b) Wie will die Staatsregierung die hohe Zahl der Ausbildungsabbrecher in der beruflichen Ausbildung reduzieren ? 3. Welche Schritte unternimmt die Staatsregierung, um die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss weiter zu reduzieren? a) Wie soll die Kooperation zwischen den allgemeinbildenden Schulen und den Trägern der beruflichen Bildung weiter verbessert werden? b) Wie können die Übergänge von der Schule in den Beruf zukünftig auch statistisch besser erfasst werden? 4. Mit welchen Initiativen sorgt die Staatsregierung für eine verstärkte und verbesserte Berufsorientierung an allen bayerischen Schulen? a) Wie will die Staatsregierung die Berufsorientierung zukünftig als festen Bestandteil in der Lehramtsausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen verankern? b) Wie soll die duale Berufsausbildung künftig stärker auch an den bayerischen Gymnasien verankert werden ? 5. Plant die Staatsregierung die Einführung von kostenlosen ÖPNV-Tickets als Mobilitätshilfe für Jugendliche in Ausbildung? a) Wie soll die Beantragung und Genehmigung von Berufsausbildungsbeihilfen zukünftig erleichtert werden ? b) Wie soll das System der ausbildungsbegleitenden Hilfen in Bayern weiter ausgebaut werden? 6. Wie wird die im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung versprochene Ausbildungsplatzgarantie konkret in Bayern umgesetzt? a) Welches Konzept hat die Staatsregierung, um insbesondere Jugendlichen mit Behinderung den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern? b) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Ausbildungsbeteiligung junger Migrantinnen und Migranten deutlich zu steigern? 7. Hält die Staatsregierung die assistierte Ausbildung für ein geeignetes Instrument, um die Chancen für benachteiligte und behinderte Jugendliche sowie junge Menschen mit migrationsbedingten Problemlagen auf eine betriebliche Ausbildung zu verbessern? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5521 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.12.2014 Allianz für Aus- und Weiterbildung – Umsetzung der assistierten Ausbildung in Bayern Bundesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Bundesländer haben am 12. Dezember 2014 eine ‚Allianz für Aus- und Weiterbildung‘ beschlossen. Ziel ist eine Stärkung des Systems der dualen Ausbildung und eine Verbesserung der Chancen für benachteiligte und behinderte junge Menschen sowie für Jugendliche mit migrationsbedingten Problemlagen auf dem Ausbildungsmarkt. Mit diesem Ziel hat die Allianz auch den Einstieg in die ‚assistierte Ausbildung‘ beschlossen. Für das Ausbildungsjahr 2015/2016 wird die Einrichtung von 10.000 Plätzen in der ‚assistierten Ausbildung ‘ angestrebt, die zur Hälfte durch die Bundesagentur für Arbeit und zur Hälfte mit Bundesmitteln bzw. Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden sollen. Die Bundesregierung will die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die ‚assistierte Ausbildung‘ schaffen. Durch die ‚assistierte Ausbildung‘ sollen mehr junge Menschen zu einem beruflichen Abschluss gebracht und die Unternehmen bei der Ausbildung unterstützt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Maßnahmen hält die Staatsregierung zur Stärkung des dualen Systems der beruflichen Bildung für sinnvoll und erforderlich? a) Mit welchen Initiativen beteiligt sich die Staatsregierung an der gemeinsamen Kampagne von Bundesregierung , Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern zur Stärkung der beruflichen Bildung in Deutschland? b) Welche Maßnahmen hält die Staatsregierung für erforderlich , um die Durchlässigkeit zwischen den Systemen der beruflichen und der akademischen Ausbildung zu erhöhen? 2. Welche Auswirkungen hat die demografische Entwicklung in den kommenden Jahren auf den Ausbildungsmarkt in Bayern? a) Wie können die regionalen Ausbildungsangebote und die Berufswünsche von Jugendlichen passgenauer abgestimmt werden? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5521 a) Wie viele Plätze sollen in Bayern beim Einstieg in die assistierte Ausbildung für das Ausbildungsjahr 2015/2016 auf den Weg gebracht werden? b) Welche gesetzlichen Initiativen hält die Staatsregierung für notwendig, um das Instrument der assistierten Ausbildung zu verstetigen und finanziell abzusichern? 8. Welche Erfahrungen wurden in Bayern im Rahmen von Modellprojekten mit der assistierten Ausbildung bisher gemacht? a) Wird sich der Freistaat Bayern an der geforderten Kofinanzierung der assistierten Ausbildung beteiligen? b) Wie kann die notwendige enge Verzahnung der assistierten Ausbildung mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe gewährleistet werden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 26.02.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zunächst wird zur „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ auf Bundesebene grundsätzlich erläutert: Aufseiten der Bundesländer sind die Kultusministerkonferenz, die Wirtschaftsministerkonferenz und seit Kurzem auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz Partner der Allianz. Die Bundesländer als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nicht Partner der o. g. Allianz auf Bundesebene. Gleichwohl werden die politischen Ziele von der Staatsregierung unterstützt, konkret erfolgt dies in Bayern durch die „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“, die am 15. September 2014 von der Staatsregierung mit den Spitzenvertretern der bayerischen Wirtschaft und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit geschlossen wurde. 