1. Ist es richtig, dass das Wasser aus den drei Brunnen der Fernwasserversorgung Untermain zwischen Wombach und Rodenbach (Lkr. Main Spessart ) durch Altlasten stark belastet ist? a) Welche Auswirkungen haben diese Altlasten ganz konkret auf die Wasserqualität? Der Tiefbrunnen Wombach wird von den Stadtwerken Lohr und die drei Brunnen der Brunnengalerie Rodenbach-Nord (RODN) werden vom Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) für die öffentliche Trinkwasserversorgung betrieben. Im Zuge der hydrogeologischen Untersuchungen für die aus fachlicher Sicht erforderliche Neubemessung des gemeinsamen Wasserschutzgebiets wurde festgestellt, dass unter besonderen Entnahmebedingungen zeitweise ein Zustrom im Maintalaquifer aus dem Bereich der Altlast „Im Sandfeld“ zu den Brunnen erfolgt. Am Ende eines für diese Untersuchungen durchgeführten Leistungspumpversuchs wurde im Brunnen RODN B1 am 28.02.2014 mit 0,22 μg/l PAK (Summenwert nach Trinkwasserverordnung ) bzw. 0,31 µg/l PAK (Summenwert nach EPA-Liste der US Environmental Protection Agency) eine Überschreitung des Stufe-1-Wertes nach LfW-Merkblatt 3.8/1 von 0,2 μg/l PAK nachgewiesen. Der betroffene Brunnen wurde daraufhin vom Netz genommen und auf Spülmodus gesetzt. In den Brunnen RODN B2 und RODN B3 konnten während des Pumpversuchs keine PAK nachgewiesen werden. Auch im Brunnen RODN B1 waren bei einer Folgebeprobung am 01.04.2014 keine PAK mehr festzustellen. Der gegen das Quartärgrundwasser abgesperrte Tiefbrunnen Wombach ist nicht beeinflusst. Weitere Auffälligkeiten schädlicher Wasserinhaltsstoffe wurden in den durchgeführten Untersuchungen nicht festgestellt. In dem an die Verbraucher abgegebenen Trinkwasser werden die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung nicht überschritten. b) Seit wann ist bekannt, dass die Altlasten an den Brunnen Auswirkungen auf die Wasserqualität haben ? Die Zusammenstellung im Abschlussbericht des Büros Hydro Consult GmbH zur Auswertung des o. g. Pumpversuchs zeigt, dass im Zuge der Altlastenerkundung auf dem geplanten Gewerbegebiet „Im Sandfeld“ im Dezember 2008 und im Januar 2009 in den Brunnen RODN B1 und RODN B2 mit 0,19 und 0,14 μg/l zweimal PAK-Gehalte im Rohwasser nachgewiesen wurden. Das Büro Hydro Consult GmbH hat als Gutachter der Stadtwerke Lohr Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5519 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 02.02.2015 Brunnen der Fernwasserversorgung Untermain Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist es richtig, dass das Wasser aus den drei Brun- nen der Fernwasserversorgung Untermain zwischen Wombach und Rodenbach (Lkr. Main Spessart) durch Altlasten stark belastet ist? a) Welche Auswirkungen haben diese Altlasten ganz konkret auf die Wasserqualität? b) Seit wann ist bekannt, dass die Altlasten an den Brunnen Auswirkungen auf die Wasserqualität haben? 2. Warum beharrt die Fernwasserversorgung Untermain auf diese Brunnen, obwohl sie mit Altlasten belastetes Wasser fördern? 3. Sind die benannten drei Brunnen generell schützbar? a) Wenn ja, wie könnte ein solcher Schutz praktisch aus- sehen? b) Wenn nein, warum nicht, und was ist die Konsequenz daraus? 4. Unter welchen Voraussetzungen ist ein größeres Schutzgebiet an dieser Stelle durchsetzbar? 5. Wie kann in der Region die sichere Versorgung mit Trinkwasser auf Dauer gewährleistet werden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24.02.2015 Die Schriftliche Anfrage bezieht sich auf eine „Fernwasserversorgung Untermain“, die amtlich als „Fernwasserversorgung Mittelmain“ geführt wird. In den Antworten wird deshalb auf die „Fernwasserversorgung Mittelmain“ Bezug genommen. