dem Grenzwert registriert worden sind und somit vom Ministerium 1.241 Messwerte über dem Grenzwert nicht erfasst wurden? c) Wieso dokumentieren die Unteren Jagdbehörden nicht die Anzahl der gestellten Ausgleichsanträge nach Atomgesetz sowie das Datum und die im beigefügten Messprotokoll angegebene Belastung in Bq/kg? 3. a) Trifft es zu, dass 2013 alleine in Augsburg 486 Anträge nach dem Atomgesetz gestellt wurden? b) Wie erklärt sich dann, dass in der Antwort der Staatsregierung (Drucksache 17/3020) nur 333 Messwerte über dem Grenzwert gemeldet wurden? c) Trifft es zu, dass einzelne Messstellen überhaupt keine Messwerte an den BJV melden, und wie viele Messwerte fehlen dadurch dem Ministerium in der Statistik? 4. a) Wie viele Wildschweine wurden in den Kalenderjahren 2012 und 2013 erlegt (Angaben bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre und die einzelnen Landkreise )? b) Wie viele Wildscheine werden von den Jägern selbst verwertet? c) Wie viele Wildschweine werden als Lebensmittel in den Verkehr gebracht? 5. a) Wie viele der 2012 und 2013 erlegten Wildschweine wurden beprobt (Angaben bitte in absoluten Zahlen und in Prozent der erlegten Tiere und nach den einzelnen Landkreisen gegliedert)? b) Wie hoch ist demnach die Wahrscheinlichkeit, dass nicht beprobte Wildschweine dennoch über dem zulässigen Grenzwert liegen? c) Hält die Staatsregierung es für ausgeschlossen, dass Wildschweine über dem Grenzwert in Verkehr gebracht werden? 6. a) Wie viele Wildschweine der in den Landkreisen Augsburg , Regen, Cham, Unterallgäu, Freyung, Ostallgäu, Pfaffenhofen, Schwandorf, Weilheim, Garmisch-Partenkirchen , Deggendorf, Neustadt/Waldnaab sowie dem Nationalpark Bayerischer Wald in den Jahren 2012 und 2013 beprobten Tiere lagen über dem Grenzwert (Angaben für die einzelnen Landkreise in absoluten Zahlen und in Prozent und jeweils die Jahre 2012 und 2013 getrennt)? b) Wie hoch waren jeweils die 10 höchsten Messwerte in Bq/kg in den obigen Landkreisen (Angaben bitte getrennt nach Landkreisen und Jahren)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5520 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.01.2015 Strahlenbelastung bei Wildschweinen Auch bald 29 Jahre nach der Atomkatastrophe von Tschernobyl ist die Strahlenbelastung von in Bayern erlegten Wildschweinen erschreckend hoch. In einigen Regionen der hochbelasteten Landkreise lagen bis zu 90 % der gemessenen Wildschweine über dem zulässigen Grenzwert von 600 Bq/kg und waren damit als Lebensmittel nicht mehr verkehrsfähig. So z.B . in den Landkreisen Augsburg, Regen, Cham. In einer mehrmonatigen Recherche des ehemaligen langjährigen Strahlenschutzbeauftragten und Betreibers einer Qualifizierten Radiocäsium-Messstelle Helmut Rummel wurden folgende extreme Messwerte ermittelt: 140 Messwerte über 10.000 Bq/kg in einem Jahr. Würde man die 140 extremen Messwerte beim Landesamt für Umweltschutz (LfU) mit Gammaspektrometern messen, so läge ein bestimmter Prozentsatz sogar im Bereich von 10.000 bis 20.000 Bq/kg. Deshalb frage ich die Staatsregierung 1. a) Wie viele qualifizierte Messstationen wurden im Jahr 2013 in Bayern vom Bayerischen Jagdverband e. V. (BJV) betrieben (Angaben bitte zur Summe aller vom BJV betriebenen Messstationen, zur Anzahl derer, die Messwerte in Bq/kg an den Bayerischen Jagdverband e. V. (BJV) gemeldet haben und zur Anzahl, von denen das Ministerium die genauen Messwerte erhalten hat)? b) Wie viele qualifizierte Messstationen wurden im Jahr 2013 in Bayern von den Bayerischen Staatsforsten betrieben (Angaben bitte zur Summe aller von den Bayerischen Staatsforsten betriebenen Messstationen und zur Anzahl derer, deren Messwerte in Bq/kg an das Ministerium gemeldet wurden)? c) Ist das zuständige Staatsministerium an den genauen Messwerten überhaupt interessiert? 