Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 16.03.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele Schweinehalter gab es in Bayern im Zeitraum 2005 bis 2014 (aufgeschlüsselt nach Zucht und Mast, dargestellt je Landkreis und Regierungsbezirk )? Laut Bayerischem Landesamt für Statistik liegen vergleichbare Daten auf Landkreisebene für den gewünschten Zeitraum nicht vor. Daher konnten in den Tabellen zu den Fragen 1a bis 1c die Daten nur auf Bezirksebene dargestellt werden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Vergleichbarkeit der Daten im Zeitablauf nur begrenzt gewährleistet ist. Augenfällig sind hierbei insbesondere die gravierenden Veränderungen bei der Zahl der Schweinehalter vom Jahr 2009 auf das Jahr 2010 durch das deutliche Anheben der statistischen Erfassungsgrenzen. Zahl der Schweine haltenden Betriebe Regierungs- bezirk Jahr Schweine- halter insgesamt Mastschweine - halter Zuchtschweine - halter Bayern gesamt 2005 25.300 18.900 – 2006 22.100 18.200 8.800 2007 22.500 17.500 8.700 2008 18.500 15.100 7.100 2009 17.100 14.200 6.400 2010 7.600 6.400 4.300 2011 7.100 5.600 3.900 2012 6.600 5.700 3.300 2013 6.000 5.200 2.900 2014 5.700 4.900 2.700 Oberbayern 2005 – – – 2006 – – – 2007 2.900 2.000 1.300 2008 – – – 2009 – – – 2010 1.000 800 600 2011 900 700 500 2012 800 700 500 2013 700 600 400 2014 700 600 400 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5778 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 02.02.2015 Schweinehaltung in Bayern – Tierwohlleistungen der bayerischen Landwirtschaft Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Schweinehalter gab es in Bayern im Zeitraum 2005 bis 2014 (aufgeschlüsselt nach Zucht und Mast, dargestellt je Landkreis und Regierungsbezirk)? b) Wie viele Schweine wurden im oben genannten Zeitraum gehalten (aufgeschlüsselt analog Punkt 1 a)? c) Wie hoch war der Anteil der Schweinehaltung nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus gesamt und in Prozent im oben genannten Zeitraum (aufgeschlüsselt analog Punkt 1 a)? 2. a) Welche Haltungssysteme sind in der bayerischen Schweinehaltung vorherrschend und wie werden diese seitens der Staatsregierung beurteilt? b) Wie hoch ist der Anteil der Schweinehalter, welche besondere Tierwohlleistungen erbringen, die über die QS-Vorgaben hinausgehen (Darstellung analog 1 a)? c) Wie hoch ist der Anteil der Schweinehalter, die sich gegen die Haltung auf Spaltenböden entschieden haben und stattdessen Haltungsformen mit Einstreu praktizieren (Darstellung analog 1 a)? 3. Wie beurteilt die Staatsregierung den Vorwurf verschiedener Organisationen, dass die Spaltenhaltung nicht mit dem Anspruch der artgerechten Nutztierhaltung vereinbar ist? 4. a) Wie können Verbraucher mit ihrem Einkaufsverhalten auf die Haltung der Nutztiere schließen? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die derzeitigen Vorgaben im Bereich der Kennzeichnung der Haltungsbedingungen von Lebensmitteln tierischer Herkunft? c) Hält die Staatsregierung eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform bei Lebensmitteln tierischer Herkunft für sinnvoll? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5778 Regierungsbezirk Jahr Schweinehalter insgesamt Mastschweine - halter Zuchtschweine - halter Niederbayern 2005 – – – 2006 – – – 2007 4.000 2.800 2.200 2008 – – – 2009 – – – 2010 2.300 1.900 1.300 2011 2.100 1.600 1.200 2012 2.000 1.700 1.000 2013 1.900 1.600 900 2014 1.800 1.500 800 Oberpfalz 2005 – – – 2006 – – – 2007 2.900 2.300 1.000 2008 – – – 2009 – – – 2010 700 600 500 2011 700 500 400 2012 700 600 400 2013 600 500 300 2014 500 500 300 Oberfranken 2005 – – – 2006 – – – 2007 3.100 2.600 800 2008 – – – 2009 – – – 2010 600 500 300 2011 600 500 300 2012 500 500 200 2013 500 400 200 2014 500 400 300 Regierungsbezirk Jahr Schweinehalter insgesamt Mastschweine - halter Zuchtschweine - halter Mittelfranken 2005 – – – 2006 – – – 2007 4.400 3.800 1.400 2008 – – – 2009 – – – 2010 1.200 1.100 600 2011 1.100 900 600 2012 1.000 800 500 2013 900 800 400 2014 