8. a) Wie stellt sich die Zahl der Fortbildungsstunden dar (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken , kreisfreien Städten und Landkreisen)? b) Wie stellt sich die Verteilung der Fortbildungsstunden (Ferien, Wochenende, Schulzeit) dar (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 02.03.2015 1. Wie viele Lehrkräfte wurden im Schuljahr 2013/14 neu eingestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Vollzeit/ Teilzeit, nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten, Landkreisen)? Im Schuljahr 2013/14 wurden insgesamt 3.905 Lehrkräfte fest in den staatlichen Schuldienst eingestellt, davon 1.103 an der Grundschule, 678 an der Mittelschule, 335 an der Förderschule, 274 an der Realschule, 941 am Gymnasium, 381 an beruflichen Schulen sowie schulartübergreifend 193 Fachlehrer. 88 % der eingestellten Lehrkräfte nahmen eine Vollzeitbeschäftigung und 10 % eine Teilzeitbeschäftigung auf, weitere 2 % wurden ohne Dienstbezüge beurlaubt. Die Angaben beruhen auf einer aktuellen Auswertung aus dem Personalverwaltungssystem VIVA, auf dessen Grundlage sich die Einstellungen auch regionalisiert darstellen lassen. Die Aufgliederung der Neueinstellungen nach Regierungsbezirken bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten ist beiliegender Tabelle zu Frage 1 zu entnehmen . Rückläufige Schülerzahlen, eine bereits bestehende gute Versorgung mit Lehrkräften sowie die derzeit äußerst geringe Fluktuation in den Lehrerkollegien führen in Regionen , die besonders stark vom demografischen Wandel betroffen sind, zu einem deutlichen Rückgang des Lehrkräftebedarfs und damit zu regional deutlich unterschiedlichen Versetzungs- bzw. Einstellungsmöglichkeiten. Die Einstellungen orientieren sich grundsätzlich an den von den einzelnen Schulen bzw. Schulämtern übermittelten Personalbedarfen. Auf einzelne Regionen bezogene Auswertungen erscheinen in diesem Zusammenhang daher wenig aussagekräftig. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5590 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 18.07.2014 Lehrerversorgung in Bayern Nachdem immer wieder über einen Mangel an Lehrkräften an einzelnen Schulen berichtet wird, frage ich die Staatsregierung : 1. Wie viele Lehrkräfte wurden im Schuljahr 2013/14 neu eingestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Vollzeit/Teilzeit, nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten, Landkreisen)? 2. a) Wie viele Lehrkräfte sind der Mobilen Reserve zugeordnet (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? b) Wie viele Stunden sind der Mobilen Reserve zugeordnet (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken , kreisfreien Städten und Landkreisen)? 3. a) Für welche Fälle wurde die Mobile Reserve eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Stunden, Art der Vertretung [Schwangerschaft/Mutterschutz, Fortbildung, langfristige Erkrankung,...], nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? b) Wie oft wurde die Mobile Reserve angefordert und in wie vielen Fällen konnte dem entsprochen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? 4. Wie stellt sich in Bayern das Verhältnis Lehrkräfte-Zahl der Klassen – Stundenbudget dar (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? 5. Wie viele Lehrkräfte wurden schulartübergreifend bzw. schulartfremd eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? 6. Wie viele Lehrkräfte werden fachfremd eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart, Fächern und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? 7. Wie stellt sich der Anteil an Lehrkräften, die an mehreren Schulen gleichzeitig eingesetzt sind, dar (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5590 2. a) Wie viele Lehrkräfte sind der Mobilen Reserve zugeordnet (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen )? b) Wie viele Stunden sind der Mobilen Reserve zugeordnet (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen )? Grundschulen, Mittelschulen Die Sicherstellung des Unterrichts ist dem Staatsministerium ein wichtiges Anliegen und es werden in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen unternommen. Zum Schuljahresbeginn stehen den Staatlichen Schulämtern in Bayern insgesamt Lehrerstunden im Umfang von 1.900 Vollzeitkontingenten sowie Fachlehrerstunden im Umfang von 212 Vollzeitkontingenten zur Verfügung. Diese Zahl bedeutet bei seit Jahren rückläufigen Klassenzahlen eine stete Verbesserung der Einsatzlage. Die Kontingente werden den Schüleranteilen entsprechend zunächst auf die sieben Regierungsbezirke verteilt. Dabei stellten sich im Schuljahr 2013/14 die Stundenkontingente für die einzelnen Regierungsbezirke wie folgt dar: Regierungsbezirk Zu Schuljahresbeginn 2013/14 für die Mobile Reserve an Grund- und Mittelschulen einzuplanende Unterrichtskapazitäten (Wochenstunden) Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben 18 302 5 355 4 665 4 196 6 956 5 355 8 171 Insgesamt 53 000 Die Verteilung dieser Kontingente auf die Schulamtsbezirke wird von den Regierungen vorgenommen und richtet sich nach den Schülerzahlen sowie ggf. vorab bekannten besonderen Erfordernissen, wobei auch Verschiebungen zwischen den Schulamtsbezirken im Verlauf des Schuljahres erfolgen können. Von einer Regionalisierung der Stundenkontingente auf Kreisebene wird daher abgesehen. Die Kontingente der Mobilen Reserve wurden zusätzlich wie in den Vorjahren im November um 15 und im Januar um 80 Vollzeitäquivalente erhöht. Im Februar wurden darüber hinaus alle Kapazitäten von Lehrkräften ersetzt, die in den Ruhestand eintraten oder während des ersten Schulhalbjahres abgegangen sind. Die Aufstockungen