2. a) Trifft es zu, dass für das Jahr 2013 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) allein aus Bayern 3.327 Anträge auf Schadensausgleich nach dem Atomgesetz gestellt wurden? b) Wie erklärt sich demnach, dass nach der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage (Drucksache 17/3020) im Jahr 2013 nur 2.086 Messwerte über Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5520 7. a) Wie viele Proben lagen in den Kalenderjahren 2012 und 2013 bei den Staatsforsten insgesamt über dem Grenzwert (bitte Angaben Anzahl Proben insgesamt und Anzahl Proben über dem Grenzwert)? b) Wie hoch waren jeweils die 10 höchsten Messwerte in Bq/kg aus den Staatsforstbetrieben Bad Tölz, Bodenmais , Landsberg, München, Oberammergau, Selb, Schnaittenbach und Zusmarshausen (Angaben bitte für die einzelnen Forstbetriebe und für die Jahre 2012 und 2013 getrennt)? c) Ist die Staatsregierung weiterhin der Meinung, man könne aus Datenschutzgründen die Messwerte in Bq/ kg aus den Eigenkontrolluntersuchungen des BJV nicht im Internet veröffentlichen, und aus welchem Grund werden die Messwerte der 41 Staatsforstbetriebe nicht ins Netz gestellt? 8. a) Wie viele Wildschweinfleisch-Proben wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in den einzelnen der 12 am höchsten belasteten Landkreise vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beprobt? b) Ist die Staatsregierung bereit, die Stichproben aus dem Handel in Zukunft effizienter zu machen und sich dafür einzusetzen, dass vor allem aus den hochbelasteten Landkreisen mehr Proben untersucht werden? c) Wie soll nach Ansicht der Staatsregierung der Rechtsanspruch der Bürger nach Verbraucherinformationsgesetz und Bayerischem Umweltinformationsgesetz erfüllt werden, wenn den Unteren Jagdbehörden über die Ausgleichsanträge zwar sowohl die Anzahl der gestellten Anträge als auch die gemessene Belastung in Bq/kg bekannt werden, sie diese Informationen aber nicht dokumentieren und auch nicht veröffentlichen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 25.02.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele qualifizierte Messstationen wurden im Jahr 2013 in Bayern vom Bayerischen Jagdverband e. V. (BJV) betrieben (Angaben bitte zur Summe aller vom BJV betriebenen Messstationen, zur Anzahl derer, die Messwerte in Bq/kg an den Bayerischen Jagdverband e. V. (BJV) gemeldet haben, und zur Anzahl, von denen das Ministerium die genauen Messwerte erhalten hat)? Im Jahr 2013 unterhielt der Bayerische Jagdverband (BJV) 49 qualifizierte Messstellen. Die Anzahl der Messstellen, die Einzelmessergebnisse an den BJV gemeldet haben, ist nicht bekannt. Einzelmessergebnisse in Bq/kg liegen dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) nicht vor. b) Wie viele qualifizierte Messstationen wurden im Jahr 2013 in Bayern von den Bayerischen Staatsforsten betrieben (Angaben bitte zur Summe aller von den Bayerischen Staatsforsten betriebenen Messstationen und zur Anzahl derer, deren Messwerte in Bq/kg an das Ministerium gemeldet