Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtigen Anlagen zur Rinderhaltung werden derzeit in Bayern betrieben? b) Welche Anlagen sind genehmigt, aber noch nicht in Betrieb gegangen? c) Welche Anlagen befinden sich derzeit im laufenden Genehmigungsverfahren und sind noch nicht beschieden ? 2. a) Welche nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG ) genehmigungspflichtigen Anlagen zur Kälberhaltung werden derzeit in Bayern betrieben? b) Welche Anlagen sind genehmigt, aber noch nicht in Betrieb gegangen? c) Welche Anlagen befinden sich derzeit im laufenden Genehmigungsverfahren und sind noch nicht beschieden ? 3. Wie hoch sind die Gesamtrinderbestände in den einzelnen Landkreisen Bayerns? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.02.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Welche nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtigen Anlagen zur Rinderhaltung werden derzeit in Bayern betrieben ? b) Welche Anlagen sind genehmigt, aber noch nicht in Betrieb gegangen? c) Welche Anlagen befinden sich derzeit im laufenden Genehmigungsverfahren und sind noch nicht beschieden? 2. a) Welche nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtigen Anlagen zur Kälberhaltung werden derzeit in Bayern betrieben ? b) Welche Anlagen sind genehmigt, aber noch nicht in Betrieb gegangen? c) Welche Anlagen befinden sich derzeit im laufenden Genehmigungsverfahren und sind noch nicht beschieden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5528 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.01.2015 Rinderhaltung in Bayern Um ein Gesamtbild über die Haltung von Rindern bzw. die Haltung von Kälbern in Bayern zu erhalten, wird um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten. Bitte bei 1 a, b und c jeweils aufschlüsseln nach bzw. darstellen : – Mastrindern und Milchrindern – Antragsteller/Investor/Betreiber der Anlage – Landkreis – Standort – Antragsdatum und Genehmigungsdatum (soweit vorhan- den) – Anzahl der Tierplätze – Haltungsform (z. B. Teilspaltenboden, Vollspaltenboden, Einstreu) – Besatzdichte – Zugang zu Freigelände (wenn ja, möglichst Angabe: wie oft und ob es sich um Weideland handelt) – ob eine Zertifizierung nach der EG-Öko-Basisverordnung 834/2007 vorliegt – falls Erkenntnisse zur Erfüllung des Tierschutzlabels („Für mehr Tierschutz“) in der Eingangsstufe und in der Premiumstufe vorliegen – Anzahl der Arbeitsplätze (falls möglich unterteilt in Vollzeit , Teilzeit, geringfügig Beschäftigte) Bitte bei 2 a, b und c jeweils aufschlüsseln nach bzw. darstellen : – Antragsteller/Investor/Betreiber der Anlage – Landkreis – Standort – Antragsdatum und Genehmigungsdatum (soweit vorhan- den) – Anzahl der Tierplätze – Haltungsform (z. B.: Teilspaltenboden, Vollspaltenboden, Einstreu) – Besatzdichte – Zugang zu Freigelände (wenn ja, möglichst Angabe: wie oft und ob es sich um Grünauslauf handelt) – ob eine Zertifizierung nach der EG-Öko-Basisverordnung 834/2007 vorliegt – falls Erkenntnisse zur Erfüllung des Tierschutzlabels („Für mehr Tierschutz“) in der Eingangsstufe und in der Premiumstufe vorliegen – Anzahl der Arbeitsplätze (falls möglich unterteilt in Vollzeit , Teilzeit, geringfügig Beschäftigte) Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5528 Die in der folgenden Tabelle aufgelisteten Daten wurden dem „Informationssystem immissionsschutzrechtlich relevanter Anlagen in Bayern“ (lSA-B) entnommen. Bei ISA-B handelt es sich um eine behördeninterne Online-Datenbank, die sich noch im Aufbau befindet. Aus ISA-B können auf der Basis der einzutragenden Pflichtfelder für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Angaben zum Betreiber der Anlage, der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (KVB), dem Standort/Adresse der Anlage , zur Nummer des Anhangs 1 der 4. BlmSchV sowie eingeschränkt zu den genehmigten Tierplatzzahlen entnommen werden. Da es sich bei den Angaben zum Betreiber der Anlage mit Standort/Adresse und den Tierplatzzahlen um personenbezogene Daten handelt, wurden hier entsprechende Streichungen vorgenommen. Die Datenbank wurde hinsichtlich der Nummern 7.1.5 (Rinder), 7.1.6 (Kälber) und 7.1.11.3 (gemischte Bestände) des Anhang 1 der 4. BImSchV ausgewertet. Unter der Nr. 7.1.11.3 sind nur solche Betriebe aufgeführt, die auch Rinder halten. Anlagen mit gemischten Beständen ausschließlich von anderen Tierarten sind nicht aufgeführt. Angaben zu den Haltungsformen oder zur Zertifizierung nach EG-Öko-Basisverordnung 834/2007 der einzelnen Betriebe liegen nicht vor. Die Mitwirkung einzelner Betriebe am „Tierschutzlabel“ beruht auf einer freiwilligen privatwirtschaftlichen Vereinbarung. Erstellung und Einhaltung der dafür erforderlichen Kriterien werden staatlich nicht überwacht. Aufgrund der relativ geringen Anzahl an ermittelten Betrieben hat das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Beantwortung zu den Detailfragen Tierbestand, Haltungsform, Besatzdichte und Tierschutz eine Abfrage bei den nachgeordneten Behörden durchgeführt . Nachgeordnete Behörden und Landwirte haben nur zum Teil Daten geliefert. Landratsamt Nr. der 4. BlmSchV Tierbestand, Tierarten Haltungsform Besatzdichte Weide, Öko, Tierwohllabel? Würzburg 7.1.5 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Straubing-Bogen 7.1.5 480 Milchkühe 440 Rinder 160 Kälber Boxenlaufstall mit Spaltenboden 1,81 GV/ha nein Dingolfing-Landau 7.1.5 1.050 Mastbullen Einstreuhaltung 1,39 GV/ha nein Landsberg am Lech 7.1.5 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Unterallgäu 7.1.5 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Unterallgäu 7.1.5 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Fürstenfeldbruck 7.1.5 600 Mastrinder Vormast: Einstreu dann Vollspalten 1,6 GV/ha kein Auslauf/Öko Teiln. an QS und GQ Hof 7.1.5 keine Angabe keine Angabe Rottal-Inn 7.1.6 850 Kälber 28 Bullen Kälber Teilspalten 1,6 qm je Tier nein Rottal-Inn 7.1.6 750 Kälber Vollspalten 1,6 qm je Tier nein Altötting 7.1.6 560 Fresserplätze, seit 2014 leer Vollspalten keine Angabe nein Hof 7.1.6 keine Angabe keine Angabe Erding 7.1.6 keine Angabe keine Angabe keine Angabe nein Kelheim 7.1.11.3 55 Milchkühe 78 Rinder 24.000 Mastenten Boxenlaufstall 12 /6 St. je qm nein Berchtesgadener Land 7.1.11.3 640 Kälber 120 Mastrinder keine Angabe 4,35 GVE/ha keine Angabe Ebersberg 7.1.11.3 174 Milchkühe 204 Mastbullen 127 Jungrinder 138 Kälber Laufstall/ Vollspalten Tretmist/Tiefstreu keine Angabe kein Auslauf/Öko TN an OS Passau 7.1.11.3 600 Mastrinder Vollspalten Außenklimastall 2,33 GV/ha nein Rottal-Inn 7.1.11.3 80 Kälber 120 Mastrinder 22.400 Masthühner Vollspalten keine Angabe nein Rottal-Inn 7.1.11.3 35.000 Masthühner Einstreuhaltung 0,07 qm/Tier nein Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim 7.1.11.3 135 Mastrinder 1.600 Mastschweine Tretmist/Einstreu Auslauf f. 18 weibl. Rinder keine Angabe Öko/Labels nein Drucksache 17/5528 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Landratsamt Nr. der 4. BlmSchV Tierbestand, Tierarten Haltungsform Besatzdichte Weide, Öko, Tierwohllabel? Rottal-Inn 7.1.11.3 45 Kühe 30 Kälber 33.000 Masthühner Laufstall 0,07 qm/Tier nein Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim 7.1.11.3 120 Zuchtbullen 460 Zuchteber Einstreubuchten keine Angabe nein Rottal-Inn 7.1.11.3 74 Kühe 50 Kälber 50 Mastrinder 36.000 Masthühner Laufstall Teilspalten Einstreu 0,07 qm/Tier nein GQ = Geprüfte Qualität Bayern; QS = Qualität und Sicherheit für Lebensmittel; GV = Großvieheinheit Nummern des Anhangs 1 der 4. BImSchV Nr. 7.1.5 Rinder (ausgenommen Plätze für Mutterkuhhaltung mit mehr als sechs Monaten Weidehaltung je Kalenderjahr) mit 600 oder mehr Rinderplätzen Nr. 7.1.6 Kälber mit 500 oder mehr Kälbermastplätzen Nr. 7.1.11.3 in den Nummern. 7.1.1.2, 7.1.2.2, 7.1.3.2, 7.1.4.2, 7.1.5, 7.1.6, 7.1.7.2, 7.1.8.2, 7.1.9.2 oder 7.1.10.2 3. Wie hoch sind die Gesamtrinderbestände in den einzelnen Landkreisen Bayerns? Die Gesamtrinderbestände in den einzelnen Landkreisen können der amtlichen Statistik des Bayerischen Landes- amts für Statistik (Bericht Viehbestände in Bayern – Viehzählung im November 2013 https://www.statistik.bayern. de/veroeffentlichungen/advanced_search_result.php?key words=rinder&x=0&y=0) entnommen werden.