4.1 Welche zusätzlichen Mittel wird die Staatsregierung ab wann wofür bereitstellen? 4.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Einschätzung des Leiters der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau, Piet Cywinski , „in ganz Europa seien Erinnerungsorte wie die ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager unterfinanziert mit der Folge, dass die nötige Sicherheit nicht gewährleistet sei“? 5. Warum waren nicht Beamte der benachbarten Bereit- schaftspolizei in die Bewachung derGedenkstätte einbezogen ? 5.1 Was hat Minister Spaenle dem Vizepräsidenten des Internationalen Dachau-Komitees (CID), Max Mannheimer , auf dessen diesbezügliche Frage geantwortet? 6. Welche besonderen Voraussetzungen sieht die Staats- regierung für ein Sicherheitskonzept von NS-Gedenkstätten ? 6.1 Welche Personen, Gruppierungen, Verbände etc. wird die Staatsregierung in die Erstellung eines solchen Konzeptes einbeziehen? 6.2 Wann wird die Staatsregierung ein solches Konzept dem Landtag vorlegen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 25.02.2015 Die Schriftliche Anfrage wird unter Einbeziehung von Beiträgen des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr sowie der Stiftung Bayerische Gedenkstätten wie folgt beantwortet: 1. Wie hat sich die Zahl der Übergriffe auf KZ-Gedenkstätten , KZ-Friedhöfe und sonstige Gedenkorte für die Opfer des Nationalsozialismus seit 2000 in Bayern verändert (Zahlen bitte nach Jahren aufschlüsseln , einzelne Fälle detailliert auflisten)? Zur Beantwortung der Frage wurden die vom Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität “ (KPMD-PMK) seit 2001 erfassten Delikte ausgewertet. Mittels dieses bundesweit einheitlichen Meldedienstes werden die Staatsschutzdelikte in Bayern, unter die auch politisch motivierte Sachverhalte in Bezug auf Gedenkstätten fallen, erfasst. Eine Datenbankabfrage mit den in Frage 1 enthaltenen Begriffen war dem BLKA nur über eine Freitextrecherche mit den Suchbegriffen „KZ-Gedenkstätte“, „KZ- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5549 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze, Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.11.2014 Übergriffe auf Gedenkorte der Opfer des Nationalsozialismus Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Übergriffe auf KZ-Gedenkstätten , KZ-Friedhöfe und sonstige Gedenkorte für die Opfer des Nationalsozialismus seit 2000 in Bayern verändert (Zahlen bitte nach Jahren aufschlüsseln, einzelne Fälle detailliert auflisten)? 1.1 Welche Maßnahmen wurden danach jeweils von wem ergriffen? 1.2 In welchen dieser Fälle konnten die Täter/-innen ermittelt werden? 2. Wie konkret gestaltet sich in Bayern das Sicherheits- konzept der einzelnen KZ-Gedenkstätten, KZ-Friedhöfe und sonstigen Gedenkorte für die Opfer des Nationalsozialismus (Sicherheitskonzepte für die einzelnen Orte bitte getrennt und detailliert darstellen) und welche Anpassungen gab es ggf. in den letzten Jahren aufgrund einer geänderten Gefahrenlage? 2.1 Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung nach dem vergleichbaren Diebstahl eines Schriftzugs im Dezember 2009 in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz gezogen ? 2.2 Wurde danach wie in Auschwitz eine Kopie eingesetzt, und wenn nein, warum nicht? 2.3 Wie hat sich das Budget der KZ-Gedenkstätten für Sicherheitsmaßnahmen (z. B. durch einen privaten Sicherheitsdienst ) seit 2000 verändert? 3. Beobachtet die Staatsregierung eine zunehmende Kon- zentration solcher Übergriffe auf NS-Erinnerungsorte, und wenn ja, vermutet sie dahinter eine Art strategisches Konzept von Neonazi-Gruppen? 