Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 08.03.2015 1. Im Rahmen welcher gesetzlichen Grundlage hält die Staatsregierung es für möglich, die Praxisanleitung in bayerischen Pflegeinrichtungen durch ein verbindliches Zeitbudget für die Anleiterinnen und Anleiter zu verankern? Die praktische Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern ist in §§ 4 und 15 Altenpflegegesetz (AltPflG) und § 2 Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV ) geregelt. Ergänzungen sind über entsprechende Änderungen dieser Gesetze auf Bundesebene möglich. 2. Im Rahmen welcher gesetzlichen Grundlage hält die Staatsregierung es für möglich, die Refinanzierung dieses Zeitbudgets für die Praxisanleitung in bayerischen Pflegeeinrichtungen verbindlich zu verankern? Die Refinanzierung von Pflegeeinrichtungen erfolgt über Pflegesätze im stationären und Vergütungen im ambulanten Bereich, die zwischen Leistungsbringern und Kostenträgern verhandelt werden. Pflegesätze bzw. Vergütungen müssen so bemessen sein, dass sie der Einrichtung ermöglichen, bei wirtschaftlicher Betriebsführung ihre Aufwendungen zu finanzieren und ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. Hierbei sind Aufwendungen für eine Praxisanleitung zu berücksichtigen . Die verbindliche Berücksichtigung eines definierten Zeitanteils in den Verhandlungen der Pflegesatzparteien wäre nach derzeitiger Konzeption des SGB XI systemfremd. Eine gesetzliche Regelung müsste im SGB XI erfolgen. 3. Welche Überlegungen gibt es hierzu bereits im Rahmen der Pflegesatzkommission? Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) ist nicht Mitglied der Landespflegesatzkommission und an den dortigen Verhandlungen nicht beteiligt. Die Landespflegesatzkommission hat am 18.12.2013 auf Initiative des Bayerischen Landespflegeausschusses eine Verbesserung des Personalschlüssels beschlossen. Seit 2014 kann bei neu geschlossenen Vereinbarungen ein pflegestufenunabhängiger Zusatzschlüssel in Höhe von 1:40 abgeschlossen werden . Für ein bayerisches Durchschnittsheim bedeutet dies, dass 2 Pflegekräfte mehr angestellt werden können. Dieses zusätzliche Personal kann auch die Aufgaben der Praxisanleitung vor Ort sichern. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5713 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 03.02.2015 Freistellung und Refinanzierung der Praxisanleitung in Pflegeeinrichtungen Ich frage die Staatsregierung: 1. Im Rahmen welcher gesetzlichen Grundlage hält die Staatsregierung es für möglich, die Praxisanleitung in bayerischen Pflegeeinrichtungen durch ein verbindliches Zeitbudget für die Anleiterinnen und Anleiter zu verankern? 2. Im Rahmen welcher gesetzlichen Grundlage hält die Staatsregierung es für möglich, die Refinanzierung dieses Zeitbudgets für die Praxisanleitung in bayerischen Pflegeeinrichtungen verbindlich zu verankern? 3. Welche Überlegungen gibt es hierzu bereits im Rahmen der Pflegesatzkommission? 4. Welche Überlegungen gibt es hierzu im Landespflegeausschuss ? 5. Welche dieser Überlegungen präferiert die Staatsregierung ? 6. Können diese beiden Gremien einen entsprechenden Antrag der Staatsregierung verbindlich beschließen? 7. Hält die Staatsregierung eine Bundesratsinitiative für eine Erweiterung des SGB XI um die verbindliche Refinanzierung von Arbeitszeit für Praxisanleitung für zielführend ? 8. Gibt es bereits eine Arbeitsgruppe oder eine ähnliche Gruppierung auf Ministeriumsebene, die sich mit diesen und weiteren Fragen zur besseren Praxisanleitung in der Pflegeausbildung befasst? a) Gibt es bereits eine Arbeitsgruppe oder eine ähnliche Gruppierung auf Ministeriumsebene, die sich mit diesen und weiteren Fragen zur besseren Refinanzierung in der Pflegeausbildung befasst? b) Wenn ja, welche Überlegungen präferiert diese Arbeitsgruppe ? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5713 4. Welche Überlegungen gibt es hierzu im Landespflegeausschuss ? In seiner 39. Sitzung am 25.11.2014 hat der Landespflegeausschuss auf Anregung des StMGP eine Arbeitsgruppe „Ausbildung“ eingesetzt. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe erheben und evaluieren derzeit den aktuellen Praxisanleitungsumfang sowie notwendigen Änderungsbedarf. Dies soll als Grundlage für weiteres Vorgehen dienen. 5. Welche dieser Überlegungen präferiert die Staatsregierung ? Eine qualitativ und quantitativ gute Praxisanleitung ist wesentliche Voraussetzung für motiviertes und qualifiziertes Pflegepersonal sowie der Attraktivität des Altenpflegeberufs . Dies erfordert ausreichende Zeitanteile in der Arbeit der Einrichtungen sowie eine ausreichende Refinanzierung . Es ist in der Arbeitsgruppe zu klären, ob die vorhandenen Spielräume von allen Beteiligten effektiv genutzt werden. Aussagen zu weiteren Maßnahmen können erst nach Vorlage des Berichts an den Landespflegeausschuss gemacht werden. 6. Können diese beiden Gremien einen entsprechenden Antrag der Staatsregierung verbindlich beschließen ? Verbindliche Regelungen für die Vereinbarungen von Pflegesätzen und Vergütungen ambulanter Pflegedienste kann nur die Landespflegesatzkommission treffen. Die Staatsregierung ist dort nicht Mitglied und nicht antragsberechtigt. 7. Hält die Staatsregierung eine Bundesratsinitiative für eine Erweiterung des SGB XI um die verbindliche Refinanzierung von Arbeitszeit der Praxisanleitung für zielführend? Zunächst sollte der Bericht der Arbeitsgruppe „Ausbildung“ an den Landespflegeausschuss abgewartet werden. Des Weiteren bleibt abzuwarten, ob im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen Pflegeberufegesetzes Vorgaben zur Praxisanleitung erfolgen. Bereits heute sind Zeiten der Praxisanleitung zu refinanzieren. Eine allgemeingültige Vorgabe für die Pflegesatzparteien wäre systemfremd. 8. Gibt es bereits eine Arbeitsgruppe oder eine ähnliche Gruppierung auf Ministeriumebene, die sich mit diesen und weiteren Fragen zur besseren Praxisanleitung in der Pflegeausbildung befasst? Siehe Antwort zu Frage 4. a) Gibt es bereits eine Arbeitsgruppe oder eine ähnliche Gruppierung auf Ministeriumsebene, die sich mit diesen und weiteren Fragen zur besseren Refinanzierung in der Pflegeausbildung befasst? Siehe Antwort zu Frage 4. b) Wenn ja, welche Überlegungen präferiert diese Arbeitsgruppe ? Ein abschließendes Meinungsbild der Arbeitsgruppe, an der neben dem StMGP Pflegeheime, Sozialhilfeträger, Einrichtungsträger und Berufsverbände beteiligt sind, gibt es noch nicht. Der Bericht an den Landespflegeausschuss bleibt abzuwarten .