Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.02.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, von dem zu den Fragen 5 a und 5 b Beiträge eingeholt wurden, wie folgt beantwortet: Die tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dafür vorgesehen, Verwaltungs- und Serviceleistungen innerhalb der Bayerischen Polizei zu erbringen sowie in speziellen Funktionsbereichen den Vollzugsdienst auch fachlich zu unterstützen, soweit hierfür kein Beamten - bzw. Vollzugsstatus erforderlich ist. In übereinstimmender Haltung mit dem Bayer. Obersten Rechnungshof sollen für reine Innendienstaufgaben grundsätzlich keine Vollzugsbeamtinnen und -beamten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sollen daher von Verwaltungsbeamtinnen und -beamten bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wahrgenommen werden. Zudem sollen auf diesen Funktionen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zur Vermeidung von Ruhestandsversetzungen weiterbeschäftigt werden , die die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr erfüllen können. Die tatsächliche Aufgabenübertragung an die tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht dieser grundsätzlichen Zuordnung. Beispielhaft für die Vielfalt der Dienstleistungsfunktionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können genannt werden die Tätigkeitsbereiche des allgemeinen Bürodienstes , des Schreibdienstes, der Datenerfassung, der EDV-System- und Anwenderbetreuung, der technischen Kfz-Berufe oder der Sachbearbeitung in den Abteilungen Personal und Versorgung der Polizeipräsidien. Weitere Unterstützungsleistungen für den Vollzugsdienst erbringen beispielsweise tarifbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einsatzzentralen, Wirtschaftsfachkräfte bei kriminalpolizeilichen Dienststellen, Verkehrsdienstangestellte oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bayer. Landeskriminalamt. 1. Wie viele Tarifbeschäftigte gibt es bei der Bayerischen Polizei (aufgeschlüsselt nach Beschäftigungsbereich und Entgeltgruppe)? Für Tarifbeschäftigte der Bayer. Polizei stehen im Stellenplan 2015 folgende Stellen zur Verfügung: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5526 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 22.01.2015 Tarifbeschäftigte der Bayerischen Polizei Tarifbeschäftigte leisten unverzichtbare Arbeit bei der Bayerischen Polizei. Dieses findet jedoch bei ihren gehaltlichen Einstufungen wie bei ihren beruflichen und gehaltlichen Entwicklungsmöglichkeiten keinen Niederschlag. Zu niedrige Eingruppierungen sowie schlechte Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten lassen die Tarifbeschäftigten bei der Polizei ungleich schlechter gestellt sein. Über viele Jahre wurde versäumt, durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln diese Situation zu verbessern. Ich frage die Bayerische Staatsregierungen: 1. Wie viele Tarifbeschäftigte gibt es bei der Bayerischen Polizei, (aufgeschlüsselt nach Beschäftigungsbereich und Entgeltgruppe)? 2. Welche Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten gibt es? 3. Wie viele Stellenhebungen haben in den letzten 5 Jahren bei den Tarifbeschäftigten stattgefunden (aufgeschlüsselt nach Entgeltgruppe und Beschäftigungsbereich )? 4. a) Welche Weiterbildungsmöglichkeiten stehen Tarifbeschäftigten bei der Bayerischen Polizei offen? b) Hat dies eine neue Eingruppierung zur Folge? 5. a) Nach welchen Kriterien fand die Überarbeitung bzw. Neugestaltung der Entgeltordnung, die am 01.01.2012 in Kraft getreten ist statt? b) Wann wird eine weitere realitätsbezogene Überarbeitung vorgenommen? 6. Welchen Stellenwert haben die Tarifbeschäftigten der Bayerischen Polizei bei der Staatsregierung? 7. Was steht einer besseren beruflichen wie gehaltlichen Behandlung der Tarifbeschäftigten der Bayerischen Polizei im Wege? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5526 Entgeltgruppe Landeskriminalamt Landespolizei Bereitschafts - polizei Polizeiverwaltungs - amt E 15 TV-L 3 1 E 14 TV-L 7 2 E 13Ü TV-L 3 5 E 13 TV-L 5 4 E 12 TV-L 10 6 E 11 TV-L 19 14 1 E 10 TV-L 8 35 1 E 9 TV-L 90,5 374,25 98,5 24 E 8 TV-L 2 194,25 17 9 E 7 TV-L 8,3 65,8 113 E 6 TV-L 152 1.050 158,5 65 E 5 TV-L 31 1.563,91 146,5 73 E 4 TV-L 1 69,3 16 2 E 3 TV-L 8 202,01 186,5 1 E 2Ü TV-L 7 E 2 TV-L 3 10,5 KR 7a 8 Kraftfahrer 5 16 5 Auszubildende 7 21 2. Welche Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten gibt es? Jede Entgeltgruppe ist in sechs (in den EG 1–8) bzw. fünf (in den EG 9–15Ü) Grund- und Erfahrungsstufen untergliedert . Die Stufen 1 und 2 gelten dabei als Grundstufen. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt dabei in der Regel nach der Dauer der Berufserfahrung beim selben Arbeitgeber . So ist nach einem Jahr ein Aufstieg in die Stufe 2 vorgesehen , nach zwei Jahren in Stufe 2 ein Aufstieg in die Stufe 3, nach drei Jahren in Stufe 3 ein Aufstieg in die Stufe 4 usw. Der aus dem Bereich des Beamtenrechts stammende Begriff der „Beförderung“ findet im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes keine Anwendung. Das Pendant – die Höhergruppierung – kommt infrage, wenn höherwertige Tätigkeiten übertragen werden und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Folge der Tarifautomatik daher höher eingruppiert werden können. Im Bereich der Bayer. Polizei bestehen je nach Tätigkeitsbereich im Rahmen der jeweils geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen und unter Beachtung des durch den Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Stellenplans einige Entwicklungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Entsprechende höherwertige Aufgaben werden nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben. Für einige Aufgaben können sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer intern qualifizieren (siehe auch Antwort zu Frage 4 a und 4 b). 3. Wie viele Stellenhebungen haben in den letzten 5 Jahren bei den Tarifbeschäftigten stattgefunden (aufgeschlüsselt nach Entgeltgruppe und Beschäftigungsbereich )? Hebungen von Tarifstellen wurden in den Stellenplänen 2010 bis einschließlich 2014 wie folgt etatisiert: Entgeltgruppe Landes- kriminalamt Landespolizei Bereitschafts - polizei Polizeiverwal - tungsamt E 13Ü TV-L  E 14 TV-L 2 E 13 TV-L  E 14 TV-L 1 E 12 TV-L  E 13 TV-L 2 1 Entgeltgruppe Landeskriminal - amt Landespolizei Bereitschafts - polizei Polizeiverwal - tungsamt E 11 TV-L  E 12 TV-L 1 E 10 TV-L  E 12 TV-L 1 E 10 TV-L  E 11 TV-L 5 1 E 9 TV-L  E 10 TV-L 24 E 6 TV-L  E 10 TV-L 1 E 8 TV-L  E 9 TV-L 17 126,75 3 2 E 7 TV-L  E 8 TV-L 2 55 2 1 E 5 TV-L  E 8 TV-L 16 E 6 TV-L  E 7 TV-L 9 55 2 1 E 5 TV-L  E 6 TV-L 52 335,4 27 22 E 4 TV-L  E 5 TV-L 1 E 3 TV-L  E 4 TV-L 16 1 4. a) Welche Weiterbildungsmöglichkeiten stehen Tarifbeschäftigten bei der Bayerischen Polizei offen? Unter Berücksichtigung der jeweils definierten Zielgruppenbeschreibung stehen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern alle zentralen und dezentralen Fort- und Weiterbildungsangebote der Bayer. Polizei offen. Darüber hinaus bestehen Fortbildungsvereinbarungen mit externen Bildungsträgern und sonstigen externen Organisationen. Hierunter fallen insbesondere Fortbildungsangebote an der Bayer. Verwaltungsschule (BVS), der Bundespolizeiakademie und die Angebote der Qualifizierungsoffensive der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern sowie Angebote externer Firmen. Die dienstliche Fortbildung bei der Bayer. Polizei ist eine der tragenden Säulen der Personal- und Organisationsentwicklung . Sie unterstützt alle Dienstkräfte bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben. Qualifiziertes und motiviertes Personal ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Aufgaben . Dabei umfasst die dienstliche Fortbildung alle Bildungsmaßnahmen für die Dienstkräfte der Bayer. Polizei, die das berufsbezogene Wissen und die berufsbezogenen Fertigkeiten und Fähigkeiten erweitern. Ziel der berufsbegleitenden Fortbildung, die auf dem vorhandenen Wissen und der Praxiserfahrung der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. des jeweiligen Mitarbeiters aufbaut, ist die Qualifizierung und Spezialisierung für weitere Aufgaben sowie die laufende praxisorientierte Wissensanpassung. Uns ist bewusst, dass