erfolgen jeweils bedarfsorientiert, d.h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation werden bei der jeweiligen Zuweisung der zusätzlichen Stellenkontingente an die Regierungen berücksichtigt . Die Zuweisung orientiert sich dabei an einem sich ggf. abzeichnenden Bedarf, der durch das bereits zur Verfügung stehende Aushilfskontingent nicht mehr angemessen abgedeckt werden kann. Die Lehrkräfte der Mobilen Reserve gehören dabei nicht einer Schule an, sondern werden im gesamten Schulamtsbezirk eingesetzt und im Vertretungsfall bedarfsgerecht zugewiesen . Ziel ist es, Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden. Trotz dieser umfangreichen Bereitstellung von Lehrkräften für Vertretungsfälle lässt sich nicht restlos ausschließen, dass es an einigen Schulen zu unvorhersehbaren Engpässen kommt. Hier sind flexible Lösungen erforderlich. Hierzu zählen schulhausinterne Maßnahmen, wie z. B. Klassenzusammenlegungen oder Parallelführungen, sowie die gegenseitige Unterstützung benachbarter Schulämter. Realschulen Damit die Schulleitungen der staatlichen Realschulen auch auf kurzfristig auftretenden Unterrichtsausfall eigenverantwortlich vor Ort noch besser reagieren können, wurden die im Schuljahr 2012/2013 für eine Mobile Reserve erstmals zur Verfügung gestellten 110 Lehrerkapazitäten zum Schuljahr 2013/2014 für den Aufbau einer sog. „integrierten Lehrerreserve“ genutzt. Jeder staatlichen Realschule wurden dafür zum Schuljahr 2013/2014 zusätzlich zum Grundbudget weitere Lehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt, die von der Schulleitung so geplant werden müssen, dass sie sofort verwendet werden können, wenn kurzfristiger Unterrichtsausfall droht. Langfristigem Unterrichtsausfall (Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit) wird bis zur Rückkehr der Stammlehrkraft i. d. R. mit Aushilfslehrkräften auf befristeten Arbeitsverträgen begegnet, für die entsprechende Personalmittel zur Verfügung stehen. Die an die Einzelschule für die integrierte Lehrerreserve zusätzlich zugewiesene Stundenzahl ist im Sinne des Budgetgedankens abhängig von der Gesamtschülerzahl der Schule. Dabei stehen einer durchschnittlich großen Realschule in etwa zehn zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Aufgrund der Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden an jede staatliche Realschule Bayerns zur Ausgestaltung einer integrierten Lehrerreserve gibt es hierbei keine regionalen Unterschiede – weder innerhalb eines Bezirks noch im Vergleich der Bezirke untereinander. Maßgeblich ist einzig die Schülerzahl der konkreten Einzelschule. Gymnasien Die Mobile Reserve wird zur Kompensation längerfristiger Ausfälle von Lehrkräften eingesetzt; sie umfasst für das Schuljahr 2013/2014 im Bereich der staatlichen Gymnasien 165 Lehrkräfte. Die Mobile Reserve steht landesweit und damit für alle Regierungsbezirke zur Verfügung. Da bei den staatlichen Gymnasien die Personalplanung nicht bezirksspezifisch erfolgt, sondern jede einzelne Schule dem Staatsministerium direkt ihren Bedarf meldet, haben regionalisierte Aussagen zur Mobilen Reserve keine Relevanz. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2013/2014 wurden darüber hinaus zusätzliche Ressourcen bereitgestellt, sodass seit dem Schuljahr 2013/2014 neben der Mobilen Reserve an allen staatlichen Gymnasien auch eine integrierte Lehrerreserve eingerichtet werden konnte. Im Schuljahr 2014/2015 wird diese weiter ausgebaut, sodass dann bereits zu Schuljahresbeginn jede Schule über den regulären Stundenbedarf hinaus Personalzuweisungen im Umfang von ca. einer Lehrerstelle erhält; bei einem kurz- oder längerfristigen Ausfall einer Lehrkraft können diese Personalressourcen direkt vor Ort ohne weitere Rücksprache mit dem Staatsministerium eingesetzt werden. Sofern ein längerfristiger Ausfall eintritt und in der entsprechenden Fächerverbindung keine Lehrerreserve zur Verfügung steht, erhält die betroffene Schule Mittel zugewiesen , mit denen eine Aushilfslehrkraft befristet beschäftigt werden kann. Förderschulen An den Förderschulen wurden für das Schuljahr 2013/2014 folgende Stundenkontingente für die Mobile Reserve festgelegt : Drucksache 17/5590 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Regierungsbezirk Lehrerstunden von Lehrkräften für Sonderpädagogik Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben 2 115 698 634 656 1 251 951 1 107 insgesamt 7 412 Diese Kapazitäten sind auch für das aktuelle Schuljahr 2014/2015 eingeplant. Berufliche Schulen Im Bereich der beruflichen Schulen wurden bisher an Fachoberschulen und Berufsoberschulen Mobile Reserven eingeführt . Im Schuljahr 2014/15 mussten diese aufgrund von Schülermehrung und des damit verbundenen zusätzlichen Personalbedarfs an Beruflichen Oberschulen bereits zu Schuljahresbeginn fast vollständig zur Abdeckung des Pflichtunterrichts eingesetzt werden. 