b) Wie viele Beamtinnen und Beamte sind in den Jahren 2011, 2012 und 2013 mit einem Abschlag in den Ruhestand eingetreten? 4. a) Wie viele Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern wären 2011, 2012, 2013 in den Genuss gekommen, nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen, sofern alle Beitragsjahre aus privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen mit angerechnet würden? b) Welche zusätzlichen Versorgungslasten für den Freistaat Bayern wären dafür 2011, 2012, 2013 und aktuellem Stand zu veranschlagen gewesen (bitte die Zahlen in vergleichender Weise neben dem IST-Wert darstellen sowie nach einzelnen Besoldungsstufen aufschlüsseln)? 5. a) Für welche Beamtengruppen ist eine privatwirtschaftliche Ausbildung (z. B. Flussmeister; Werkdienst im Justizvollzug) als Einstellungsvoraussetzung notwendig ? Angaben bitte für die einzelnen Beamtengruppen mit der dafür notwendigen Ausbildung sowie die dafür notwendige Ausbildungszeit, die dafür notwendige praktische Tätigkeit und deren Anrechnungszeiten? b) Wie hoch ist das Durchschnittsalter in den einzelnen Beamtengruppen bei der Verbeamtung? c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Bewerbersituation in diesen Beamtengruppen hinsichtlich des demografischen Wandels, des zunehmenden Fachkräftemangels und der Notwendigkeit, Nachwuchskräfte auch aus der freien Wirtschaft zu gewinnen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 02.03.2015 Vorbemerkung: Die Voraussetzungen der Abschlagsfreiheit bei der Ruhestandsversetzung auf Antrag sind in Art. 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBeamtVG geregelt. Bei der Berechnung der maßgeblichen Dienstzeit werden gemäß Art. 26 Abs. 3 Satz 2 BayBeamtVG auch die dort genannten Vordienstzeiten berücksichtigt . Darunter fallen insbesondere vorgeschriebene berufspraktische Beschäftigungszeiten außerhalb des Beamtenverhältnisses , die nach Art. 20 BayBeamtVG als Ausbildungszeit zählen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5527 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.01.2015 Abschlagsfreier Ruhestand Nach Art. 26 Abs. 3 Nr. 1 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) kann der Beamte oder die Beamtin nach Vollendung des 64. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, wenn eine Dienstzeit von 45 Jahren erreicht wurde. Einige Laufbahnen setzen jedoch Ausbildungen/ Qualifikationen aus der Privatwirtschaft voraus und viele der Beamten in diesen Laufbahnen haben vor ihrem Diensteintritt mehrere Jahre in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis gearbeitet, ohne dass diese Beitragszeiten für die abschlagsfreie Ruhestandsversetzung anerkannt werden. Dies betrachten die Betroffenen als ungerecht. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern traten in den Jahren 2011, 2012 und 2013 in den Ruhestand ein? Angaben bitte nach einzelnen Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt. b) Wie viele Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern sind regulär mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eingetreten? Angaben bitte einmal nach einzelnen Besoldungsgruppen und einmal nach Anzahl der geleisteten Dienstjahre aufgeschlüsselt. c) Wie viele Beamte und Beamtinnen gingen vorzeitig in den Ruhestand? Angaben bitte für die einzelnen Besoldungsgruppen und nach Gründen (Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit, auf Antrag mit Schwerbehinderung) unterteilt. 2. a) Wie viele Anträge von Beamtinnen und Beamten auf abschlagsfreies Ruhegehalt wurden 2011, 2012 und 2013 gestellt? Angaben bitte nach einzelnen Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt. b) Wie viele von diesen Anträgen wurden positiv beschieden ? Angaben bitte nach einzelnen Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt. 3. a) Wie viele Beamte gingen mit Vollendung des 64. Lebensjahres und nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in den Ruhestand? Angaben bitte nach einzelnen Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5527 1. a) Wie viele Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern traten in den Jahren 2011, 2012 und 2013 in den Ruhestand ein? Angaben bitte nach einzelnen Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt. Die nach Besoldungsgruppen aufgeschlüsselten Zahlen der in den Jahren 2011 bis 2013 in den Ruhestand getretenen Beamtinnen und Beamten sind in Anlage 1 a) zusammengefasst . b) Wie viele Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern sind regulär mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eingetreten? Angaben bitte einmal nach einzelnen Besoldungsgruppen und einmal nach Anzahl der geleisteten Dienstjahre aufgeschlüsselt. In die Auswertung (vgl. Anlage 1 b) wurden auch der Vollzugsdienst , der Schuldienst sowie der Hochschulbereich einbezogen. Der Aufschlüsselung nach Dienstjahren liegt die gesamte ruhegehaltfähige Dienstzeit zugrunde, das heißt Beamtendienstzeiten einschließlich Vordienstzeiten unter Berücksichtigung des jeweiligen Beschäftigungsumfangs . c) Wie viele Beamte und Beamtinnen gingen vorzeitig in den Ruhestand? Angaben bitte für die einzelnen Besoldungsgruppen und nach Gründen (Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit, auf Antrag mit Schwerbehinderung) unterteilt. Die Zahl der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen in den Jahren 2011 bis 2013 sind nach den Gründen Antragsruhestand nach Art. 64 Nr. 1 BayBG, Art. 64 Nr. 2 BayBG und Dienstunfähigkeit in Anlage 1 c) zusammengefasst. 