Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 03.03.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Wenn Forsthäuser für Zwecke der Forstverwaltung entbehrlich werden, werden sie entsprechend den haushaltsrechtlichen Vorgaben an die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) zur weiteren Bewirtschaftung bzw. Verwertung übergeben. Bei den in den Antworten zu den Fragen 3 bis 5 genannten Immobilien handelt es sich daher um ehemalige Forsthäuser , die nach Wegfall der dienstlichen Nutzung an die IMBY übertragen wurden. 1. Wie viele Forsthäuser befinden sich im Besitz des Freistaates (aufgelistet nach Standorten)? Die Bayerische Forstverwaltung bewirtschaftet mit ihren Sonderbehörden bzw. ihren Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten derzeit 106 Forsthäuser, die in beigefügter Liste mit den entsprechenden Standorten aufgeführt sind. 2. Wie viele dieser Forsthäuser werden derzeit zweckentsprechend für Wohn- und Büroräume des Forstpersonals genutzt? Es werden 105 Gebäude für Amtsräume bzw. Reviersitze und Wohnungen des Forstpersonals genutzt. Lediglich ein Forstanwesen, im Bereich des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging, in der Gemeinde Maitenbeth, steht momentan leer. Die Gespräche zur Übernahme und Verwertung durch die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) laufen derzeit. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5588 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 12.01.2015 Forsthäuser in Bayern Ich frage die Staatsregierung; 1. Wie viele Forsthäuser befinden sich im Besitz des Freistaates (aufgelistet nach Standorten)? 2. Wie viele dieser Forsthäuser werden derzeit zweckentsprechend für Wohn- und Büroräume des Forstpersonals genutzt? 3. Wie viele dieser Immobilien werden wegen Wegfall des Nutzungszwecks frei vermietet? 4. a) Wie viele der sich im Besitz des Freistaates befindlichen Forsthäuser wurden in den letzten 5 Jahren nach Schätzgutachten verkauft? b) Nach Ausschreibung verkauft? c) Frei verkauft? 5. a) Wann verkauft der Freistaat Bayern Forsthäuser, die er nicht mehr für eigene Zwecke braucht? b) Nach welchen Kriterien verkauft der Freistaat Bayern Forsthäuser, die er nicht mehr für eigene Zwecke braucht? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5588 3. Wie viele dieser Immobilien werden wegen Wegfall des Nutzungszwecks frei vermietet? Derzeit werden 29 Wohnungen in 28 ehemaligen Forsthäusern (s. Vorbemerkung), bei denen der staatliche Nutzungszweck weggefallen ist, vermietet. Weitere drei ehemalige Forsthäuser sind an Landkreise zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vermietet. 4. a) Wie viele der sich im Besitz des Freistaates befindlichen Forsthäuser wurden in den letzten 5 Jahren nach Schätzgutachten verkauft? Nach Ziffer 1.2.1 der mit dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags abgestimmten Grundstücksverkehrsrichtlinien – GrVR – vom 17. Dezember 2009 sind zu veräußernde staatseigene Grundstücke grundsätzlich öffentlich auszuschreiben. Handelt es sich dabei um ein staatseigenes Einfamilienhaus, kann als Ausnahme (zum Ausschreibungsgrundsatz nach Nr. 1.2.1 GrVR) das staatseigene Mietwohngrundstück an den Mieter freihändig zum durch Wertgutachten ermittelten Verkehrswert verkauft werden, sofern dieser der staatlichen Wohnungsfürsorge unterliegt (Ziffer 1.3.4 Satz 5 GrVR). Nach Ziff. 1.3.5 GrVR ist für Freihandverkäufe die Zustimmung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags erforderlich, soweit der Verkehrswert des zu veräußernden Grundstücks 100.000 Euro übersteigt. Daneben können Gebietskörperschaften staatseigene Grundstücke freihändig zum Verkehrswert erwerben, wenn sie diese für die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben benötigen (vgl. Ziffer 1.3.1 GrVR). In den letzten 5 Jahren wurden aus Staatseigentum 10 ehemalige Forsthäuser nach Wertgutachten zum Verkehrswert freihändig verkauft. b) Nach Ausschreibung verkauft? In den letzten 5 Jahren wurden aus Staatseigentum 65 ehemalige Forsthäuser nach öffentlicher Ausschreibung verkauft . c) Frei verkauft? Ein freihändiger Verkauf ohne Wertgutachten ist nicht zulässig und wurde auch nicht durchgeführt. 