4. a) Wie oft mussten die einzelnen Dienststellen in den Jahren 2012, 2013, 2014 zur Aufrechterhaltung des Schichtdienstes kurzfristig Unterstützung von anderen Dienststellen und Organisationseinheiten anfordern? b) Wie oft mussten die einzelnen Dienststellen in den letzten drei Jahren zur Aufrechterhaltung des Schichtdienstes kurzfristig Polizeibeamte aus dem Urlaub holen ? 5. a) Welche Gründe werden für eine ständige Befreiung der Nachtschicht für Polizeibeamte akzeptiert und anerkannt ? b) Welche Gründe werden für eine teilweise Befreiung der Nachtschicht für Polizeibeamte akzeptiert und anerkannt ? c) Welche Maßnahmen und Angebote zur Gesundheitsvorsorge und Prävention bietet die Staatsregierung für Polizeibeamte an, damit sie so lange wie möglich voll einsatzfähig bleiben? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.03.2015 1. a) Wie viele Überstunden sind in den einzelnen Jahren 2012, 2013 und 2014 in den einzelnen Dienststellen angefallen und wie hoch war die durchschnittliche Überstundenbelastung pro Beamten je Dienststelle? Angaben bitte jeweils nach Polizeiinspektionen/-stationen und diese nach Landkreisen und Regierungsbezirken gegliedert. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erhebt jährlich zum festgelegten Stichtag 30. November den Mehrarbeitsstundenbestand für alle Beamtinnen und Beamten der Bayer. Polizei. In den beigefügten Anlagen* wurden die Überstunden aller Bayer. Polizeidienststellen und die Mehrarbeitsstunden je Beamtem für die Jahre 2012 und 2013 zum Stichtag 30. November aufgelistet. Da bislang die Mehrarbeitsstunden für den 30. November 2014 noch Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5636 Bayerischer Landtag *) Von einem Abdruck der Anlagen wurde abgesehen. Sie sind in der elekt ronischen Fassung der Schriftlichen Anfrage als pdf-Dokument im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente – unter der oben genannten Drs.-Nr. einsehbar. Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.01.2015 Personalsituation der Polizeidienststellen in Bayern Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Überstunden sind in den einzelnen Jahren 2012, 2013 und 2014 in den einzelnen Dienststellen angefallen und wie hoch war die durchschnittliche Überstundenbelastung pro Beamtem je Dienststelle? Angaben bitte jeweils nach Polizeiinspektionen/ -stationen und diese nach Landkreisen und Regierungsbezirken gegliedert. b) Liegt der Staatsregierung ein Konzept zur Verringerung der Überstundenbelastung vor? c) Wenn ja, welche Maßnahmen werden zur Verringerung der Überstundenbelastung vorgeschlagen? 2. a) Wie viele Polizeibeamte in Bayern waren in den einzelnen Jahren 2012, 2013 und 2014 voll einsatzfähig und wie viele nur bedingt einsatzfähig? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Dienststellen und diese nach Landkreisen und Regierungsbezirken gegliedert. b) Wie viele der eingesetzten Polizeibeamten waren in den einzelnen Jahren 2012, 2013 und 2014 von der Nachtschicht befreit? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Dienststellen und diese nach Landkreisen und Regierungsbezirken gegliedert. c) Wie viele Polizeibeamten standen in den einzelnen Jahren 2012, 2013 und 2014 für Nachtschichten zur Verfügung? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Dienststellen und diese nach Landkreisen und Regierungsbezirken gegliedert. 3. a) Wie oft ist es in den letzten 3 Jahren in Bayern vorgekommen , dass eine Dienststelle eine Einsatzstreife aus benachbarten Polizeiinspektionen wegen Personalmangels anfordern musste? b) Welche Dienststellen (Polizeiinspektionen und Polizeistationen ) in Bayern waren davon betroffen? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5636 nicht ausgewertet sind und aus diesem Grund noch keine abschließenden Ergebnisse vorliegen, wurden für das Jahr 2014 die Quartalszahlen für den 30. September verwendet. Die Organisationsstruktur der Bayer. Polizei ist nicht zu 100 % übereinstimmend mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, sodass die Mehrarbeitsstunden für die Bereiche der Landkreise und kreisfreien Städte nicht dargestellt werden können. Dies liegt insbesondere daran, dass die Mehrarbeitsstunden für manche Polizeidienststellen zusammen mit den ihnen übergeordneten Dienststellen gemeldet werden und diese auch teilweise zu unterschiedlichen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gehören. Eine Deckungsgleichheit mit den jeweiligen Regierungsbezirken besteht jedoch. Die einzelnen Verbände sind entsprechend den bayer. Regierungsbezirken gegliedert, wobei die Verbände der Polizeipräsidien München, Oberbayern Süd und Oberbayern Nord als Regierungsbezirk Oberbayern , sowie die Verbände der Polizeipräsidien Schwaben Nord und Schwaben Süd/West als Regierungsbezirk Schwaben zusammenzufassen sind. Die Mehrarbeitsstunden der Bayer. Polizei fließen auch in den jährlichen Bericht des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und an den Bayer. Landtag zum Abbau von Überstunden im öffentlichen Dienst ein. b) Liegt der Staatsregierung ein Konzept zur Verringerung der Überstundenbelastung vor? In den Dienstbesprechungen des StMI mit den Polizeiverbänden (Behördenleiter und Fachebene) wird wiederkehrend auf das gemeinsame Ziel des Mehrarbeitsstundenabbaus durch großzügige Gewährung von Freizeit hingewirkt. Die Polizeipräsidenten sind deshalb angehalten, durch konsequente Dienstaufsicht in ihren Präsidien für eine entsprechende Umsetzung Sorge zu tragen. Parallel sind negative Auswirkungen auf die Einbringung des Urlaubsanspruchs zu vermeiden. Bei den Polizeiverbänden werden Belastungsspitzen im Rahmen des Controllings frühzeitig erkannt. Individuelle Maßnahmen zur Gegensteuerung, wie Unterstützungsleistungen durch benachbarte Dienststellen, z. B. auch Bereitschaftspolizei, sollen helfen, die besonderen Belastungen zu verteilen und dadurch beim Einzelnen niedriger zu halten. Der Abbau von Mehrarbeitsstunden liegt insbesondere in der Führungsverantwortung. Mehrarbeitsstunden sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres durch Freizeit abzubauen. Ist dieser Freizeitausgleich aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, sollen Mehrarbeitsstunden auch im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel und der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten vergütet werden. c) Wenn ja, welche Maßnahmen werden zur Verringerung der Überstundenbelastung vorgeschlagen? Siehe Punkt 1 b. 2. a) Wie viele Polizeibeamte in Bayern waren in den einzelnen Jahren 2012, 2013 und 2014 voll einsatzfähig und wie viele nur bedingt einsatzfähig? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Dienststellen und diese nach Landkreisen und Regierungsbezirken gegliedert. Voll einsatzfähig und damit polizeidienstfähig i. S. des Art. 128 BayBG sind Beamte nur, wenn sie den besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes genügen. Der Polizeibeamte ist polizeidienstfähig, wenn er zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Stellung einsetzbar ist. Die gesundheitliche Situation des Beamten muss dabei insbesondere – die Verwendung im Außendienst und (Wechsel-)Schicht- dienst, – den körperlichen Einsatz gegen Personen, – die Anwendung unmittelbaren Zwangs und – den Gebrauch von Waffen zulassen. Den Status „bedingt einsatzfähig“ sehen die beamtenrechtlichen Vorschriften nicht vor. Der Polizeibeamte ist polizeidienstunfähig , wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt. Nur wenn die auszuübende Funktion eine Polizeidienstfähigkeit dauerhaft nicht erfordert, können und sollen Beamte mit gesundheitlichen Einschränkungen dort weiterverwendet werden. Hier gilt der Grundsatz Rehabilitation vor Versorgung. Aus Datenschutzgründen muss auf eine Darstellung bis auf