Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 26.02.2015 Vorbemerkung: Die Anfrage ließe sich umfassend nur beantworten, wenn die Hochschulverwaltungen sämtliche Verträge der befristet Beschäftigten einzeln erfassen und die von der Frau Abgeordneten erbetenen Informationen aus den Verträgen ermitteln würden. Für eine solche Erhebung haben die Hochschulen nicht die personellen Ressourcen. Daher ist es uns nicht möglich, die Fragen 3 und 5 zu beantworten . Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat, soweit dies für die Verwaltung der Einrichtungen im Geschäftsbereich leistbar ist, Informationen zur Beantwortung der Anfrage abgefragt. Hierbei wurde auf den Stichtag 1. Dezember abgestellt, zu dem die Hochschulen jedes Jahr die amtliche Hochschulstatistik erstellen müssen . Nur so war es den Hochschulen möglich, die Antworten zu liefern. Für die Beantwortung der Fragen konnte jedoch nicht auf die Daten der amtl. Statistik zurückgegriffen werden , da diese die für die Beantwortung notwendige Detailtiefe nicht aufweisen. Die Datenerhebung bei den Hochschulen erfolgt im Wesentlichen mit Blick auf die Personalkosten. Dementsprechend ist es möglich, dass eine befristete Beschäftigung auf einer Stelle entfristet wird, ohne dass die Vertragsart in den Primärdaten umgestellt wird. Insoweit erklären sich auch Diskrepanzen zwischen den Antworten auf Frage 2 und Frage 4. Hinsichtlich der Daten der Musikhochschule Nürnberg sind noch Nacharbeiten nötig. Um die Beantwortung nicht weiter zu verzögern, wird deshalb ohne Berücksichtigung dieser speziellen Daten auf die Fragen eingegangen. 1. An welchen einzelnen Behörden und Einrichtungen des Freistaates (insbesondere Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen) sind nach den Regelungen des WissZeitVG Beschäftigte am Stichtag 01.11.2014 befristet beschäftigt? Nach WissZeitVG befristet Beschäftigte sind tätig an allen Universitäten, an allen Universitätsklinika und an allen Fachhochschulen mit Ausnahme von Aschaffenburg. Zudem finden sich im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nach WissZeitVG befristet Beschäftigte an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, am Bayerischen Staatsinstitut für Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5574 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 13.11.2014 Befristete Beschäftigungen Nach dem WissZeitVG sind befristete Arbeitsverträge im Bereich der Wissenschaft unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Personen als akademische Räte auf Zeit befristet zu beschäftigen. Ich frage die Staatsregierung: 1. An welchen einzelnen Behörden und Einrichtungen des Freistaates (insbesondere Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen) sind nach den Regelungen des WissZeitVG Beschäftigte am Stichtag 01.11.2014 befristet beschäftigt? 2. Wie viele Beschäftigte dieser Einrichtungen insgesamt (aufgeschlüsselt in die Gruppen Beamte im höheren Dienst, sonstige Beamte, Tarifbeschäftigte E 13 und höher , sonstige Tarifbeschäftigte, nebenberufliche wissenschaftliche Hilfskräfte und andere Hilfskräfte) sind am Stichtag 01.11.2014 befristet beschäftigt? 3. Wie hoch ist jeweils die Anzahl derer, die in den genannten Einrichtungen eine Gesamtbeschäftigungszeit beim Freistaat (inklusive der Restlaufzeit ihres jeweiligen Vertrages /ihrer Berufung) von(je gesondert auszuweisen) bis zu 24 Monaten, von 2 bis 12 Jahren und länger als 12 Jahre am Stichtag 01.11.2014 haben? 4. Wie hoch ist jeweils die Anzahl derer, die eine Restlaufzeit von (je gesondert auszuweisen) bis zu 3 Monaten, bis zu 12 Monaten, bis zu 6 Jahren am Stichtag 01.11.2014 haben? 5. Wie hoch ist die Anzahl derer, die mit einer Gesamtbeschäftigungszeit von mehr als zwei Jahren in der Gruppe der sonstigen Beamten bzw. der sonstigen Tarifbeschäftigten (siehe Auflistung der Gruppen in Frage 2) beschäftigt sind und wie hoch ist ihre Restlaufzeit nach den oben aufgeführten Kategorien am Stichtag 01.11.2014? 6. Wie schätzt die Staatsregierung die Reformbedürftigkeit des WissZeitVG ein? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5574 Hochschulforschung, am Zentralinstitut für Kunstgeschichte München, beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und bei der Bayerischen Staatsbibliothek. 