3. a) Für welche Fälle wurde die Mobile Reserve eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Stunden, Art der Vertretung [Schwangerschaft/Mutterschutz, Fortbildung , langfristige Erkrankung,…], nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? b) Wie oft wurde die Mobile Reserve angefordert und in wie vielen Fällen konnte dem entsprochen werden (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? Generell haben die Mobilen Reserven die Aufgabe, einen aus unterschiedlichen Gründen entstehenden Ausfall einer Lehrkraft auszugleichen und so eine weitgehende Kontinuität des Unterrichts in allen Klassen sicherzustellen. Der Umfang ist dabei grundsätzlich so bemessen, dass neben kurzfristigen auch langfristige Erkrankungen sowie Vertretungen aufgrund von Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Ausscheiden von Lehrkräften während des Schuljahres abgedeckt werden können. Die Daten über die einzelnen Vertretungseinsätze einer Lehrkraft der Mobilen Reserve (Erkrankungen, Mutterschutz usw.) werden jedoch nicht zentral erfasst und gespeichert. Eine kontinuierliche Abfrage des Staatsministeriums an den Schulen über das gesamte Schuljahr hinweg würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für die Schulen bedeuten. Im Rahmen der Aufstockungen der Mobilen Reserve im Bereich der Grund- und Mittelschule werden Abfragen zur generellen Vertretungssituation in den einzelnen Schulamtsbezirken vorgenommen. Die Rückmeldungen der Regierun- gen wiesen im Schuljahr 2013/2014 zu den jeweiligen Stichtagen eine Versorgungssituation aus, die auch bayernweit mit der der Vorjahre vergleichbar war, allerdings regional unterschiedliche Ausprägungen zeigte (z. B. erhöhter Vertretungsbedarf infolge von Schwangerschaften in bestimmten Schulamtsbezirken). Darüber hinaus werden Daten zur Vertretungssituation an den staatlichen Schulen der einzelnen Schularten vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst je nach Schulart als repräsentative Stichprobenerhebung bzw. Vollerhebung erfasst. Dabei zeigt sich über die Jahre hinweg eine Verbesserung der Situation beim Anteil ersatzlos ausgefallenen Unterrichts. Zuletzt betrug dieser Anteil schulartübergreifend 1,4 % (vgl. www.km.bayern.de/ lehrer/schulleitungen/unterrichtsversorgung.html) 4. Wie stellt sich in Bayern das Verhältnis Lehrkräfte – Zahl der Klassen – Stundenbudget dar (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? Beiliegende Tabelle zu Frage 4 weist für Bayern insgesamt, die sieben Regierungsbezirke sowie die Landkreise und kreisfreien Städte für ausgewählte Schularten den Indikator Lehrer je Klasse für das Schuljahr 2013/14 aus. Eine vergleichende Betrachtung einzelner Regionen oder der Schularten hinsichtlich der Lehrerversorgung kann anhand dieses Indikators nicht vorgenommen werden, da die Relation Lehrer je Klasse maßgeblich durch besondere örtliche Faktoren beeinflusst ist. Beispielhaft seien genannt: strukturelle Unterschiede (z. B. unterschiedliche Förderschwerpunkte an den Förderzentren, unterschiedliche Ausbildungsrichtungen an den Berufsschulen), Freiheit der Schulen in der Klassenbildung im Rahmen der Klassenbildungsrichtlinien (unterschiedlicher Grad an Differenzierungen, Wahlangeboten außerhalb des Klassenverbands), unterschiedliche zusätzliche Belastungen, denen durch die Gewährung von Budgetzuschlägen Rechnung getragen wird (z. B. hoher an Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund). An allen Schulen werden die Stundenkontingente so zur Verfügung gestellt, dass die Klassenbildung gemäß den Klassenbildungsrichtlinien sichergestellt ist. 5. Wie viele Lehrkräfte wurden schulartübergreifend bzw. schulartfremd eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? Nachfolgende Tabelle 1 a weist die beim Freistaat Bayern im Schuljahr 2013/14 unbefristet beschäftigten Lehrkräfte mit Lehramt aus, die zumindest teilweise an einer Schulart eingesetzt sind, die nicht ihrem Lehramt entspricht. Enthalten sind hier insbesondere Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grundschulen, die mit einem Teil ihrer Unterrichtspflichtzeit als Lotsen an den weiterführenden Schulen eingesetzt sind. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5590 Die beim Freistaat Bayern im Schuljahr 2013/14 befristet beschäftigten Lehrkräfte, die zumindest teilweise an einer Schulart eingesetzt sind, die nicht ihrem Lehramt entspricht, werden in nachfolgender Tabelle 2 a aufgeführt. Dabei sind diejenigen Lehrkräfte erfasst, die zum Erhebungsstichtag 1. Oktober 2013 an den allgemeinbildenden bzw. zum Erhebungsstichtag 20. Oktober 2013 an den beruflichen Schulen befristet beschäftigt waren. Aushilfsverträge, die nach dem Erhebungsstichtag im Laufe des Schuljahres geschlossen wurden, bleiben unberücksichtigt. Lehramt der Lehrkraft Beim Freistaat Bayern im Schuljahr 2013/14 unbefristet beschäftigte Lehrkräfte mit (zumindest teilweisem) Unterrichtseinsatz an einer Schulart, die nicht ihrem Lehramt entspricht an der Grundschule an der Mittelschule am Förderzentrum an der Realschule am Gymnasium an beruflichen Schulen Personen Lehramt an Grundschulen Lehramt an Hauptschulen Lehramt für Sonderpädagogik Lehramt an Realschulen Lehramt am Gymnasium Lehramt an beruflichen Schulen 308 63 – – – 1 494 15 1 – 26 104 42 17 14 2 211 4 1 2683 3 305 4 – 24 4 6 82 91 72 2072 Vollzeitäquivalente Lehramt an Grundschulen Lehramt an Hauptschulen Lehramt für Sonderpädagogik Lehramt an Realschulen Lehramt am Gymnasium Lehramt an beruflichen Schulen 56,9 32,5 0,0 0,0 0,0 414,7 6,0 1,0 0,0 2,7 88,9 38,7 13,5 8,9 0,3 46,3 2,5 1,0 230,33 2,1 88,3 1,4 0,0 12,1 1,5 1,7 28,7 3,51 47,8 120,52 1 Ohne Lehrkräfte mit Lehramt für Sonderpädagogik an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung. 2 Ohne Lehrkräfte mit Lehramt am Gymnasium an FOS/BOS. 3 Hierbei handelt es sich in der Regel um Lehrkräfte, bei denen gemäß Art. 22 Abs. 2 Satz 2 BayLBG in Verbindung mit Art. 22 Abs. 5 BayLBG die Befähigung für das Lehramt an Realschulen festgestellt wurde. Die in den Tabellen 1 a und 1 b insgesamt ausgewiesenen Lehrkräfte entsprechen mit ihrem Unterrichtseinsatz 1918 Vollzeitlehreräquivalenten, was einen Anteil von 2,2 % an der Gesamtkapazität an diesen Schularten ausmacht. Die beiliegenden Tabellen 1 b und 2 b zu Frage 5 enthalten entsprechende Übersichten in Aufgliederung nach Regierungsbezirken. Da Lehrkräfte mit Unterrichtseinsatz an mehreren Schulen mitunter an Schulen unterschiedlicher Kreise tätig sind, ist eine weitere Unterteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten nicht sinnvoll möglich. 