Dienststellenebene verzichtet werden, da bei einzelnen Dienststellen nur ein Beamter betroffen ist. Anzahl der polizeidienstunfähigen (verwendungseingeschränkten ) Polizeivollzugsbeamten Verband Jahr 2012 2013 2014 PP Oberbayern Nord 88 103 115 PP Oberbayern Süd 219 211 216 PP München 94 91 93 PP Niederbayern 195 207 209 PP Oberpfalz 176 192 195 PP Oberfranken 167 168 165 PP Mittelfranken 278 296 292 PP Unterfranken 200 205 207 PP Schwaben Nord 106 114 114 PP Schwaben Süd/West 157 164 150 Alle übrigen Polizeivollzugsbeamten gelten nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als polizeidienstfähig und damit voll einsatzfähig. b) Wie viele der eingesetzten Polizeibeamten waren in den einzelnen Jahren 2012, 2013 und 2014 von der Nachtschicht befreit? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Dienststellen und diese nach Landkreisen und Regierungsbezirken gegliedert. Anzahl der Polizeivollzugsbeamten, die aus gesundheitlichen Gründen keinen oder nur stundenweisen Nachtdienst leisten können Verband Jahr 2012 2013 2014 PP Oberbayern Nord 40 47 52 PP Oberbayern Süd 126 121 130 PP München 18 19 20 PP Niederbayern 143 152 150 PP Oberpfalz 123 133 135 PP Oberfranken 109 108 105 PP Mittelfranken 176 186 190 PP Unterfranken 134 138 135 PP Schwaben Nord 64 69 74 PP Schwaben Süd/West 111 116 109 Drucksache 17/5636 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Wie viele Polizeibeamten standen in den einzelnen Jahren 2012, 2013 und 2014 für Nachtschichten zur Verfügung? Angaben bitte jeweils für die einzelnen Dienststellen und diese nach Landkreisen und Regierungsbezirken gegliedert. Grundsätzlich stehen alle polizeidienstfähigen Polizeivollzugsbeamten ohne gesundheitliche Einschränkungen für eine Dienstleistung während der Nachtstunden (zwischen 20 und 6 Uhr) im Schicht- und Wechselschichtdienst zur Verfügung (siehe Beantwortung unter Nr. 2 a). 3. a) Wie oft ist es in den letzten 3 Jahren in Bayern vorgekommen , dass eine Dienststelle eine Einsatzstreife aus benachbarten Polizeiinspektionen wegen Personalmangels anfordern musste? Im Einsatzalltag kommt es immer wieder zu Unterstützungen durch benachbarte Dienststellen. Diese Unterstützungen finden ihre Ursache jedoch nicht in generellem Personalmangel , sondern im Erfordernis des Ausgleichs von Einsatzspitzen und taktischen Belangen. Eine statistische Auswertung von Unterstützungen aufgrund Personalmangels in den letzten drei Jahren ist aufgrund der fehlenden Erhebungen nicht möglich. b) Welche Dienststellen (Polizeiinspektionen und Polizeistationen ) in Bayern waren davon betroffen? Siehe Punkt 3 a. 4. a) Wie oft mussten die einzelnen Dienststellen in den Jahren 2012, 2013, 2014 zur Aufrechterhaltung des Schichtdienstes kurzfristig Unterstützung von anderen Dienststellen und Organisationseinheiten anfordern? Bei der Bayer. Polizei werden hierzu keine flächendeckenden Aufzeichnungen geführt. Maßnahmen zu kurzfristigen Unterstützungen werden in der Regel dienststellenintern getroffen. Im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern wird seit dem Jahr 2012 ein Unterstützungskonzept „Mobile Reserve“ erprobt. Im Rahmen dieses Konzeptes wurden bei den Operativen Ergänzungsdiensten (OED) mobile Unterstützungskapazitäten eingerichtet. Diese stehen allen Dienststellen des PP Niederbayern zur temporären Aushilfe bei kurzfristigen Personalausfällen im Schichtdienst zur Verfügung. Aus den vorliegenden Zahlen wurden in den letzten drei Jahren folgende Unterstützungen angefordert: 2012: 12 Anforderungen 2013: 51 Anforderungen 2014: 66 Anforderungen b) Wie oft mussten die einzelnen Dienststellen in den letzten drei Jahren zur Aufrechterhaltung des Schichtdienstes kurzfristig Polizeibeamte aus dem Urlaub holen? Bei der Bayerischen Polizei werden hierzu keine statistischen Aufzeichnungen geführt, sodass keine belastbaren Zahlen vorliegen. Grundsätzlich werden Polizeibeamte /-innen nicht aus einem bereits genehmigten Urlaub angefordert, sondern der Personalbedarf anderweitig gedeckt. Nur in Ausnahmefällen kam es in den letzten drei Jahren zu Situationen, in denen Beamtinnen ihren bereits genehmigten Urlaub abbrechen mussten. In diesen Fällen erfolgte dies jedoch immer im Einvernehmen mit den Betroffenen . 