Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.02.2015 Übergangsmanagement für zur Haftentlassung anstehende oder schon entlassene Strafgefangenen Momentan befindet sich eine „Empfehlungsvereinbarung“ zwischen dem Freistaat, den kommunalen Spitzenverbänden und den Wohlfahrtsverbänden über die Einrichtung von lokalen Übergangsmanagements in der Abstimmung. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen ? 2. Welche Punkte werden in der „Vereinbarung“ berührt? 3. Sind auch finanzielle Leistungen Thema der „Vereinbarung “? Wenn ja, von welcher Seite und in welcher Höhe? 4. Werden zukünftig auch Stellen über diese „Vereinbarung“ bezuschusst? Gibt es künftig eine Kofinanzierung seitens des Freistaats? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 11.03.2015 1. Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen? Die zwischen den Kooperationspartnern (Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Intregration, Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Bezirketag, Freie Wohlfahrtspflege Bayern) bereits ausverhandelte Empfehlungsvereinbarung befindet sich derzeit im Umlaufverfahren zur Unterschrift der Kooperationspartner. Mit einer Unterzeichnung aller Kooperationspartner wird in absehbarer Zeit gerechnet; ein genauer Zeitpunkt kann jedoch nicht angegeben werden. 2. Welche Punkte werden in der „Vereinbarung“ berührt ? Die Wiedereingliederung von Strafgefangenen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ziel der Vereinbarung ist es, den Übergang von zur Entlassung anstehenden Gefangenen in eine wirtschaftlich und sozial gesicherte Existenz noch besser zu begleiten und zu unterstützen. Die Empfehlungsvereinbarung soll daher insbesondere die Kooperation und den Informationsaustausch mit dem Ziel einer noch effizienteren Integration ehemaliger Gefangener in Bayern optimieren. Dazu sollen insbesondere von allen Kooperationspartnern feste Ansprechpartner für die örtliche Umsetzung der Empfehlungsvereinbarung benannt werden. Die Erfahrungen der Justizvollzugsanstalten aus der Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, mit der im Herbst 2012 eine eigene Kooperationsvereinbarung abgeschlossen worden war, zeigen, dass bereits die Benennung von festen Ansprechpartnern einen deutlichen Mehrwert für ein verbessertes Übergangsmanagement darstellt. Ferner sind die Kooperationspartner neben einer allgemeinen engeren Zusammenarbeit, etwa durch das Angebot von Sprechstunden der örtlichen Jobcenter in den Justizvollzugsanstalten , dazu aufgerufen, insbesondere die Zentralen Beratungsstellen für Strafentlassene zu unterstützen. 3. Sind auch finanzielle Leistungen Thema der „Vereinbarung “? Wenn ja, von welcher Seite und in welcher Höhe? Festlegungen zu konkreten finanziellen Leistungen oder Personalkostenzuschüssen der Kooperationspartner sind nicht Bestandteil der Empfehlungsvereinbarung. Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit soll den Akteuren vor Ort vorbehalten beiben. Unbeschadet dessen ist allgemein noch auf Folgendes hinzuweisen: Gefangene werden durch den Justizvollzug bereits vom Beginn ihrer Haftzeit an durch eine Vielzahl von kostenintensiven sozialpädagogischen, psychologischen und sonstigen Behandlungsmaßnahmen auf ihr späteres Leben in Freiheit vorbereitet. Um die Aufgabe einer möglichst guten Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener für den Bereich des Justizvollzugs weiter zu optimieren, wurde mit Blick auf die Phase der bevorstehenden Haftentlassung das Übergangsmanagement in den letzten Jahren deutlich ausgebaut . Dies findet seinen Niederschlag auch in den hierfür vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln . Der für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsminsteriums der Justiz für das Übergangsmanagement zur Verfügung stehende Haushaltsansatz wurde durch den Bayerischen Landtag im Doppelhaushalt 2015/2016 auf 900.000 € im Haushaltsjahr 2015 und auf 1.100.000 € im Haushaltsjahr 2016 erhöht. Von diesen Mitteln können nun bis zu 660.000 € über Einrichtungen der Strafentlassenenhilfe ausgereicht werden. Dies entspricht – verglichen mit den Vorjahreszahlen – einer Steigerung um rund 200.000 € bzw. 42 %. Mit diesen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2015 17/5770 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5770 Mitteln können eine Vielzahl an vorbereitenden Maßnahmen für zur Entlassung anstehende Gefangene angeboten und insbesondere in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege die Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten weiter ausgebaut werden. Die gesetzlich definierte Zuständigkeit des Justizvollzugs für die Gefangenen endet grundsätzlich mit der Haftentlassung . Aus der Empfehlungsvereinbarung wird daher auch deutlich, dass es sich bei der Wiedereingliederung entlassener Gefangener um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Die Kooperationspartner sind sich bewusst, dass mit der Erfüllung ihrer in diesem Zusammenhang anfallenden gesetzlichen Aufgaben auch finanzielle Verpflichtungen einhergehen können. 4. Werden zukünftig auch Stellen über diese „Vereinbarung “ bezuschusst? Gibt es künftig eine Kofinanzierung seitens des Freistaats? Nein. Auf die Antwort zu Frage 3 wird Bezug genommen.