Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 10.03.2015 Zur Beantwortung der Frage wird auf anliegenden Bericht des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 12.02.2015 zum Beschluss des Bayerischen Landtags vom 12.11.2014, Drs. 17/4209, verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5708 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 06.02.2015 Basisstationen LTE-Netz Auf Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 17/2528 – Basisstationen für ein LTE-Netz aufrüsten) hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie in seiner Sitzung am 02.10.2014 einstimmig beschlossen, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die Versteigerung der Frequenzen aus der Digitalen Dividende II (694–792 MHz) mit Versorgungsauflagen – speziell im ländlichen Raum – verbunden werden soll. Diese Frequenzversteigerungen sollen nun im Mai/Juni dieses Jahres stattfinden . Ich frage die Staatsregierung: Konnte die Staatsregierung beim Bund, respektive beim zuständigen Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur, entsprechende Auflagen für einen verpflichtenden Ausbau in unterversorgten Gebieten durchsetzen? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5708 Beschluss des Bayerischen Landtags vom 12.11.2014, Drs. 17/4209 betreffend „Basisstationen für ein LTENetz aufrüsten“ Der Bayerische Landtag hat die Staatsregierung mit Beschluss vom 12. November 2014, Drs. 17/4209, aufgefordert , beim Bund darauf hinzuwirken, die bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin am 12. Juni 2014 angekündigte Versteigerung von Frequenzen (694 MHz – 792 MHz; Digitale Dividende II) mit Versorgungsauflagen, insbesondere zur Verbesserung der mobilen Breitbandverfügbarkeit im ländlichen Raum – vor allem in den bisher unzureichend versorgten Orten und Ortsteilen –, zu verbinden. In Vollzug dieses Beschlusses wird folgender abschließender Bericht erstattet: Am 28. Januar 2015 hat die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) nach umfangreicher Konsultation und im Benehmen mit dem Beirat ihre Entscheidung zur Versteigerung von Frequenzen in den Bereichen bei 700 MHz, 900 MHz und 1800 MHz sowie im Bereich 1,5 GHz für mobiles Breitband getroffen. An Versorgungsauflagen sieht die abschließende Entscheidung der BNetzA Folgendes vor: Jeder Mobilfunkbetreiber, der Frequenzen ersteigert, muss sicherstellen, dass eine Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor 1 im Download erreicht wird. In einem Zeitraum von drei Jahren nach Zuteilung der Frequenzen muss die Abdeckung mit mobilem Breitband mindestens 97 % der Haushalte in jedem Bundesland und 98 % der Haushalte bundesweit erreichen. 1 Für gewöhnlich wird von einem Mobilfunkstandort mit mehreren Antennen eine entsprechende Anzahl von Antennensektoren versorgt . Die Größe eines Antennensektors hängt dabei unter anderem von der eingesetzten Frequenz und der Topographie ab. Die BNetzA erwartet von dieser Versorgungslauflage, dass hierdurch Übertragungsraten von 10 Mbit/s und mehr im Download bezogen auf die prozentualen Vorgaben für die Haushaltsabdeckung zur Verfügung stehen. Für die Hauptverkehrswege (Bundesautobahnen und ICE-Strecken) ist eine vollständige Versorgung mit mobilem Breitband sicherzustellen , soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. Für eventuelle Neueinsteiger im Mobilfunkmarkt, also Mobilfunkunternehmen , die bislang noch nicht Betreiber eines bundesweiten Mobilfunknetzes sind, gelten abgemilderte Versorgungsauflagen. Neueinsteiger sind nur verpflichtet, einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 25 % ab dem 1. Januar 2021 und mindestens 50 % ab dem 1. Januar 2023 zu erreichen. Die Versorgungsauflage einer vollständigen Abdeckung der Hauptverkehrswege ging dabei auf einen Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (STMFLH) zurück. Die ebenfalls vom STMFLH im Kreis der Länder und auch der BNetzA im Rahmen der Konsultation des Entscheidungsentwurfs vorgeschlagene noch höhere Abdeckungsrate mit mobilem Breitband für die bislang unversorgten Haushalte fand insoweit Berücksichtigung , als die im Entscheidungsentwurf noch vorgesehene Abdeckungsrate der Haushalte in jedem Bundesland von (nur) 95 % auf 97 % in der abschließenden Entscheidung der BNetzA erhöht wurde. Unternehmen, die an der Versteigerung teilnehmen wollen, können bis zum 6. März 2015 Zulassungsanträge stellen. Die Durchführung der Auktion ist für Mai/Juni 2015 vorgesehen . Anlage