800 800 300 Unterfranken 2005 – – – 2006 – – – 2007 2.800 2.200 1.000 2008 – – – 2009 – – – 2010 800 700 400 2011 800 700 400 2012 700 600 300 2013 600 500 300 2014 600 500 300 Schwaben 2005 – – – 2006 – – – 2007 2.500 1.900 1.000 2008 – – – 2009 – – – 2010 1.000 800 500 2011 1.000 800 500 2012 900 800 400 2013 800 700 300 2014 800 700 300 – = kein Wert vorhanden b) Wie viele Schweine wurden im oben genannten Zeitraum gehalten (aufgeschlüsselt analog Punkt 1 a)? Zahl der gehaltenen Schweine Regierungs- bezirk Jahr Schweine insgesamt Ferkel Jungschweine unter 50 kg Lebendgewicht Mastschweine Zuchtsauen 50 kg oder mehr Eber zur Zucht Bayern gesamt 2005 3.711.600 1.286.400 819.400 1.196.400 409.400 7.300 2006 3.726.800 1.095.300 799.200 1.442.400 382.500 7.500 2007 3.760.000 1.240.300 873.800 1.250.200 388.500 7.100 2008 3.676.100 943.100 874.000 1.509.000 343.700 6.400 2009 3.577.700 899.800 871.500 1.474.000 326.400 5.900 2010 3.549.900 1.002.200 745.900 1.484.000 313.900 3.900 2011 3.488.400 1.022.600 670.700 1.482.000 309.400 / 2012 3.499.600 980.100 649.600 1.592.700 272.600 / 2013 3.366.900 951.700 648.000 1.500.500 262.200 / 2014 3.401.600 918.800 659.800 1.561.500 259.200 2.300 Oberbayern 2005 – – – – – – 2006 – – – – – – 2007 461.500 157.900 106.900 144.500 51.300 900 2008 – – – – – – 2009 – – – – – – 2010 418.200 114.100 88.300 174.900 40.200 / 2011 411.000 118.900 83.200 172.200 36.300 500 2012 418.400 117.600 72.500 194.300 33.600 / 2013 368.400 107.700 704.500 158.100 31.700 / 2014 388.500 91.900 91.800 175.600 28.800 400 Niederbayern 2005 – – – – – – 2006 – – – – – – Drucksache 17/5778 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Regierungsbezirk Jahr Schweine insgesamt Ferkel Jungschweine unter 50 kg Lebendgewicht Mastschweine Zuchtsauen 50 kg oder mehr Eber zur Zucht Niederbayern 2007 1.241.400 380.700 297.800 441.500 119.300 2.200 2008 – – – – – – 2009 – – – – – – 2010 1.259.300 304.100 282.000 575.500 96.400 1.300 2011 1.229.800 311.600 247.100 577.700 92.400 1.000 2012 1.251.000 291.400 238.300 638.900 80.400 / 2013 1.230.800 280.100 248.900 621.000 80.000 / 2014 1.199.400 256.500 235.100 632.100 74.900 700 Oberpfalz 2005 – – – – – – 2006 – – – – – – 2007 297.500 115.100 59.500 85.800 36.400 700 2008 – – – – – – 2009 – – – – – – 2010 264.700 98.700 43.400 90.700 31.600 300 2011 265.200 99.400 45.100 89.200 31.200 300 2012 268.500 94.700 45.800 100.200 27.500 300 2013 248.400 86.400 41.900 93.400 26.200 / 2014 263.700 95.700 45.800 94.800 27.100 200 Oberfranken 2005 – – – – – – 2006 – – – – – – 2007 262.200 90.100 58.200 86.200 27.100 500 2008 – – – – – – 2009 – – – – – – 2010 235.100 75.300 45.000 92.200 22.200 / 2011 232.500 80.800 38.300 88.500 23.800 / 2012 211.800 75.100 39.200 77.500 19.700 300 2013 209.700 70.300 36.800 83.500 18.900 200 2014 229.100 73.400 49.000 84.200 22.200 200 Mittelfranken 2005 – – – – – – 2006 – – – – – – 2007 548.300 193.700 124.500 174.000 55.100 1.000 2008 – – – – – – 2009 – – – – – – 2010 493.200 157.500 104.100 186.300 44.900 400 2011 476.200 151.900 96.500 184.800 42.800 300 2012 467.700 142.500 96.200 189.900 38.700 / 2013 462.000 145.000 93.700 184.100 37.400 / 2014 456.200 129.400 86.500 204.100 36.000 200 Unterfranken 2005 – – – – – – 2006 – – – – – – 2007 403.100 140.000 84.300 132.400 45.500 900 2008 – – – – – – 2009 – – – – – – 2010 368.900 107.700 79.500 146.300 35.000 400 2011 361.400 115.100 65.000 141.300 39.500 / 2012 347.100 115.600 61.100 139.900 29.800 / 2013 333.300 111.600 61.100 130.000 30.400 200 2014 343.900 112.800 67.200 133.500 30.300 200 Schwaben 2005 – – – – – – 2006 – – – – – – 2007 546.100 162.700 142.700 185.900 53.900 900 2008 – – – – – – 2009 – – – – – – 2010 510.500 144.700 103.700 218.100 43.600 400 2011 512.400 144.800 95.500 228.300 43.500 400 2012 535.100 143.300 96.500 252.000 42.900 400 2013 514.200 150.600 95.100 230.400 37.700 300 2014 520.800 159.100 84.500 237.200 39.700 300 – = kein Wert vorhanden / = keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5778 c) Wie