1. Welche Maßnahmen hält die Staatsregierung zur Stärkung des dualen Systems der beruflichen Bildung für sinnvoll und erforderlich? In einer „Gemeinsamen Erklärung“ der Partner der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ wird das gemeinsame Ziel bekräftigt, alle Talente zu fördern. Das duale Berufsbildungssystem bietet Chancen für leistungsstarke junge Menschen ebenso wie für Jugendliche mit Startschwierigkeiten. Die Staatsregierung wird daher zusammen mit den Partnern alle Potenziale fördern, z. B. durch Teilzeitausbildung, Angebote für Studienabbrecher und betriebliche Förderprogramme . a) Mit welchen Initiativen beteiligt sich die Staatsregierung an der gemeinsamen Kampagne von Bundesregierung , Wirtschaft, Gewerkschaften und Ländern zur Stärkung der beruflichen Bildung in Deutschland? Die Staatsregierung veranstaltet vom 7. bis 10. Dezember 2015 die „Berufsbildung 2015 – Berufsbildungsmesse und 13. Bayerischer Berufsbildungskongress“ für die Berufsorientierung der bayerischen Jugendlichen. Diese langjährig bewährte Veranstaltung informiert bayerische Schülerinnen und Schüler über die Vielfalt der Ausbildungsberufe im dualen und im schulischen Bereich (z. B. soziale Berufe, medizinische Berufe). Bei der letzten Veranstaltung im Dezember 2012 haben 280 Aussteller die bayerischen Jugendlichen informiert. Darüber hinaus beinhaltet die „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ ein Maßnahmenbündel zur Stärkung der beruflichen Bildung. Siehe dazu: http://www.stmas.bayern. de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/berufsbildung/ ge_allianz_fuer_starke_berufsbildung.pdf. b) Welche Maßnahmen hält die Staatsregierung für erforderlich, um die Durchlässigkeit zwischen den Systemen der beruflichen und der akademischen Ausbildung zu erhöhen? Die Staatsregierung unterstützt die aktive Teilhabe an der fortlaufenden Weiterbildung und am lebenslangen Lernen. Dies gilt auch für den Zugang zum Hochschulstudium. Die Staatsregierung hat bereits Maßnahmen eingeleitet, um die Durchlässigkeit von einer beruflichen in eine akademische Ausbildung zu gewährleisten und zu erhöhen, sodass aktuell kein zusätzlicher Handlungsbedarf gesehen wird. Im Einzelnen sind es folgende Maßnahmen: Berufliche Oberschule Im differenzierten bayerischen Bildungswesen bietet die Berufliche Oberschule (FOS/BOS) jungen Menschen eine gleichwertige, stärker mit der Berufspraxis verknüpfte Alternative zum Gymnasium. Sie führt junge Menschen mit und ohne Berufsausbildung über die Berufsoberschule (BOS) und die Fachoberschule (FOS) von einem mittleren Schulabschluss zur Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 12 und zur fachgebundenen bzw. allgemeinen Hochschulreife nach Jahrgangsstufe 13. 42 % aller Hochschulzugangsberechtigungen werden in Bayern an der Beruflichen Oberschule erworben. Zur Stärkung der Durchlässigkeit im bayerischen Schulsystem wurde die Berufliche Oberschule in den letzten Jahren konsequent ausgebaut: Die Jahrgangsstufe 13 der Fachoberschule und damit die Möglichkeit, eine Hochschulreife mit Zugang zur Universität zu erwerben, wurde zu einem flächendeckenden Angebot. Übergangssysteme und -maßnahmen (Vorklasse der BOS, Vorkurse an FOS und BOS, Förderunterricht) wurden geschaffen bzw. gestärkt. Mit der Virtuellen Berufsoberschule (ViBOS) wurde ein attraktives, berufsbegleitendes Online- bzw. Fernunterrichtsangebot aufgebaut und mit DBFH (Doppelqualifizierung Berufsausbildung und Fachhochschulreife) ein doppelqualifizierendes Angebot eingeführt. Weitere berufliche Schulen Neben der Beruflichen Oberschule besteht auch im Rahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen an Fachschulen und Fachakademien die Möglichkeit, über eine Ergänzungsprüfung zusammen mit dem beruflichen Abschluss eine allgemeine bzw. fachgebundene Fachhochschulreife zu erwerben. Ebenso haben Schülerinnen und Schüler an der Berufsschule im Rahmen eines Schulversuchs „Berufsschule Plus“ die Möglichkeit der Doppelqualifizierung in Form von Berufsausbildung und Fachhochschulreife, wodurch die Schülerinnen und Schüler bereits direkt nach Abschluss der Drucksache 17/5521 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 beruflichen Erstausbildung ein Studium an einer Hochschule aufnehmen können. Zudem besteht für interessierte Berufstätige seit vielen Jahren die Möglichkeit, über das Telekolleg berufsbegleitend eine Fachhochschulreife zu erwerben. Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte Im Juli 2009 wurde der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte geöffnet. Vorangegangen war das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (sog. Lissabon-Konvention) vom 16. Mai 2007 sowie ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009. Seitdem besteht nach erfolgtem Beratungsgespräch an der Hochschule ein allgemeiner Hochschulzugang für Meisterinnen und Meister, Absolventinnen und Absolventen von gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen, Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen und von Fachakademien . Darüber hinaus besteht fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich, wenn sie ein Beratungsgespräch an einer Hochschule sowie eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium erfolgreich absolviert haben (Näheres dazu unter: http://www.km.bayern. de/studenten/studium-und-abschluesse/hochschulzugang. html. Zugleich hat das Staatsministerium für Bildung und Kultus , Wissenschaft und Kunst neue Wege eröffnet, um unterschiedlichsten Zielgruppen adäquate und flexible Studienangebote zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet Überlegungen zu Studienformat (Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend ), Umfang (Vollstudium, Modulstudium, kleinformatige Studienangebote), Niveau (grundständig, postgradual) und Abschluss (Bachelor, Master, Zertifikat, Modulzeugnis, Teilnahmebestätigung). Die am 1. März 2011 in Kraft getretene Novelle des Bayerischen Hochschulgesetzes ermöglicht den bayerischen Hochschulen, ein flexibles Angebot an Studiengängen für berufstätige Studieninteressierte (insbesondere berufsbegleitende Bachelorstudiengänge und Modulstudien) anzubieten . 2. Welche Auswirkungen hat die demografische Entwicklung in den kommenden Jahren auf den Ausbildungsmarkt in Bayern? Die demografische Entwicklung wirkt sich grundsätzlich mit unterschiedlichen Einflussgrößen auf den Ausbildungsmarkt aus. Diese sind z. B. die Zahl der Absolventen an den verschiedenen allgemeinbildenden Schulen und die Entscheidungen der Jugendlichen und ihrer Eltern hinsichtlich des Besuchs von weiterführenden Schulen. Die verschiedenen Bildungsangebote konkurrieren um die Bewerber. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt jährlich eine Prognoserechnung zur Abschätzung der künftigen Schüler- und Absolventenzahlen durch („Regionalisierte Schüler- und Absolventenprognose “, abrufbar unter www.km.bayern.de/statistik). Eine der zentralen Säulen der Modellrechnung ist dabei die Bevölkerungsvorausberechnung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung. Zu beachten ist jedoch, dass die Bevölkerungsentwicklung für die Entwicklung der Schülerzahl zwar einen sehr wichtigen, nicht aber den alleinigen Einflussfaktor darstellt. Ein verändertes Bildungsverhalten , wie es etwa für die Prognose der Schülerzahlen an den verschiedenen beruflichen Schularten von Bedeutung ist (duale Ausbildung vs. vollzeitschulische Angebote), lässt sich aus der Bevölkerungsvorausberechnung ebenso wenig ableiten wie Veränderungen bei den Schülerzahlen aufgrund schulstruktureller Maßnahmen. Für die beruflichen Schulen sind die Schülerzahlen noch schwerer zu prognostizieren als bei den allgemeinbildenden Schulen, da sich nicht leicht abschätzen lässt, wie die Schülerinnen und Schüler auf die jeweiligen Situationen auf dem Ausbildungs- und Beschäftigungsmarkt reagieren werden. So unterliegt der Zugang zu den beruflichen Schulen wesentlich auch konjunkturellen Einflüssen . Insgesamt ist aber damit zu rechnen, dass aufgrund der demografischen Entwicklung weniger Absolventen für eine berufliche Ausbildung zur Verfügung stehen werden. a) Wie können die regionalen Ausbildungsangebote und die Berufswünsche von Jugendlichen passgenauer abgestimmt werden? Der Ausbildungsmarkt ist derzeit sehr günstig aus Sicht der Bewerber um eine Ausbildungsstelle. So stehen rein rechnerisch jedem Bewerber 1,19 freie Stellen zur Verfügung (Stand September 2014); jedem unversorgten Bewerber am Ende des Berichtsjahres sogar 8,99 Stellen. Damit hat jeder junge Mensch die freie Wahl des Ausbildungsberufs . Gleichwohl sind Angebot und Nachfrage nicht immer deckungsgleich. Hier ist es Aufgabe der Berufsorientierung, die Jugendlichen mit der Vielfalt der Ausbildungsberufe vertraut zu machen. Insbesondere vom 1. Oktober bis 31. Dezember vermitteln die Beratungsfachkräfte und die Arbeitgeber-Services der Agenturen für Arbeit intensiv noch unversorgte Bewerber auf noch unbesetzte Stellen für das erste Ausbildungsjahr . Die Beratungsfachkräfte versuchen, die Jugendlichen zu bewegen, ihre regionalen und sektoralen Präferenzen zu überdenken. Im Rahmen der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ wurden hierzu nochmals die Organisationen der bayerischen Wirtschaft informiert, die ihrerseits die Unternehmen auf die Nachvermittlungsbemühungen aufmerksam machten. b) Wie will die Staatsregierung die hohe Zahl der Ausbildungsabbrecher in der beruflichen Ausbildung reduzieren? In der Berufsbildungsstatistik werden nicht Ausbildungsabbrüche erfasst, sondern Vertragslösungen. Hier hat Bayern für das Jahr 2012 nach Baden-Württemberg (21,6 %) mit 21,7 % Vertragslösungen an allen Ausbildungsverträgen einen Wert deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 24,4 % (Quelle: Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014).Die Ergebnisse stellen sich also für Bayern verglichen mit dem Bundesdurchschnitt sehr günstig dar. Nach bundesweiten Studien münden nach