wurden )? Im Jahr 2013 betrieben die Bayerischen Staatsforsten 22 qualifizierte Messstellen. Die Messergebnisse werden nicht als Einzelmessergebnisse in Bq/kg erfasst, sondern wie folgt: Werte < 300 Bq/kg, Werte zwischen 300 und 600 Bq/ kg und Werte größer 600 Bq/kg. Demzufolge liegen keine Einzelmessergebnisse vor. c) Ist das zuständige Staatsministerium an den genauen Messwerten überhaupt interessiert? Für die erfolgreiche Wahrnehmung der Aufgaben des StMUV im Bereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Strahlenschutz erheben die beiden Landesämter (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Landesamt für Umwelt) seit vielen Jahren Daten und Einzelmesswerte. Zusätzliche Einzelmessergebnisse Dritter, wie die Radioaktivitätsmesswerte , die die bayerischen Jäger im Rahmen ihrer Eigenkontrolluntersuchungen als Lebensmittelunternehmer generieren, sind zur Durchführung dieser Aufgaben grundsätzlich nicht erforderlich. 2. a) Trifft es zu, dass für das Jahr 2013 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) allein aus Bayern 3.327 Anträge auf Schadensausgleich nach dem Atomgesetz gestellt wurden? Dazu liegen keine Erkenntnisse vor. b) Wie erklärt sich demnach, dass nach der Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage (Drucksache 17/3020) im Jahr 2013 nur 2.086 Messwerte über dem Grenzwert registriert worden sind und somit vom Ministerium 1.241 Messwerte über dem Grenzwert nicht erfasst wurden? Die Jäger als verantwortliche Lebensmittelunternehmer müssen sicherstellen, dass die Lebensmittel, die sie in Verkehr bringen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Es gibt keine Verpflichtung, alle Messergebnisse der Eigenkontrolluntersuchung der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu melden. c) Wieso dokumentieren die Unteren Jagdbehörden nicht die Anzahl der gestellten Ausgleichsanträge nach Atomgesetz sowie das Datum und die im beigefügten Messprotokoll angegebene Belastung in Bq/kg? Die Kreisverwaltungsbehörden weisen die Prüfung der Ausgleichsanträge nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz im Rahmen ihrer Organisationshoheit unterschiedlichen Verwaltungsbereichen zu (Strahlenschutzbeauftragten, Unteren Jagdbehörden , Lebensmittelüberwachung). Diese sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung. Einzelheiten der Durchführung und Dokumentation regelt die Kreisverwaltungsbehörde. 3. a) Trifft es zu, dass 2013 alleine in Augsburg 486 Anträge nach dem Atomgesetz gestellt wurden? Siehe Antwort zu Frage 2 a. b) Wie erklärt sich dann, dass in der Antwort der Staatsregierung (Drucksache 17/3020) nur 333 Messwerte über dem Grenzwert gemeldet wurden? Siehe Antwort zu Frage 2 b. Drucksache 17/5520 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Trifft es zu, dass einzelne Messstellen überhaupt keine Messwerte an den BJV melden, und wie viele Messwerte fehlen dadurch dem Ministerium in der Statistik? Siehe Antwort zu Frage 1 a. 4. a) Wie viele Wildschweine wurden in den Kalenderjahren 2012 und 2013 erlegt (Angaben bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre und die einzelnen Landkreise)? Die Wildschweinstrecke wird in Jagdjahren (April – März des Folgejahres) erfasst. Tabelle 1: Die den Unteren Jagdbehörden gemeldete Schwarzwildstrecke für die Jagdjahre (April – März) 2012/13 und 2013/14: Landkreis 2012/13 2013/14 Aichach-Friedberg 877 798 Altötting 96 162 