hoch war der Anteil der Schweinehaltung nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus gesamt und in Prozent im oben genannten Zeitraum (aufgeschlüsselt analog Punkt 1a)? Daten zum Ökolandbau wurden vom Bayerischen Landesamt für Statistik nur bei den Agrarstrukturerhebungen 2007 und 2013 sowie bei der Landwirtschaftszählung 2010 erhoben . Aus diesem Grund können für den Zeitraum von 2005– 2014 nur Daten für diese drei Jahre bereitgestellt werden. Bei der Datenerhebung wurde nicht zwischen Zucht und Mast differenziert. Anteil der ökologischen Schweinehaltung Jahr Anteil Betriebe Anteil gehaltene Schweine 2007 2,22% 0,69% 2010 3,45% 0,89% 2013 4,90% 0,81% 2. a) Welche Haltungssysteme sind in der bayerischen Schweinehaltung vorherrschend und wie werden diese seitens der Staatsregierung beurteilt? In Bayern, wie auch im übrigen Bundesgebiet, werden Schweine größtenteils in geschlossenen und wärmegedämmten Ställen mit technisch geregelter Lüftung gehalten. Tragende Sauen, Ferkel und Mastschweine werden in Gruppen gehalten, säugende Sauen und Sauen im Deckbereich fast ausschließlich in Einzelbuchten bzw. Einzelständen. Es dominieren einstreulose Haltungssysteme mit Spaltenböden zur Ableitung der tierischen Ausscheidungen. Die Haltung in geschlossenen Ställen ist ein bewährtes Verfahren, das sowohl das Wärmebedürfnis speziell der jungen Tiere erfüllt, als auch Vorteile im Hinblick auf die Hygiene besitzt. Sie verringert zudem die Gefahr der Einschleppung von Krankheitserregern in die Tierbestände. Die Gruppenhaltung begünstigt das Ausleben eines artgerechten Sozialverhaltens. Im Bereich der zur Besamung anstehenden und frisch besamten Sauen werden die Einschränkungen der Bewegungsmöglichkeit und der Sozialkontakte vorübergehend akzeptiert, um Gliedmaßenverletzungen und Frühaborte zu vermeiden, die als Folge von gegenseitigem Aufreiten und von Rangkämpfen auftreten können. Die übliche Einzelhaltung der säugenden Sauen in Ständen mit Ferkelschutzkörben erhöht die Überlebensrate der Ferkel, da Erdrückungen und Verletzungen durch die Muttersau verringert werden. Gleichzeitig werden der Schutz für die tierbetreuenden Personen und die Arbeitsbedingungen verbessert. Zur Bewertung der Spaltenböden wird auf Frage 3 verwiesen . b) Wie hoch ist der Anteil der Schweinehalter, welche besondere Tierwohlleistungen erbringen, die über die QS-Vorgaben hinausgehen (Darstellung analog 1 a)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. c) Wie hoch ist der Anteil der Schweinehalter, die sich gegen die Haltung auf Spaltenböden entschieden haben und stattdessen Haltungsformen mit Einstreu praktizieren (Darstellung analog 1 a)? Daten zu den Haltungsformen werden nur im Rahmen der Vollerhebung erfasst. Von daher liegen diese Daten im gewünschten Zeitraum nur für das Jahr 2010 vor. Landwirtschaftliche Betriebe mit Haltungsplätzen für Schweine nach Haltungsverfahren in Anteilen (Stand: 1. März 2010) Bayern B et rie be in % H al tu ng sp lä tz e Sc hw ei ne in % Haltungsplätze für Schweine insgesamt Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 63,6 87,2 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 36,4 12,8 Haltungsplätze für Sauen und Eber zur Zucht Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 61,1 79,5 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 38,9 20,5 Haltungsplätze für übrige Schweine 2) Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 56,1 88,6 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 43,9 11,4 Oberbayern Haltungsplätze für Schweine insgesamt Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 54,8 85,1 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 45,2 14,9 Haltungsplätze für Sauen und Eber zur Zucht Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 53,2 / Anteil andere Haltungsverfahren 1) 46,8 / Haltungsplätze für übrige Schweine 2) Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) / 87,1 Anteil andere Haltungsverfahren 1) / 12,9 Niederbayern Haltungsplätze für Schweine insgesamt Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 