4.3 Wie lange müssen Flüchtlinge, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Außenstellen untergebracht sind, durchschnittlich und maximal auf ihr Erstanhörungsgespräch warten? 5.1 Wie wird sichergestellt, dass dezentral untergebrachte Flüchtlinge behördliche Termine, Anhörungen oder sonstige offizielle Termine (bspw. Termine beim BAMF) aus ihren dezentralen Unterkünften heraus effizient und zeitnah erreichen können? 5.2 Wie wird ermöglicht, dass auch sehr dezentral untergebrachte Flüchtlinge sich angemessen auf ihr Erstaufnahmegespräch vorbereiten können? 6. Wie soll erreicht werden, dass sich ankommende Flüchtlinge in Bayern willkommen fühlen? 7. Wie soll erreicht werden, dass sich Flüchtlinge möglichst schnell integrieren können und die Kinder eine Schule besuchen können, was nicht der Fall ist, wenn sie alle drei, vier Wochen umverlegt werden? 8. Welche staatlichen Gruppenunterkünfte sind derzeit überbelegt (bitte genehmigte Plätze und die derzeitige Belegung angeben)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 17.03.2015 Vorbemerkung: Flüchtlinge sind Personen, deren Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde. Sie sind nach den allgemeinen Sozialgesetzen sozialleistungsberechtigt und erhalten daher keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz . Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind vor allem Personen leistungsberechtigt, bei denen noch nicht feststeht, ob sie sich berechtigterweise auf einen Schutzgrund berufen können. Bei der Beantwortung der Anfrage wird davon ausgegangen, dass die Anfrage auf Letztere abzielt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5804 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.01.2015 Notfallmaßnahmen im Rahmen der Erstaufnahme von Flüchtlingen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Asylsuchende sind derzeit in welchen dezentralen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? 1.2 Welche Kriterien müssen diese Unterkünfte für Asylsuchende , Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz nach Ansicht der Staatsregierung erfüllen , um als angemessene Unterkunft betrachtet zu werden? 2.1 Wie wird der Rechtsanspruch auf Leistungen des KJHG für die Kinder, Jugendlichen und Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Außenstellen sichergestellt ? 2.2 Wie wird der Rechtsanspruch auf eine Beschulung der Kinder, die in zentralen und dezentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Außenstellen leben, sichergestellt ? 2.3 Wie wird der Rechtsanspruch der Flüchtlinge und Asylsuchenden auf „Taschengeld“ in der Erstaufnahme (Aufnahmeeinrichtungen und Außenstellen) sichergestellt? 3.1 Wer ist zuständig dafür, dass in den Unterkünften von Asylsuchenden, Geduldeten, Flüchtlingen und Menschen mit Abschiebeschutz von Anfang an Asylsozialarbeit im Verhältnis 1:100 zur Verfügung steht? 3.2 In welchen Unterkünften von Asylsuchenden, Geduldeten , Flüchtlingen und Menschen mit Abschiebeschutz werden wie viele Menschen von wie vielen Asylsozialarbeitern und Asylsozialarbeiterinnen betreut? 3.3 Werden Frauen, Männer und Familien jeweils getrennt untergebracht? 4.1 Wie lange sind derzeit schon Flüchtlinge in den dezentralen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht? 4.2 Wie viele der Flüchtlinge, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Außenstellen untergebracht sind, hatten schon ihr Erstanhörungsgespräch? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5804 1.1 Wie viele Asylsuchende sind derzeit in welchen dezentralen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Zum Stand 27.02.2015 waren die Erstaufnahmeeinrichtungen (AE), Dependancen (DP) und Notaufnahmeeinrichtungen (NAE inkl. Winternotfallplan) wie folgt belegt: AE, DP, NAE Ort Kapa- Bele- zität gung (Stadt München) AE Bayern-Kaserne München 1200 362 DP Funk-Kaserne München 354 293 DP St.