3.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Einschätzung der Leiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau, Dr. Gabriele Hammermann, der aktuelle Übergriff auf die Gedenkstätte in Dachau sei „kein Zufall. Die Übergriffe würden zu einem Zeitpunkt radikaler, da die Überlebenden, die ihr Vertrauen in die deutsche Erinnerungskultur gesetzt hätten, nicht mehr lange am Leben sein würden“? 4. Welche Folgen hat der Diebstahl der Eingangstür zur KZ-Gedenkstätte Dachau für das Sicherheitskonzept der einzelnen KZ-Gedenkstätten, KZ-Friedhöfe und sonstigen Gedenkorte für die Opfer des Nationalsozialismus ? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5549 Friedhof“ sowie „Opfer des Nationalsozialismus“ innerhalb der mittels KPMD-PMK gemeldeten Sachverhalte möglich. Derartige freitextliche Suchen außerhalb von vorgegebenen Katalogwerten bergen systemimmanent gewisse Unschärfen . Zudem wird darauf hingewiesen, dass insbesondere bei unbekannten Straftätern aufgrund der vorgegebenen Speicherungsfristen lediglich Fälle ab dem Jahr 2009 bzw. bei bekannten Tätern grundsätzlich nur ab dem Jahr 2004 ausgewertet werden konnten. Diese Recherche führte zu den nachstehend aufgeführten acht Fällen. Delikt im Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz: a) Sprühen von nationalsozialistischen Kennzeichen Tatzeit: 01.05.2010 Tatort: KZ-Gedenkstätte Flossenbürg Delikt im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd: b) Beschädigen von Kerzen Tatzeit: 10.11.2010 Tatort: KZ-Friedhof Surberg Delikt im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken: c) Sprühen von Farbe auf die Halterungen einer abmon- tierten Gedenktafel und den dortigen Pflastersteinboden; Diebstahl der Tafel Tatzeit: 04.04.2013 Tatort: Gedenktafel für im KZ ermordete Fürther Juden Uferpromenade Fürth Delikte im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord: d) Sprühen von antifaschistischen Symbolen Tatzeit: 10.12.2011 Tatort: KZ-Gedenkstätte Dachau e) Sprühen nationalistischer Parolen u. a. Tatzeit: 02.01.2014 Tatort: KZ-Gedenkstätte Dachau f) Sprühen von nationalsozialistischen Kennzeichen u. a. Tatzeit: 26.07.2014 Tatort: KZ-Friedhof und Gedenkstätte Kaufering g) Sprühen nationalistischer Parolen u. a. Tatzeit: 31.07.2014 Tatort: KZ-Friedhof Schwabhausen-Weil h) Diebstahl der Eingangstür (Schriftzug „Arbeit macht frei“) Tatzeit: 02.11.2014 Tatort: KZ-Gedenkstätte Dachau Somit liegen entsprechende Meldungen für das Jahr 2010 zu zwei Fällen, für die Jahre 2011 und 2013 zu jeweils einem Fall und für das Jahr 2014 bisher zu vier Fällen vor. 1.1 Welche Maßnahmen wurden danach jeweils von wem ergriffen? Zu a) Nach Meldung des Vorfalls wurden unverzüglich die polizeilichen Maßnahmen eingeleitet. Die polizeilichen Ermittlungen wurden durch die örtlich zuständige Staatsschutzdienststelle übernommen und die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft Weiden berichtet. In Absprache mit der Gedenkstättenleitung erfolgte während der Nachtatphase eine verstärkte polizeiliche Überwachung . Zu b) Nach Feststellung der Beschädigung von Kerzen, die im Rahmen einer Gedenkfeier seitens einer Privatperson zur Verfügung gestellt wurden, erfolgten umgehend die kriminalpolizeiliche Tatbestandsaufnahme sowie die erforderlichen Ermittlungen seitens der Staatsschutzdienststelle unter Einbindung der zuständigen Staatsanwaltschaft, an die auch die Ergebnisse berichtet wurden. Eine Beschädigung der Gedenkstätte selbst lag nicht vor. Im Rahmen entsprechender Gedenktage