Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.03.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1. Für welches Datum ist die Eröffnung des Katalysezentrums inzwischen vorgesehen? Der Neubau des Katalysezentrums wurde gemäß RLBau am 30. Januar 2015 an den Nutzer, die Technische Universität München (TUM), übergeben. Der Nutzer wird den Forschungsbetrieb sukzessive aufnehmen. 2. Wie hoch ist der geschätzte Schaden, der durch die Baumängel entstanden ist? Für den Freistaat Bayern ist bisher kein monetärer Schaden entstanden. Die Nutzer der TUM ziehen aus ihrem staatseignen Chemiealtbau in den Neubau um, ohne Kostenmehrungen (wie z. B. Mietzahlungen) zu verursachen . Die Forderungen aus den Ersatzvornahmen gegen die mängelverursachenden Firmen wurden bzw. werden primär aus Sicherheitseinbehalten und Bürgschaften befriedigt. Die nicht gedeckten Aufwendungen werden auf dem Rechtsweg eingefordert. 3. Wie ist der momentane Stand der rechtlichen Schritte gegen die entsprechenden Firmen? Mit den entsprechenden Firmen wird noch im außergerichtlichen Verfahren verhandelt. 4. a) Wurde weiterhin ein Projektsteuerungsbüro eingesetzt , um die noch anstehenden Arbeiten zu beaufsichtigen ? Es wurde kein zusätzliches Projektsteuerungsbüro eingesetzt . b) Wenn ja, welche Aufgaben nahm dieses war und wie wurden diese kontrolliert? Siehe Antwort zu 4 a. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5564 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 14.01.2015 Katalysezentrum der TU München in Garching: hier „bodenlose“ Baumängel II Wie der BR am 27.10.2014 berichtete, wird das Katalysezentrum der TU München, das seit Ende 2012 in Betrieb hätte genommen werden sollen, erst im Laufe des Jahres 2015 fertiggestellt werden. Des Weiteren wird auf Schäden im hohen sechsstelligen Bereich verwiesen, sowie eine Klage des staatlichen Bauamtes gegen die entsprechenden Firmen erwähnt. Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1. Für welches Datum ist die Eröffnung des Katalysezent- rums inzwischen vorgesehen? 2. Wie hoch ist der geschätzte Schaden, der durch die Baumängel entstanden ist? 3. Wie ist der momentane Stand der rechtlichen Schritte gegen die entsprechenden Firmen? 4. a) Wurde weiterhin ein Projektsteuerungsbüro eingesetzt, um die noch anstehenden Arbeiten zu beaufsichtigen? b) Wenn ja, welche Aufgaben nahm dieses war und wie wurden diese kontrolliert? c) Wenn nein, warum nicht? 5. a) Wenn ja, lassen sich diese monetär beziffern und wie hoch sind diese? b) Gab und gibt es durch die Verzögerung der Eröffnung weitere negative Folgen für die TU München im Bereich Personal oder Forschung? c) Werden Amtshaftungsansprüche gegen Verantwortliche in der Verwaltung in Betracht gezogen? 6. Gibt es derzeit weitere Bauprojekte im Bereich der Hochschulen, bei denen bedeutsame Baummängel und dadurch Verzögerungen auftreten, wenn ja, welche sind das? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5564 c) Wenn nein, warum nicht? Die noch „anstehenden Arbeiten“ sind ausschließlich Mängelbeseitigungsleistungen , die durch den beauftragten freiberuflich tätigen Architekten und die Staatliche Bauverwaltung abgewickelt werden. 5. a) Wenn ja, lassen sich diese monetär beziffern und wie hoch sind diese? Es sind keine zusätzlichen Kosten für die Einsetzung eines Projektsteuerungsbüros entstanden. b) Gab und gibt es durch die Verzögerung der Eröffnung weitere negative Folgen für die TUM im Bereich Personal oder Forschung? Naturgemäß haben die Verzögerungen bei der Baumaßnahme die räumliche Situation der Fakultät für Chemie belastet. Einige Wissenschaftler mussten ihre Forschungsprojekte aufgrund der räumlichen Situation im Chemiealtbau länger als erhofft unter erschwerten Bedingungen bearbeiten. Aufgrund der guten Zusammenarbeit und des außerordentlichen Engagements aller Beteiligten konnten die aus der Verzögerung verursachten Unannehmlichkeiten weitestgehend kompensiert werden. Negative Langzeitfolgen werden für die TUM nicht entstehen. c) Werden Amtshaftungsansprüche gegen Verantwortliche in der Verwaltung in Betracht gezogen? Es werden keine Amtshaftungsansprüche gegen Verant- wortliche in der Verwaltung in Betracht gezogen, da von den agierenden Personen keine schuldhaften Verletzungen ihrer Amtspflichten vorliegen. 6. Gibt es derzeit weitere Bauprojekte im Bereich der Hochschulen, bei denen bedeutsame Baumängel und dadurch Verzögerungen auftreten, wenn ja, welche sind das? Es gibt aktuell keine weiteren Bauprojekte im Bereich der Hochschulen, bei denen Verzögerungen durch bauausführende Firmen in diesem Umfang auftreten. Allerdings gibt es zwei Bauprojekte mit maßgeblichen Verzögerungen verursacht durch Planungsfehler der freiberuflich Tätigen Ingenieurbüros . • Bei der Baumaßnahme Biomedizinisches Zentrum der LMU (Gesamtbaukosten 125 Mio. €) verzögert sich die Übergabe um 2 Semester aufgrund von Planungsmängeln des Ingenieurbüros für Lüftung in der Ausführungsphase sowie des Ingenieurbüros für die Mess- und Regeltechnik. Die Mehrkosten wurden gegenüber den Planungsbüros angemeldet. • Bei der Baumaßnahme „Neubau eines Chemikums – 1. Bauabschnitt“ der Universität Erlangen-Nürnberg verzögert sich die Übergabe aufgrund des, durch Insolvenz bedingten, mehrmonatigen Planungsverzugs des Haustechnikplaners sowie durch einige Planungsdefizite des Nachfolgebüros, die erst im Zuge der Inbetriebnahmephase erkennbar wurden.