-Veit-Straße München 280 211 DP Am Moosfeld München 350 220 DP McGraw-Kaserne München 314 281 DP Messe MUC München 350 264 NAE Arbeiterwohnheim München 100 48 NAE Olympiapark München 182 147 NAE Tubeufstraße München 60 21 (Landkreis München) NAE Halle Taufkirchen Taufkirchen 290 159 (Landkreis Fürstenfeldbruck) DP FFB Fliegerhorst Fürstenfeldbruck 600 524 NAE Germering Germering 100 70 (Landkreis Dachau) NAE Markt Indersdorf Indersdorf 144 119 (Landkreis Eichstätt) DP Maria-Ward-Schule Eichstätt 230 212 (Stadt Ingolstadt) DP Manchinger Straße Ingolstadt 300 183 (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) DP Max-Immelmann-Kaserne Manching 502 295 (Landkreis Rosenheim) NAE Turnhalle Raubling 190 68 (Stadt Nürnberg) DP Beuthener Straße Nürnberg 100 93 NAE Tillystraße Nürnberg 400 332 NAE Leyher-Straße Nürnberg 250 135 (Landkreis Nürnberger Land) DP Galgenbühlstraße Lauf a. d. Pegnitz 120 76 (Stadt Fürth) DP Weidiggraben Fürth 50 24 NAE Möbel Höffner Fürth 500 455 (Landkreis Fürth) AE Zirndorf Zirndorf 650 474 DP Ammerndorf Ammerndorf 70 60 NAE Langenzenn Langenzenn 100 91 (Landkreis Ansbach) DP Neuendettelsau Neuendettelsau 50 38 (Landkreis Roth) DP Otto-Lilienthal-Kaserne Roth 350 317 (Landkreis Erlangen-Höchstadt) NAE Rathenaustraße Erlangen 300 206 NAE Herzogenaurach Herzogenaurach 150 101 (Stadt Schwabach) NAE Altes dt. Gymnasium Schwabach 40 40 (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) NAE Pleinfeld Pleinfeld 289 175 (Landkeis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) NAE Bad Windsheim Bad Windsheim 185 90 (Stadt Ansbach) NAE Distlersaal Ansbach 40 32 (Landkreis Deggendorf) AE Deggendorf Deggendorf 501 331 (Landkreis Freyung-Grafenau) DP Ehem. Klinik Wolfenstein Freyung 330 330 DP Hotel Heidelberg Neuschönau 100 70 (Landkreis Kelheim) DP Hotel „Altes Kloster“ Kelheim 69 69 AE, DP, NAE Ort Kapa- Bele- zität gung (Landkreis Regen) DP Pension Sperl Regenhütte 56 56 (Landkreis Passau) DP Kellberg Thurau 80 2 (Stadt Landshut) NAE Alte Wäscherei Klinikum Landshut 33 33 (Landkreis Landshut) NAE Ergolding Ergolding 77 77 (Landkreis Rottal-Inn) NAE Lagerhalle Eggenfelden 100 94 (Stadt Würzburg) NAE Erlöserschwestern Würzburg 100 86 NAE Technikum Würzburg 200 59 NAE GU Würzburg Würzburg 170 0 (Stadt Bayreuth) NAE Wilhelm-Busch-Straße Bayreuth 70 15 NAE Stadtbadhalle Bayreuth 120 45 (Stadt Coburg) NAE Pestalozzistraße Coburg 170 48 (Landkreis Forchheim) NAE Untere Kellerstraße Forchheim 200 54 (Landkreis Kulmbach) NAE Flessastraße Kulmbach 45 39 (Stadt Regensburg) AE Pionierkaserne Regensburg 340 324 NAE Landshuter Straße Regensburg 57 56 (Landkreis Cham) NAE Stadthalle Cham 200 145 (Stadt Augsburg) NAE Eichleitnerstraße Augsburg 50 0 (Landkreis Donau-Ries) NAE Alfred-Delp-Kaserne Donauwörth 100 0 (Landkreis Oberallgäu) NAE Grüntenkaserne Sonthofen 100 18 (Landkreis Donau-Ries) NAE Hotel Viktoria Donauwörth 46 41 (Landkreis Unterallgäu) NAE Allgäu Airport Memmingerberg 100 90 1.2 Welche Kriterien müssen diese Unterkünfte für Asylsuchende , Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz nach Ansicht der Staatsregierung erfüllen, um als angemessene Unterkunft betrachtet zu werden? In der Erstaufnahme befinden sich ausschließlich Asylbewerber (siehe Vorbemerkung). Die große Mehrheit der Asylbewerber , die sich aktuell in der Erstaufnahme befinden, sind in Erstaufnahmeeinrichtungen, Dependancen und Notaufnahmeeinrichtungen untergebracht, die dem Standard zur Aufnahme gem. der EU-Richtlinie 2003/9 entsprechen. Das heißt, dass die Asylbewerber in Mehrbettzimmern untergebracht werden, eine Gemeinschaftsverpflegung angeboten wird und Sozialräume vorhanden sind sowie auf die Bedürfnisse von Frauen und Familien Rücksicht genommen wird. Es gibt derzeit im Rahmen des Rückgriffs auf Kapazitäten des Winternotfallplans vereinzelt Hallenunterbringung (siehe 1.1), aber auch hier wird versucht, durch Trennwände eine gewisse Privatsphäre zu schaffen und, soweit möglich, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu entsprechen. Auch die ärztliche Versorgung wird in den Dependancen und Notaufnahmeeinrichtungen sichergestellt, wenn nicht vor Ort, dann durch Shuttleservice oder Ärzte in der unmittelbaren Umgebung. Alle diese Einrichtungen werden durch Sicherheitspersonal bewacht und die Verwaltung ist, soweit erforderlich, vor Ort. Drucksache 17/5804 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 In großen