findet eine verstärkte polizeiliche Bestreifung an der Gedenkstätte statt. Zu c) Nach Mitteilung des Sachverhaltes durch die Stadt Fürth an die Polizei erfolgte umgehend die Tatbestandsaufnahme vor Ort. Die Ermittlungsergebnisse wurden an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Zudem fand eine Suche nach der Tafel u. a. durch den Einsatz einer Tauchergruppe an der nahegelegenen Rednitz, statt. Die Örtlichkeit wurde nachfolgend im Rahmen des polizeilichen Streifendienstes verstärkt überwacht. Zu d), e), f), g) und h) Die Gedenkstätte in Dachau wird im Rahmen von festgelegten Schutzmaßnahmen auch polizeilich überwacht. Lageangepasst , z. B. im Vorfeld von besonderen Gedenktagen, wird die Objektüberwachung entsprechend verdichtet. Der Friedhof in Schwabhausen-Weil sowie Friedhof und Gedenkstätte in Kaufering werden im Rahmen des polizeilichen Streifendienstes überwacht. Nach Bekanntwerden der aufgeführten Taten wurden die polizeilichen Maßnahmen jeweils unverzüglich eingeleitet . Die Ermittlungen wurden durch das örtlich zuständige Staatsschutzkommissariat übernommen und die zuständige Staatsanwaltschaft hierbei eingebunden. Bezüglich des Diebstahls der Eingangstüre der Gedenkstätte werden nach wie vor die Ermittlungen mit hoher Priorität geführt. Am 17.12.2014 fand ein von der Stiftung Bayerische Gedenkstätten anberaumtes Treffen unter Teilnahme von Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr und nachgeordneter Dienststellen statt, in dem Eckpunkte eines erweiterten Sicherheitskonzeptes für Gedenkstätten festgelegt wurden. Zudem erfolgte eine Aufnahme des Falles des Diebstahls der historischen Zugangstüre der Gedenkstätte in Dachau in die Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“, die am 14.01.2015 ausgestrahlt wurde und der Gewinnung weiterer Hinweise auf Täter dient. 1.2 In welchen dieser Fälle konnten die Täter/-innen ermittelt werden? In keinem der in der Antwort zu Frage 1.1 aufgeführten Fälle konnten bisher der bzw. die Täter ermittelt werden. 2. Wie konkret gestaltet sich in Bayern das Sicherheitskonzept der einzelnen KZ-Gedenkstätten, KZFriedhöfe und sonstigen Gedenkorte für die Opfer des Nationalsozialismus (Sicherheitskonzepte für die einzelnen Orte bitte getrennt und detailliert darstellen ) und welche Anpassungen gab es ggf. in den letzten Jahren aufgrund einer geänderten Gefahrenlage ? Ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzeptes in der KZ-Gedenkstätte Dachau war die lückenlose Umzäunung des Geländes (durch eine Mauer im Osten und einen Zaun bzw. ein Tor im Westen). Zusätzlich wurde 2001 ein privater Drucksache 17/5549 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Sicherheitsdienst engagiert, der viermal in der Nacht das gesamte Gelände bestreift. An symbolträchtigen Tagen, wie dem 20. April, dem 20. Juli und vor der jährlichen Befreiungsfeier war der Wachdienst die ganze Nacht in der KZ-Gedenkstätte. Nach dem Diebstahl des historischen Lagertors ist als Sofortmaßnahme die Frequenz der Bestreifung erhöht worden; die Bestreifungszeiten, die in der Presse zu lesen waren, wurden geändert. Zudem ist sofort Kontakt zu den zuständigen Sicherheitsbehörden aufgenommen worden. In der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg gibt es regelmäßige – und auch anlassbezogene (bei anstehenden Veranstaltungen , möglichen Gefährdungslagen etc.) – Besprechungen mit den örtlichen Sicherheitsorganen und Behörden (der zuständigen Polizeiinspektion Neustadt an der Waldnaab, ggf. dem Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz, den Verfassungsschutzbehörden, dem Landratsamt Neustadt an der Waldnaab und der Gemeinde Flossenbürg). Durch die Regelmäßigkeit wurden verlässliche Informations- und Kommunikationsketten etabliert, die sich bisher absolut bewährt haben. 