6. Wie viele Lehrkräfte werden fachfremd eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart, Fächern und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen )? Die Lehramtsausbildung an Grund- und Mittelschulen ist keine fächerbezogene Ausbildung mit Einsatz in wenigen Fächern, sondern eine lehramtsbezogene Ausbildung, die mit Ausnahme der Fächer mit besonderer Lehrerlaubnis (Religion, Schwimmen) grundsätzlich einen Einsatz in allen Fächern der Stundentafel ermöglicht. Tabelle 1 a zu Frage 5 Unbefristet beschäftigte Lehrkräfte mit Unterrichtseinsatz an einer Schulart, die nicht ihrem Lehramt entspricht. Tabelle 2a zu Frage 5. Befristet beschäftigte Lehrkräfte mit Unterrichtseinsatz an einer Schulart, die nicht ihrem Lehramt entspricht Lehramt der Lehrkraft Beim Freistaat Bayern im Schuljahr 2013/14 unbefristet beschäftigte Lehrkräfte mit (zumindest teilweisem) Unterrichtseinsatz an einer Schulart, die nicht ihrem Lehramt entspricht an der Grundschule an der Mittelschule am Förderzentrum an der Realschule am Gymnasium an beruflichen Schulen Personen Lehramt an Grundschulen Lehramt an Hauptschulen Lehramt für Sonderpädagogik Lehramt an Realschulen Lehramt am Gymnasium Lehramt an beruflichen Schulen 3 1 16 12 – 112 15 – 84 34 1 188 10 72 35 1 2 2 2 25 – 30 5 1 62 3 5 10 11 40 1302 Vollzeitäquivalente Lehramt an Grundschulen Lehramt an Hauptschulen Lehramt für Sonderpädagogik Lehramt an Realschulen Lehramt am Gymnasium Lehramt an beruflichen Schulen 0,4 0,5 8,2 9,0 0,0 66,3 0,0 78,1 30,9 0,1 178,0 9,8 69,9 27,3 0,8 0,4 1,2 1,5 16,8 0,0 18,7 1,3 0,5 36,3 0,6 3,3 2,4 0,11 27,42 77,3 1 Ohne Lehrkräfte mit Lehramt für Sonderpädagogik an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung. 2 Ohne Lehrkräfte mit Lehramt am Gymnasium an FOS/BOS. Drucksache 17/5590 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Im Bereich der Grundschulen ist in § 6 Abs. 1 LDO explizit festgelegt, dass die Klassenleiterin oder der Klassenleiter nach Möglichkeit den gesamten Unterricht der jeweiligen Klasse abzudecken hat. Das Prinzip des Klassenleiterunterrichts ist auch in der Mittelschule Alleinstellungsmerkmal und im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Möglichkeiten umzusetzen . Während der zweiten Ausbildungsphase (Vorbereitungsdienst ) erfolgt die Ausbildung daher auch in nicht studierten Fächern. Weitere Kenntnisse werden bei Bedarf im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen vermittelt. Für die staatlichen Realschulen, Gymnasien und Beruflichen Oberschulen sind in nachfolgender Tabelle die im Schuljahr 2013/14 zum Erhebungsstichtag der Amtlichen Schuldaten längerfristig fachfremd eingeplanten Unterrichtsstunden aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken ausgewiesen . In der Aufstellung sind nur die Stunden derjenigen Unterrichtsfächer berücksichtigt, die im Rahmen der Stundentafel bayernweit erteilt werden und die eindeutig einem Fach, für das in der Regel eine Lehrbefähigung erworben wird, zugeordnet werden können. Wahlkurse und Stunden zur individuellen Förderung sind somit beispielsweise in der Aufstellung nicht enthalten. Die Fächer Katholische sowie Evangelische Religionslehre sind ausgenommen, da zu deren Erteilung eine kirchliche Lehrerlaubnis (Missio canonica bzw. Vocatio) vorliegen muss. Unter fachfremden Unterrichtsstunden werden diejenigen Stunden subsumiert, die sowohl von ausgebildeten Lehrkräften fachfremd erteilt, als auch die Stunden, die von (zumeist) befristet beschäftigtem unterrichtendem Personal ohne Lehramtsausbildung erteilt werden. Zur letzteren Gruppe ist anzumerken, dass die Schulleitung bzw. die Schulaufsicht vor Vertragsabschluss die fachliche Eignung des Bewerbers hinsichtlich der Erfordernisse der jeweiligen Schulart prüft, sodass der „fachfremde Einsatz“ in diesem Fall nur in dem strengen Sinn verstanden werden kann, als das Personal dieser Gruppe keine Lehramtsprüfung im betreffenden Fach besitzt. Der Unterrichtsanteil dieser Gruppe stellt in den nachfolgenden Tabellen den überwiegenden Anteil am „fachfremden Unterricht“ dar und ist der Tatsache geschuldet, dass in den vergangenen Jahren – insbesondere in den MINTFächern – der Bedarf der Schulen nicht in hinreichendem Maße durch voll qualifizierte Lehrkräfte gedeckt werden konnte. Tabelle 1 zu Frage 6. Fachfremd erteilte Unterrichtsstunden nach Regierungsbezirken Regierungsbezirk Fachfremd erteilte Unterrichtsstunden (absolut und als Anteil an der Gesamtzahl der einbezogenen Unterrichtsstunden ) im Schuljahr 2013/14 an staatlichen Realschulen an staatlichen Gymnasien an staatlichen Beruflichen Oberschulen absolut Anteil absolut Anteil absolut Anteil Oberbayern 1.159 2,2 % 3.175 2,4 % 229 2,3 % Niederbayern 429 2,1 % 470 1,6 % 143 3,5 % Oberpfalz 460 2,6 % 672 2,3 % 87 2,4 % Oberfranken 622 3,4 % 679 2,0 % 100 3,8 % Mittelfranken 425 1,9 % 1.035 1,9 % 120 3,2 % Unterfranken 728 3,2 % 722 1,9 % 137 4,8 % Schwaben 621 2,4 % 1.156 2,6 % 622 10,4 % Bayern 4 444 2,5 % 7.909 2,2 % 1.438 4,4 % Für den Bereich der beruflichen Schulen kann die Anfrage auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten sinnvoll lediglich für die Beruflichen Oberschulen beantwortet werden. Eine Ermittlung des Umfangs fachfremd erteilten Unterrichts an den anderen beruflichen Schularten ist aufgrund der Vielzahl beruflicher Bildungsgänge und des damit verbundenen breiten Spektrums an Unterrichtsfächern nicht möglich: Die Lehrkräfte haben in der Regel ein Studium einer einschlägigen beruflichen