einer Vertragslösung rund 50 % erneut in ein Ausbildungsverhältnis im dualen System, von den verbleibenden 50 % sind nur ein Teil Ausbildungsabbrüche (weitere Möglichkeiten, z. B. Aufnahme eines Studiums oder einer schulischen Berufsausbildung ). Die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, sich an der Pilotierung des Projekts Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5521 PräLab (Prävention von Lehrabbrüchen), neben anderen Regionaldirektionen, zu beteiligen, um das Instrument auch in Bayern zu erproben. Mit einer gezielten Abfrage in der Fachklasse der Berufsschulen sollen Abbruchskandidaten frühzeitig identifiziert und beraten bzw. unterstützt werden. Eine Ursache für einen Ausbildungsabbruch kann eine verfehlte Berufswahl sein. Um die Jugendlichen bei ihrer Berufswahl zu unterstützen und damit präventiv spätere Ausbildungsabbrüche zu verringern, ist an den allgemeinbildenden Schularten die Berufsorientierung als fächerübergreifendes Bildungsziel verbindlich vorgegeben. Die Umsetzung erfolgt schulartspezifisch gemäß dem Profil der jeweiligen Schulart. Vorgaben für den Unterricht wie für die außerunterrichtliche Arbeit sind in den Lehrplänen verankert. Eine detaillierte Übersicht über die vielfältigen Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung und damit über den Beitrag der Schulen zur präventiven Reduzierung der Abbrecherquote findet sich in der Broschüre „Berufs- und Studienorientierung an bayerischen Schulen“ als Download unter: http://www.bestellen. bayern.de/application/stmug_app000006?SID=116448830 &ACTIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:05000233,BILDx CLASS:Artikel,BILDxTYPE:PDF)=Z. Soweit aufgrund schlechter Leistungen in der Berufsschule Ausbildungsabbrüche drohen, kann die Schule im Rahmen ihres Unterrichtsbudgets Förderunterricht anbieten. Die Entscheidung darüber trifft die einzelne Schule in eigener Verantwortung. Darüber hinaus erfolgt in der Regel eine Abstimmung des Unterrichts mit den Fördermaßnahmen der Arbeitsverwaltung, die im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen den Auszubildenden ebenfalls beim Abbau der Defizite unterstützen. Einen wichtigen Beitrag leistet die JaS – Jugendsozialarbeit an Schulen. Sozialpädagogische JaS-Fachkräfte der Jugendhilfe sind das „Scharnier“ zum Jugendamt. Sie kümmern sich gezielt um einzelne benachteiligte junge Menschen und erkennen frühzeitig besondere Problemlagen, etwa Konflikte im familiären und schulischen Umfeld. Diese Fachkräfte sind auch an Berufsschulen tätig und können frühzeitig reagieren, wenn ein Ausbildungsabbruch droht. 3. Welche Schritte unternimmt die Staatsregierung, um die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss weiter zu reduzieren? Zur Reduzierung der Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss sind in der Vergangenheit bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen worden. Der Erfolg spiegelt sich in der im Bundesvergleich unterdurchschnittlichen Quote an Jugendlichen ohne Abschluss wider. Auf einige Maßnahmen wird im Folgenden eingegangen: Die Struktur der Mittelschule, u. a. gekennzeichnet durch das Klassenleiterprinzip, die individuelle/modulare Förderung , das verpflichtende Ganztagsangebot an jeder Mittelschule bzw. an jedem Mittelschulverbund sowie eine durchschnittliche Klassengröße von unter 20 Schülern, unterstützt das Ziel dieser Schulart, möglichst alle Schüler zu einem Schulabschluss zu führen sowie den Übergang in das berufliche Leben individuell und zielgerichtet zu gestalten. Unterstützung erhält die Mittelschule von zahlreichen institutionalisierten Angeboten, wie z. B. Schulpsychologen, Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) oder Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS). Die Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen kommt vorrangig an Mittel-, Förder- und Berufsschulen zum Einsatz. Zum 1. Januar 2015 bestanden an 953 Schulen in Bayern Angebote mit einem Stellenumfang von 694 Stellen. Für Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schularten Realschule, Wirtschaftsschule und Gymnasium besteht die Möglichkeit, als sog. externe Bewerber einen qualifizierenden Mittelschulabschluss zu erlangen. Im Falle eines Schulwechsels sieht Art. 30 a Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) eine verpflichtende Abstimmung zwischen abgebender und aufnehmender Schule vor, sodass auch in diesem Fall eine gezielte Begleitung sichergestellt ist und der Gefahr, dass der Schüler scheitert, präventiv entgegengewirkt werden kann. a) Wie soll die Kooperation zwischen den allgemeinbildenden Schulen und den Trägern der beruflichen Bildung weiter verbessert werden? Sowohl bei unterrichtlichen als auch bei außerunterrichtlichen Maßnahmen zur Berufsorientierung arbeiten die Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung eng mit externen Partnern zusammen. Neben Kammern, Verbänden, lokalen Arbeitskreisen SCHULEWIRTSCHAFT und der Berufsberatung der Agentur für Arbeit zählen auch Träger der beruflichen Bildung zu den Kooperationspartnern von Schulen. Eine grundsätzliche Vertiefung der Kooperation von allgemeinbildenden Schulen speziell mit Trägern der