Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.01.2015 Eingruppierung von Lehrkräften an Fach- und Berufsoberschulen in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV-L Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele angestellte Lehrkräfte werden in Bayern im laufenden Schuljahr an Fach- und Berufsoberschulen – bitte für jede Schulart und Ausbildungsrichtung getrennt in Vollzeitäquivalenten angeben – beschäftigt? 2. Wie viele dieser Lehrkräfte – bitte für jede Schulart und Ausbildungsrichtung getrennt in Vollzeitäquivalenten angeben – werden nach Entgeltgruppe 9 TV-L bezahlt? 3. In welchen Fächern der Fach- und Berufsoberschulen werden Lehrkräfte, die der Entgeltgruppe 9 TV-L zugeordnet sind, im laufenden Schuljahr eingesetzt? 4. a) Wie viele der im laufenden Schuljahr an den Fach- und Berufsoberschulen angestellten Lehrkräfte erfüllen grundsätzlich die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis – bitte in Vollzeitäquivalenten angeben? b) Aus welchen Gründen werden diese Lehrkräfte nicht in das Beamtenverhältnis übernommen? 5. Welche Qualifikation haben die an den Fach- und Berufsoberschulen angestellten Werkstattausbilderinnen und -ausbilder, aufgeschlüsselt nach Schulart und Ausbildungsrichtung? a) Welche Qualifikation bzw. welcher Abschluss wird für die Werkstattausbilderinnen und -ausbilder im Bereich Gestaltung durch die Stellenausschreibungen der Schulen gefordert? 6. Welche Fächer werden – aufgeschlüsselt nach Schularten und Ausbildungsrichtung – im innerschulischen Praktikum von Werkstattausbilderinnen und -ausbildern unterrichtet? 7. a) Inwieweit entspricht die Eingruppierung von Lehrerinnen und Lehrern als Werkstattausbilderinnen und -ausbilder an Fachoberschulen in die Entgeltgruppe 9 den Festlegungen im TV-L? b) Wann ist nach Einschätzung der Staatsregierung mit einem Abschluss der Verhandlungen zur Entgeltordnung für Lehrkräfte (L-EGO) zwischen der Gewerk- schaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Tarifgemeinschaft der Länder zu rechnen? c) Ist die Eingruppierung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern Gegenstand der Verhandlungen zu dieser Entgeltordnung? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 13.03.2015 1. Wie viele angestellte Lehrkräfte werden in Bayern im laufenden Schuljahr an Fach- und Berufsoberschulen – bitte für jede Schulart und Ausbildungsrichtung getrennt in Vollzeitäquivalenten angeben – beschäftigt? Im laufenden Schuljahr werden an Fachoberschulen und Berufsoberschulen 755 angestellte Lehrkräfte beschäftigt. Dies entspricht 495,32 Vollzeitäquivalenten. Zudem werden im laufenden Schuljahr 142 Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder (entspricht 106,28 Vollzeitäquivalenten) an Fachoberschulen und Berufsoberschulen beschäftigt; diese zählen jedoch nicht zu den Lehrkräften (vgl. u. die Antwort zu Frage 7). Eine Trennung nach der Schulart und Ausbildungsrichtung ist mittels des Personalverwaltungsprogramms VIVA nicht möglich. Im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten (ASD) liegen für das aktuelle Schuljahr noch keine amtlichen Daten vor. 2. Wie viele dieser Lehrkräfte – bitte für jede Schulart und Ausbildungsrichtung getrennt in Vollzeitäquivalenten angeben – werden nach Entgeltgruppe 9 TV-L bezahlt? 30 Lehrkräfte (entspricht 13,26 Vollzeitäquivalenten) und 140 Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder (entspricht 105,14 Vollzeitäquivalenten) werden nach Entgeltgruppe 9 TV-L bezahlt. Eine Trennung nach der Schulart und Ausbildungsrichtung ist mittels des Personalverwaltungsprogramms VIVA nicht möglich. Im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten (ASD) liegen für das laufende Schuljahr noch keine amtlichen Daten vor. 3. In welchen Fächern der Fach- und Berufsoberschulen werden Lehrkräfte, die der Entgeltgruppe 9 TV-L zugeordnet sind, im laufenden Schuljahr eingesetzt? Lehrkräfte, die in Entgeltgruppe 9 TV-L eingruppiert sind, werden im laufenden Schuljahr an Fach- und Berufsoberschulen in den nichtwissenschaftlichen Fächern Kunsterziehung , Sport, Musik und Instrumentalunterricht im Wahlfach eingesetzt. Der überwiegende Anteil wird im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung beschäftigt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2015 17/5806 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5806 4. a) Wie viele der im laufenden Schuljahr an den Fachund Berufsoberschulen angestellten Lehrkräfte erfüllen grundsätzlich die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis – bitte in Vollzeitäquivalenten angeben? Im laufenden Schuljahr erfüllen grundsätzlich 457 Lehrkräfte (entspricht 