Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.11.2013 Massive Umweltverschmutzungen beim Bau der A 94 Wiederholt wurden laut Presseberichten beim Bau der A 94 verunreinigte Abwässer in die Lappach (Lkr. Erding) eingeleitet , die mitsamt dem angrenzenden Auwald als FFH-Gebiet hohen Schutz genießt. Polizei und Feuerwehr wurden verständigt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wurden Boden- und Wasserproben entnommen, um die Inhaltsstoffe der verunreinigten Abwässer feststellen zu können, wenn ja, welche Ergebnisse brachten die Untersuchungen , wenn nein, weshalb nicht? 2. Welche Schäden sind bisher durch diese Einleitungen in der Lappach entstanden (Fischbestand, Bestand an Flussmuscheln etc.)? 3. Wurde untersucht, welche Folgen diese Einleitungen für das FFH-Gebiet haben, wenn ja, welche Folgen sind zu befürchten, wenn nein, weshalb nicht? 4. Wurden Ermittlungen gegen die Verantwortlichen eingeleitet , wenn ja, wie ist der Stand der Dinge, wenn nein, weshalb nicht? 5. Hat die Staatsregierung Schritte eingeleitet, um derartige Vorkommnisse künftig zu verhindern, wenn ja, welche, wenn nein, weshalb nicht? 6. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass die Autobahndirektion Süd entweder nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Einhaltung der Umweltauflagen zu kontrollieren und durchzusetzen, wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus, wenn nein, weshalb nicht? 7. Sind der Staatsregierung weitere Verstöße gegen Umweltauflagen beim Bau der A 94 bekannt, wenn ja, welche ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 31.01.2014 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: In der Presse wurden am 3. November 2013 Artikel veröffentlicht , die wohl Grundlage der Schriftlichen Anfrage von Herrn Abgeordneten Dr. Christian Magerl sind. Darin wird berichtet, dass am 11. September 2013 und am 22. Oktober 2013 Abwasser von Betonarbeiten direkt in die Lappach eingeleitet worden sei. Der Bericht ist nicht nachvollziehbar. Die Bauleitung der Autobahndirektion Südbayern ist täglich vor Ort und wird bei der Kontrolle der Umweltauflagen im Rahmen der Umweltbaubegleitung zusätzlich durch ein renommiertes naturschutzfachliches Büro unterstützt, das ebenfalls regelmäßig, auch unangemeldet, vor Ort tätig ist. Trotz dieser Präsenz auf der Baustelle haben alle am Bau Beteiligten erst durch die Presse von diesem behaupteten Verstoß gegen Umweltauflagen erfahren. Auch wurde weder die Autobahndirektion Südbayern noch das Wasserwirtschaftsamt München oder die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Erding von einem derartigen Vorkommnis informiert. Sowohl das Wasserwirtschaftsamt München als auch die Autobahndirektion Südbayern haben unabhängig voneinander nach Erscheinen des Presseberichts eine Begehung vorgenommen und keine Spuren einer Gewässerverunreinigung an der Lappach festgestellt. 1. Wurden Boden- und Wasserproben entnommen, um die Inhaltsstoffe der verunreinigten Abwässer feststellen zu können, wenn ja, welche Ergebnisse brachten die Untersuchungen, wenn nein, weshalb nicht? Nein. Informationen, dass eine Verschmutzung stattgefunden hat, lagen nicht vor und konnten nach Erscheinen des Presseberichts auch nicht bestätigt werden. 2. Welche Schäden sind bisher durch diese Einleitungen in der Lappach entstanden (Fischbestand, Bestand an Flussmuscheln etc.)? Anzeichen für eine erfolgte Schädigung waren und sind nicht erkennbar. Die Kleinlebewesen der Lappach erreichen nach einer Untersuchung des Wasserwirtschaftsamts München vom 17.12.2013 im besagten Bereich die Umweltziele nach Wasserrahmenrichtlinie. 3. Wurde untersucht, welche Folgen diese Einleitungen für das FFH-Gebiet haben, wenn ja, welche Folgen sind zu befürchten, wenn nein, weshalb nicht? Siehe Antwort zu 2. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.02.2014 17/570 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/570 4. Wurden Ermittlungen gegen die Verantwortlichen eingeleitet, wenn ja, wie ist der Stand der Dinge, wenn nein, weshalb nicht? Da die behauptete Einleitung nicht verifiziert werden konnte, waren Ermittlungen nicht veranlasst. 5. Hat die Staatsregierung Schritte eingeleitet, um derartige Vorkommnisse künftig zu verhindern, wenn ja, welche, wenn nein, weshalb nicht? Die beauftragten Baufirmen sind vertraglich verpflichtet, die umweltfachlichen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses strikt einzuhalten. Die Bauleitung der Autobahndirektion Südbayern ist zur Überwachung täglich vor Ort und wird bei der Kontrolle der Umweltauflagen im Rahmen der Umweltbaubegleitung zusätzlich durch ein renommiertes naturschutzfachliches Büro unterstützt, das ebenfalls regelmäßig , auch unangemeldet, vor Ort tätig ist. Damit ist sachgerecht Vorsorge getroffen, dass unzulässige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. 6. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass die Autobahndirektion Süd entweder nicht in der Lage oder nicht willens ist, die Einhaltung der Umweltauflagen zu kontrollieren und durchzusetzen, wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus, wenn nein, weshalb nicht? Der Bayerischen Staatsregierung sind keinerlei Hinweise bekannt, dass die Kontrolle der Umweltauflagen durch die Autobahndirektion Südbayern nicht ordnungsgemäß erfolgt. 7. Sind der Staatsregierung weitere Verstöße gegen Umweltauflagen beim Bau der A 94 bekannt, wenn ja, welche? Nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung und der zuständigen Fachbehörden vor Ort erfolgt der Bau der A 94 bisher ordnungsgemäß entsprechend den planfeststellungsrechtlichen Vorgaben.