Amberg-Sulzbach 1855 1712 Ansbach 1080 1019 Aschaffenburg 2196 2565 Augsburg 1923 1577 Bad Kissingen 2503 3347 Bad Tölz-Wolfratshausen 21 35 Bamberg 1171 1691 Bayreuth 1232 1242 Berchtesgadener Land 2 1 Cham 954 1287 Coburg 1008 1096 Dachau 410 381 Deggendorf 390 300 Dillingen/Donau 842 738 Dingolfing-Landau 156 136 Donau-Ries 1616 1341 Ebersberg 536 510 Eichstätt 2375 1906 Erding 106 110 Erlangen-Höchstadt 395 621 Forchheim 257 463 Freising 764 690 Freyung-Grafenau 388 260 Fürstenfeldbruck 435 358 Fürth 38 61 Garmisch-Partenkirchen 54 49 Günzburg 811 702 Hassberge 1303 1760 Hof/Saale 1359 1118 Kelheim 2033 1808 Kitzingen 410 687 Kronach 1226 1267 Kulmbach 1043 994 Landsberg/Lech 453 473 Landshut 546 748 Lichtenfels 583 784 Lindau/Bodensee 1 7 Main-Spessart 3721 5041 Miesbach 11 11 Miltenberg 2667 3145 Mühldorf/Inn 26 39 München 456 206 Neuburg-Schrobenhausen 795 644 Landkreis 2012/13 2013/14 Neumarkt i. d. Oberpfalz 1321 1146 Neustadt a. d. Aisch 943 712 Neustadt a. d. Waldnaab 1090 1171 Neu-Ulm 393 280 Nürnberger Land 821 1044 Oberallgäu 15 20 Ostallgäu 122 70 Passau 310 269 Pfaffenhofen a. d. Ilm 938 771 Regen 447 318 Regensburg 1865 2322 Rhön-Grabfeld 2070 2514 Rosenheim 15 23 Roth 538 626 Rottal-Inn 223 171 Schwandorf 1665 1801 Schweinfurt 623 714 Stadtkreis Amberg 2 7 Stadtkreis Ansbach 17 18 Stadtkreis Aschaffenburg 113 130 Stadtkreis Augsburg 121 125 Stadtkreis Bamberg 10 6 Stadtkreis Bayreuth 6 16 Stadtkreis Coburg 19 29 Stadtkreis Erlangen 13 29 Stadtkreis Fürth 0 0 Stadtkreis Hof/S. 34 24 Stadtkreis Ingolstadt 58 59 Stadtkreis Kaufbeuren 0 0 Stadtkreis Kempten 0 1 Stadtkreis Landshut 15 6 Stadtkreis Memmingen 24 17 Stadtkreis München 14 8 Stadtkreis Nürnberg 2 0 Stadtkreis Passau 27 26 Stadtkreis Regensburg 8 8 Stadtkreis Rosenheim 0 3 Stadtkreis Schwabach 0 0 Stadtkreis Schweinfurt 3 5 Stadtkreis Straubing 0 0 Stadtkreis Weiden/Opf. 10 19 Stadtkreis Würzburg 60 71 Starnberg 408 428 Straubing-Bogen 1236 1380 Tirschenreuth 1718 1543 Traunstein 48 29 Unterallgäu 886 518 Weilheim-Schongau 293 227 Weißenburg-Gunzenhausen 886 628 Wunsiedel/ Fichtelgebg. 882 764 Würzburg 1398 1520 b) Wie viele Wildscheine werden von den Jägern selbst verwertet? c) Wie viele Wildschweine werden als Lebensmittel in den Verkehr gebracht? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Im Jagdjahr 2012/13 betrug das Aufkommen von Wildschweinfleisch ohne Knochen aus einheimischer Jagd nach Angaben des Deutschen Jagdschutzverbandes 9.395 Tonnen. Nach einer Risikobewertung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) ge- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5520 hört Wildbret zu den Lebensmitteln mit geringer Bedeutung. Der überwiegende Anteil der Bevölkerung verzehrt kein bis maximal 5 Portionen Wildfleisch im Jahr. Das entspricht einer durchschnittlichen Verzehrsmenge von ca. 600 g Wildfleisch pro Kopf pro Jahr. 5. a) Wie viele der 2012 und 2013 erlegten Wildschweine wurden beprobt (Angaben bitte in absoluten Zahlen und in Prozent der erlegten Tiere und nach den einzelnen Landkreisen gegliedert)? Die zu Frage 4 a genannte Wildschweinstrecke bezieht sich auf Jagdjahre und die Erfassung erfolgt landkreisweise. Die Erfassung der Messungen der Bayerischen Staatsforsten erfolgt revierbezogen. Die Jagdreviere der Bayerischen Staatsforsten sind landkreis- und zum Teil bezirksübergreifend . Die Daten des Bayerischen Jagdverbandes liegen auf Kalenderjahre und