5. a) Welche Gründe werden für eine ständige Befreiung der Nachtschicht für Polizeibeamten akzeptiert und anerkannt? Eine Polizeidienstunfähigkeit mit einer Befreiung vom Nachtdienst kann u. a. begründet sein durch: – Schwäche der körperlichen Leistungsfähigkeit – chronisch rezidivierende Erkrankungen – körperliche Behinderung – körperliche Schädigung Die Mitteilung einer genauen Diagnose des Arztes seitens der Beamten ist nicht vorgeschrieben und würde wegen fehlender Rechtsgrundlage die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erfordern. Aus diesen Gründen liegen bei der Bayerischen Polizei keine Daten über die genauen ärztlichen Diagnosen, die zu einer Nachtdienstbefreiung führen, vor. 5. b) Welche Gründe werden für eine teilweise Befreiung der Nachtschicht für Polizeibeamten akzeptiert und anerkannt? Hier gelten die gleichen Aussagen wie unter Nr. 5 a. Eine teilweise Befreiung von Nachtdiensten z. B. ab 22:00 Uhr kommt in der Regel dann infrage, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch eine stundenweise Tätigkeit während der Nacht ermöglichen, aber nicht zuletzt auch aus Fürsorgegründen eine weitere Verschlechterung der Gesundheit vermieden werden soll. 5. c) Welche Maßnahmen und Angebote zur Gesundheitsvorsorge und Prävention bietet die Staatsregierung für Polizeibeamte an, damit sie so lange wie möglich voll einsatzfähig bleiben? Die Polizeiarbeit stellt hohe Anforderungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Herausforderungen für die Bayerische Polizei steigen stetig an. Der Bayer. Polizei ist bewusst, dass die körperliche und die seelische Gesundheit ihrer Mitarbeiter entscheidend für ihre Leistungsfähigkeit und -bereitschaft ist. Sie setzt deshalb bewusst auf eine ganzheitliche Gesundheitsförderung , die alle für die Gesundheit wichtigen Faktoren mit einbezieht. Die wichtigsten Maßnahmen sind: •   Führungskräfte  und  Mitarbeiter  wurden  und  werden  im  Rahmen der Einführung des Behördlichen Gesundheitsmanagements bei der Bayerischen Polizei sensibilisiert. •   Die Bayerische Polizei wurde und wird dabei auch durch  externen Sachverstand bei der Etablierung des Behördlichen Gesundheitsmanagements unterstützt. •   Die Bayerische Polizei  gestaltet  die Arbeitsbedingungen  mit dem Ziel, ihre Mitarbeiter möglichst vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. •   Sie bietet ihren Mitarbeitern vielfältige Möglichkeiten, ihre  Gesundheit zu fördern, und regt sie an, sich selbst aktiv um ihre Gesundheit zu kümmern. •   Sie  fördert einen Führungsstil, der von Respekt und gegenseitiger Unterstützung zwischen Mitarbeitern und Führung geprägt ist und den Mitarbeitern Raum für eigene Entscheidungen und für die Gestaltung ihrer Arbeit lässt. •   Sie  bietet  ein  Betriebliches  Eingliederungsmanagement  für länger vom Dienst abwesende Mitarbeiter. •   Sie  schafft  und  steuert  ein  umfassendes Netzwerk,  das  Mitarbeiter, Führungskräfte und alle in der Bayer. Polizei für Arbeitsschutz und Gesundheitsprävention Verantwort- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5636 lichen mit dem Ziel verbindet, nachhaltig Arbeitsbedingungen zu schaffen, die es allen Mitarbeitern ermöglichen, sich zu entwickeln und gesund und mit Freude zu arbeiten. •   In besonderem Maße sollen dabei auch die Bedürfnisse  der Schichtdienstleistenden berücksichtigt werden. In alle Bemühungen werden auch diejenigen Mitarbeiter einbezogen, die wegen Krankheit, Elternzeit, Beurlaubung oder sonstigen Gründen länger nicht am Dienstbetrieb teilnehmen können.