Fachrichtung (u. a. Elektrotechnik, Metalltechnik , Sozialpädagogik) absolviert. Die breite Ausbildung der Lehrkräfte in ihrer Fachrichtung befähigt sie zum Unterricht in einer Vielzahl von Berufen und berufsspezifischen Fächern (Bsp: unter Fachrichtung Metalltechnik sind 52 Einzelberufe subsumiert). Umgekehrt sind bei diesen Schularten häufig auch innerhalb eines Berufs Lehrkräfte unterschiedlicher beruflicher Fachrichtungen eingesetzt. Zu den Anteilen bei der Beruflichen Oberschule ist anzumerken , dass aufgrund des stark gestiegenen Bedarfs sowie der schwierigen Bewerbersituation im MINT-Bereich der letzten Jahre insbesondere an diesen Schulen überdurchschnittlich viele befristet angestellte Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung tätig sind. Diese Lehrkräfte verfügen jedoch in den von ihnen unterrichteten Fächern stets über eine einem Lehramtsstudium entsprechende fachwissenschaftliche Ausbildung . Für Fächer bzw. Fächerbereiche mit erheblichem Anteil in den Stundentafeln wird in nachfolgender Tabelle der Anteil fachfremd erteilter Unterrichtsstunden dargestellt. Tabelle 2 zu Frage 6. Fachfremd erteilte Unterrichtsstunden in ausgewählten Fächern Fächer Anteil fachfremd erteilter Unter- richtsstunden im Schuljahr 2013/14 an staatlichen Realschulen an staatlichen Gymnasien an staatlichen Beruflichen Oberschulen Deutsch 0,2 % 0,4 % 1,6 % Englisch 0,2 % 0,2 % 1,9 % Französisch 1,7 % 0,4 % – Latein – 0,6 % – Mathematik 0,3 % 2,9 % 4,2 % Physik/Chemie/Biologie 3,0 % 1,4 % 6,8 % Geschichte/Sozialkunde/ Geografie/Wirtschaft 3,9 % 0,7 % 3,0 % 7. Wie stellt sich der Anteil an Lehrkräften, die an mehreren Schulen gleichzeitig eingesetzt sind, dar (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken , kreisfreien Städten und Landkreisen)? Nachfolgende Tabelle gibt für die voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte an staatlichen Schulen ausgewählter Schularten im Schuljahr 2013/14 den Anteil derjenigen Lehrkräfte an, die an mehr als einer Schule der jeweiligen Schulart im Unterricht eingesetzt waren. Enthalten ist auch eine Betrachtung der entsprechenden Anteile in den einzelnen Regierungsbezirken . Da Lehrkräfte mit Unterrichtseinsatz an mehreren Schulen mitunter an Schulen unterschiedlicher Kreise tätig sind, ist eine weitere Unterteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten nicht sinnvoll möglich. Tabelle zu Frage 7. Voll- und teilzeitbeschäftige Lehrkräfte mit Einsatz an mehreren Schulen der gleichen Schulart (ausgewählte Schularten) Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5590 Schulart Anteil der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte an staatlichen Schulen mit Einsatz an mehr als einer Schule der gleichen Schulart im Schuljahr 2013/14 insgesamt im Regierungsbezirk Obb Ndb Opf Ofr Mfr Ufr Schw Grundschule 9,7 % 9,2 % 9,6 % 10,5 % 12,1 % 10,2 % 7,9 % 9,9 % Mittelschule 6,6 % 6,2 % 5,7 % 7,6 % 9,3 % 6,6 % 6,0 % 6,4 % Förderzentrum 1,1 % 1,2 % 1,3 % 1,4 % 0 % 1,2 % 0,6 % 0,6 % Realschule 0,4 % 0,4 % 0,3 % 0,1 % 0,3 % 0,5 % 0,9 % 0,4 % Wirtschaftsschule 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % Gymnasium 0,6 % 0,4 % 0,8 % 0,7 % 0,4 % 1,3 % 0,4 % 0,4 % Berufsschule 2,4 % 1,7 % 3,4 % 0,5 % 4,1 % 3,2 % 1,8 % 2,2 % Fachoberschule 1,1 % 1,4 % 0,4 % 0 % 0,5 % 2,5 % 3,5 % 0,2 % Berufsoberschule 1,0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 2,2 % 6,7 % 0,9 % 8. a) Wie stellt sich die Zahl der Fortbildungsstunden dar (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? Im Jahr 2012 haben gut 110.000 bayerische Lehrkräfte 292.045 Fortbildungstage bei Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene absolviert. Bezüglich der Fortbildungsstunden wird keine Erhebung an zentraler Stelle vorgenommen. Mit der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erfüllen die bayerischen Lehrkräfte ihre jeweilige individuelle Fortbildungsverpflichtung, die über alle Schularten hinweg Gültigkeit besitzt und für einen Zeitraum von vier Jahren die Teilnahme an 12 Fortbildungstagen vorsieht. Durch diese Fortbildungsverpflichtung soll sichergestellt werden, dass die bayerischen Lehrkräfte über ihre gesamte Berufsbiografie hinweg ihre fachlichen, methodisch-didaktischen und organisatorischen Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen, ergänzen und erweitern. In die Zahl der oben genannten Fortbildungstage der staatlichen Lehrerfortbildung fließen sowohl Präsenzveranstaltungen als auch Online-Lehrgänge ein, die Lehrkräften vom E-Learning-Kompetenzzentrum der zentralen bayerischen Lehrerfortbildungsstätte, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen, zur Verfügung gestellt werden. Präsenzveranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung finden auf mehreren Ebenen statt: auf zentraler Ebene vor allem an der ALP Dillingen, auf regionaler, lokaler und schulinterner Ebene. Vielfach, insbesondere auf zentraler Ebene, stehen Veranstaltungen für Lehrkräfte mehrerer Schularten und aus allen Gegenden oder zumindest größeren Regionen des Flächenstaates Bayern offen. Eine Aufschlüsselung der Veranstaltungen nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. b) Wie stellt sich die Verteilung der Fortbildungsstunden (Ferien, Wochenende, Schulzeit) dar (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart und nach Bezirken, kreisfreien Städten und Landkreisen)? Unterrichtsfreie Zeiten für Lehrkräfte wie Wochenenden oder Ferien sind nicht mit Freizeit gleichzusetzen. Eine dienstliche Inanspruchnahme auch während der unterrichtsfreien Zeit ist möglich und erfolgt in vielen Fällen: In der Regel erledigen vor allem Lehrkräfte der weiterführenden