82,2 90,7 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 17,8 9,3 Haltungsplätze für Sauen und Eber zur Zucht Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 71,8 76,6 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 28,2 23,4 Haltungsplätze für übrige Schweine 2) Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 72,5 92,8 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 27,5 7,2 Oberpfalz Haltungsplätze für Schweine insgesamt Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 54,9 79,4 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 45,1 20,6 Haltungsplätze für Sauen und Eber zur Zucht Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 64,4 80,4 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 35,6 19,6 Haltungsplätze für übrige Schweine 2) Drucksache 17/5778 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Bayern B et rie be in % H al tu ng sp lä tz e Sc hw ei ne in % Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 45,3 79,2 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 54,7 20,8 Oberfranken Haltungsplätze für Schweine insgesamt Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 49,7 86,0 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 50,3 14,0 Haltungsplätze für Sauen und Eber zur Zucht Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) / 81,1 Anteil andere Haltungsverfahren 1) / 18,9 Haltungsplätze für übrige Schweine 2) Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 46,1 86,9 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 53,9 13,1 Mittelfranken Haltungsplätze für Schweine insgesamt Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 72,2 86,3 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 27,8 13,7 Haltungsplätze für Sauen und Eber zur Zucht Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 60,3 82,1 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 39,7 17,9 Haltungsplätze für übrige Schweine 2) Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 67,0 87,0 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 33,0 13,0 Unterfranken Haltungsplätze für Schweine insgesamt Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 51,2 82,1 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 48,8 17,9 Haltungsplätze für Sauen und Eber zur Zucht Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 55,4 77,8 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 44,6 22,2 Haltungsplätze für übrige Schweine 2) Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) / 82,8 Anteil andere Haltungsverfahren 1) / 17,2 Schwaben Haltungsplätze für Schweine insgesamt Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 67,2 90,2 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 32,8 9,8 Haltungsplätze für Sauen und Eber zur Zucht Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 54,0 84,9 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 46,0 15,1 Bayern B et rie be in % H al tu ng sp lä tz e Sc hw ei ne in % Haltungsplätze für übrige Schweine 2) Anteil Spaltenboden (Vollspaltenboden und Teilspaltenboden ) 59,5 91,3 Anteil andere Haltungsverfahren 1) 40,5 8,7 1) diese Kategorie umfasst planbefestigte Böden mit Einstreu und regelmäßiger Entmistung sowie andere Stallhaltungsverfahren (z. B.: Tiefmist, Tretmist) und Freiland 2) Aufzuchtferkel, Jungschweine, Mastschweine und ausgemerzte Zuchttiere / = keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug 3. Wie beurteilt die Staatsregierung den Vorwurf verschiedener Organisationen, dass die Spaltenhaltung nicht mit dem Anspruch der artgerechten Nutztierhaltung vereinbar ist? Die Haltung von Schweinen auf Spaltenböden ohne Einstreu führt zu Einschränkungen vor allem im Bereich des Erkundungsverhaltens . Ein-streumaterial, welches die Schweine zu intensivem Erkunden anregen könnte, steht den Tieren bei diesem Haltungssystem im Wesentlichen nicht zur Verfügung . Dieser Mangel kann jedoch zumindest teilweise durch das Angebot vielfältiger, beweglicher und veränderbarer Beschäftigungsobjekte ausgeglichen werden. Der Haltung in eingestreuten Systemen stehen Vorteile des Spaltenbodens im Bereich der Hygiene und Sauberkeit gegenüber, die sich u. a. in geringeren Verlustraten niederschlagen . 