bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014 und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Europawahl) am 25. Mai 2014) in gleicher Weise einen Freizeitausgleich gewähren? 5. Sofern entsprechende öffentlich-rechtliche Arbeitge- ber keinen entsprechenden Freizeitausgleich gewähren – was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um diese Ungleichbehandlung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zu tun, wenn ein Teil der Wahlhelfer einen Freizeitausgleich erhält, andere aber nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.02.2014 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchen Gemeinden und Städten bei den zurückliegenden Wahlen seit 2010 keine ausreichende Anzahl an Wahlhelferinnen und Wahlhelfern gefunden werden konnte, aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Wahlen im Zeitraum seit 2010, b) den jeweils betroffenen Kommunen und c) den Gründen für das Fehlen von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern? Der Staatsregierung liegen keine statistischen Daten bezüglich der Verfügbarkeit von Wahlhelfern bei den zurückliegenden Wahlen (Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahl sowie Volksentscheid) seit 2010 vor. Allgemein lässt sich aus den Wahlevaluationsberichten der Regierungen entnehmen, dass die Bereitschaft, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, im Verlauf der letzten Jahre rückläufig war. Grundsätzlich ist die Gewinnung einer ausreichenden Zahl an Wahlhelfern in größeren Gemeinden schwieriger als in ländlichen Gemeinden. Zudem kann das Zusammentreffen mehrerer Wahlen innerhalb eines kurzen Zeitraums sowie eine Überschneidung mit Ferienzeiten die Rekrutierung zusätzlich erschweren. Diese Situation lag in den Jahren 2013 und 2014 vor. Trotz partieller Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Wahlhelfern liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass bei einer Wahl oder Abstimmung seit dem Jahr 2010 keine ausreichende Anzahl an Wahlhelfern rekrutiert werden konnte. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5568 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 13.01.2015 Einsatz von Wahlhelfern bei Wahlen (Kommunal-, Landtags -, Bundestags- und Europawahl sowie Volksentscheid ) seit dem Jahr 2010 Ich frage die Staatsregierung: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chen Gemeinden und Städten bei den zurückliegenden Wahlen seit 2010 keine ausreichende Anzahl an Wahlhelferinnen und Wahlhelfern gefunden werden konnte, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Wahlen im Zeitraum seit 2010, b) den jeweils betroffenen Kommunen und c) den Gründen für das Fehlen von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Umfang Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Bayern als Wahlhelfer herangezogen wurden, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Wahlen im Zeitraum seit 2010 und b) den betroffenen Arbeitgebern (kommunale Arbeitge- ber, Freistaat, Bund)? 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Umfang für diese Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Freizeitausgleich für den Wahlhelferdienst gewährt wurde und welche Kosten dadurch entstanden sind (Summe der Arbeitsstunden, die als Freizeitausgleich gewährt wurden), aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Wahlen im Zeitraum seit 2010 und b) dem Umfang an Freizeitausgleich bei Beschäftigten des Freistaats (nach Staatsministerien), Kommunen und Bund? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wel- che Kommunen und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die ihre Arbeitsvertragsbedingungen am öffentlichen Dienst orientieren (z. B. im Bereich der evangelischen und katholischen Kirche), gemäß den Bestimmungen in den einschlägigen Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (z. B. Bekanntmachung zur Übernahme von Ehrenämtern durch Angehörige des öffentlichen Dienstes Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5568 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Bayern als Wahlhelfer herangezogen wurden, aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Wahlen im Zeitraum seit 2010 und b) den betroffenen Arbeitgebern (kommunale Arbeit- geber, Freistaat, Bund)? Bezüglich des Umfangs der Heranziehung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bayern als Wahlhelfer liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Lediglich zur Bundestags- und Europawahl 2009 wurde im Rahmen der Wahlevaluation der Anteil der öffentlichen Bediensteten bei der Besetzung der Wahlvorstände abgefragt. Der Anteil schwankte unabhängig vom Regierungsbezirk je nach Landkreis zwischen 30 und 60 %. Der Anteil der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den kreisfreien Städten war hierbei mit 80 bis 90 % durchwegs sehr hoch. Eine Untergliederung nach Arbeitgebern (kommunale Arbeitgeber , Freistaat, Bund) wurde nicht vorgenommen. 3. Liegen der Bayerischen Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang für diese Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Freizeitausgleich für den Wahlhelferdienst gewährt wurde und welche Kosten dadurch entstan den sind (Summe der Arbeitsstunden, die als Freizeitausgleich gewährt wurden), aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Wahlen im Zeitraum seit 2010 und b) dem Umfang an Freizeitausgleich bei Beschäftig- ten des Freistaats (nach Staatsministerien), Kommunen und Bund? Bezüglich des Freizeitausgleichs für den Wahlhelferdienst durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstess oder der hierdurch entstandenen Kosten wurden ebenfalls keine Erhebungen durchgeführt. Dementsprechend können hierzu keine Angaben gemacht werden. 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Kommunen und öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber , die ihre Arbeitsvertragsbedingungen am öffentlichen Dienst orientieren (z. B. im Bereich der evangelischen und katholischen Kirche), gemäß den Bestimmungen in den einschlägigen Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (z. B. Bekanntmachung zur Übernahme von Ehrenämtern durch Angehörige des öffentlichen Dienstes bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014 und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (Europawahl) am 25. Mai 2014) in gleicher Weise einen Freizeitausgleich gewähren? In der jeweiligen Wahlhelferbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wird die große Bedeutung der Wahlhelfer für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen hervorgehoben und für Angehörige der staatlichen inneren Verwaltung ein der Tätigkeit entsprechender Freizeitausgleich gewährt. Den kommunalen Dienstherren sowie den übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird in den entsprechenden Bekanntmachungen für die Übernahme von Ehrenämtern durch Angehörige des öffentlichen Dienstes empfohlen, ebenso zu verfahren. Die Entscheidung über die Gewährung eines Freizeitausgleichs liegt allerdings letztlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Dienstherrn bzw. Arbeitgebers. Inwieweit von der Empfehlung abgewichen wird, ist nicht bekannt. Entsprechende Erhebungen wurden nicht durchgeführt. 5. Sofern entsprechende öffentlich-rechtliche Arbeitgeber keinen entsprechenden Freizeitausgleich gewähren – was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um diese Ungleichbehandlung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zu tun, wenn ein Teil der Wahlhelfer einen Freizeitausgleich erhält, andere aber nicht? Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat bei der bestehenden Rechtslage keine Möglichkeit, andere Dienstherrn bzw. Arbeitgeber zur Gewährung einer freiwilligen Leistung – hier des Freizeitausgleichs – zu veranlassen. Erkenntnisse bezüglich der Nichtgewährung eines entsprechenden Freizeitausgleichs liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.