beruflichen Bildung erscheint jedoch nur bedingt sinnvoll zu sein, da diese oft andere Schwerpunkte haben und ihre Maßnahmen und Angebote erst in der Phase der Berufsausbildung ansetzen . Soweit Träger im Bereich der beruflichen Orientierung aktiv sind, ist schon heute eine lokal- und schulspezifische Zusammenarbeit mit Schulen umsetzbar. b) Wie können die Übergänge von der Schule in den Beruf zukünftig auch statistisch besser erfasst werden? Mit der integrierten Ausbildungsberichterstattung liegt ein bundesweites Berichtssystem vor, das die Übergänge in Ausbildung, in den Übergangsbereich mit weiteren Fördermaßnahmen sowie den Übertritt in die Sekundarstufe II und in das Studium für alle Bundesländer erfasst. Dabei werden Kohorten betrachtet, es erfolgt keine individuelle Verfolgung des Status. Es liegen Bundes- und Länderdaten von 2005 bis 2013 vor (Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014). Der Übergang von der Schule in die Berufsausbildung nahm im Bund von 2005 bis 2013 um –2,8 % ab, wogegen im selben Zeitraum in Bayern der Übertritt in Berufsausbildung um 5,4 % zunahm. Der Eintritt in den Übergangsbereich (nach der allgemeinbildenden Schule) mit weiteren Fördermaßnahmen nahm im Bund von 2005 bis 2013 um –38,3 % ab, in Bayern dagegen im selben Zeitraum um –49,2 %. Damit gelingt in Bayern der direkte Weg von der Schule in die Berufsausbildung überdurchschnittlich gut. In Bayern wird das statistische Verfahren „Amtliche Schuldaten“ derzeit so fortentwickelt, dass künftig auch Schulwechselprozesse besser erfasst werden können. 4. Mit welchen Initiativen sorgt die Staatsregierung für eine verstärkte und verbesserte Berufsorientierung an allen bayerischen Schulen? Das Bildungsziel „Berufs- und Studienorientierung“ wird im Anschluss an die Grundschule an allen bayerischen Schularten in ausreichendem Umfang und durch vielfältige Aktivitäten verfolgt. Gleichzeitig verfügen die Schulen im Rahmen Drucksache 17/5521 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 ihrer Eigenverantwortung über die notwendigen Instrumente , um die Qualität der Maßnahmen zu sichern und weiterzuentwickeln . Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung erfolgen sowohl im Unterricht als auch in vielen außerunterrichtlichen Aktivitäten. Der Kooperation mit externen Partnern kommt eine zentrale Rolle zu. Sie umfasst beispielsweise die gemeinsame Organisation von Ausbildungsmessen, Expertenvorträgen sowie Betriebserkundungen, aber auch die Vermittlung von Betriebspraktika oder die Durchführung einschlägiger schulischer Projekte. Zur Optimierung der Qualität der Berufsorientierung stehen folgende, in den letzten Jahren eingeführte Instrumente zur Verfügung: •   Externe und interne Evaluation: Die Ergebnisse bilden die  Grundlage für eine systematische Schulentwicklung, die auf das Profil der jeweiligen Schule und die Situation vor Ort abgestimmt ist, und geben Rückmeldungen zur Effizienz von Maßnahmen und dem Grad der Zielerreichung. •   Die  Optimierung  der  beruflichen  Orientierung  kann  Bestandteil des Schulentwicklungsprogramms, des Qualitätsmanagements an beruflichen Schulen (QmbS) und des schulspezifischen Konzepts zur Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus werden . •   Durch  die  Initiative  der  Staatsregierung  „Bildungsregionen in Bayern“ wird vor allem die regionale Vernetzung gestärkt. Eine zentrale Säule der Entwicklung in den Bildungsregionen ist der Übergang von der Schule in den Beruf. Letztlich obliegt es der Eigenverantwortung jeder einzel- nen Schule, geeignete, auf die Gegebenheiten vor Ort angepasste Konzepte zu entwickeln und zu optimieren sowie, entsprechend den orts- und schulspezifischen Gegebenheiten , Expertise von außen einzubeziehen. Hinsichtlich der Maßnahmen an den verschiedenen Schularten wird auf die Broschüre „Berufs- und Studienorientierung an bayerischen Schulen“ verwiesen. Bayern unterstützt schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler bei der Berufswahl aktuell mit dem Programm „Berufsorientierung Individuell“. Mit diesem Programm (Umsetzung des Handlungsfelds 1 der „Initiative Inklusion“ in Bayern) fördert Bayern bis Schuljahresende 2015/2016 den Aufbau und die Durchführung eines beruflichen Orientierungsverfahrens für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulen, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf , die durch ein berufliches Orientierungsverfahren für sie relevante Berufsmöglichkeiten kennenlernen können, modellhaft aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Höhe von ca. 12 Mio. Euro. a) Wie will die Staatsregierung die Berufsorientierung zukünftig als festen Bestandteil in der Lehramtsausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen verankern? Die Berufsorientierung ist bereits heute fester Bestandteil der Lehramtsausbildung sowie der Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte. Lehramtsausbildung Mittelschule In der bayerischen Mittelschule ist die Berufsorientierung profilgebende Säule. Dies spiegelt sich auch in der schulartspezifischen Lehramtsausbildung wider. In der Lehr- amtsprüfungsordnung (LPO I) sind der Nachweis von 3 Leistungspunkten aus dem Bereich Berufsorientierung (§ 38 LPO I) und ein Betriebspraktikum (§ 34 LPO I) als Basisqualifikation für alle Studierenden vorgesehen. Mit der Thematik befasst sich insbesondere das Fach Arbeitslehre . Es kann im Rahmen der Didaktik einer Fächergruppe der Mittelschule studiert werden oder schwerpunktmäßig als Unterrichtsfach. Studierende, die Arbeitslehre als Unterrichtsfach wählen, weisen gemäß § 40 Abs. 1 und 2 LPO I ein vierwöchiges Wirtschafts- und Sozialpraktikum sowie 10 Leistungspunkte aus dem Teilbereich „Beruf“ nach. Sie befassen sich mit den Themen Arbeitsmarkt, Berufswahl , berufliche Entwicklung, Berufsbildung und berufliche Bildungsinstitutionen. Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes sieht die Zulassungs - und Ausbildungsordnung an Grund- und Mittelschulen (ZALGM) in der zweiten Phase der Lehrerbildung eine umfassende Vorbereitung auf das Berufsfeld an der Mittelschule und die Maßnahmen der Berufsorientierung vor. An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen werden, z. B. für die lokalen Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT, Regionalsprecher, SCHULEWIRTSCHAFT -Experten und Kontaktlehrkräfte auf verschiedenen Ebenen fortgebildet. Jährlich werden Informationsveranstaltungen zu den Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III für Staatliche Schulämter und Regierungsvertreter (StMBW, Regionales Einkaufszentrum der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit) angeboten. Realschule, Wirtschaftsschule und Gymnasien Im Bereich von Realschule und Gymnasium ist die Berufsorientierung ebenfalls fester Bestandteil der Lehrerausbildung. Die berufliche Orientierung als besonderer Unterrichtsinhalt ist verpflichtender Inhalt der allgemeinen Ausbildung im Fach Schulrecht und Schulkunde für alle Studienreferendarinnen und Studienreferendare. Über einen besonders vertieften Einblick in die Thematik verfügen die i. d. R. für die Berufsorientierung an Wirtschaftsschulen zuständigen Wirtschaftspädagogen. Als Lehrkräften an beruflichen Schulen ist für sie, neben dem Universitätsabschluss (Master), eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein mindestens 12-monatiges Betriebspraktikum verpflichtend , das sich an der Ausbildungsordnung kaufmännischer Berufe orientiert, Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst. Fortbildungen und Weiterbildungen Alle Schularten Bayerischen Lehrkräften steht bereits seit mehreren Jahren eine große Anzahl an Fortbildungsveranstaltungen zur Berufsorientierung zur Verfügung. Dies belegt eine Abfrage bei der Datenbank FIBS (Fortbildung in bayerischen Schulen) für die Jahre 2013 und 2014, welche sowohl Anbieter der staatlichen Lehrerfortbildung als auch externe Anbieter auf zentraler und regionaler Ebene berücksichtigt. So waren im Bereich der staatlichen Lehrerfortbildung im Jahr 2013 49 einschlägige Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung sowie 7 Angebote externer Anbieter verfügbar. Im Jahr 2014 handelte es sich um 44 Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung und 6 Maßnahmen externer Anbieter. Hinzu kommen jene Veranstaltungen zum Thema Berufsorientierung , die im Rahmen von schulinternen Lehrerfortbildungen angeboten und grundsätzlich nicht zentral erfasst Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5521 werden. Gerade auf lokaler, schulinterner Ebene finden oft sehr enge Kooperationen mit Unternehmen oder den lokalen Arbeitskreisen von SCHULEWIRTSCHAFT statt. Die Kooperation von Mittelschulen und Berufsschulen vor Ort, z. B. in Form von Lehrertausch, fachlichem Austausch oder Hospitationen, dienen ebenfalls der praxisnahen Qualifizierung hinsichtlich berufsorientierender Maßnahmen. Im Lehrerpraktikum erhalten Mittelschullehrkräfte die Möglichkeit, in der regionalen Wirtschaft (regionale Unternehmen in Absprache mit Schulamt), betriebliche Abläufe vertieft kennenzulernen und praktische Erfahrungen zu sammeln. b) Wie soll die duale Berufsausbildung künftig stärker auch an den bayerischen Gymnasien verankert werden? Grundsätzliche Zielsetzung des Gymnasiums ist die Vorbereitung auf ein Studium. Es wird deshalb im Rahmen der beruflichen Orientierung der Fokus auf die Studienorientierung gelegt, gleichzeitig werden aber auch Wege der dualen Berufsausbildung aufgezeigt. Die Studien- und Berufsorientierung ist dabei am Gymnasium eine verbindliche fächerübergreifende Aufgabe im Rahmen des Fachunterrichts. Alle Fächer tragen dazu bei, dass die grundlegenden Zielsetzungen der Studien- und Berufsorientierung erreicht werden. Besonders im Leitfach Wirtschaft und Recht werden den Schülerinnen und Schülern dabei auch die Möglichkeiten und die Attraktivität der dualen Ausbildung aufgezeigt. Zudem gibt es mit dem „Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung“ (P-Seminar) in der Oberstufe einen gymnasialspezifischen , auf das Bildungsziel der Hochschulreife ausgerichteten Ansatz der Studien- und Berufsorientierung. Im Rahmen der P-Seminare ist die Kooperation mit externen Partnern aus der Arbeitswelt obligatorisch. Auf diese Weise erhalten alle Schülerinnen und Schüler der bayerischen Gymnasien vielfältige Einblicke in die