Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Linus Förster SPD vom 16.01.2015 Schulaustauschprogramme für Realschulen und Gymnasien in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Förderung für Schulaustauschprogramme für Realschulen und Gymnasien gibt es in Bayern? 2. Sind die vorhandenen Förderungen staatlich finanziert? 3. In welcher Höhe wird gefördert? 4. Gibt es Komplettförderungen, die auch Kindern aus ein kommensschwachen Familien eine Teilnahme an Schü leraustauschprogrammen ermöglichen? 5. Wer wird gefördert? 6. Gilt die Förderung allen Schülern gleichermaßen, oder richtet sie sich nach bestimmten Voraussetzungen bzw. Leistungen der Schüler? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10.03.2015 Vorbemerkung: Das Staatsministerium sieht den internationalen Schüleraus tausch als wichtiges pädagogisches Profilmerkmal der bay erischen Schulen an. Austauschmaßnahmen im Rahmen internationaler Schulpartnerschaften bzw. Einzelaustausch maßnahmen verbinden das Erlebnis der persönlichen Be gegnung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Nationalitäten mit einer pädagogischen Vorbereitung und Begleitung der Austauschmaßnahmen. Die Schüler lernen in der ausländischen Schule und bei ihren Gastfamilien ein anderes Schulwesen, einen fremden Kulturkreis und eine für sie neue Gesellschaft und Mentalität kennen. Sie begin nen, sich in dieser Umgebung zu orientieren und interkul turelle Situationen – insbesondere auch Missverständnisse und Konflikte – positiv zu lösen. Der internationale Schü leraustausch trägt so zu einem Denken bei, das nationale Grenzen überschreitet und sich in europäischen und globa len Zusammenhängen bewegt. Unter den aktuellen geopoli tischen, wirtschaftlichen und informationstechnischen Gege benheiten werden neben fremdsprachlichen Kompetenzen soziale und insbesondere interkulturelle Kompetenzen, die im internationalen Schüleraustausch besonders gefördert werden, immer bedeutender (vgl. Präambel zur Bekanntma chung „Internationaler Schüleraustausch“ des Staatsminis teriums für Unterricht und Kultus vom 26.01.2010, KWMBl S. 71; im Internet abrufbar unter: https://www.verkuendung bayern.de/kwmbl/jahrgang:2010/heftnummer:5/seite:71). Der Freistaat Bayern finanziert Schüleraustauschmaßnah men auf zwei Wegen: • Zum einen erhält der Bayerische Jugendring (BJR) Lan desmittel, um Gruppen und Individualschüleraustausch maßnahmen zu fördern. Der BJR hat seit 1951 u. a. die staatliche Aufgabe, Schüleraustauschmaßnahmen zu vermitteln, vorzubereiten und durchzuführen. • Zum anderen zahlt das Staatsministerium selbst Zu schüsse an die Begleitlehrkräfte der staatlichen Schulen, wenn diese auf Auslandsreisen im Rahmen von internati onalen Schulpartnerschaften Schülergruppen betreuen. Die Förderung aus Landesmitteln erfolgt grundsätzlich un abhängig von den Schularten. Über den Fokus der Anfrage auf Realschulen und Gymnasien hinaus erhalten daher auch Schüleraustauschmaßnahmen an allen anderen Schularten eine finanzielle Förderung für den internationalen Schüler austausch. Außer der Förderung aus bayerischen Landesmitteln, auf die die Anfrage zielt, gibt es weitere, häufig international or ganisierte Einrichtungen, die Austauschmaßnahmen allge mein oder mit bestimmten Ländern fördern und die hierzu – ganz oder teilweise – aus anderen öffentlichen Mitteln fi nanziert sind. Die wichtigsten dieser Förderprogramme sind: • Erasmus+ (EU): Das EUProgramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport „Erasmus+“ fördert im Schulbereich („Comenius“) sowie im Bereich der Berufsbildung („Leo nardo“) die transnationale Zusammenarbeit von Bildungs institutionen, insbesondere Lernmobilitäten