Schulen Korrekturen in der unterrichtsfreien Zeit, da während des laufenden Schulbetriebs – auch durch die vermehrten Ganztagsangebote – immer weniger zusammenhängende Zeiträume für umfangreiche Korrekturarbeiten bleiben. Viele Lehrkräfte bereiten während der Ferien Unterrichtsmaterialien vor, die mit größerem Zeitaufwand verbunden sind, vor allem für moderne Unterrichtsformen wie Stationenlernen, lernzieldifferenziertes Unterrichten, fächerübergreifende Projekte usw.. Gleichzeitig können Veranstaltungen der Lehrerfortbildung , die auf den ersten Blick in den regulären Schulbetrieb zu fallen scheinen, in unterrichtsfreien Zeiten für die einzelne Lehrkraft stattfinden: Beispielsweise kann es sich beim Fortbildungstag „unter der Woche“ um den freien Tag einer Lehrkraft handeln, die Teilzeit arbeitet, oder aber die Fortbildung findet schulnah während des Vormittags oder Nachmittags statt, wenn der Stundenplan für die betroffene Lehrkraft ein Fenster vorsieht. Vielfach können durch geschickten Stundentausch im Vorfeld Unterrichtsstunden der Lehrkraft auf andere Schultage vor oder nach dem eigentlichen Fortbildungstag verschoben werden und Kollegen halten am Tag der Fortbildung stattdessen Unterricht in der Klasse. Eine formale Einteilung der Fortbildungsveranstaltungen in die Kategorien „Ferien“, „Wochenende“ oder „Schulzeit“ anhand von Kalenderdaten lässt deshalb keinen verlässlichen bzw. aussagekräftigen Rückschluss auf die Lehrerversorgung an Schulen im Freistaat zu, zumal viele Veranstaltungen der Lehrerfortbildung unter zeitlichen Aspekten Mischformen darstellen (die z. B. am Freitagvormittag beginnen und sich bis Samstagabend erstrecken). Mit Blick auf die Unterrichtsversorgung gilt: Im Schuljahr 2013/2014 fielen über alle Schularten hinweg durchschnittlich 1,4 % der vorgesehenen Schulstunden ersatzlos aus. Dabei stellten Lehrerfortbildungen nur einen Faktor neben anderen dienstlichen Aufgaben wie die Begleitung von Fahrten und Exkursionen oder Tätigkeiten im Rahmen der Lehrerausbildung dar. Der weit überwiegende Teil der nicht planmäßig erteilten Stunden an bayerischen Schulen ist auf Erkrankungen der Lehrkräfte zurückzuführen (vgl. www. km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/unterrichtsversorgung. html). Drucksache 17/5590 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage 1 Tabelle zu Frage 1: Festeinstellungen in den staatlichen Schuldienst im Schuljahr 2013/14 Region Festeinstellungen in den staatlichen Schuldienst im Schuljahr 2013/14 Grundschule Mittelschule Förderschule Realschule Gymnasium berufliche Schulen Fachlehrer insgesamt Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben 598 74 50 32 121 56 172 392 23 30 17 72 36 108 96 52 31 36 42 34 44 119 19 10 27 30 27 42 453 57 60 75 131 65 100 133 46 28 33 46 41 54 95 15 14 11 20 15 23 1.886 286 223 231 462 274 543 Ingolstadt München/Stadt Rosenheim/Stadt Altötting Berchtesgadener Land Bad Tölz-Wolfratshausen Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Landsberg am Lech Miesbach Mühldorf a.Inn München/Land Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d.Ilm Rosenheim/Land Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau Landshut/Stadt Passau/Stadt Straubing Deggendorf Freyung-Grafenau Kelheim Landshut/Land Passau/Land Regen Rottal-Inn Straubing–Bogen Dingolfing-Landau Amberg Regensburg/Stadt Weiden i. d. OPf. Amberg-Sulzbach Cham Neumarkt i. d. OPf. Neustadt a. d. Waldnaab Regensburg/Land Schwandorf Tirschenreuth Bamberg/Stadt Bayreuth/Stadt Coburg/Stadt Hof/Stadt Bamberg/Land Bayreuth/Land Coburg/Land Forchheim Hof/Land Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel i. Fichtelgebirge Ansbach/Stadt Erlangen Fürth/Stadt Nürnberg Schwabach Ansbach/Land Erlangen-Höchstadt Fürth/Land 18 224 7 20 1 6 40 26 13 18 30 42 4 4 11 10 64 2 7 20 12 9 10 11 1 1 6 3 2 20 – 6 12 5 7 2 2 2 4 1 9 7 5 14 4 – – 3 1 1 3 3 4 3 4 3 4 3 3 5 11 59 1 13 6 5 20 109 6 16 4 2 26 12 11 15 34 24 2 6 6 18 24 1 8 15 5 11 17 3 1 – 1 – – 5 1 3 3 4 2 1 – 1 2 – 12 3 1 10 – 1 – 1 1 1 – 2 2 3 4 – 2 – – 3 10 40 1 3 1 1 7 47 1 – 2 1 – 5 1 2 4 1 – 3 4 1 1 2 3 1 2 5 3 2 5 3 5 3 5 3 8 2 6 5 5 – 10 1 1 1 8 5 2 – 3 2 6 2 5 2 – 2 4 2 2 3 1 5 2 2 4 12 2 3 4 2 8 18 1 1 – 4 7 8 3 6 5 10 4 2 4 1 10 3 3 6 6 4 5 – 2 – 3 3 2 4 – – 2 – 3 1 – 1 1 – 4 1 – 1 1 – 2 2 – 6 1 – 3 4 1 3 – 5 2 3 – 4 – 7 2 3 6 167 6 8 3 10 18 24 17 12 10 34 7 6 10 7 49 4 9 12 22 8 4 15 3 2 2 1 9 5 4 1 7 2 6 4 13 6 1 6 9 8 2 7 4 6 3 10 21 – 5 2 3 6 5 1 5 8 8 7 12 53 7 9 6 7 9 9 10 7 2 3 3 – 3 7 16 7 1 6 7 6 – 7 8 4 7 6 5 7 9 10 8 3 2 – – – 4 – 3 3 4 6 2 3 4 – – 4 2 1 7 10 6 – – – – – 2 4 1 2 6 6 5 7 – 3 3 – 3 50 – – 2 – 4 1 2 3 2 3 – – 1 1 12 1 2 1 4 1 2 2 1 – – 1 3 3 2 – 1 1 1 – 4 1 1 2 – 1 4 – 1 – 1 1 – 3 – 2 1 1 1 1 – – 1 3 – 9 1 1 1 – 71 624 31 52 14 26 98 76 50 63 101 121 18 27 43 44 160 20 40 59 58 44 46 40 22 16 25 14 23 40 15 12 35 17 27 11 33 18 12 13 46 25 14 36 15 10 19 29 34 13 9 11 17 19 19 15 13 23 22 29 42 184 12 39 23 18 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5590 Region Festeinstellungen in den staatlichen Schuldienst im Schuljahr 2013/14 Grundschule Mittelschule Förderschule Realschule Gymnasium berufliche Schulen Fachlehrer insgesamt Nürnberger Land Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Roth Weißenburg-Gunzenhausen Aschaffenburg/Stadt Schweinfurt/Stadt Würzburg/Stadt Aschaffenburg/Land Bad Kissingen Rhön-Grabfeld Haßberge Kitzingen Miltenberg Main-Spessart Schweinfurt/Land Würzburg/Land Augsburg/Stadt Kaufbeuren Kempten (Allgäu) Memmingen Aichach-Friedberg Augsburg/Land Dillingen a.d.Donau Günzburg Neu-Ulm Lindau (Bodensee) Ostallgäu Unterallgäu Donau-Ries