Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 06.03.2015 Die oben genannte Schriftliche Anfrage wird unter Einbeziehung eines Beitrags des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) wie folgt beantwortet : 1. In welchen kreisfreien Städten und Gemeinden bzw. kreisangehörigen Kommunen gibt es derzeit Schulgebäude, die nicht mehr als Schulen genutzt werden, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schulen in den jeweiligen Kommunen , b) der Schulart, für die diese Schulgebäude errichtet wurden, und c) der Anzahl der dort zur Verfügung stehenden Klassenräume bzw. sonstige Räume, die für den Schulbetrieb nötig sind? 2. In welchen kreisfreien Städten und Gemeinden bzw. kreisangehörigen Kommunen gibt es derzeit Schulgebäude, die nur in Teilen als Schulen genutzt werden, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schulen in den jeweiligen Kommunen , b) der Schulart, für die diese Schulgebäude errichtet wurden, und c) der Anzahl der dort zur Verfügung stehenden derzeit nicht genutzten Klassenräume bzw. sonstige Räume, die für den Schulbetrieb nötig sind? 3. In welchen Kommunen werden derzeit neue Schulgebäude errichtet bzw. bestehende Schulgebäude erweitert, aufgeschlüsselt nach: a) den entsprechenden Projekten in den jeweiligen Kommunen (nach Schulart, Umfang der Erweiterung ), b) den Kosten für die einzelnen Schulneu- und Schulerweiterungsbauten und c) den in Aussicht stehenden bzw. bereits zugesagten staatlichen Fördermittel? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Kommunen in Bayern in den letzten Jahren ohne Erfolg versucht haben, eine Nachnutzung für leer stehende Schulgebäude auf die Beine zu stellen ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5682 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 20.01.2015 Leerstand von Schulgebäuden und Neubaupläne Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen kreisfreien Städten und Gemeinden bzw. kreisangehörigen Kommunen gibt es derzeit Schulgebäude , die nicht mehr als Schulen genutzt werden, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schulen in den jeweiligen Kommunen, b) der Schulart, für die diese Schulgebäude errichtet wur- den, und c) der Anzahl der dort zur Verfügung stehenden Klassen- räume bzw. sonstige Räume, die für den Schulbetrieb nötig sind? 2. In welchen kreisfreien Städten und Gemeinden bzw. kreisangehörigen Kommunen gibt es derzeit Schulgebäude , die nur in Teilen als Schulen genutzt werden, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schulen in den jeweiligen Kommunen, b) der Schulart, für die diese Schulgebäude errichtet wur- den, und c) der Anzahl der dort zur Verfügung stehenden derzeit nicht genutzten Klassenräume bzw. sonstige Räume, die für den Schulbetrieb nötig sind? 3. In welchen Kommunen werden derzeit neue Schulge- bäude errichtet bzw. bestehende Schulgebäude erweitert , aufgeschlüsselt nach: a) den entsprechenden Projekten in den jeweiligen Kommunen (nach Schulart, Umfang der Erweiterung), b) den Kosten für die einzelnen Schulneu- und Schulerweiterungsbauten und c) den in Aussicht stehenden bzw. bereits zugesagten staatlichen Fördermittel? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Kommunen in Bayern in den letzten zehn Jahren ohne Erfolg versucht haben, eine Nachnutzung für leer stehende Schulgebäude auf die Beine zu stellen? 5. Welche Hilfen bietet die Staatsregierung Kommunen an, die aufgrund der Kosten für leerstehende Schulgebäude finanzielle Schwierigkeiten haben? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5682 Die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 ist ohne eine Abfrage bei den betreffenden kommunalen Körperschaften, die i. d. R. Sachaufwandsträger für Schulbauten sind, nicht möglich. Dies gilt auch für die Frage 3, da die Neuerrichtung einer staatlichen Schule nicht automatisch zum Bau eines neuen Schulgebäudes führt. Von einer solchen Abfrage wurde mit Blick auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand für die kommunalen Körperschaften abgesehen. Für die Schulen, für die ausnahmsweise der Freistaat Bayern den Sachaufwand trägt, kann jedoch im Hinblick auf die Fragen 1 bis 4 Fehlanzeige gemeldet werden. 5. Welche Hilfe bietet die Staatsregierung Kommunen an, die aufgrund der Kosten für leer stehende Schulgebäude finanzielle Schwierigkeiten haben? Das StMFLH teilt hierzu Folgendes mit: Kommunen können aus einer Reihe von Gründen, die i. d. R. nicht zwangsläufig mit dem Leerstand öffentlicher Schulgebäude in Zusammenhang stehen müssen, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sein. Dem StMFLH sind ebenfalls keine Fälle bekannt, in denen leer stehende Schulgebäude Auslöser für größere finanzielle Notlagen einer Kommune waren. Der Freistaat Bayern unterstützt seine Kommunen nach Kräften: Der kommunale Finanzausgleich 2015 stellt einen enormen Kraftakt dar; er ist mit knapp 8,3 Mrd. € der höchste Finanzausgleich aller Zeiten. Zusammen mit den Leistungen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs stellt der Freistaat im Jahr 2015 für die Kommunen insgesamt 13 Mrd. € bereit. Damit fließt jeder vierte Euro des Staatshaushalts an die bayerischen Kommunen. Die Schlüsselzuweisungen an die bayerischen Kommunen überschreiten 2015 erstmals die 3-MilliardenEuro -Grenze. Damit steigen sie im Vergleich zu 2014 um 5,4 Prozent (rd. 160 Mio. €), was zu einer Stärkung der kommunalen Verwaltungshaushalte und der Erhöhung der Investitionsfähigkeit der Kommunen führen wird. Über diese Mittel können die Kommunen frei verfügen. Zusätzlich wurde die Investitionspauschale zur Finanzierung von Modernisierung und Sanierung kommunaler Einrichtungen erneut auf nun 376 Mio. € angehoben. Hierdurch erhalten insbesondere kleinere und mittlere Kommunen mehr Mittel zur freien Verfügung im investiven Bereich . Auch im Bereich der Stabilisierungshilfen konnte der Freistaat seine Leistungen aufstocken. So wurde das erst 2013 vervierfachte Niveau von 100 Mio. € in 2015 nochmals um 20 Mio. € auf 120 Mio. € erhöht, um insbesondere von der demografischen Entwicklung negativ betroffenen Kommunen mit hoher Verschuldung noch wirksamer helfen zu können. Die Staatsregierung erbringt damit in der Summe beachtliche Leistungen zur Finanzierung von Landkreisen, Städten und Gemeinden, von denen auch Kommunen in finanziellen Schwierigkeiten profitieren.