5. a) Wann verkauft der Freistaat Bayern Forsthäuser, die er nicht mehr für eigene Zwecke braucht? Der Freistaat Bayern verkauft Grundstücke, auch jene die mit einem Forsthaus bebaut sind, wenn nicht weiter Staatsbedarf an dem Objekt besteht, der Verkauf wirtschaftlich sinnvoll ist und keine anderweitigen Verwertungshindernisse bestehen. b) Nach welchen Kriterien verkauft der Freistaat Bayern Forsthäuser, die er nicht mehr für eigenenZwecke braucht? Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 a wird Bezug genommen . Drucksache 17/5588 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Sonderbehörde/ Amt f. Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten: Standort des Gebäudes: Amt f. Saat- u. Pflanzenzucht 83317 Teisendorf Waldbauernschule 93309 Kelheim Bayer. Forstschule 97816 Lohr a. Main AELF Abensberg 93333 Neustadt a. d. Donau AELF Amberg 92224 Amberg AELF Ansbach 91560 Heilsbronn AELF Ansbach 91550 Dinkelsbühl AELF Augsburg 86420 Diedorf-Biburg AELF Augsburg 86551 Aichach AELF Augsburg 86316 Derching AELF Augsburg 86495 Eurasburg AELF Bad Neustadt 97618 Bad Neustadt AELF Bad Neustadt 97688 Bad Kissingen AELF Bamberg 96110 Scheßlitz AELF Bamberg 91346 Wiesenttal AELF Cham 93449 Waldmünchen AELF Cham 93437 Furth i. W. AELF Cham 93453 Neukirchen b. Hl. Blut AELF Coburg 96215 Lichtenfels AELF Coburg 96231 Bad Staffelstein AELF Coburg 96215 Lichtenfels AELF Ebersberg 82054 Sauerlach AELF Ebersberg 85560 Ebersberg AELF Fürstenfeldbruck 85235 Odelzhausen AELF Fürth 91054 Erlangen AELF Ingolstadt 85072 Eichstätt AELF Ingolstadt 85092 Kösching AELF Karlstadt 63739 Aschaffenburg AELF Karlstadt 63877 Sailauf AELF Karlstadt 63897 Miltenberg AELF Karlstadt 97901 Altenbuch AELF Karlstadt 97816 Lohr a.Main AELF Karlstadt 97225 Zellingen AELF Karlstadt 97776 Eußenheim AELF Kaufbeuren 87629 Füssen AELF Kaufbeuren 87645 Hohenschwangau AELF Kaufbeuren 87645 Hohenschwangau AELF Kaufbeuren 87600 Kaufbeuren AELF Kaufbeuren 87600 Kaufbeuren AELF Kempten (Allgäu) 87545 Burgberg im Allgäu AELF Kempten (Allgäu) 87471 Durach AELF Kempten (Allgäu) 87538 Fischen im Allgäu AELF Kempten (Allgäu) 88131 Lindau (Bodensee) AELF Kempten (Allgäu) 88161 Lindenberg im Allgäu AELF Kempten (Allgäu) 87534 Oberstaufen AELF Kempten (Allgäu) 87561 Oberstdorf AELF Kempten (Allgäu) 87437 Kempten AELF Kempten (Allgäu) 87509 Immenstadt AELF Kulmbach 95346 Stadtsteinach AELF Kulmbach 95349 Thurnau AELF Krumbach 86381 Krumbach AELF Krumbach 89257 Illertissen AELF Krumbach 86476 Neuburg Sonderbehörde/ Amt f. Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten: Standort des Gebäudes: AELF Krumbach 89358 Ettenbeuren AELF Landshut 84034 Landshut AELF Landshut 84076 Pfeffenhausen AELF Holzkirchen 82515 Wolfratshausen AELF Holzkirchen 83607 Holzkirchen AELF Holzkirchen 83727 Schliersee AELF Mindelheim 87719 Mindelheim AELF Mindelheim 87719 Mindelheim AELF Mindelheim 87724 Ottobeuren AELF Münchberg 95138 Bad Steben AELF Münchberg 95234 Sparneck AELF Neumarkt i. d. OPf 92318 Neumarkt AELF Nördlingen 86688 Marxheim AELF Passau-Rotthalmünster 94032 Passau AELF Passau-Rotthalmünster 94107 Untergriesbach AELF Passau-Rotthalmünster 94034 Passau AELF Pfaffenhofen a. d. Ilm 85293 Reichertshausen AELF Pfaffenhofen a. d. Ilm 86558 Hohenwart AELF Regen 94209 Regen AELF Regen 94065 Waldkirchen AELF Regensburg 93188 Pielenhofen AELF Rosenheim 83022 Rosenheim AELF Rosenheim 83250 Marquartstein AELF Rosenheim 83093 Bad Endorf AELF Rosenheim 83131 Nußdorf AELF Roth 91166 Georgensgmünd AELF Roth 91174 Spalt AELF Roth 91183 Abenberg AELF Roth 91220 Schnaittach AELF Roth 91239 Henfenfeld AELF Schwandorf 92431 Neunburg v. W. AELF Schweinfurt 97422 Schweinfurt AELF Schweinfurt 97483 Etmann AELF Schweinfurt 97486 Königsberg AELF Straubing 94357 Konzell AELF Tirschenreuth 95478 Kemnath AELF Tirschenreuth 95643 Tirschenreuth AELF Töging a. Inn 84533 Haiming AELF Töging 83558 Maitenbeth AELF Traunstein 83278 Traunstein AELF Traunstein 83352 Altenmarkt AELF Traunstein 83395 Freilassing AELF Traunstein 83471 Schönau am Königssee AELF Uffenheim 91413 Neustadt/Aisch AELF Uffenheim 97215 Uffenheim AELF Weiden 92690 Pressath AELF Weilheim 82418 Murnau AELF Weilheim 86956 Schongau AELF Wertingen 89441 Obermedlingen AELF Weißenburg i. Bay. 91710 Gunzenhausen AELF Weißenburg i. Bay. 91719 Heidenheim AELF Würzburg 97074 Würzburg AELF Würzburg 97243 Bieberehren Anlage