Oberallgäu 10 4 1 3 5 2 – 16 3 – – – 27 1 2 – 27 8 12 4 5 15 5 17 27 2 7 18 13 12 4 1 4 4 5 1 1 12 1 – 3 3 9 – 1 – 11 5 6 9 2 11 1 8 14 5 10 13 8 5 6 – 4 1 3 1 7 1 4 2 3 4 2 4 1 2 7 3 7 4 1 5 4 8 1 1 1 – 2 – 4 2 1 2 2 – – 7 2 3 – 2 5 2 2 2 6 3 3 – 3 9 2 3 4 – 5 1 3 – 6 4 7 5 5 5 11 9 5 7 3 3 12 3 – 2 28 7 3 4 7 12 3 9 10 1 3 3 8 2 6 3 2 5 7 5 3 – 3 7 2 5 6 3 – – 3 3 9 6 7 4 2 3 6 1 3 3 2 2 2 1 – 1 1 1 2 5 – 1 – – 4 1 – – – – 2 1 – 1 1 3 5 3 1 1 1 4 38 15 19 21 28 15 24 50 18 20 11 17 65 14 6 6 82 29 42 28 25 57 18 51 67 13 30 39 37 25 Anlage 2 Tabelle zu Frage 4: Relation Lehrer je Klasse an staatlichen Schulen im Schuljahr 2013/14 (ausgewählte Schularten) Region Verhältnis Lehrer je Klasse an staatlichen Schulen im Schuljahr 2013/14 Grundund Mittelschule Förderzentrum Realschule Wirtschafts - schule Gymnasium Berufsschule Fachoberschule Berufsober - schule Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben 1,43 1,41 1,40 1,46 1,41 1,48 1,42 1,42 1,82 1,86 2,01 1,94 1,67 1,64 1,87 1,76 1,68 1,66 1,68 1,70 1,70 1,70 1,65 1,67 1,81 1,79 1,81 1,80 1,86 1,75 1,86 1,86 1,86 1,86 1,84 1,87 1,87 1,90 1,86 1,85 0,61 0,60 0,60 0,63 0,61 0,63 0,62 0,60 1,56 1,53 1,58 1,51 1,58 1,59 1,54 1,62 1,84 1,87 1,89 1,79 1,85 1,86 1,82 1,78 Ingolstadt München/Stadt Rosenheim/Stadt Altötting Berchtesgadener Land Bad Tölz-Wolfratshausen Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Landsberg a. Lech Miesbach Mühldorf a. Inn München/Land Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d. Ilm Rosenheim/Land Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau Landshut/Stadt Passau/Stadt 1,53 1,45 1,48 1,41 1,37 1,40 1,46 1,39 1,41 1,38 1,39 1,38 1,41 1,38 1,43 1,41 1,35 1,38 1,37 1,45 1,37 1,36 1,41 1,44 1,44 1,85 1,90 1,97 1,49 1,75 1,90 1,93 1,88 1,87 1,92 1,83 2,19 1,67 1,99 1,70 1,60 1,79 1,57 – 1,89 2,12 1,84 1,80 1,55 2,10 1,61 1,73 1,66 1,63 1,71 1,62 1,69 1,69 1,59 1,65 1,62 1,74 1,72 1,65 1,63 1,55 1,70 1,64 1,68 1,68 1,83 1,66 1,62 1,84 1,89 – 1,94 – 1,49 1,49 – – – – – 1,84 – 1,60 – – – – 1,82 – – – – – 1,74 1,95 1,84 1,98 1,88 1,87 1,87 1,78 1,85 1,76 1,97 1,77 1,86 1,82 1,78 1,82 1,81 1,78 1,83 1,75 1,82 1,81 1,84 1,83 1,87 1,91 1,89 0,59 1,07 0,61 0,63 0,65 0,58 0,56 – 0,63 0,60 0,63 0,57 0,59 0,53 0,62 0,62 – 0,51 0,60 0,65 0,55 0,59 0,58 0,59 0,60 1,48 1,73 1,51 1,46 – 1,63 – – – 1,46 1,64 1,43 – 1,39 1,35 – 1,11 1,54 1,31 1,84 – 1,50 1,39 1,57 1,44 1,72 1,92 1,85 1,78 – 1,95 – – – 1,83 1,93 1,93 – 1,75 2,06 – – 1,94 2,13 1,75 – 1,93 1,72 1,94 1,89 Drucksache 17/5590 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Region Verhältnis Lehrer je Klasse an staatlichen Schulen im Schuljahr 2013/14 Grundund Mittelschule Förderzentrum Realschule Wirtschafts - schule Gymnasium Berufsschule Fachoberschule Berufsober - schule Straubing Deggendorf Freyung-Grafenau Kelheim Landshut/Land Passau/Land Regen Rottal-Inn Straubing-Bogen Dingolfing-Landau Amberg Regensburg/Stadt Weiden i. d. Opf Amberg-Sulzbach Cham Neumarkt i. d. Opf. Neustadt a. d. Waldnaab Regensburg/Land Schwandorf Tirschenreuth Bamberg/Stadt Bayreuth/Stadt Coburg/Stadt Hof/Stadt Bamberg/Land Bayreuth/Land Coburg/Land Forchheim Hof/Land Kronach Kulmbach Lichtenfels Wunsiedel i. Fichtelgeb. Ansbach/Stadt Erlangen Fürth/Stadt Nürnberg Schwabach Ansbach/Land Erlangen-Höchstadt Fürth/Land Nürnberger Land - Lauf Neustadt a. d. Aisch Roth Weißenburg-Gunzenhausen Aschaffenburg/Stadt Schweinfurt/Stadt Würzburg/Stadt Aschaffenburg/Land Bad Kissingen Rhön-Grabfeld Haßberge Kitzingen Miltenberg Main-Spessart Schweinfurt/Land Würzburg/Land Augsburg/Stadt Kaufbeuren Kempten Memmingen Aichach-Friedberg Augsburg/Land Dillingen a. d. Donau Günzburg Neu-Ulm Lindau Ostallgäu Unterallgäu Donau-Ries Oberallgäu 1,39 1,44 1,40 1,46 1,36 1,39 1,40 1,36 1,39 1,44 1,50 1,56 1,53 1,40 1,40 1,47 1,47 1,42 1,46 1,49 1,41 1,42 1,46 1,49 1,39 1,37 1,34 1,33 1,48 1,43 1,47 1,46 1,46 1,41 1,46 1,60 1,55 1,48 1,39 1,45 1,50 1,42 1,42 1,38 1,43 1,40 1,56 1,45 1,43 1,41 1,37 1,51 1,41 1,46 1,40 1,39 1,36 1,45 1,43 1,56 1,51 1,41 1,45 1,40 1,39 1,42 1,43 1,33 1,43 1,35 1,41 2,26 1,88 1,96 2,02 2,27 2,10 2,11 1,88 2,15 2,15 1,96 1,85 1,72 1,88 1,74 2,12 2,02 2,15 1,90 1,94 – 1,42 – – – – – 1,90 – – – – – – 1,59 1,53 1,70 1,62 1,60 1,62 1,66 1,71 1,72 1,62 1,51 1,64 2,01 2,42 1,81 – 1,94 – – 1,84 – 1,77 1,84 1,79 1,75 2,11 1,82 1,72 1,72 – 1,72 1,81 1,69 1,88 1,69 1,54 1,76 1,72 1,66 1,60 1,71 1,67 1,65 1,73 1,63 1,79 1,60 1,59 1,91 1,76 1,62 1,76 1,62 1,82 1,70 1,71 1,55 – 1,74 1,61 1,75 1,69 1,69 1,61 1,72 1,70 1,72 1,73 1,74 1,74 1,71 1,80 1,80 1,82 1,73 1,64 1,60 1,72 1,69 1,65 1,66 1,67 1,77 1,69 1,76 1,65 1,57 1,58 1,65 1,65 1,60 1,65 1,57 1,72 1,98 1,78 1,63 1,64 1,66 1,69 1,65 1,71 1,55 1,60 1,64 1,58 1,54 1,75 – 1,78 – 1,37 – – – – – – – – 1,87 – 1,72 1,78 1,77 – 1,60 – – – 1,82 1,97 – – – – – – 1,71 – 1,79 – – – 1,76 – 1,68 – – 1,63 1,87 1,57 1,73 – – – – – 1,81 – 1,93 – – – – – – 1,73 2,11 1,54 – – – – 2,14 – – 1,74 – 1,93 1,94 1,80 1,73 1,83 1,82 1,79 1,80 1,87 1,82 1,99 1,92 1,89 1,87 1,77 1,84 1,91 1,89 1,80 1,75 1,92 1,93 1,88 1,89 – 1,85 1,77 1,91 1,82 1,84 1,86 1,79 1,81 1,87 1,99 1,85 1,98 1,90 1,86 1,88 1,78 1,89 1,86 1,82 1,95 1,83 1,95 2,03 1,66 1,86 1,89 1,70 1,76 1,84 1,85 – 1,92 1,96 1,76 1,93 1,89 1,84 1,82 1,76 1,78 1,85 1,85 1,97 1,79 1,75 1,88 0,58 0,55 0,63 0,62 – 0,64 0,66 0,62 – 0,64 0,58 0,69 0,62 0,77 0,61 0,61 0,90 – 0,62 0,67 0,63 0,59 0,56 0,60 – 0,70 – 0,63 0,69 0,60 0,59 0,61 0,59 0,55 0,62 0,67 – 0,61 0,58 0,62 – 0,68 0,65 0,61 0,71 0,61 0,65 – – 0,70 0,52 0,63 0,62 0,60 0,56 – – – 0,56 0,58 0,59 0,63 0,62 0,61 0,60 0,59 0,57 0,67 0,58 0,57 0,69 1,87 1,46 1,38 1,76 – – 1,69 1,39 – – 1,56 