2014 lagen die Tierverluste in bayerischen Mastbetrieben , die Mitglied in einem Fleischerzeugerring sind, in eingestreuten Tieflaufställen mit 2,4 % signifikant höher als in Vollspaltenställen mit 1,9 %. Spaltenböden können durch ihre Schlitze sowie gegebenenfalls über ihre Härte und Rauigkeit zu Verletzungen und Schäden an den Gliedmaßen der Schweine beitragen. Dem kann durch die Verwendung einwandfreier Bodenelemente, welche die Vorschriften zur altersabhängigen Dimensionierung der Schlitze erfüllen und frei von scharfen Kanten und Graten sind, sowie durch die Verwendung von Böden mit geringerem Schlitzanteil im Liegebereich der Tiere entgegengewirkt werden. Aktuell befinden sich neue Produkte für einstreulose Systeme in der Entwicklung, die als Alternative bzw. Ergänzung zum Betonspaltenboden bei Mastschweinen und Sauen gedacht sind. Diese Produkte werden u. a. im staatlichen Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Schweinehaltung in Schwarzenau erprobt. Derzeit sind noch keine verlässlichen Aussagen darüber möglich, ob diese Gummimatten bzw. perforierten Kunststoffböden die Praxisreife erlangen. Vor einer Verwendung in der Praxis muss zunächst abgeklärt werden, ob diese Produkte die komplexen Anforderungen an die Haltbarkeit, Sauberkeit und Trittsicherheit erfüllen und welche Auswirkungen diese auf die Gliedmaßengesundheit haben. 4. a) Wie können Verbraucher mit ihrem Einkaufsverhalten auf die Haltung der Nutztiere schließen? Angaben zur Haltung der Nutztiere sind aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben nur bei der Kennzeichnung von Eiern und Geflügelfleisch vorgeschrieben. Bei Rind- und Schweinefleisch gibt es keine rechtlichen Vorgaben zur Auslobung der Haltungsform. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5778 Unabhängig davon gibt es verschiedene wirtschaftsgetragene Label, auf die die Verbraucher bei ihrem Einkauf achten können. b) Wie beurteilt die Staatsregierung die derzeitigen Vorgaben im Bereich der Kennzeichnung der Haltungsbedingungen von Lebensmitteln tierischer Herkunft? Die rechtlich vorgeschriebenen Angaben zur Kennzeichnung der Haltung bei Eiern und Geflügelfleisch sind mit einem hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand verbunden . Die Kontrollen umfassen nicht nur die Erzeugerstufe , sondern auch die Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen . Die vorgeschriebene Auslobung der Haltungsform ermöglicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern gezielt Produkte einer bestimmten Haltungsform nachzufragen. Aus Marktanalysen geht jedoch hervor, dass die große Mehrzahl der Verbraucherinnen und Verbraucher sich beim Einkauf vorrangig am Preis orientiert. c) Hält die Staatsregierung eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform bei Lebensmitteln tierischer Herkunft für sinnvoll? Eine Ausweitung der verpflichtenden Kennzeichnung der Haltungsform zusätzlich zu den bereits bestehenden Regelungen bei Eiern und Geflügelfleisch auf weitere Lebensmittel tierischer Herkunft wird wegen des hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwandes sowie schwieriger Abgrenzungsprobleme (arbeitsteilige Erzeugung, unterschiedliche Haltungsformen auf einem Betrieb) nur schwer umsetzbar sein. Dem Weg über bereits existierende privatwirtschaftliche Label, die z. B. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tierschutzbund entwickelt wurden, sollte der Vorzug gegeben werden. Aufgrund von verbindlichen Regelungen im EU-Recht, wegen grundsätzlicher handelsrechtlicher Fragestellungen und aufgrund der Tatsache, dass Teile des Fleischangebots in Deutschland aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittstaaten verbracht bzw. eingeführt werden, erscheint die nationale Einführung eines Kennzeichnungssystems der Tierhaltungsform bei Rind- und Schweinefleisch wenig realistisch.