2. a) Wie viele Anträge von Beamtinnen und Beamten auf abschlagsfreies Ruhegehalt wurden 2011, 2012 und 2013 gestellt? Angaben bitte nach einzelnen Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt. Die Abschlagsfreiheit ist eine gesetzliche Rechtsfolge bei vorzeitigen Ruhestandsversetzungen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Eine diesbezügliche Antragstellung ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird daher auch nicht statistisch erfasst. b) Wie viele von diesen Anträgen wurden positiv beschieden ? Angaben bitte nach einzelnen Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt. Siehe Antwort zu Frage 2 a. 3. a) Wie viele Beamte gingen mit Vollendung des 64. Lebensjahres und nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in den Ruhestand? Angaben bitte nach einzelnen Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt. Die in den Jahren 2011 bis 2013 auf Antrag in den Ruhestand versetzen Beamtinnen und Beamten, deren Ruhegehalt keinem Versorgungsabschlag unterliegt, sind in Anlage 3 a nach dem Grund des Antragsruhestandes zusammengestellt . b) Wie viele Beamtinnen und Beamte sind in den Jahren 2011, 2012 und 2013 mit einem Abschlag in den Ruhestand eingetreten? In den Jahren 2011 bis 2013 erfolgten folgende Ruhestandsversetzungen auf Antrag mit einer Kürzung des Ruhegehalts um einen Versorgungsabschlag: 4. a) Wie viele Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern wären 2011, 2012, 2013 in den Genuss gekommen, nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu treten, sofern alle Beitragsjahre aus privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen mit angerechnet würden? „Beitragsjahre“ aus privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen werden von den Pensionsbehörden nur erfasst, soweit sie als ruhegehaltfähige Vordienstzeiten versorgungswirksam werden. b) Welche zusätzlichen Versorgungslasten für den Freistaat Bayern wären dafür 2011, 2012, 2013 und aktuellem Stand zu veranschlagen gewesen (bitte die Zahlen in vergleichender Weise neben dem IST-Wert darstellen sowie nach einzelnen Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 4 a. 5. a) Für welche Beamtengruppen ist eine privatwirtschaftliche Ausbildung (z. B. Flussmeister; Werkdienst im Justizvollzug) als Einstellungsvoraussetzung notwendig? Angaben bitte für die einzelnen Beamtengruppen mit der dafür notwendigen Ausbildung sowie die dafür notwendige Ausbildungszeit , die dafür notwendige praktische Tätigkeit und deren Anrechnungszeiten. Gemäß Art. 7 und 8 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) sind regelmäßige Voraussetzung für den Einstieg in die Leistungslaufbahn ein erfolgreicher Schul- oder Hochschulabschluss sowie ein Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis entsprechend der jeweiligen Qualifikationsebene . Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bei fachlichen Schwerpunkten mit technischer Ausrichtung verlangt Art. 34 LlbG von den o. g. Regelvoraussetzungen abweichende bzw. ergänzende Fähigkeiten und/oder (Berufs-) Abschlüsse: So wird für den Einstieg in der 2. Qualifikationsebene regelmäßig eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung , ein Meister- oder Technikerabschluss gefordert. Gem. Art. 35 Abs. 2 LlbG kann dann der Vorbereitungsdienst von zwei Jahren auf bis zu einem Jahr herabgesetzt werden. Für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene wird in technischen Bereichen ein einschlägiger Diplomabschluss (FH) oder Bachelorabschluss gefordert. Der Vorbereitungsdienst Drucksache 17/5527 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 beträgt dann gem. Art. 35 Abs. 3 Satz 2 LlbG in der Regel ein statt drei Jahre. Die Anforderungen an die Vor- und Ausbildung im Einzelnen sind für die jeweiligen fachlichen Schwerpunkte in Rechtsverordnungen gem. Art. 67 LlbG von den zuständigen Staatsministerien festzulegen. Daneben besteht für Bereiche, in denen kein Vorbereitungsdienst eingerichtet ist, die Möglichkeit des sonstigen Qualifikationserwerbs gem. Art. 38 ff. LlbG. Einstellungsvoraussetzung sind neben dem einschlägigen Hochschulabschluss eine anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in der entsprechenden Fachrichtung. b) Wie hoch ist das Durchschnittsalter in den einzelnen Beamtengruppen bei der Verbeamtung? Das Durchschnittsalter in den einzelnen Beamtengruppen (siehe Antwort zu Frage 5 a) bei der Verbeamtung kann maschinell nicht ermittelt werden, da die hierfür benötigten Unterscheidungsmerkmale nicht bezügerelevant sind und damit in der Bezügedatenbank nicht vorgehalten werden. c) Wie beurteilt die Staatsregierung die Bewerbersituation in diesen Beamtengruppen hinsichtlich des demografischen Wandels, des zunehmenden Fachkräftemangels und der Notwendigkeit, Nachwuchskräfte auch aus der freien Wirtschaft zu gewinnen ? Konkrete Daten, die Rückschlüsse auf die Bewerbersituation bei einzelnen Beamtengruppen erlauben, liegen aufgrund der Personalhoheit nur den jeweiligen personalverantwortlichen Ressorts vor. Generell ist zu bemerken, dass mit dem Neuen Dienstrecht in Bayern hervorragende Bedingungen für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst bestehen. Das wirkt sich auch unmittelbar positiv auf die Personalgewinnung aus, gerade mit Blick auf die Höhe des Einstiegsgrundgehalts und die Karrieremöglichkeiten. Hierzu gehört auch, dass nach Art. 24 BayBesG besondere Eingangsämter in den Besoldungsordnungen ausgebracht werden können; von dieser Möglichkeit profitieren bspw. Flussmeister/-innen, deren besonderes (höheres) Eingangsamt in Besoldungsgruppe A 8 liegt. Im Übrigen werden auch vielfältige Möglichkeiten der gezielten Information von potenziellen Bewerbern genutzt, um möglichst viele hoch qualifizierte Mitarbeiter für den öffentlichen Dienst gewinnen zu können.