berufliche Praxis und in Berufsbilder, die eine duale Ausbildung voraussetzen. Im Zuge der Qualitätssicherung und -entwicklung in der Oberstufe wird derzeit das Fortbildungskonzept „Studienund Berufsorientierung im P-Seminar – Erfolgsbausteine des Studienkompass für Bayern“ umgesetzt, das bis zum Sommer 2015 alle bayerischen Gymnasien erfassen und die Qualität der beruflichen Orientierung an Gymnasien weiter verbessern wird. 5. Plant die Staatsregierung die Einführung von kostenlosen ÖPNV-Tickets als Mobilitätshilfe für Jugendliche in Ausbildung? Die Staatsregierung plant keine kostenlose Einführung von ÖPNV-Tickets als Mobilitätshilfe für Jugendliche in Ausbildung . Soweit es sich um eine betriebliche Berufsausbildung handelt, besteht – bei Vorliegen der Voraussetzungen – Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB III. Eine Kostenübernahme für Fahrten zur Berufsschule ist unabhängig von der Unterrichtsorganisation (Blockbeschulung bzw. Unterricht an einzelnen Wochentagen) bereits gesetzlich geregelt. Berufsschüler, die in Bayern in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, erhalten einen Kostenersatz , wenn die Fahrtkosten zum Besuch der Berufsschule die Familienbelastungsgrenze von 420 € pro Jahr übersteigen . Die Mehrkosten werden vom Freistaat übernommen. Damit ist sichergestellt, dass auch Berufsschüler eine fi- nanzielle Unterstützung erhalten können, die nicht mit dem ÖPNV den Berufsschulstandort erreichen können. Damit ist auch dem Prüfauftrag der Allianz für Aus- und Weiterbildung auf Bundesebene entsprochen. Soweit es sich um eine schulische Berufsausbildung handelt , besteht grundsätzlich Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. a) Wie soll die Beantragung und Genehmigung von Berufsausbildungsbeihilfen zukünftig erleichtert werden? Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Nach Mitteilung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit liegen ihr dazu keine Informationen vor. b) Wie soll das System der ausbildungsbegleitenden Hilfen in Bayern weiter ausgebaut werden? Nach Mitteilung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit werden ausbildungsbegleitende Hilfen in der gesamten Bandbreite des Instruments angeboten. Über die reine Nachhilfe hinaus sollen Sozialpädagogen bei Schwierigkeiten im psycho-sozialen Bereich die Jugendlichen und alle am Ausbildungsprozess Beteiligten (Eltern, Ausbilder, Lehrer) unterstützen. Dieses Angebot wird nach Angaben der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit intensiv gegenüber den Schulen und den Arbeitgebern kommuniziert. 6. Wie wird die im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung versprochene Ausbildungsplatzgarantie konkret in Bayern umgesetzt? Bereits jetzt stehen den noch unversorgten Bewerbern um eine Berufsausbildungsstelle mehr freie Berufsausbildungsstellen zur Verfügung (siehe dazu auch Antwort zu Frage 2 a). Darüber hinaus werden durch die Bundesagentur für Arbeit Ausbildungsplätze in außerbetrieblichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt sowie durch den Freistaat Bayern schulische Ausbildungsgänge angeboten. Die Allianz für starke Berufsbildung in Bayern plant darüber hinaus Maßnahmen, z. B. für Jugendliche mit Startschwierigkeiten , für Studienabbrecher und für Jugendliche mit Behinderung. a) Welches Konzept hat die Staatsregierung, um insbesondere Jugendlichen mit Behinderung den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern ? Jugendlichen mit Behinderung den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern, ist ein wichtiges Ziel der Staatsregierung, das auf verschiedenen Wegen angestrebt wird. Bayern unterstützt schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler bei der Berufswahl aktuell mit dem Programm „Berufsorientierung Individuell“. Mit diesem Programm (Umsetzung des Handlungsfelds 1 der „Initiative Inklusion“ in Bayern) fördert Bayern bis Schuljahresende 2015/2016 den Aufbau und die Durchführung eines beruflichen Orientierungsverfahrens für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulen, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf , die durch ein berufliches Orientierungsverfahren für sie relevante Berufsmöglichkeiten kennenlernen können, modellhaft aus Mitteln der Ausgleichsabgabe in Höhe von ca. 12 Mio. Euro. Drucksache 17/5521 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Bund und Länder planen die Einführung eines beruflichen Orientierungsverfahrens für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung als gesetzliche Regelleistung nach § 48 SGB III ab 2016. Außerdem bieten Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung passgenaue Hilfen und Förderung bei Berufsorientierung, Berufsvorbereitung sowie Beschulung in verschiedensten Ausbildungsgängen in kleinen Klassen . In enger Zusammenarbeit mit Therapeuten, sozialen und psychologischen Fachdiensten sowie Mitarbeitern der Arbeitsagentur erhalten die Jugendlichen die bestmögliche Ausbildung und Unterstützung. Darüber hinaus ist auch die Inklusion in die Regelberufsschulen möglich. Mobile sonderpädagogische Dienste diagnostizieren den individuellen Förderbedarf, der Basis ist für die Zuteilung