landkreisbezogen vor. Aus diesen Gründen ist die Angabe der prozentualen Höchstmengenüberschreitungen bezogen auf die Wildschweinstrecke und aufgeschlüsselt nach einzelnen Landkreisen und Kalenderjahren nicht möglich. Tabelle 2 enthält die Anzahl der Proben und die Anzahl der Grenzwertüberschreitungen auf Grundlage der Daten der amtlichen Lebensmittelmittelüberwachung und der vom Bayerischen Jagdverband zur Verfügung gestellten Daten. Es wird aufgegliedert nach Kalenderjahren und Landkreisen . Tabelle 3 enthält die Anzahl der Proben und die Anzahl der gemessenen Grenzwertüberschreitungen von erlegtem Wildschwein der Bayerischen Staatforsten revierbezogen und nach Jagdjahren. Tabelle 2: Anzahl der Wildschweinproben und der Grenzwertüberschreitungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung und des Bayerischen Jagdverbandes für die Kalenderjahre (Januar–Dezember) 2012 und 2013 Landkreis 2012 2013 A nz ah l d er ge m es se ne n Pr ob en da vo n üb er de m G re nz w er t (6 00 B q/ kg ) A nz ah l d er ge m es se ne n Pr ob en da vo n üb er de m G re nz w er t (6 00 B q/ kg ) Aichach-Friedberg 765 138 313 41 Altötting 28 0 57 9 Amberg-Sulzbach 52 2 126 1 Ansbach 98 2 106 0 Aschaffenburg 28 0 18 0 Augsburg 630 308 612 333 Bad Kissingen 6 0 0 0 Bad Tölz-Wolfratshausen 7 0 12 6 Bamberg 26 0 74 0 Bayreuth 55 0 289 20 Cham 458 46 537 88 Coburg 19 0 21 2 Dachau 58 0 141 6 Deggendorf 291 124 105 26 Dillingen a. d. Donau 253 13 292 55 Dingolfing-Landau 52 0 49 0 Donau-Ries 42 0 20 0 Ebersberg 2 1 2 0 Eichstätt 141 11 231 42 Erding 0 0 1 0 Landkreis 2012 2013 A nz ah l d er ge m es se ne n Pr ob en da vo n üb er de m G re nz w er t (6 00 B q/ kg ) A nz ah l d er ge m es se ne n Pr ob en da vo n üb er de m G re nz w er t (6 00 B q/ kg ) Erlangen 2 0 2 0 Forchheim 13 0 17 0 Freising 292 40 256 20 Freyung-Grafenau 270 87 224 77 Fürstenfeldbruck 94 18 217 37 Fürth 1 0 1 0 Garmisch-Partenkirchen 1 0 3 3 Günzburg 179 35 243 70 Haßberge 18 0 13 0 Hof 470 105 755 192 Ingolstadt 272 17 361 28 Kelheim 13 6 59 7 Kitzingen 2 0 2 0 Kronach 1 0 4 1 Kulmbach 36 1 235 11 Landsberg a. Lech 197 33 207 56 Landshut 0 0 0 0 Lauf 2 0 2 0 Lichtenfels 2 0 0 0 Lindau 1 0 0 0 Main-Spessart-Kreis 2 0 2 0 Miesbach 0 0 0 0 Miltenberg 1 0 0 0 Mühldorf 0 0 0 0 München 7 1 2 0 Neuburg-Schrobenhausen 1 0 0 0 Neumarkt 1 0 1 0 Neustadt a. d. Aisch 11 0 55 2 Neustadt a. d. Waldnaab 156 22 256 58 Neu-Ulm 39 9 105 36 Nürnberg 54 1 83 2 Oberallgäu 0 0 0 0 Ostallgäu 169 86 96 64 Passau 115 14 90 6 Pfaffenhofen 314 42 804 171 Pfarrkirchen 1 0 0 0 Regen 297 71 267 183 Regensburg 62 4 169 5 Röhn-Grabfeld 3 0 0 0 Rosenheim 9 1 8 1 Roth 37 1 44 0 Schwabach 0 0 0 0 Schwandorf 594 72 520 63 Schweinfurt 2 0 2 0 Starnberg 1 0 133 45 Straubing 3 1 88 17 Tirschenreuth 158 0 301 16 Traunstein 1 0 0 0 Unterallgäu 411 95 373 197 Weiden 1 0 0 0 Weilheim-Schongau 118 4 169 69 Weißenburg-Gunzenhausen 161 0 88 0 Wunsiedl 138 25 57 20 Würzburg 1 0 0 0 Drucksache 17/5520 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Tabelle 3: Anzahl der Wildschweinproben und der Grenzwertüberschreitungen der Bayerischen Staatsforsten für die Jagdjahre 2012/13 und 2013/14: Forstbetrieb der Bayerischen Staatsforsten 2012/13 2013/14 A nz ah l d er ge m es se ne n Pr ob en da vo n üb er de m G re nz w er t (6 00 B q/ kg ) A nz ah l d er ge m es se ne n Pr ob en da vo n üb er de m G re nz w er t (6 00 B q/ kg ) Allersberg 49 0 80 