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5519 festgestellt, dass der FWM Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 1991 mit geringen PAK-Nachweisen an RODN B1 bekannt sind. Nach der Detailerkundung der Altlast „Im Sandfeld“ hat das Wasserwirtschaftsamt im Jahr 2010 ein Monitoring u. a. mit der Zielrichtung gefordert, das Gefährdungspotenzial der Altablagerung auch in Bezug auf die Brunnen Rodenbach -Nord zu ermitteln. Zur Neubemessung des Trinkwasserschutzgebiets war zusätzlich ein umfangreicheres Arbeitsprogramm (u. a. neue Messstellen, Pumpversuch bei Betriebsbedingungen) erforderlich. Erst dessen Auswertung erhärtete den Verdacht einer Beeinflussung durch die Altlast (siehe Antwort zu Frage 1 a). 2. Warum beharrt die Fernwasserversorgung Untermain auf diese Brunnen, obwohl sie mit Altlasten belastetes Wasser fördern? Die Brunnen der Gewinnungsanlage Rodenbach-Nord sind Teil des Wasserversorgungskonzeptes der FWM. Sie sind zur Bedarfsdeckung erforderlich (siehe auch Antwort zu Frage 5). 3. Sind die benannten drei Brunnen generell schützbar ? Die Beurteilung der Schützbarkeit der Brunnen RodenbachNord ist Bestandteil des aktuell laufenden Untersuchungsprogramms . Derzeit werden die konkurrierenden Nutzungen im Einzugsgebiet der Brunnen durch ein geowissenschaftliches Fachbüro erhoben. Erst wenn diese Erkenntnisse vorliegen, können diese geprüft, bewertet und eine abschließende Einschätzung abgegeben werden. Vorerst ist aufgrund der lediglich vereinzelten PAK-Nachweise und der Möglichkeit von Sicherungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen von einer Schützbarkeit auszugehen (siehe Antwort zu Frage 3 a). a) Wenn ja, wie könnte ein solcher Schutz praktisch aussehen? Die Stadt Lohr hat eine abschließende Gefährdungsabschätzung für die Altlast „Im Sandfeld“ in Auftrag gegeben. Seitens der FWM wird geprüft, ob der Zustrom zu den Brunnen der Brunnengalerie aus dem Quartär abgesperrt werden kann. Des Weiteren wird untersucht, ob mit einer geänderten Betriebsweise der Brunnen Auswirkungen der Altlast auf die Wasserqualität unterbunden werden können. b) Wenn nein, warum nicht, und was ist die Konsequenz daraus? Die Konsequenzen ergeben sich aus der nach Abschluss der Untersuchungen möglichen Risikoeinschätzung. 4. Unter welchen Voraussetzungen ist ein größeres Schutzgebiet an dieser Stelle durchsetzbar? Die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass ein hinreichender Schutz des genutzten Grundwassers unter zumutbaren bzw. durch Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen ausgleichbaren Beeinträchtigungen der von der Ausweisung betroffenen Grundstückseigentümer möglich sein muss. Dies abzuwägen ist Inhalt der laufenden Untersuchungen bzw. des zur Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes durchzuführenden wasserrechtlichen Verfahrens. In diese Abwägung ist auch das Gefährdungspotenzial der Altlast einzubeziehen . 5. Wie kann in der Region die sichere Versorgung mit Trinkwasser auf Dauer gewährleistet werden? Ein wesentliches Ergebnis der im Jahr 2010 fertiggestellten „Wasserversorgungsbilanz Unterfranken 2025“ ist, dass eine auch künftig sichere Trinkwasserversorgung für die Planungsregion Würzburg, in der u. a. das Versorgungsgebiet der FWM liegt, es erfordert, bestehende Wassergewinnungsanlagen und Reserven zu schützen sowie in Bereichen mit Belastungen eine gute Grundwasserqualität wiederherzustellen. Neben der örtlichen Gewinnung leistet in dieser Planungsregion – gegenwärtig und auch zukünftig – die Fernwasserversorgung einen maßgeblichen Beitrag zur Erhaltung der Versorgungssicherheit.