Dependancen befinden sich zum Teil vollständige Verwaltungseinheiten. Je nach Größe steht eine Asylsozialberatung dauerhaft oder temporär in den Einrichtungen zur Verfügung. Mit der sukzessiven Inbetriebnahme von Erstaufnahmeeinrichtungen in jedem Regierungsbezirk (Ministerratsbeschluss vom 08.04.2014) werden die Übergangsunterkünfte nach Möglichkeit geschlossen. Die wenigen Hallenunterbringungen wurden im Rahmen des Rückgriffs auf Kapazitäten des Winternotfallplans aufgrund des enormen Zugangs von Menschen aus dem Kosovo in Betrieb genommen und werden, soweit dies nicht bereits geschehen ist, baldmöglichst wieder aufgelöst. 2.1 Wie wird der Rechtsanspruch auf Leistungen des KJHG für die Kinder, Jugendlichen und Familien in Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Außenstellen sichergestellt? Für die Erfüllung anderer Aufgaben (§ 2 Abs. 3 SGB VIII, z. B. Inobhutnahme) findet das SGB VIII auf Ausländer wie auf Deutsche in gleicher Weise Anwendung. Leistungen der Kinder - und Jugendhilfe nach § 2 Abs. 1 SGB VIII können Ausländer nach § 6 Abs. 2 SGB VIII nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Ein gewöhnlicher, rechtmäßiger Aufenthalt i.S.d. § 6 Abs. 2 SGB VIII, § 30 Abs. 3 SGB I besteht nicht, solange sich ein Ausländer noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung (längstens drei Monate, § 47 Asylverfahrensgesetz) befindet. Erst wenn ein Ausländer in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einen dezentralen Unterkunft untergebracht wurde, ist von einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auszugehen. Für den Vollzug der Vorschriften des SGB VIII sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) zuständig. 2.2 Wie wird der Rechtsanspruch auf eine Beschulung der Kinder, die in zentralen und dezentralen Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Außenstellen leben, sichergestellt? In der Erstaufnahme besteht keine Schulpflicht, siehe im Einzelnen Art. 35 Abs. 1 Satz 2 BayEUG. 2.3 Wie wird der Rechtsanspruch der Flüchtlinge und Asylsuchenden auf „Taschengeld“ in der Erstaufnahme (Aufnahmeeinrichtungen und Außenstellen) sichergestellt? Das soziokulturelle Existenzminimum („Taschengeld“) wird vom Sozialamt der jeweiligen Kommune ausgezahlt. 3.1 Wer ist zuständig dafür, dass in den Unterkünften von Asylsuchenden, Geduldeten, Flüchtlingen und Menschen mit Abschiebeschutz von Anfang an Asylsozialarbeit im Verhältnis 1:100 zur Verfügung steht? Im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für die Förderung der Asylsozialberatung für Ausländerinnen und Ausländer, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, zuständig. Der Schlüssel 1:100 ist im Bereich der Erstaufnahme die Bemessung für die Förderung des Staates, die auf Basis der vom Landtag als Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltmittel erfolgt. Träger der Asylsozialberatung sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege auf Landesverbandsebene. 3.2 In welchen Unterkünften von Asylsuchenden, Geduldeten , Flüchtlingen und Menschen mit Abschiebeschutz werden wie viele Menschen von wie vielen Asylsozialarbeitern und Asylsozialarbeiterinnen betreut ? Die Asylsozialberatung wird auf den Landkreis bezogen bewilligt. Zum Stand 27. Februar 2015 waren in Aufnahmeeinrichtungen 8.298 Personen untergebracht (siehe 1.1). Im Rahmen der Anschlussunterbringung waren zum Stichtag 28. Februar 2015 in 209 Gemeinschaftsunterkünften 14.938 Personen und durch die Kreisverwaltungsbehörden 30.170 Personen sowie in privaten Wohnungen 948 Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz untergebracht . Insgesamt stehen für die Asylsozialberatung derzeit 233 staatlich geförderte Vollzeitstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten für die in staatlicher, kommunaler und privater Unterbringung befindlichen Asylbewerber zur Verfügung. Lediglich in den Landkreisen Erding und Ebersberg wird die Betreuung ausschließlich von den jeweiligen Kommunen selbstständig organisiert. Angaben über einzelne Unterkünfte liegen nicht vor. Eine gesonderte Erhebung über die Regierungen ist aufgrund derer hoher Arbeitsbelastung derzeit nicht leistbar. 