von Schülern bzw. Auszubildenden und Lehrkräften im Rahmen von Partnerschaften und Fortbildungen sowie Kooperationen zwischen Schulen bzw. von Schulen mit anderen Ein richtungen im Rahmen strategischer Partnerschaften. Im Gegensatz zum früheren EUProgramm für lebenslanges Lernen, das auch die unmittelbare Förderung einzelner Teilnehmer erlaubte, setzt das EUProgramm Erasmus+ auf einen institutionellen Ansatz und erlaubt nur eine An tragstellung unmittelbar durch die Schulen. • DeutschFranzösisches Jugendwerk (DFJW): Das DFJW fördert Schüleraustauschmaßnahmen zwi schen Frankreich und Deutschland. Dabei erhalten so wohl die klassischen binationalen Austauschbesuche als auch neue Formen internationaler Schulprojekte (multila terale Austauschmaßnahmen mit drei oder mehr Schu Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2015 17/5774 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5774 len) Zuschüsse zu Fahrt und Projektkosten (www.dfjw. org). • DeutschPolnisches Jugendwerk (DPJW): Das DPJW unterstützt deutschpolnische Schülerbegeg nungen im Rahmen von Schulpartnerschaften. In Bayern werden die Programmkosten für Maßnahmen in Bayern und gegebenenfalls die gemeinsame Unterbringung der bayerischen und ausländischen Schüler z. B. in einer Ju gendherberge gefördert. Die Reisekosten bayerischer Schülerinnen und Schüler werden zusätzlich aus Landes mitteln gefördert (www.dpjw.org). • Stiftung DeutschRussischer Jugendaustausch (DRJA): Ziel der Förderprogramme ist der Auf und Ausbau dau erhafter Schulpartnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und Russland. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von Begegnungen zwischen deutschen und russischen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften. Darüber hinaus zählt die Förderung und Stärkung der russischen Sprache in Deutschland zu den Aufgaben der Stiftung (www.stiftungdrja.de). • German American Partnership Program (GAPP): Das aus Mitteln des Bundes (Auswärtiges Amt) geförder te GAPP richtet sich an deutschamerikanische Schul partnerschaften. Über den reinen Austausch hinaus müs sen die Schulen auf amerikanischer Seite ein konkretes Interesse am Deutschunterricht nachweisen. Regelmä ßig werden hier die Reisekosten, in Ausnahmefällen auch die Kosten eines bestimmten Projektes finanziert. 1. Welche Förderung für Schulaustauschprogramme für Realschulen und Gymnasien gibt es in Bayern? • Förderung durch das Staatsministerium: Das Staatsministerium gewährt Begleitlehrkräften und anderen Begleitpersonen bei Auslandsfahrten staatli cher Schulen im Rahmen des internationalen Schüler austausches Zuschüsse; die Zuschüsse stehen unter Haushaltsvorbehalt (Nr. 3.6 der Bekanntmachung „Inter nationaler Schüleraustausch). Einzelne Projekte im Zu sammenhang mit dem internationalen Schüleraustausch können darüber hinaus aus Mitteln der „Internationalen Bildungskooperation“ gefördert werden (Kap. 05 05 TG 83). Projektzuschüsse können auch für Maßnahmen nichtstaatlicher Schulen gewährt werden. Die Förderung steht grundsätzlich allen Schularten offen, also insbeson dere auch Realschulen und Gymnasien. • Förderung durch den BJR: Der BJR fördert im Rahmen folgender Programme: o Förderung des internationalen Schüleraustausches aus Mitteln des Kinder und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung; o Förderung aus Mitteln des Kinder und Jugendpro gramms der Bayerischen Staatsregierung – Zusam menarbeit zwischen Schulen in Bayern und der Tsche chischen Republik oder der Slowakischen Republik (Kurzmaßnahmen im grenznahen Raum); o BayerischIsraelische Bildungskooperation. 