2.1 Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung nach dem vergleichbaren Diebstahl eines Schriftzugs im Dezember 2009 in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz gezogen? Laut Auskunft von Polizei und Staatsschutz war bis zu dem Diebstahl in der Dachauer KZ-Gedenkstätte am 02.11.2014 von einer eher niedrigen Gefahrenlage auszugehen. 2.2 Wurde danach wie in Auschwitz eine Kopie eingesetzt , und wenn nein, warum nicht? Insbesondere im Zusammenhang mit der Einschätzung der Gefahrenlage (wie in der Antwort zu Frage 2.1 beschrieben) wurde zum damaligen Zeitpunkt zur Einsetzung einer Kopie keine Veranlassung gesehen. Grundsätzlich ist es Konsens im Bereich der Gedenkstätten der Bundesrepublik, dass auf Nachbauten nach Möglichkeit verzichtet wird. Gleichwohl hat der Stiftungsrat der Stiftung Bayerische Gedenkstätten am 26. Januar 2015 beschlossen, dass v. a. im Blick auf die Feierlichkeiten im Zusammenhang mit dem diesjährigen Befreiungstag eine Kopie von Tor und Inschrift erstellt und eingesetzt wird. 2.3 Wie hat sich das Budget der KZ-Gedenkstätten für Sicherheitsmaßnahmen (z. B. durch einen privaten Sicherheitsdienst) seit 2000 verändert? Im Jahr 2001 wurde in der KZ-Gedenkstätte Dachau ein privater Sicherheitsdienst beauftragt, der die Kosten für seine Tätigkeit seither der Stiftung Bayerische Gedenkstätten / KZ-Gedenkstätte Dachau monatlich in Rechnung stellt. Die Stiftung trägt diese Kosten im Rahmen der institutionellen Förderung durch Freistaat Bayern und Bundesrepublik Deutschland. 3. Beobachtet die Staatsregierung eine zunehmende Konzentration solcher Übergriffe auf NS-Erinnerungsorte , und wenn ja, vermutet sie dahinter eine Art strategisches Konzept von Neonazi-Gruppen? Nach Auskunft der Stiftung Bayerische Gedenkstätten wurden nur wenige Tage nach dem Diebstahl in der KZGedenkstätte Dachau in der KZ-Gedenkstätte Majdanek, in Polen, östlich von Lublin gelegen, Schuhe von Ermordeten entwendet. Am 09.12.2014 drückten Unbekannte mit einer gestohlenen Planierraupe ein Tor auf dem Gelände des frü- heren Konzentrationslagers Langenstein-Zwieberge ein, einem Außenlager des KZ Buchenwald, und zerstörten etwa 500 Meter der Umzäunung. Weitere Übergriffe in diesem Kontext sind nicht bekannt. Auch aufgrund der Erkenntnislage der Bayerischen Po- lizei und des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (BayLfV) ist keine Zunahme von Übergriffen auf NSErinnerungsorte zu erkennen. Allerdings üben bauliche Anlagen mit einer Beziehung zur NS-Zeit grundsätzlich eine gewisse Anziehungskraft auf Rechtsextremisten, in erster Linie des neonazistischen Spektrums, aus. NS-Erinnerungsorte, wie beispielsweise das ehemalige Reichsparteitagsgelände in Nürnberg oder die Einrichtung am Obersalzberg, die ein anderes Profil aufweisen als die in den vorherigen Fragen benannten Gedenkorte , sind im Gegensatz zu den Gedenkstätten immer Anziehungspunkt für die rechtsextremistische Szene. Ein strategisches Konzept von Rechtsextremisten im Hinblick auf Übergriffe auf NS-Erinnerungsorte konnte darüber hinaus bislang nicht festgestellt werden. 3.