Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 11.03.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: Der Ministerrat hat am 11.12.2012 beschlossen, dass in der aktuellen Förderperiode EFRE-Mittel in der Planungsregion München mit rund 2,67 Mio. Einwohnern nur begrenzt eingesetzt werden. Der EFRE sollte als im Wesentlichen strukturpolitisches Instrument zuallererst den Leitgedanken des wirtschaftlichen Zusammenhalts vertreten, wie es im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausdrücklich vorgesehen ist. Die Mittel des EFRE sollten daher primär dazu beitragen, regionale Entwicklungsunterschiede in Bayern abzubauen. Die Planungsregion München ist weiterhin die mit Abstand strukturstärkste Region Bayerns. Aus strukturpolitischen Gründen besteht für die Region München folglich kein Förderbedarf. Die thematische Konzentration im Zuge der Strategie Europa 2020 spricht jedoch mit dem Ziel der Verringerung von CO2-Emissionen eine Problemlage an, der gerade in städtischen Ballungszentren besonders effizient begegnet werden kann. Hier bestehen im Hinblick auf die Verdichtung und den Zuzug, die verkehrsbedingte CO2-Belastung und die Wohn- und Wirtschaftsagglomeration besonders hohe Einsparpotenziale, die es zu nutzen gilt. Insofern war es sachgerecht, die Maßnahmen der Prioritätsachse 3 „Klimaschutz “ für die Planungsregion München zu öffnen. Eine darüber hinausgehende Öffnung, beispielsweise über die Prioritätsachse 5, war jedoch aus den oben beschriebenen Erwägungen nicht möglich. 1. Weshalb wurde der Förderbereich 5 nicht auch auf die Planungsregion 14 ausgedehnt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5769 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Kraus FREIE WÄHLER vom 12.02.2015 Fördermöglichkeiten für nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume in der Planungsregion 14 Nachdem das Operationelle Programm des EFRE im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Bayern für die Förderperiode 2014–2020 erfolgreich genehmigt wurde, hier aber die Fördermöglichkeiten für den Bereich 5 (Nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume) für die Planungsregion 14 ausgeschlossen sind, frage ich die Staatsregierung: 1. Weshalb wurde der Förderbereich 5 nicht auch auf die Planungsregion 14 ausgedehnt? 2. Welche Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und Europaebene gibt es jenseits des Operationellen Programms des EFRE für nichtstaatliche, aber auch staatliche Museen in der Planungsregion 14? 3. Welche Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes-, und Europaebene gibt es jenseits des OperationellenProgramms des EFRE für die nachhaltige Nutzung bayerischer Baudenkmäler und kulturhistorisch bedeutsamer Gebäude in öffentlichem, kirchlichem und privatem Besitz in der Planungsregion 14? 4. Welche Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und Europaebene gibt es jenseits des Operationellen Programms des EFRE für die Revitalisierung von Konversions - und Brachflächen sowie Gebäudeleerständen in der Planungsregion 14? 5. Welche Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und Europaebene gibt es jenseits des Operationellen Programms des EFRE für Grün- und Erholungsanlagen in der Planungsregion 14? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5769 2. Welche Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundesund Europaebene gibt es jenseits des Operationellen Programms des EFRE für nichtstaatliche, aber auch staatliche Museen in der Planungsregion 14? 3. Welche Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundesund Europaebene gibt es jenseits des Operationellen Programms des EFRE für die nachhaltige Nutzung bayerischer Baudenkmäler und kulturhistorisch bedeutsamer Gebäude in öffentlichem, kirchlichem und privatem Besitz in der Planungsregion 14? 4. Welche Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundesund Europaebene gibt es jenseits des Operationellen Programms des EFRE für die Revitalisierung von Konversions- und Brachflächen sowie Gebäudeleerständen in der Planungsregion 14? 5. Welche Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundesund Europaebene gibt es jenseits des Operationellen Programms des EFRE für Grün- und Erholungsanlagen in der Planungsregion 14? Sie zielen auf Kompensationsmöglichkeiten für die Planungsregion 14 auf Landes-, Bundes- und Europaebene ab. Dazu ist an erster Stelle festzuhalten, dass die Fördermittelverluste für die Planungsregion 14 angesichts des Gesamtvolumens für diese Prioritätsachse des Operationellen Programms des EFRE nicht überschätzt werden dürfen. Weiterhin sprechen die Fragen ein extrem breit angelegtes mögliches Förderspektrum an, welches nicht vollumfänglich bekannt ist und dessen Darstellung den Rahmen dieser Anfrage in jedem Falle übersteigen würde. Grundsätzlich stehen in der Region 14 für die Förderziele der Prioritätsachse 5 alle einschlägigen Fördermöglichkeiten zur Verfügung, bei denen die Region 14 nicht ausgeschlossen ist und bei denen ihr im Rahmen der gebotenen strukturpolitischen Schwerpunktsetzung eine ausreichende Priorität eingeräumt werden kann. Viele Fördermöglichkeiten zielen dabei auf bestimmte Trägerschaften, Nutzungen, Zweckbestimmungen oder Verfahrensweisen ab. Als Beispiel für einen breit angelegten und mehrere Fragen betreffenden Förderbereich kann allgemein auf die Städtebauförderungsprogramme verwiesen werden, die weitgehend nur in städtebaulichen Erneuerungsgebieten zum Einsatz kommen und eine entsprechende finanzielle Beteiligung der Kommune voraussetzen. Zu einzelnen Fragen kann Folgendes ergänzt werden: •   Frage 2: Staatliche Museen sind nicht Gegenstand dieser  EFRE-Maßnahme, unabhängig vom Durchführungsort eines Projekts. Nichtstaatliche Museen hingegen können grundsätzlich aus der Museumssparte des Kulturfonds gefördert werden, ausgenommen Projekte in der Landeshauptstadt München. Die Einrichtung und Gestaltung kann aus den von der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern verwalteten Mitteln bezuschusst werden. Unter Umständen sind Vorhaben im Museumsbereich auch aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung förderbar. •   Frage 5: Landesgartenschauen und Veranstaltungen „Natur in der Stadt“ (sog. Regionalgartenschauen) sind in der Förderperiode 2014–2020 in der Region 14 nicht vorgesehen . Die Frage nach Fördermöglichkeiten jenseits des EFRE erübrigt sich daher.