1,47 1,65 – 1,40 1,46 – – 1,50 – 1,65 1,61 1,55 1,60 – – – 1,54 – – 1,51 – 1,55 1,68 1,71 1,61 1,55 – 1,55 – – 1,06 – – 1,58 1,46 1,50 1,40 – – 1,82 – 1,88 1,44 1,53 – – 1,83 1,68 1,55 1,52 1,59 1,38 – 1,72 1,61 1,78 – – 1,59 1,46 1,90 2,19 1,74 1,53 – – 2,13 1,63 – – 1,90 1,71 1,51 – 1,79 1,92 – – 1,97 – 2,04 1,78 1,83 1,71 – – – – – – 1,76 – 1,80 1,72 2,23 1,81 1,89 – 1,73 – – – – – 1,76 1,94 1,91 1,49 – – 1,70 – 1,62 1,83 2,04 – – 1,69 1,85 1,67 1,73 1,76 1,85 – 2,05 2,02 1,82 – – 1,62 – Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5590 Anlage 3 an der Grundschule an der Mittelschule am Förderzentrum am Gymnasium Oberbayern Lehramt an Grundschulen 461 12 56 110 1 Lehramt an Hauptschulen 98 5 2 1 19 Lehramt für Sonderpädagogik 19 4 - - 2 1 Lehramt an Realschulen - - 8 9 17 Lehramt am Gymnasium - - 5 82 3 63 2 Lehramt an beruflichen Schulen - 11 2 - 1 Niederbayern Lehramt an Grundschulen 218 6 26 25 1 Lehramt an Hauptschulen 47 - 1 - 6 Lehramt für Sonderpädagogik 3 - - - 1 1 Lehramt an Realschulen - - 3 2 6 Lehramt am Gymnasium - - 1 17 3 34 2 Lehramt an beruflichen Schulen - 1 - 2 - Oberpfalz Lehramt an Grundschulen 104 9 23 26 - Lehramt an Hauptschulen 37 7 - - 7 Lehramt für Sonderpädagogik 11 2 - - - 1 Lehramt an Realschulen - - 2 2 12 Lehramt am Gymnasium - - - 21 3 38 2 Lehramt an beruflichen Schulen - 2 - - 1 Oberfranken Lehramt an Grundschulen 143 5 23 28 - Lehramt an Hauptschulen 27 1 - 1 4 Lehramt für Sonderpädagogik 7 - - - - 1 Lehramt an Realschulen - - - 5 7 Lehramt am Gymnasium - - - 37 3 20 2 Lehramt an beruflichen Schulen - - - - 1 Mittelfranken Lehramt an Grundschulen 90 38 22 40 1 Lehramt an Hauptschulen 41 19 - 1 18 Lehramt für Sonderpädagogik 7 6 1 - 6 1 Lehramt an Realschulen - 1 1 3 9 Lehramt am Gymnasium - - 7 35 3 18 2 Lehramt an beruflichen Schulen - 2 - 1 1 Unterfranken Lehramt an Grundschulen 118 22 28 37 - Lehramt an Hauptschulen 33 5 1 1 10 Lehramt für Sonderpädagogik 7 1 - - - 1 Lehramt an Realschulen - - 2 - 8 Lehramt am Gymnasium - - 1 31 3 13 2 Lehramt an beruflichen Schulen - 2 - - - Schwaben Lehramt an Grundschulen 360 12 33 39 3 Lehramt an Hauptschulen 25 5 - - 18 Lehramt für Sonderpädagogik 9 2 - - - 1 Lehramt an Realschulen - - 1 3 13 Lehramt am Gymnasium - - - 45 3 21 2 Lehramt an beruflichen Schulen - 8 - - - Regierungsbezirk Tabelle 1b zu Frage 5. Unbefristet beschäftigte Lehrkräfte mit Unterrichtseinsatz an einer Schulart, die nicht ihrem Lehramt entspricht 2 Ohne Lehrkräfte mit Lehramt am Gymnasium an FOS/BOS. 3 Hierbei handelt es sich in der Regel um Lehrkräfte, bei denen gemäß Art. 22 Abs. 2 Satz 2 BayLBG in Verbindung mit Art. 22 Abs. 5 BayLBG die Befähigung für das Lehramt an Realschulen festgestellt wurde. Lehramt der Lehrkraft Beim Freistaat Bayern im Schuljahr 2013/14 unbefristet beschäftigte Lehrkräfte mit (zumindest teilweisem) Unterrichtseinsatz an einer Schulart, die nicht ihrem Lehramt entspricht an der Realschule an beruflichen Schulen 1 Ohne Lehrkräfte mit Lehramt für Sonderpädagogik an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung. Tabelle 1 b zu Frage 5: Unbefristet beschäftigte Lehrkräfte mit Unterrichtseinsatz an einer Schulart, die nicht ihrem Lehramt entspricht. Drucksache 17/5590 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 an der Grundschule an der Mittelschule am Förderzentrum am Gymnasium Oberbayern Lehramt an Grundschulen 22 53 - 7 2 Lehramt an Hauptschulen 1 1 - - 2 Lehramt für Sonderpädagogik - - 2 - - 1 Lehramt an Realschulen - 5 24 18 7 Lehramt am Gymnasium 1 2 7 9 42 2 Lehramt an beruflichen Schulen - 1 - - - Niederbayern Lehramt an Grundschulen 7 41 - 2 - Lehramt an Hauptschulen - 1 - - 1 Lehramt für Sonderpädagogik - - - 1 - 1 Lehramt an Realschulen - 3 1 12 7 Lehramt am Gymnasium 1 - 2 2 10 2 Lehramt an beruflichen Schulen - - - - 1 Oberpfalz Lehramt an Grundschulen 12 12 - 3 1 Lehramt an Hauptschulen - 1 - - 3 Lehramt für Sonderpädagogik - - - - - 1 Lehramt an Realschulen 1 6 8 9 7 Lehramt am Gymnasium - - - 2 14 2 Lehramt an beruflichen Schulen - - - - - Oberfranken Lehramt an Grundschulen 11 10 1 3 - Lehramt an Hauptschulen 1 - - - - Lehramt für Sonderpädagogik - - - - - 1 Lehramt an Realschulen 4 12 12 7 6 Lehramt am Gymnasium 1 1 - 3 7 2 Lehramt an beruflichen Schulen - - - - - Mittelfranken Lehramt an Grundschulen 18 26 1 5 1 Lehramt an Hauptschulen 1 1 - - - Lehramt für Sonderpädagogik - - - - - 1 Lehramt an Realschulen 2 27 11 9 10 Lehramt am Gymnasium - 16 9 - 25 2 Lehramt an beruflichen Schulen - - 1 - - Unterfranken Lehramt an Grundschulen 14 7 - 5 - Lehramt an Hauptschulen - 4 1 2 - Lehramt für Sonderpädagogik 1 - - - - 1 Lehramt an Realschulen 9 17 11 4 2 Lehramt am Gymnasium 8 7 13 2 18 2 Lehramt an beruflichen Schulen - - - - - Schwaben Lehramt an Grundschulen 28 39 - 5 1 Lehramt an Hauptschulen - 2 1 3 4 Lehramt für Sonderpädagogik - - - - 1 1 Lehramt an Realschulen - 14 5 3 1 Lehramt am Gymnasium 1 8 4 7 16 2 Lehramt an beruflichen Schulen - - - - 2 1 Ohne Lehrkräfte mit Lehramt für Sonderpädagogik an Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung. 2 Ohne Lehrkräfte mit Lehramt am Gymnasium an FOS/BOS. Tabelle 2b zu Frage 5. Befristet beschäftigte Lehrkräfte mit Unterrichtseinsatz an einer Schulart, die nicht ihrem Lehramt entspricht Regierungsbezirk Lehramt der Lehrkraft Beim Freistaat Bayern im Schuljahr 2013/14 befristet beschäftigte Lehrkräfte mit (zumindest teilweisem) Unterrichtseinsatz an einer Schulart, die nicht ihrem Lehramt entspricht an der Realschule an beruflichen Schulen Tabelle 2 b zu Frage 5: Befristet beschäftigte Lehrkräfte mit Unterrichtseinsatz an einer Schulart, die nicht ihrem Lehramt entspricht.