6. Wie bewertet die Staatsregierung angesichts der auf die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft abzielenden ausländerfeindlichen Rufe der Tatverdächtigen die Einschätzung des Polizeipräsidiums Oberfranken , dass ein rechtsextremer Hintergrund ausgeschlossen werden könne? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.03.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Wie lautet der aktuelle Stand der Ermittlungen und welche konkreten Straftaten werden den mutmaßlichen Tätern vorgeworfen? Die polizeilichen Ermittlungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen . Der Vorgang wurde am 06.02.2015 an die Staatsanwaltschaft Bamberg übersandt. Am 10.02.2015 wurde durch die Staatsanwaltschaft Bamberg gegen die Täter Anklage wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) erhoben. 2. Welche der Straftaten werden dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – rechts (PMK-rechts) zugeordnet? Die Delikte wurden als extremistische Kriminalität bewertet und dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität – rechts“ zugeordnet. 3. Wurden die Tatverdächtigen in der Vergangenheit bereits aufgrund rechtsextrem motivierter Straftaten verurteilt (wenn ja, wie oft und wegen welcher Straftaten )? Bei einem der Tatverdächtigen handelt es sich um einen 14-jährigen Schüler, beim zweiten Tatbeteiligten um einen 15-jährigen Jugendlichen. Gegen beide wurde bisher weder kriminalpolizeilich ermittelt noch wurden sie verurteilt. Der dritte Tatverdächtige, ein 22-jähriger Mann, steht aktuell unter Bewährung. Gegen ihn waren im Vorfeld Ermittlungsverfahren wegen Diebstahlsdelikten, Hausfriedensbruch sowie wegen Bedrohung und Beleidigung anhängig. Bei dem vierten Tatverdächtigen, einem 27-jährigen Mann, der in unmittelbarer Umgebung des Asylbewerberheimes wohnt, traf sich die Personengruppe in der Tatnacht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5600 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.01.2015 Rassistische Rufe und Randale in Aschbach Laut Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Oberfranken vom 14. Januar 2015 zogen in der Nacht vom 10. auf den 11. Januar „vier Randalierer im Alter von 14 bis 26 Jahren“ durch den Schlüsselfelder Stadtteil Aschbach und grölten dabei lautstark herum, demolierten ein Fahrzeug und warfen Böller. Die mutmaßlichen Täter konnten bereits kurze Zeit später überführt werden. Während der Randale kam es der Pressemitteilung zufolge auch zu ausländerfeindlichen Beschimpfungen: „Die Gruppe zog gegen 1 Uhr grölend und Böller werfend durch das Ortsgebiet und ging dabei an einem nahegelegenen Gebäude, das als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt wird, vorbei. Dort versuchten sie die Bewohner durch lautstarke, ausländerfeindliche Rufe auf sich aufmerksam zu machen. Anschließend gingen sie zu einem nahegelegenen Parkplatz und demolierten einen dort abgestellten, stillgelegten Alfa Romeo. Auf ihrem Rückweg, gegen 2 Uhr, unternahmen sie erneut einen Anlauf die Bewohner der Unterkunft durch Rufe zu wecken.“ Trotz der offensichtlichen rechtsextremen Motivation der Randalierer, die darin zum Ausdruck kommt, heißt es in der Pressemitteilung weiter: „Zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen kann ein rechtsextremer Hintergrund ausgeschlossen werden.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie lautet der aktuelle Stand der Ermittlungen und wel- che konkreten Straftaten werden den mutmaßlichen Tätern vorgeworfen? 2. Welche der Straftaten werden dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – rechts (PMK-rechts) zugeordnet? 3. Wurden die Tatverdächtigen in der Vergangenheit bereits aufgrund rechtsextrem motivierter Straftaten verurteilt (wenn ja, wie oft und wegen welcher Straftaten)? 4. Inwiefern spielen mögliche Verbindungen der Tatver- dächtigen zur rechtsextremen Szene in den Ermittlungen der Polizei eine Rolle und welches Ergebnis hatten entsprechende Ermittlungen ggf.? 5. Auf welchen Erkenntnissen beruht die Einschätzung der Polizei, dass ein rechtextremer Hintergrund ausgeschlossen werden könne? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5600 Dieser steht aktuell unter Bewährung und ist bereits mehrfach kriminalpolizeilich, hauptsächlich wegen Eigentumsund Gewaltdelikten, in Erscheinung getreten. Verurteilungen wegen rechtsextremistisch motivierter Straftaten liegen in keinem Fall vor. 4. Inwiefern spielen mögliche Verbindungen der Tatverdächtigen zur rechtsextremen Szene in den Ermittlungen der Polizei eine Rolle und welches Ergebnis hatten entsprechende Ermittlungen ggf.? Diesbezüglich wurden umfangreiche Ermittlungen durchgeführt . Die Personen haben nach aktuellen Erkenntnissen keine Kontakte zur rechtsextremistischen Szene. Auch dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) waren die Tatverdächtigen bis zu dieser Tat nicht bekannt. Erkenntnisse über Verbindungen der Tatverdächtigen in die rechtsextremistische Szene lagen dem BayLfV bisher nicht vor. 5. Auf welchen Erkenntnissen beruht die Einschätzung der Polizei, dass ein rechtextremer Hintergrund ausgeschlossen werden könne? 6. Wie bewertet die Staatsregierung angesichts der auf die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft abzielenden ausländerfeindlichen Rufe der Tatverdächtigen die Einschätzung des Polizeipräsidiums Oberfranken, dass ein rechtsextremer Hintergrund ausgeschlossen werden könne? Wegen Sachzusammenhang werden die Fragen 5 und 6 zusammen beantwortet. Die Vorfälle ereigneten sich am Sonntag, 11.01.2015, zwischen 01:00 Uhr–02:00 Uhr. Eine Information der Polizei erfolgte am gleichen Tag, allerdings erst gegen 15:45 Uhr. Wegen der ausländerfeindlichen Parolen, die von den zum Zeitpunkt der Anzeigeerstattung noch unbekannten Tätern gerufen wurden, wurde die Sachbearbeitung vom zuständigen Fachkommissariat Staatsschutz (K 5) der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg übernommen. Weiterhin wurden am Tatort Spurensicherungsmaßnahmen vom Fachkommissariat Zentrale Dienste (K 7) der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg durchgeführt. Da zunächst von einem fremdenfeindlichen und politisch motivierten Hintergrund auszugehen war, wurde die Tat dem Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ zugeordnet und auch als solche im bundesweit einheitlichen „Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität “ (KPMD-PMK) erfasst. Im Zuge der weiteren, intensiven Ermittlungen durch das Kommissariat 5 der KPI Bamberg ergaben sich Hinweise auf eine Gruppe von Jugendlichen, die möglicherweise als Täter infrage kommen könnten. Die kriminalpolizeiliche Vernehmung eines 14-jährigen Schülers, der sich zuvor seinem Konrektor offenbart hatte, erhärtete schließlich den bereits bestehenden Tatverdacht. Allerdings stellte sich durch diese Befragung auch heraus, dass die tatverdächtigen Jugendlichen nicht der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind und dass es sich um keine geplante Aktion der rechtsextremistischen Szene handelte. Weiterhin wurde bekannt, dass zwei Jugendliche der tatverdächtigen Gruppe selbst einen Migrationshintergrund aufweisen. Vor diesem Hintergrund kam es, nach einem Erkenntnisaustausch zwischen der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberfranken und dem Kommissariat Staatsschutz der KPI Bamberg, zu der Textpassage in der Pressemitteilung vom 14.01.2015 „Zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen kann ein rechtsextremer Hintergrund ausgeschlossen werden “. Fest steht, dass eine fremdenfeindliche Straftat vorliegt, die sich gegen eine Asylunterkunft und deren Bewohner richtete. Wie die Ermittlungen zeigten, gibt es bisher keine Hinweise auf einen rechtsextremistischen Hintergrund. Die vom Staatsschutzkommissariat der KPI Bamberg durchgeführten intensiven Ermittlungsmaßnahmen und die damit einhergehende Ermittlung der Täter zeigen, dass zu jedem Zeitpunkt in alle Richtungen ermittelt wurde. Die Tat wurde entsprechend der derzeit bundesweit gültigen Vorschriftenlage im KPMD-PMK zunächst als politisch motivierte, extremistische Kriminalität erfasst. Nach Ermittlung der Täter und Bekanntwerden der Motivlage kann jedoch ein rechtsextremer Hintergrund ausgeschlossen werden. Dementsprechend wurde auch der KPMD-PMK in Absprache mit dem BayLfV berichtigt.