b) In welchem Umfang würden bei der Realisierung der Teilprojekte Schutzgebiete betroffen sein? Angaben bitte für die einzelnen Teilprojekte nach Flächenumfang und unterteilt in FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete , Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete. c) Für welche einzelnen Teilprojekte ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig? Für welche liegt diese bereits vor? (Angaben bitte mit Verfasser und Datum der Fertigstellung) 6. a) Welche kreuzenden Straßen sollen mit einem Bauwerk über die Bundesstraße geführt werden. Angaben bitte unter Benennung der Baulastträger. b) Wie hoch sind die Kosten für diese Bauwerke, und wer würde diese Kosten tragen müssen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.02.2015 1. a) Mit welchen Angaben werden die einzelnen Teilprojekte zum Ausbau der B 15neu begründet? b) Welche konkreten Alternativen innerhalb des Verkehrsträgers wurden für die einzelnen Teilprojekte geprüft? 1.c) Welche konkreten Ergebnisse lieferte die Prüfung der Alternativen? 2. a) Welche konkreten Verknüpfungen mit dem nachgeordneten Straßennetz sind geplant? Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lage- und Höhenplans im Mindestmaßstab 1:25.000. b) Mit welchem Querschnitt wird geplant? c) Welche großen Ingenieurbauwerke werden ge- plant? Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lageplans. 3. b) Welche Gesamtkosten werden für die einzelnen Teilprojekte veranschlagt? c) Wann rechnet die Staatsregierung mit der Realisierung der einzelnen Teilprojekte? 4. a) Wie hoch wird die durchschnittliche Verkehrsbelastung auf den einzelnen Umgehungsstraßen sein im Falle einer Realisierung der einzelnen Teilabschnitte der B 15 N-Ost? Angaben bitte unter der Benennung der Prognose, des Verfassers und des Jahres, wann die Prognose erstellt wurde. b) Wie hoch ist der Ziel- und Quellverkehr in den einzelnen Ortsdurchfahrten, die durch eine Ortsumgehung entlastet werden sollten? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5563 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Magerl, Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.12.2014 B 15neu – Trassenvariante Ost Der Freistaat Bayern hat laut „Übersicht der laufenden Vorhaben und die für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vorhaben – Bundesfernstraßen“ zwei Teilprojekte zum Ausbau der B 15n (lfd. Nr. Land BY 295 [Landshut A 92 Schwindegg A 94] und 296 [Schwindegg A 94 Rosenheim A 8]) angemeldet. Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Mit welchen Angaben werden die einzelnen Teilprojekte zum Ausbau der B 15neu begründet? b) Welche konkreten Alternativen innerhalb des Verkehrsträgers wurden für die einzelnen Teilprojekte geprüft ? c) Welche konkreten Ergebnisse lieferte die Prüfung der Alternativen? 2. a) Welche konkreten Verknüpfungen mit dem nachgeordneten Straßennetz sind geplant? Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lage- und Höhenplans im Mindestmaßstab 1: 25.000. b) Mit welchem Querschnitt wird geplant? c) Welche großen Ingenieurbauwerke werden geplant? Angaben bitte mit Vorlage eines detaillierten Lageplans . 3. a) Welche Planungskosten sind bis jetzt angefallen? b) Welche Gesamtkosten werden für die einzelnen Teil- projekte veranschlagt? c) Wann rechnet die Staatsregierung mit der Realisie- rung der einzelnen Teilprojekte? 4. a) Wie hoch wird die durchschnittliche Verkehrsbelastung auf den einzelnen Umgehungsstraßen sein im Falle einer Realisierung der einzelnen Teilabschnitte der B 15 N-Ost? Angaben bitte unter der Benennung der Prognose, des Verfassers und des Jahres, wann die Prognose erstellt wurde. b) Wie hoch ist der Ziel- und Quellverkehr in den einzelnen Ortsdurchfahrten, die durch eine Ortsumgehung entlastet werden sollten? 5. a) Wie hoch wäre der Flächenverbrauch im Falle einer Realisierung aller Teilprojekte (Angaben bitte für die einzelnen Teilprojekte unter Angabe der betroffenen Gemeinden und jeweils unterteilt in Wald und landwirtschaftliche Fläche)? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5563 5. a) Wie hoch wäre der Flächenverbrauch im Falle einer Realisierung aller Teilprojekte? Angaben bitte für die einzelnen Teilprojekte unter Angabe der betroffenen Gemeinden und jeweils unterteilt in Wald und landwirtschaftliche Fläche. b) In welchem Umfang würden bei der Realisierung der Teilprojekte Schutzgebiete betroffen sein? Angaben bitte für die einzelnen Teilprojekte nach Flächenumfang und unterteilt in FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete , gesetzlich geschützte Biotope , 'Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete . c) Für welche einzelnen Teilprojekte ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig? Für welche liegt diese bereits vor? Angaben bitte mit Verfasser und Datum der Fertigstellung. 6. a) Welche kreuzenden Straßen sollen mit einem Bauwerk über die Bundesstraße geführt werden. Angaben bitte unter Benennung der Baulastträger. b) Wie hoch sind die Kosten für diese Bauwerke, und wer würde diese Kosten tragen müssen? Die Fragen 1. a) bis c), 2. a) bis c), 3. b), und c), 5. a) bis c) und 6. a) und b) werden gemeinsam beantwortet. Der Bayerische Ministerrat hat im März 2013 die „Anmeldeliste Straße“ für die laufende Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) beschlossen, die auch die Fortführung der B 15neu als zweibahnige Fernverkehrsstraße von Landshut bis Rosenheim enthält. Sowohl die Anmeldung generell als auch die Führung der Anmeldetrasse zwischen der A 92 und der A 94 haben in der Folge erhebliche kontroverse Diskussionen ausgelöst. Aufgrund dieser Situation hat sich der Ministerrat in seiner Sitzung am 3. Februar 2015 mit dem weiteren Vorgehen bei der Anmeldung für den neuen BVWP befasst. Im Ergebnis wurde ein Ausbau der B 15 auf der Grundlage folgender Punkte beschlossen: 1. Völlig unbestritten ist der bereits bis Ergoldsbach fertig- gestellte und im Bau befindliche Abschnitt bis zur A 92 bei Essenbach. Fertigstellung ist 2019 angestrebt. 2. Die Fortführung soll durch die Ost-Südumgehung von Landshut unter Anbindung der Umgehung an die B 299 und die B 15alt erfolgen (eine Fahrspur je Richtung zwischen B 299 und B 15alt). 3. Südlich der B 12 bei Haag soll die Fortführung auf der Bestandstrasse inklusive der Ortsumgehung Rosenheim bis zum Anschluss an die A 8 erfolgen. Die Raumordnungstrasse soll in diesem Abschnitt nicht mehr weiterverfolgt werden. 4. Die östlich verlaufende Meldetrasse in den Landkreisen Landshut und Mühldorf soll zurückgenommen werden. Auch die jüngst ins Gespräch gebrachte Trasse westlich der B 15alt soll nicht weiterverfolgt werden. 5. Zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrserschließung zwischen Landshut und der B 12/A 94 soll eine Anmeldung zweier alternativer Trassen zum BVWP 2015 für eine ergebnisoffene und gleichgewichtige Bewertung erfolgen: zum einen für den Ausbau der Bestandstrasse B 15alt mit Ortsumfahrungen und zum anderen für die ursprünglich raumgeordnete Trasse B 15neu als Korridoranmeldung . Mit diesem Beschluss ist die bisherige Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan überholt, auf die sich die vorliegende Schriftliche Anfrage bezieht. Derzeit werden die entsprechend dem Beschluss erforderlichen neuen Anmeldeunterlagen erarbeitet. Die Schriftliche Anfrage beantworte ich für die folgende Frage darüber hinaus wie folgt: 3. a) Welche Planungskosten sind bis jetzt angefallen? Die Planungskosten für die B 15neu im Zusammenhang mit der Anmeldung für den BVWP wurden bisher nicht gesondert erfasst, weil diese bei der Arbeitszeitaufschreibung auf das bayernweite Sammelprojekt „Fortschreibung Bundesverkehrswegeplan “ gebucht und entsprechend in der Kosten- und Leistungsrechnung der Bayerischen Staatsbauverwaltung erfasst wurden. Dies war von der Obersten Baubehörde so vorgegeben, um den Aufwand im Zuge der Anmeldung für die Bundesverkehrswegeplanfortschreibung ermitteln zu können.