zusätzlicher Budget- oder Anrechnungsstunden für Regelberufsschulen, die beispielsweise Sinnesgeschädigte oder Jugendliche mit Autismus inkludieren. Seit dem Schuljahr 2012/2013 wird im Rahmen des Schulversuches „Inklusive berufliche Bildung in Bayern“ an 18 Modellschulen (Berufsschulen bzw. Berufsfachschulen und Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung) ausgelotet, wie Jugendliche mit Förderbedarf im Bereich Lernen und/oder emotionale und soziale Entwicklung an der Regelschule unterrichtet werden können, um einen regulären Berufsabschluss zu erreichen und um später im ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Bei diesem Modell arbeiten jeweils eine Regelberufsschule und eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung im Tandem zusammen, um die Förderkompetenz aller Lehrkräfte zu stärken und neue Konzepte zu erarbeiten sowie zu erproben. Enge Kontakte bestehen auch zu den Ausbildungsbetrieben sowie zur Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit. Zwei Schultandems führen zusätzlich das Projekt „TINA“ der Regionaldirektion Bayern durch, um Möglichkeiten zu erkunden, wie Ausbildungen von Menschen mit Behinderung künftig noch individueller und passgenauer gestaltet werden können. b) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Ausbildungsbeteiligung junger Migrantinnen und Migranten deutlich zu steigern? Junge Menschen mit Migrationshintergrund erhalten grundsätzlich dieselben Fördermöglichkeiten wie Jugendliche ohne Migrationshintergrund. 7. Hält die Staatsregierung die assistierte Ausbildung für ein geeignetes Instrument, um die Chancen für benachteiligte und behinderte Jugendliche sowie junge Menschen mit migrationsbedingten Problemlagen auf eine betriebliche Ausbildung zu verbessern? Die assistierte Ausbildung ist ein integratives Konzept für besonders hilfebedürftige Jugendliche. Hierbei kann es sich um verschiedene Zielgruppen handeln. Insbesondere die Einführung der assistierten Ausbildung als ein rechtskreisübergreifendes (Regel-)Instrument zur Betreuung von behinderten Jugendlichen durch die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit wird fachlich begrüßt. Inwieweit sich das Konzept für migrationsbedingte Problemlagen besonders eignet, hängt auch ab von dem nach der Rechtsänderung im SGB III und II durch die Bundesagentur für Arbeit noch zu erstellenden Fachkonzept. Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen gem. § 13 SGB VIII sind Zielgruppe der AJS – Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Es handelt sich hierbei um junge Menschen mit meist multiplen Problemlagen unterschiedlicher Ausprägung. Für einen geringen Anteil der Zielgruppe (junge Menschen mit minder schwer ausgeprägten und nicht zu vielfältigen Problemlagen, die grundsätzlich ausbildungsfähig und -willig sind) kann die assistierte Ausbildung eine geeignete Unterstützung bieten, um die Chancen auf eine betriebliche Ausbildung zu verbessern . Die weit überwiegende Mehrheit der jungen Menschen aus der Zielgruppe der AJS bedarf jedoch einer weit umfassenderen Unterstützung und Anleitung, die nur im Rahmen sozialpädagogisch begleiteter, passgenauer und ganzheitlicher Vorschalt-, Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen gewährleistet werden kann. a) Wie viele Plätze sollen in Bayern beim Einstieg in die assistierte Ausbildung für das Ausbildungsjahr 2015/2016 auf den Weg gebracht werden? Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann hierzu noch keine Aussage gemacht werden. b) Welche gesetzlichen Initiativen hält die Staatsregierung für notwendig, um das Instrument der assistierten Ausbildung zu verstetigen und finanziell abzusichern? Derzeit strebt die Bundesregierung eine Änderung im SGB III an, damit die assistierte Ausbildung für einen begrenzten Zeitraum zum Regelinstrument wird. Die Ergebnisse werden evaluiert. Aussagen über diesen Zeitraum hinaus, insbesondere zu weiterem gesetzlichen Handlungsbedarf, können derzeit nicht gemacht werden. 8. Welche Erfahrungen wurden in Bayern im Rahmen von Modellprojekten mit der assistierten Ausbildung bisher gemacht? In Bayern gab es dazu bisher kein Modellprojekt. Elemente der assistierten Ausbildung finden sich in der Kombination der Fördermaßnahmen „Jugendsozialarbeit an Schulen“ und „Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit“, die jedoch noch über das Konzept der assistierten Ausbildung hinausgehen (siehe auch Antworten zu Frage 2 b und 3). a) Wird sich der Freistaat Bayern an der geforderten Kofinanzierung der assistierten Ausbildung beteiligen ? Eine Kofinanzierung durch die Länder ist derzeit aufgrund der Gesetzgebungsinitiative des Bundes nicht erforderlich. b) Wie kann die notwendige enge Verzahnung der assistierten Ausbildung mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe gewährleistet werden ? Es wird davon ausgegangen, dass bei der Umsetzung dieses Instruments die Verantwortlichen vor Ort (kommunale Träger der Jugendhilfe, Jobcenter, Arbeitsagenturen) in der bewährten Form vertrauensvoll zusammenarbeiten wie auch bei anderen Fördermaßnahmen. Das von der Bundesagentur für Arbeit noch auszuarbeitende Fachkonzept bleibt zunächst abzuwarten.