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Einschätzung der Leiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau, Dr. Gabriele Hammermann, der aktuelle Übergriff auf die Gedenkstätte in Dachau sei „kein Zufall. Die Übergriffe würden zu einem Zeitpunkt radikaler, da die Überlebenden, die ihr Vertrauen in die deutsche Erinnerungskultur gesetzt hätten, nicht mehr lange am Leben sein würden“? Diese Einschätzung kann vonseiten der Sicherheitsbehörden nicht bestätigt werden, da keine Anhaltspunkte für eine auffällige Steigerung der Übergriffe oder eine neue Qualität der Übergriffe vorliegen. Auch kann eine Radikalisierung der Übergriffe von Rechtsextremisten, insbesondere im Zusammenhang mit der Tatsache, dass „die Überlebenden, die ihr Vertrauen in die deutsche Erinnerungskultur gesetzt hätten, nicht mehr lange am Leben sein würden“, bislang sicherheitsbehördlich nicht belegt werden. 4. Welche Folgen hat der Diebstahl der Eingangstür zur KZ-Gedenkstätte Dachau für das Sicherheitskonzept der einzelnen KZ-Gedenkstätten, KZ-Friedhöfe und sonstigen Gedenkorte für die Opfer des Nationalsozialismus? Die Sicherheitskonzepte der bayerischen NS-Gedenkorte stehen auf dem Prüfstand. Als Sofortmaßnahme sind die Bestreifungsintervalle des Sicherheitsdienstes verändert und das Aufsichtspersonal zu erhöhter Aufmerksamkeit angehalten worden. Ein von der Stiftung Bayerische Gedenkstätten unverzüglich veranlasstes, für den 17.12.2014 anberaumtes und vom Bayerischen Innenministerium hochkarätig besetztes Fachgespräch zu Sicherheitsfragen hat zu dem Ergebnis geführt, dass in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landeskriminalamt, dem Polizeipräsidium Oberbayern Nord sowie dem Polizeipräsidium Oberpfalz, der Obersten Baubehörde und den Bauämtern Amberg und Freising Eckpunkte eines Sicherheitskonzepts zur Vorlage im Stiftungsrat der Gedenkstättenstiftung erarbeitet werden. Der Stiftungsrat ist das oberste Entscheidungsgremium der Stiftung Bayerische Gedenkstätten. In ihm sind die thematisch befassten Ministerien, der Bayerische Landtag, die Stadt Dachau, die Gemeinde Flossenbürg, der Bund und die Religionsvertreter sowie die Häftlingsorganisationen vertreten. Dieses Gremium hat bei seiner Sitzung am 26. Januar 2015 beschlossen, Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5549 die Überwachung der Gedenkstätten durch Bestreifung zu intensivieren und zusätzlich auch technische Mittel einzusetzen . Vorgesehen ist die partielle Installation von Videokameras . Nach einem Ausschreibungsverfahren wird auf der Basis dieser mit dem Stiftungsrat abgestimmten Vorlage ein geeignetes Sicherheitsunternehmen beauftragt, das die technischen, organisatorischen und personellen Details ausarbeiten wird. Der besonderen Dignität und Historizität der Gedenkstätten ist dabei Rechnung zu tragen. Neben diesen praktischen Maßnahmen ist eine Intensivierung der turnusmäßigen Sicherheitsgespräche vorgesehen. 4.1 Welche zusätzlichen Mittel wird die Staatsregierung ab wann wofür bereitstellen? Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten wird nunmehr – in enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden – die Sicherheitsvorkehrungen an den beiden Gedenkstätten in Dachau und Flossenbürg wie auch ggf. an anderen von der Stiftung zu betreuenden Einrichtungen entsprechend den grundlegenden Zielsetzungen optimieren. In dem Zusammenhang wird der Kostenrahmen, der für die Maßnahmen vorzusehen ist, geklärt. Zudem hat die Stiftung Bayerische Gedenkstätten, deren Haushalt sich zu zwei Dritteln aus Mitteln des Freistaates Bayern speist, die vom Landeskriminalamt ausgesetzte Belohnung für Hinweise zur Aufklärung der Tat oder Ergreifung der Täter im Fall des Diebstahls des Tores in der KZ-Gedenkstätte Dachau von 3.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. 