Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 15.01.2015 Breitbandversorgung von Schulen in den Landkreisen Würzburg, Aschaffenburg, Miltenberg, Haßberge und der Stadt Aschaffenburg Ich frage die Staatsregierung: 1. Vor dem Hintergrund, das jeder fünften Schule im Frei- staat lediglich eine Übertragungsrate von 1 MB/s zur Verfügung steht, frage ich die Staatsregierung, an wie vielen und welchen Schulen ganz konkret (absolut und prozentual ) in den oben genannten Gebietskörperschaften eine Internetverbindung von 1–15 MB/s bzw. 15–30 MB/s bzw. mehr als 50 MB/s zur Verfügung steht? 2. Welche Schulen sind unterversorgt und haben weniger als 1 MB/s Übertragungsrate? 3. Plant der Freistaat, alle Schulen im Freistaat mit einer akzeptablen Übertragungsrate von mindestens über 15 MB/s auszustatten, und wenn ja, wie sieht der aktuelle Zeitplan aus? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10.03.2015 Vorbemerkung: Zur Beantwortung ist zwischen „von den Schulen tatsächlich genutzter Bandbreite“ und „den Schulen technisch zur Verfügung stehender Bandbreite“ zu differenzieren (vgl. auch die Antwort des Staatsministeriums vom 25.03.2014 zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Karl, Drs. 17/1227, die Vorbemerkung in der Antwort des Staatsministeriums vom 13.10.2014 zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Karl, Drs. 17/3541, sowie die Vorbemerkung in der Antwort des Staatsministeriums zur Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Müller vom 05.12.2014 Drs. 17/5354). Daher ist die Aussage, „dass jeder fünften Schule im Freistaat lediglich eine Übertragungsrate von 1 MB/s zur Verfügung steht“ im Einleitungssatz zu Frage 1 der Anfrage nicht zutreffend. Dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus , Wissenschaft und Kunst liegen keine Daten der einzel- nen Schulen bzgl. „den Schulen technisch zur Verfügung stehender Bandbreite“ vor. Nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz fällt die EDV-Ausstattung und damit auch die Netzanbindung der Schulen in die Zuständigkeit des jeweiligen Sachaufwandsträgers . Dies sind im Bereich der öffentlichen Schulen in der Regel die Kommunen. Die Kosten für eine entsprechende Anbindung der Schule muss daher der jeweilige Sachaufwandsträger tragen. In der alljährlichen Umfrage zur IT-Ausstattung der Schulen (IT-Umfrage) des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an allen bayerischen Schulen wird die von den Schulen tatsächlich genutzte Bandbreite abgefragt. Die derzeit vor Ort technisch nutzbare Bandbreite , die anhand öffentlich zugänglicher Datenbanken der einzelnen, nicht aller dem Staatsministerium bekannten Netzwerkbetreiber ermittelbar wäre, kann höher liegen als die von den Schulen tatsächlich genutzte Bandbreite. Dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus , Wissenschaft und Kunst kommt im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht die Verantwortung zu, Einzelschulen vor einer Beeinträchtigung ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit durch Veröffentlichungen sensibler statistischer Daten auf Schulebene zu schützen. Eine namentliche Auflistung könnte ein unmittelbares Ranking einzelner Schulen ermöglichen , ohne dabei jedoch die genauen technischen Voraussetzungen und Einflussfaktoren vor Ort in die Betrachtung einbeziehen zu können. Darüber hinaus beruhen die Daten auf den Rückmeldungen der Schulen aus der alljährlichen IT-Umfrage, die im Vertrauen darauf beantwortet wird, dass keine Einzelfallbetrachtungen , sondern nur summarische Auswertungen vorgenommen werden. Aus diesen genannten Gründen erfolgt keine namentliche Auflistung der Schulen nach der tatsächlich genutzten Bandbreite. 1. Vor dem Hintergrund, das jeder fünften Schule im Freistaat lediglich eine Übertragungsrate von 1 MB/s zur Verfügung steht, frage ich die Staatsregierung, an wie vielen und welchen Schulen ganz konkret (absolut und prozentual) in den oben genannten Gebietskörperschaften eine Internetverbindung von 1–15 MB/s bzw. 15–30 MB/s bzw. mehr als 50 MB/s zur Verfügung steht? Zur Beantwortung wird die Rückmeldung der Schulen aus der IT-Umfrage 2014 (Stand: August 2014) verwendet. Es werden die Antwortkategorien aus der IT-Umfrage verwendet ; eine feinere Differenzierung der Bandbreite „mehr als 16 MBit/s“ ist in der IT-Umfrage 2014 nicht erfolgt. Die folgenden Daten beziehen sich nur auf die Schulen in öffentlicher Trägerschaft in den in der Anfrage genannten Gebietskörperschaften. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2015 17/5773 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5773 Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaften: tatsächlich genutzte Bandbreite Keine Anga- be bis 200 kBit/s bis 1 MBit/s bis 6 MBit/s bis 16 MBit/s mehr als 16 MBit/s Aschaffenburg/ Stadt – 1 9 11 15 6 Aschaffenburg/ Land – – 8 9 37 1 Haßberge – 1 3 10 15 8 Miltenberg 1 – 7 15 31 – Würzburg/Land – 2 4 13 26 2 2. Welche Schulen sind unterversorgt und haben weni- ger als 1 MB/s Übertragungsrate? Aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen kann diese Frage nicht beantwortet werden. 3. Plant der Freistaat, alle Schulen im Freistaat mit einer akzeptablen Übertragungsrate von mindestens über 15 MB/s auszustatten, und wenn ja, wie sieht der aktuelle Zeitplan aus? Aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst ist es wünschenswert, dass allen Schulen eine Übertragungsrate von mindestens 16 MBit/s zur Verfügung steht. Allerdings fällt die EDV-Ausstattung und damit auch die Netzanbindung der Schulen in die Zuständigkeit des jeweiligen Sachaufwandsträgers. Dies sind im Bereich der öffentlichen Schulen in der Regel die Kommunen. Daher kann der Freistaat Bayern in dieser Frage keine verbindlichen Vorgaben machen. Im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Freistaat sBayerns kann eine Kommune jedoch Gebiete für den Breitbandausbau erschließen. Damit liegt es aber auch in der Verantwortung der jeweiligen Kommune, inwiefern sie die Schulen in ihrem Gebiet an das Breitbandnetz anschließt.