Fortbildungsaktivitäten und lebenslanges Lernen sehr wichtig sind. Die für das Personal verantwortlichen Stellen und Vorgesetzten setzen auf die Weiterqualifizierung der Arbeitnehmerschaft und investieren auch darin. Wir fördern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Tätigkeitsbereichen, die jeweils eine Relevanz aufweisen und dazu beitragen, den Erfolg der Bayer. Polizei zu steigern und zu sichern. b) Hat dies eine neue Eingruppierung zur Folge? Ausgangspunkt für die Eingruppierung sind die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung zum TV-L. Sie sind einer Entgeltgruppe zugeordnet. Für die Eingruppierung ist die Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge der gesamten auszuübenden Tätigkeiten maßgebend. Die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten richtet sich nach den jeweils geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen, unter Beachtung des durch den Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Stellenplans. Dauerhafte Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten mit der Folge entsprechender Höhergruppie- Drucksache 17/5526 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 rungen können daher nur in diesem Rahmen in Betracht kommen. Sofern sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer durch entsprechende Fort- und Weiterbildungen qualifiziert und dadurch die Möglichkeit genutzt werden kann, höherwertige Aufgaben zu übertragen, zieht das in aller Regel eine neue, höhere Eingruppierung nach sich. 5. a) Nach welchen Kriterien fand die Überarbeitung bzw. Neugestaltung der Entgeltordnung, die am 01.01.2012 in Kraft getreten ist, statt? Im Zuge der Überarbeitung bzw. Neugestaltung der Entgeltordnung zum TV-L wurde die Vergütungsordnung zum BAT bzw. das Lohngruppenverzeichnis zum MTArb redaktionell überarbeitet. Überflüssig gewordene Tätigkeitsmerkmale wurden gestrichen. In den Entgeltgruppen 2 bis 8 wurden die Tätigkeitsmerkmale, die nach der Vergütungsordnung zum BAT einen 5- bzw. 6-jährigen Aufstieg vorsahen, jeweils der höheren Entgeltgruppe zugeordnet. Die Vergütungsgruppenzulagen , die nach 5 bzw. 6 Jahren zustanden, wurden in der Entgeltordnung als Entgeltgruppenzulage unmittelbar mit der Übertagung der Tätigkeit ausgewiesen. Die Vorarbeiterzulage wird seit 1. April 2011 dynamisiert. b) Wann wird eine weitere realitätsbezogene Überarbeitung vorgenommen? Eine Überarbeitung der Entgeltordnung zum TV-L ist derzeit nicht vorgesehen. Von der gesonderten Kündigungsmöglichkeit der einzelnen Abschnitte der Entgeltordnung (z. B. Gesundheitsberufe, Wirtschaftspersonal) haben die Gewerkschaften bisher keinen Gebrauch gemacht. 6. Welchen Stellenwert haben die Tarifbeschäftigten der Bayerischen Polizei bei der Staatsregierung? Die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bayer. Polizei leisten einen äußerst wertvollen und wichtigen Beitrag zur Erfüllung der allgemeinen Polizeiaufgaben für die Gewährleistung und Verbesserung der öffentlichen Sicherheit wie in der Vorbemerkung bereits dargestellt. Deshalb haben Sie für uns einen hohen Stellenwert und wir setzen uns für die Belange der Tarifbeschäftigten bei der Bayer. Polizei ein. 7. Was steht einer besseren beruflichen wie gehaltlichen Behandlung der Tarifbeschäftigten der Bayerischen Polizei im Wege? Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich gemäß § 12 TV-L nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung zum TV-L. Die Beschäftigten erhalten Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie eingruppiert sind, und sind in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihnen nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten richtet sich demnach nach den jeweils geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen, unter Beachtung des durch den Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Stellenplans. Dauerhafte Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten mit der Folge entsprechender Höhergruppierungen können daher nur in diesem Rahmen in Betracht kommen. Die jeweiligen Entgelte werden durch die Tarifpartner in Verhandlungen festgelegt.