7.000 22 454.000 0 0 48 4.650.500 Lkr. Cham 14 1 2.200 13 193.500 0 0 0 0 Lkr. Neumarkt i. d. Opf. 47 0 0 47 924.600 0 0 0 0 Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab 37 8 1.400.000 29 941.300 0 0 0 0 Lkr. Regensburg 23 1 7.400 22 391.700 0 0 0 0 Lkr. Schwandorf 43 10 510.000 33 420.500 0 0 0 0 Lkr. Tirschenreuth 21 0 0 21 512.300 0 0 0 0 Regierungsbezirk Oberpfalz insgesamt 360 105 9.096.100 201 4.168.400 6 150.000 48 4.650.500 Oberfranken Stadt Bamberg 123 3 28.800 21 783.900 99 4.098.300 0 0 Stadt Bayreuth 112 2 13.100 11 202.400 99 3.168.000 0 0 Stadt Coburg 123 1 7.400 16 470.000 106 3.836.400 0 0 Wohnraum- und Studentenwohnraumförderung im Jahr 2014 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5508 Anlage Regierungsbezirk/ ge fö rd er te W oh - nu ng en u . W oh npl ät ze in sg es am t da vo n M ie tW E be w ill ig te M itt el € da vo n E ig en W E be w ill ig te M itt el € da vo n W oh np lä tz e fü r S tu di er en de be w ill ig te M itt el € da vo n W oh np lä tz e fü r M en sc he n m .B eh in de ru ng be w ill ig te M itt el € Stadt / Landkreis Stadt Hof 3 1 10.000 2 20.000 0 0 0 0 Lkr. Bamberg 38 0 0 38 1.061.004 0 0 0 0 Lkr. Bayreuth 65 2 19.900 63 1.391.100 0 0 0 0 Lkr. Coburg 60 2 20.000 58 1.861.900 0 0 0 0 Lkr. Forchheim 29 0 0 29 581.300 0 0 0 0 Lkr. Hof 66 15 1.722.200 51 1.612.000 0 0 0 0 Lkr. Kronach 41 0 0 41 752.390 0 0 0 0 Lkr. Kulmbach 45 9 75.400 36 632.500 0 0 0 0 Lkr. Lichtenfels 89 1 3.800 88 2.150.300 0 0 0 0 Lkr. Wunsiedel 54 23 1.851.600 31 749.700 0 0 0 0 Regierungsbezirk Oberfranken insgesamt 848 59 3.752.200 485 12.268.494 304 11.102.700 0 0 Mittelfranken Stadt Ansbach 53 23 1.919.800 30 1.009.900 0 0 0 0 Stadt Erlangen 112 31 2.133.200 13 882.500 68 886.500 0 0 Stadt Fürth 27 15 1.049.300 12 545.200 0 0 0 0 Stadt Nürnberg 416 128 9.573.200 89 4.845.700 187 6.577.000 12 455.500 Stadt Schwabach 52 35 3.362.600 17 670.200 0 0 0 0 Lkr. Ansbach 126 14 1.478.600 112 4.834.800 0 0 0 0 Lkr. Erlangen 31 0 0 31 1.115.700 0 0 0 0 Lkr. Fürth 57 0 0 57 3.628.700 0 0 0 0 Lkr. Nürnberger Land 54 4 352.700 26 1.139.500 0 0 24 3.346.000 Lkr. Neustadt a. d. Aisch 94 0 0 44 1.539.700 0 0 50 2.508.000 Lkr. Roth 84 1 9.700 83 2.902.900 0 0 0 0 Lkr. Weißenburg-Gunzenh. 153 15 341.700 90 1.976.800 0 0 48 3.836.000 Regierungsbezirk Mittelfranken insgesamt 1.259 266 20.220.800 604 25.091.600 255 7.463.500 134 10.145.500 Unterfranken Stadt Aschaffenburg 237 91 11.713.100 20 757.500 126 4.096.200 0 0 Stadt Schweinfurt 29 5 48.000 24 1.041.800 0 0 0 0 Stadt Würzburg 41 24 1.909.800 17 440.100 0 0 0 0 Lkr. Aschaffenburg 89 1 4.000 40 613.600 0 0 48 3.124.000 Lkr. Bad Kissingen 9 1 10.000 8 174.050 0 0 0 0 Lkr. Rhön-Grabfeld 29 0 0 29 1.037.300 0 0 0 0 Lkr. Haßberge 43 0 0 43 741.800 0 0 0 0 Lkr. Kitzingen 61 1 8.500 60 1.361.500 0 0 0 0 Lkr. Miltenberg 29 1 10.000 28 557.800 0 0 0 0 Lkr. Main-Spessart 44 1 9.000 43 949.800 0 0 0 0 Lkr. Schweinfurt 46 1 7.000 45 1.186.000 0 0 0 0 Lkr. Würzburg 38 0 0 24 625.100 0 0 14 1.027.000 Regierungsbezirk Unterfranken insgesamt 695 126 13.719.400 381 9.486.350 126 4.096.200 62 4.151.000 Schwaben Stadt Augsburg 301 129 12.133.100 25 1.282.200 115 4.060.900 32 3.500.100 Stadt Kaufbeuren 12 0 0 12 530.000 0 0 0 0 Stadt Kempten 95 48 3.881.400 2 47.500 45 1.563.800 0 0 Stadt Memmingen 21 12 104.300 9 133.000 0 0 0 0 Lkr. Aichach-Friedberg 52 16 1.253.100 36 1.282.500 0 0 0 0 Lkr. Augsburg 94 9 805.100 85 2.297.100 0 0 0 0 Lkr. Dillingen 79 0 0 67 1.794.000 0 0 12 1.130.500 Lkr. Günzburg 41 0 0 41 1.039.800 0 0 0 0 Lkr. Neu-Ulm 29 16 1.509.100 13 250.800 0 0 0 0 Lkr. Lindau 52 39 2.922.200 13 481.900 0 0 0 0 Lkr. Ostallgäu 44 12 945.700 32 842.200 0 0 0 0 Lkr. Unterallgäu 25 1 9.200 24 545.800 0 0 0 0 Lkr. Donau-Ries 24 0 0 24 500.100 0 0 0 0 Lkr. Oberallgäu 45 7 481.300 38 1.037.000 0 0 0 0 Regierungsbezirk Schwaben insgesamt 914 289 24.044.500 421 12.063.900 160 5.624.700 44 4.630.600 Bayern insgesamt: 6.769 1.901 161.182.000 3.065 90.382.834 1.286 43.093.100 517 42.197.600