2. Wie viele Beschäftigte dieser Einrichtungen insgesamt (aufgeschlüsselt in die Gruppen Beamte im höheren Dienst, sonstige Beamte, Tarifbeschäftigte E 13 und höher, sonstige Tarifbeschäftigte, nebenberufliche wissenschaftliche Hilfskräfte und andere Hilfskräfte) sind am Stichtag 01.11.2014 befristet beschäftigt ? Als Stichtag für die Beantwortung wurde anstatt des in der Landtagsanfrage genannten 01.11.2014 der für die Hochschulstatistik maßgebliche 01.12.2014 zugrunde gelegt. Aufgeschlüsselt sind die befristet Beschäftigten, unabhängig von der Rechtsgrundlage. Beamte höherer Dienst (vgl. QE4) sonstige Beamte (QE1–3) Beschäftigte E13 und höher sonstige Tarifbeschäftigte bis einschl. E 12 wiss. Hilfskräfte andere Hilfskräfte Gesamtsumme 2.486 167 23.051 6.507 8.548 12.278 53.037 3. Wie hoch ist jeweils die Anzahl derer, die in den genannten Einrichtungen eine Gesamtbeschäftigungszeit beim Freistaat (inklusive der Restlaufzeit ihres jeweiligen Vertrages/ihrer Berufung) von(je gesondert auszuweisen) bis zu 24 Monaten, von 2 bis 12 Jahren und länger als 12 Jahre am Stichtag 01.11.2014 haben ? Eine Antwort ist nicht möglich; siehe Vorbemerkung. 4. Wie hoch ist jeweils die Anzahl derer, die eine Restlaufzeit von (je gesondert auszuweisen) bis zu 3 Monaten , bis zu 12 Monate bis zu 6 Jahren am Stichtag 01.11.2014 haben?“ Als Stichtag für die Beantwortung wurde auch hier anstatt des in der Landtagsanfrage genannten 01.11.2014 der für die Hochschulstatistik maßgebliche 01.12.2014 zugrunde gelegt. Es ist nur ermittelbar, zu welchem Datum eine Person bei der Dienststelle ausscheidet. Hierzu wurde das im Personalund Stellenverwaltungsprogramm des Freistaats Bayern (VIVA) hinterlegte voraussichtliche Austrittsdatum bei befristet beschäftigten Personen ausgewertet. Die Auswertung ergab folgendes Ergebnis: Bis 3 Monate: 21.128 Mitarbeiter Bis zu 12 Monate: 20.695 Mitarbeiter Über 12 Monate: 9.104 Mitarbeiter Gesamtsumme: 50.927 Mitarbeiter 5. Wie hoch ist die Anzahl derer, die mit einer Gesamtbeschäftigungszeit von mehr als zwei Jahren in der Gruppe der sonstigen Beamten bzw. der sonstigen Tarifbeschäftigten (siehe Auflistung der Gruppen in Frage 2) beschäftigt sind und wie hoch ist ihre Restlaufzeit nach den oben aufgeführten Kategorien am Stichtag 01.11.2014? Eine Antwort ist nicht möglich; siehe Vorbemerkung. 6. Wie schätzt die Staatsregierung die Reformbedürftigkeit des WissZeitVG ein? Aus Sicht der Staatsregierung ist das WissZeitVG in den entscheidenden Regelungen nicht reformbedürftig. Im Gegenteil ist es ein unverzichtbares Regelungswerk, um an Hochschulen die Qualifikation von Nachwuchskräften und die Durchführung von Drittmittelprojekten zu gewährleisten. Die staatlichen bayerischen Hochschulen beschäftigen derzeit im akademischen Mittelbau über 30.000 wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ein erheblicher Teil dieses Personals arbeitet an einer Promotion oder befindet sich in einer weiterführenden Qualifizierungsphase für eine wissenschaftliche oder künstlerische Karriere und ist daher in der Regel befristet beschäftigt. Dies gilt auch für solche Qualifizierungsstellen, die über Drittmittelprojekte finanziert werden, bei denen die Mittel von Drittmittelgebern für einen begrenzten Zeitraum und die Erfüllung bestimmter Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind in diesen Bereichen unumgänglich, um trotz begrenzter Ressourcen die Innovationskraft im Wissenschaftsbetrieb und die Chancenvielfalt für nachkommende Generationen gewährleisten zu können. Die bayerischen Hochschulen tragen hier, insbesondere in der sensiblen Qualifizierungsphase, eine hohe Beschäftigungsverantwortung : Sie müssen den jungen Nachwuchskräften einerseits ausreichend Zeit und die Sicherheit geben, die für eine wissenschaftliche oder künstlerische Karriere erforderlich sind. Andererseits müssen sie dafür sorgen, dass die begrenzt verfügbaren Qualifikationsstellen in angemessenem Rhythmus wieder frei werden und für die nächste Generation zur Verfügung stehen. Beide Ziele sind in der Praxis in jedem Einzelfall und unter Berücksichtigung der jeweiligen Fachkultur sorgfältig gegeneinander abzuwägen und zu einem gerechten Interessenausgleich zu bringen. Dies erfordert Augenmaß, Flexibilität, Fürsorge und faire Vertragsgestaltung seitens der Hochschulen, aber auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung seitens der Beschäftigten . Um diese Ziele in ihrer Bedeutung hervorzuheben und um eine einheitliche bayernweite Praxis sicherzustellen, haben die bayerischen Hochschulen in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Grundsätze zum Umgang mit Befristungen nach dem WissZeitVG und zur Förderung von Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs entwickelt, die sie in Kürze verabschieden wollen.