0 Arnstein 9 0 9 0 Bad Brückenau 11 0 8 0 Bad Königshofen 10 0 5 0 Bad Tölz 0 0 0 0 Berchtesgaden 0 0 0 0 Bodenmais 67 41 30 19 Burglengenfeld 243 3 247 18 Coburg 0 0 0 0 Ebrach 10 0 8 0 Fichtelberg 66 7 36 3 Flossenbürg 119 28 111 29 Forchheim 130 1 195 2 Freising 198 26 154 5 Hammelburg 10 0 8 0 Heigenbrücken 14 0 12 0 Kaisheim 162 17 210 13 Kelheim 377 44 321 43 Kipfenberg 145 3 144 0 Landsberg 180 31 181 35 München 391 172 160 23 Neureichenau 113 13 55 3 Nordhalben 198 12 258 8 Nürnberg 224 11 411 25 Oberammergau 19 5 14 3 Ottobeuren 50 17 26 12 Pegnitz 160 8 150 7 Roding 215 10 215 9 Rothenbuch 10 0 10 0 Rothenburg 11 1 33 0 Rothenkirchen 0 0 0 0 Ruhpolding 2 0 5 0 Schliersee 17 9 8 4 Schnaittenbach 87 10 100 19 Selb 125 44 131 39 Sonthofen 7 4 12 5 Waldsassen 149 15 124 13 Wasserburg 248 8 225 24 Weißenhorn 230 28 124 6 Zusmarshausen 294 107 192 47 Coburg-Rothenkirchen 211 19 156 5 b) Wie hoch ist demnach die Wahrscheinlichkeit, dass nicht beprobte Wildschweine dennoch über dem zulässigen Grenzwert liegen? Statistische Aussagen dazu sind nicht möglich. c) Hält die Staatsregierung es für ausgeschlossen, dass Wildschweine über dem Grenzwert in Verkehr gebracht werden? Die Verantwortung, dass die in Verkehr gebrachten Lebensmittel den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, liegt beim Lebensmittelunternehmer. Die amtliche Lebensmittelüberwachung überprüft stichprobenweise, ob die Lebensmittelunternehmer dieser Verantwortung nachkommen. 6. a) Wie viele Wildschweine der in den Landkreisen Augsburg, Regen, Cham, Unterallgäu, Freyung, Ostallgäu, Pfaffenhofen, Schwandorf, Weilheim, Garmisch-Partenkirchen, Deggendorf, Neustadt/ Waldnaab sowie dem Nationalpark Bayerischer Wald in den Jahren 2012 und 2013 beprobten Tiere lagen über dem Grenzwert (Angabe für die einzelnen Landkreise in absoluten Zahlen und in Prozent und jeweils die Jahre 2012 und 2013 getrennt)? Die Zahlen können der Tabelle 2 zu Frage 5 a entnommen werden. Die Wildschweinstrecke in den Randbereichen des Nationalparks Bayerischer Wald wird in den jeweiligen Landkreisdaten erfasst. b) Wie hoch waren jeweils die 10 höchsten Messwerte in Bq/kg in den obigen Landkreisen (Angaben bitte getrennt nach Landkreisen und Jahren)? Einzelmessergebnisse aus Eigenkontrollen der bayerischen Jäger liegen dem StMUV nicht vor. Aus den Untersuchungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung liegen folgende höchste Messwerte für die o. g. Landkreise vor: Augsburg 49 Bq/kg (2014), 15 Bq/kg (2012), 2 Bq/kg (2012); Cham 9.840 Bq/kg (2013), 1.490 Bq/kg (2012), 1.140 Bq/kg (2013), 1.070 Bq/kg (2012), 1.060 Bq/kg (2014), 526 Bq/kg (2013), 387 Bq/kg (2012), 261 Bq/kg (2013), 214 Bq/kg (2013), 162 Bq/ kg (2012); Deggendorf 197 Bq/kg (2014); Freyung-Grafenau 6633 Bq/kg (2012), 139 Bq/kg (2012), Garmisch-Partenkirchen 38 Bq/kg (2012); Neustadt a. d. Waldnaab 2530 Bq/ kg (2014), 2250 Bq/kg (2013), 2020 Bq/kg (2013), 266 Bq/ kg (2014), 19 Bq/kg (2014), 6 Bq/kg (2013); Ostallgäu 2014 Bq/kg (2014), 1232 Bq/kg (2013), 79 Bq/kg (2014), 53 Bq/kg (2012); Pfaffenhofen 572 Bq/kg (2013), Regen 9.836 Bq/kg (2012), 1563 Bq/kg (2012), 181 Bq/kg (2012); Schwandorf 347 Bq/kg (2013), 10 Bq/kg (2013), 3 Bq/kg (2013), Weilheim keine Werte > 1 Bq/kg, Unterallgäu 221 Bq/kg (2014), 55 Bq/kg (2014). Die Messwerte unter der Nachweisgrenze (<1 Bq/kg) sind nicht aufgelistet. Bei den Messwerten über dem Grenzwert von 600 