4.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Einschätzung des Leiters der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau, Piotr Cywinski, „in ganz Europa seien Erinnerungsorte wie die ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager unterfinanziert mit der Folge, dass die nötige Sicherheit nicht gewährleistet sei“? Die institutionelle Förderung der Stiftung durch den Freistaat (2014: 3,2 Mio. €, 2015: 4 Mio. €, 2016: 3,5 Mio. €) sowie die Förderung von Investivmaßnahmen aus Landesmitteln (2014: 1 Mio. €; 2015: 1,8 Mio. €, 2016: 1,5 Mio. €) setzt die Stiftung in die Lage, angemessene Lösungen für die hinsichtlich der Sicherheit der Gedenkstätten gegebenen Lösungen zu finden. Bei dieser Zusammenstellung sind jene Kosten nicht einberechnet , die von den Sicherheitsbehörden unmittelbar übernommen werden. 5. Warum waren nicht Beamte der benachbarten Bereitschaftspolizei in die Bewachung der Gedenkstätte einbezogen? Die Anordnung von lageangepassten Maßnahmen zum Schutz der Gedenkstätte erfolgt auf Basis einer einzelfallbezogenen Gefährdungsbewertung durch die zuständige Dienststelle der Landespolizei. Dieser obliegt auch die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Infolge der zugrunde liegenden Gefährdungsbewertung war eine darüber hinausgehende Unterstützung durch Kräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei bisher nicht geboten. 5.1 Was hat Minister Spaenle dem Vizepräsidenten des Internationalen Dachau-Komitees (CID), Max Mannheimer , auf dessen diesbezügliche Frage geantwortet ? Dem Staatsministerium liegt eine solche Frage von Herrn Dr. Mannheimer nicht vor. 6. Welche besonderen Voraussetzungen sieht die Staatsregierung für ein Sicherheitskonzept von NSGedenkstätten ? Die NS-Gedenkorte haben einen ausgesprochen sensiblen Charakter, dem auch ein überarbeitetes Sicherheitskonzept Rechnung tragen muss. Hier sind die Befindlichkeiten ehemaliger Häftlinge und deren Angehöriger ebenso zu berücksichtigen wie die der Gäste aus aller Welt. Gedenkstätten sind zudem oftmals Orte hoher Emotionalität, die in besonderer Weise Diskretion und Respekt vor der Privatsphäre erfordern; Beobachtung, Überwachung und Sicherheitseinrichtungen sind deshalb nur mit großer Umsicht und äußerst bedacht einzusetzen. Zudem sollte die Präsenz von Sicherheitsmaßnahmen in Rechnung stellen, dass Analogien zur Bewachung während der NS-Zeit, obgleich diese inhaltlich völlig unbegründet sind, möglichst ausgeschlossen werden können. 6.1 Welche Personen, Gruppierungen, Verbände etc. wird die Staatsregierung in die Erstellung eines solchen Konzeptes einbeziehen? Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten bezieht folgende Institutionen aus fachlichen Gründen und zuständigkeitshalber in die Überarbeitung der Sicherheitskonzepte ein: das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, das Bayerische Landeskriminalamt, das Polizeipräsidium Oberbayern Nord sowie das Polizeipräsidium Oberpfalz, die Oberste Baubehörde und die Bauämter Amberg und Freising, die Gemeinde Flossenbürg und die Stadt Dachau sowie die jeweiligen Vertretungen der ehemaligen Häftlinge. 6.2 Wann wird die Staatsregierung ein solches Konzept dem Landtag vorlegen? Das weitere Vorgehen wird derzeit von den Beteiligten geprüft . Eine Entscheidung über eine Information des Bayerischen Landtags bzw. die weitere Kommunikation des Sicherheitskonzepts wird von der Stiftung Bayerische Gedenkstätten nach Klärung der konkreten Schritte bezogen auf die beiden Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg getroffen .