2. Sind die vorhandenen Förderungen staatlich finanziert ? • Förderung durch das Staatsministerium: Ja. • Förderung durch den BJR: Die Förderung des internationalen Schüleraustausches im Allgemeinen und mit der Tschechischen bzw. der Slo wakischen Republik (Kurzmaßnahmen) erfolgt aus Lan desmitteln. Die BayerischIsraelische Bildungskooperati on wird aus privaten Mitteln finanziert. 3. In welcher Höhe wird gefördert? • Förderung durch das Staatsministerium: Eine (Teil)Förderung der Reisekosten der Begleit lehrkräfte bzw. sonstigen Begleitpersonen erfolgt über Pauschalen. Bei Reisen im Rahmen von Schüleraus tauschmaßnahmen im europäischen Ausland wird pro Schülergruppe (mindestens 8 Schüler) eine Pauschale in Höhe von 150 Euro gewährt. Bei größeren Schülergrup pen (ab 16 Schüler) und mindestens zwei Begleitperso nen, wird eine weitere Pauschale von 150 Euro ausge zahlt. Im außereuropäischen Ausland beträgt der entspre chende Pauschalsatz 500 Euro. • Förderung durch den BJR: Die Förderhöhen sind unterschiedlich und vom Umfang der verfügbaren Mittel abhängig. Im Allgemeinen beträgt der Tagessatz 2015 für die Förderung von Inlandsbegegnungen 4 Euro, für Maßnah men mit israelischen Partnern 8 Euro. Aktuell werden nur Maßnahmen von bayerischen mit europäischen Partner schulen gefördert. Darüber hinaus stehen beim Schüler austausch mit Israel zusätzliche Mittel im Rahmen der BayerischIsraelischen Bildungskooperation zur Verfü gung. Außerdem können Programmkosten im Inland be zuschusst werden (Sach und Honorarausgaben). Die Fahrtkostenpauschalen für Auslandsbegegnun gen belaufen sich innerhalb Europas (geografisch) auf 5 Cent pro Entfernungskilometer bzw. – für Israel – auf 8 Cent pro Entfernungskilometer. Der höhere Fördersatz für Maßnahmen mit Israel wird durch die zusätzlichen pri vaten Mittel im Rahmen der BayerischIsraelischen Bil dungskooperation ermöglicht. Bei Aufenthaltskosten gilt bei allen Programmen das Gastgeberprinzip: Demnach gehen die Förderrichtlinien davon aus, dass die Gastgeber für die Unterbringung und Verpflegung sorgen, im Regelfall im Haushalt des Gastgebers. Faktisch gewinnt aber die gemeinsame Un terbringung bayerischer und ausländischer Schülerinnen und Schüler z. B. in einer Jugendherberge immer größere Bedeutung. 4. Gibt es Komplettförderungen, die auch Kindern aus einkommensschwachen Familien eine Teilnahme an Schüleraustauschprogrammen ermöglichen? Weder das Staatsministerium noch der BJR verfügen über spezielle Mittel, um Kinder und Jugendliche aus ein kommensschwachen Familien im Rahmen von Schüler austauschmaßnahmen komplett zu fördern. Hier greifen zum Teil sozialrechtliche Fördermöglichkeiten (vgl. § 28 Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Bedarfe für Bildung und Teilhabe). An vielen Schulen bestehen überdies För Drucksache 17/5774 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 dervereine, die für Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen finanzielle Unterstützung für schulische Veranstaltungen wie z.B. Auslandsfahrten im internationalen Schüleraustausch gewähren. 5. Wer wird gefördert? • Förderung durch das Staatsministerium: Begleitlehrkräfte bzw. sonstige Begleitpersonen bei Schüleraustauschmaßnahmen staatlicher Schulen. • Förderung durch den BJR: Gefördert werden staatliche und nichtstaatliche Schulen. Dabei bezieht sich die Förderung auf die Schülerinnen und Schüler. 6. Gilt die Förderung allen Schülern gleichermaßen, oder richtet sie sich nach bestimmten Voraussetzungen bzw. Leistungen der Schüler? • Förderung durch das Staatsministerium: Vgl. o. die Antwort zu Frage 1. • Förderung durch den BJR: Die am Schüleraustausch teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden mit ein und denselben Beträgen gefördert.