Bq/kg handelte es sich um Proben direkt vom Jäger. Handelsproben aus diesen Landkreisen (z. B. aus Gaststätten, Lebensmitteleinzelhandel) wiesen keine Grenzwertüberschreitungen auf. 7. a) Wie viele Proben lagen in den Kalenderjahren 2012 und 2013 bei den Staatsforsten insgesamt über dem Grenzwert (bitte Angaben Anzahl Proben insgesamt und Anzahl Proben über dem Grenzwert)? Siehe Antwort zu Frage 5 a Tabelle 3. b) Wie hoch waren jeweils die 10 höchsten Messwerte in Bq/kg aus den Staatsforstbetrieben Bad Tölz, Bodenmais, Landsberg, München, Oberammergau , Selb, Schnaittenbach und Zusmarshausen (Angaben bitte für die einzelnen Forstbetriebe und für die Jahre 2012 und 2013 getrennt)? Siehe Antwort Frage 1 b. c) Ist die Staatsregierung weiterhin der Meinung, man könne aus Datenschutzgründen die Messwerte in Bq/kg aus den Eigenkontrolluntersuchungen des Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5520 BJV nicht im Internet veröffentlichen, und aus welchem Grund werden die Messwerte der 41 Staatsforstbetriebe nicht ins Netz gestellt? Einzelmesswerte aus Eigenkontrolluntersuchungen der bayerischen Jäger in Bq/kg liegen der Staatsregierung nicht vor. Siehe auch Fragenkomplex 1. Die aggregierten Daten, die der BJV dem StMUV übermittelt, sind Daten des BJV. Die Bayerische Staatsregierung kann darüber nicht frei verfügen. Für die Veröffentlichung der Daten gibt es keine rechtliche Grundlage. 8. a) Wie viele Wildschweinfleisch-Proben wurden in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in den einzelnen der 12 am höchsten belasteten Landkreise vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) beprobt? Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat in den genannten Jahren insgesamt 271 Wildschweinproben auf Radioaktivität untersucht, davon 57 aus den Landkreisen Augsburg, Cham, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Garmisch-Partenkirchen , Neustadt a. d. Waldnaab, Ostallgäu, Pfaffenhofen, Regen, Schwandorf, Weilheim, Unterallgäu. b) Ist die Staatsregierung bereit, die Stichproben aus dem Handel in Zukunft effizienter zu machen und sich dafür einzusetzen, dass vor allem aus den hoch belasteten Landkreisen mehr Proben untersucht werden? Wildschweinfleisch wird nicht zwangsläufig in den Landkreisen gehandelt, in denen die Jagd erfolgt, deshalb ist es notwendig , Wildbret in ganz Bayern zu beproben. Aus den Zahlen zu Frage 8 a ist zu ersehen, dass die 12 vom Anfragenden genannten Landkreise überproportional häufig beprobt wurden. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass Wildschweinfleisch angesichts der geringen Verzehrsmenge ein Lebensmittel mit geringer Bedeutung ist (vgl. Ausführungen zu Frage 4 b). Dies wird bei der Probenplanung im Rahmen der risikoorientierten Überwachung entsprechend berücksichtigt. c) Wie soll nach Ansicht der Staatsregierung der Rechtsanspruch der Bürger nach Verbraucherinformationsgesetz und Bayerischem Umweltinformationsgesetz erfüllt werden, wenn den Unteren Jagdbehörden über die Ausgleichsanträge zwar sowohl die Anzahl der gestellten Anträge als auch die gemessene Belastung in Bq/kg bekannt werden , sie diese Informationen aber nicht dokumentieren und auch nicht veröffentlichen? Sowohl das Umweltinformationsgesetz als auch das Verbraucherinformationsgesetz regeln den freien Zugang zu Informationen , die bei den jeweils auskunftspflichtigen Stellen vorhanden sind. Siehe Anwort zu Frage 2 c.