3.3 Werden Frauen, Männer und Familien jeweils getrennt untergebracht? In der Erstaufnahme wird darauf geachtet, dass die Belegung , soweit wie es in der derzeitigen Situation möglich ist, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber entspricht. Das heißt, dass auf die Bedürfnisse von Familien und Frauen gem. der EU-Richtlinie 2003/9 weitestgehend Rücksicht genommen und auf eine entsprechende getrennte oder zumindest abtrennbare Unterbringung geachtet wird. So gibt es Unterkünfte, die nahezu ausschließlich mit Familien belegt werden. 4.1 Wie lange sind derzeit schon Flüchtlinge in den dezentralen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht ? Die dezentralen Aufnahmeeinrichtungen (Dependancen, Notaufnahmeeinrichtungen) wurden sukzessive seit August letzten Jahres in Betrieb genommen, um den enormen Zustrom von Asylbewerbern zu bewältigen, und beherbergen seitdem Asylbewerber. Der maximale Aufenthalt im Bereich der Erstaufnahme beträgt drei Monate. 4.2 Wie viele der Flüchtlinge, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Außenstellen untergebracht sind, hatten schon ihr Erstanhörungsgespräch ? Hierüber kann keine Auskunft gegeben werden. Es handelt sich um Angaben, die ausschließlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ermittelt werden können. 4.3 Wie lange müssen Flüchtlinge, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Außenstellen untergebracht sind, durchschnittlich und maximal auf ihr Erstanhörungsgespräch warten? Siehe Antwort zu Frage 4.2. 5.1 Wie wird sichergestellt, dass dezentral untergebrachte Flüchtlinge behördliche Termine, Anhörungen oder sonstige offizielle Termine (bspw. Termine Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5804 beim BAMF) aus ihren dezentralen Unterkünften heraus effizient und zeitnah erreichen können? Zum Teil befinden sich Behörden nicht nur in den Erstaufnahmeeinrichtungen , sondern auch in Dependancen, je nach Größe der Einrichtung. Wenn Behörden nicht vor Ort sind, können die Asylbewerber auch mit Shuttlediensten zu den jeweiligen Verwaltungen gebracht werden. Gleiches gilt im Übrigen auch für die ärztliche Versorgung. Eine entsprechende Terminkoordination erfolgt jeweils vorab. 5.2 Wie wird ermöglicht, dass auch sehr dezentral untergebrachte Flüchtlinge sich angemessen auf ihr Erstaufnahmegespräch vorbereiten können? In allen der Erstaufnahme dienenden Einrichtungen steht eine Asylsozialberatung, wenn nicht ständig, so zumindest temporär zur Verfügung. 6. Wie soll erreicht werden, dass sich ankommende Flüchtlinge in Bayern willkommen fühlen? Die Bayerische Staatsregierung stellt in den Erstaufnahmeeinrichtungen sicher, dass die Standards für die Aufnahme von Flüchtlingen der EU-Richtlinie 2003/9 erfüllt werden und die zu uns kommenden Menschen nach Flucht und Vertreibung menschenwürdig aufgenommen und untergebracht werden. Für die Anschlussunterbringung hat das StMAS die „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemein- schaftsunterkünften für Asylbewerber“ vom April 2010 entwickelt . 7. Wie soll erreicht werden, dass sich Flüchtlinge möglichst schnell integrieren können und die Kinder eine Schule besuchen können, was nicht der Fall ist, wenn sie alle drei, vier Wochen umverlegt werden? Sobald der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung abgeschlossen ist und die Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentral untergebracht werden, besteht ein Anspruch nach dem SGB VIII auf einen Betreuungsplatz. Im Rahmen der Anschlussunterbringung findet in der Regel keine Umverlegung mehr statt. Die Schulpflicht beginnt drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland (Art. 35 Abs. 1 Satz 2 Bayerisches Erziehungs - und Unterrichtsgesetz). 8. Welche staatlichen Gruppenunterkünfte sind derzeit überbelegt (bitte genehmigte Plätze und die derzeitige Belegung angeben)? Zum Stand 27. Februar 2015 waren weder Erstaufnahmeeinrichtungen noch Dependancen oder Notaufnahmeeinrichtungen inkl. der Unterkünfte aus dem Winternotfallplan überbelegt. Siehe Aufstellung der Einrichtungen mit den Kapazitäten und Belegungszahlen unter Frage 1.1.