353,39 Vollzeitäquivalenten) die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis . b) Aus welchen Gründen werden diese Lehrkräfte nicht in das Beamtenverhältnis übernommen? Gründe, warum diese Lehrkräfte nicht in das Beamtenverhältnis übernommen werden, können sein: – Einige dieser Lehrkräfte erfüllen zwar grundsätzlich die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (Erwerb der Qualifikation für ihre Fachlaufbahn), jedoch nicht die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (wie z. B. gesundheitliche Eignung und Altersgrenze von 45 Jahren). – Einige dieser Lehrkräfte erfüllen zwar grundsätzlich die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (Erwerb der Qualifikation für ihre Fachlaufbahn), ihre erworbene Befähigung genügt jedoch nicht dem Leistungsprinzip (Nichterreichen der Einstellungsgrenznote). – Zudem wird ein Teil des Unterrichts von befristet beschäftigten Lehrkräften erteilt, um z. B. Erkrankungen von Lehrkräften oder Mutterschutz- und Elternzeiten überbrücken zu können, aber auch um flexibel auf die besonders an Beruflichen Oberschulen stark schwankenden Schülerzahlen reagieren zu können. 5. Welche Qualifikation haben die an den Fach- und Berufsoberschulen angestellten Werkstattausbilderinnen und -ausbilder, aufgeschlüsselt nach Schulart und Ausbildungsrichtung? Als Qualifikation der an Fachoberschulen eingesetzten Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder wird vonseiten des Staatsministeriums der erfolgreiche Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung vorausgesetzt (Abschluss als Meisterin bzw. Meister oder als Technikerin bzw. Techniker oder ein vergleichbarer Abschluss). Eingesetzt werden Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder in den Ausbildungsrichtungen Technik und Gestaltung, in denen die fachpraktische Ausbildung zum Teil oder vollständig in Form einer fachpraktischen Unterweisung in schuleigenen Werkstätten stattfindet. In der Ausbildungsrichtung Gestaltung wurden in der Vergangenheit neben der genannten Personengruppe zum Teil auch fachlich geeignete Fachhochschulabsolventen (z. B. mit Abschluss im Bereich Kommunikationsdesign) als Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder eingestellt. An Berufsoberschulen werden keine Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder eingesetzt. a) Welche Qualifikation bzw. welcher Abschluss wird für die Werkstattausbilderinnen und -ausbilder im Bereich Gestaltung durch die Stellenausschreibungen der Schulen gefordert? Grundsätzlich werden freie, zu besetzende Stellen für Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder durch die Schule eigenverantwortlich und auf die o. g. Zielgruppe (Meisterinnen und Meister oder Technikerinnen und Techniker bzw. vergleichbarer Abschluss) gerichtet für die Entgeltgruppe 9 TV-L ausgeschrieben. 6. Welche Fächer werden – aufgeschlüsselt nach Schularten und Ausbildungsrichtung – im innerschulischen Praktikum von Werkstattausbilderinnen und -ausbildern unterrichtet? Die fachpraktische Ausbildung in schuleigenen Werkstätten, d. h. die fachpraktische Unterweisung, ist nicht nach Fächern , sondern nach den inhaltlichen Bereichen gegliedert. Ausbildungsrichtung Technik: a) Grund- und Ergänzungsstufe Metalltechnik b) Grund- und Ergänzungsstufe Elektrotechnik c) Ergänzungsstufe Bautechnik Ausbildungsrichtung Gestaltung: a) Entwicklung persönlicher Fähigkeiten b) Erfassen ökonomischer Zusammenhänge c) Information, Mitarbeit, selbstständige Tätigkeit in den Gestaltungsbereichen Kommunikationsdesign sowie Objektdesign und Industriedesign Entsprechend unterrichten Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder innerhalb der fachpraktischen Unterweisung keine Fächer. 7. a) Inwieweit entspricht die Eingruppierung von Lehrerinnen und Lehrern als Werkstattausbilderinnen und -ausbilder an Fachoberschulen in die Entgeltgruppe 9 den Festlegungen im TV-L? Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder werden nicht als Lehrerinnen bzw. Lehrer eingruppiert, da sie keine Lehrkräfte im Sinne von § 44 TV-L sind (§ 1 Abs. 3 Lehrerdienstordnung ). Für die Eingruppierung der Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder finden sich im TV-L keine speziellen Regelungen, da es sich hier um eine bayerische Besonderheit handelt, die nur an bayerischen Fachoberschulen existiert. Die Eingruppierung erfolgt mit Zustimmung des Finanzministeriums nach dem KMS vom 29. Mai 1984 Nr. III B 7-13/57 169 i.V.m. mit dem KMS vom 20. Juni 1990 Nr. IV/14-13/53118 und gemäß § 17 Abs. 7 i. V. mit Anlage 4 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts in Entgeltgruppe 9 TV-L und orientiert sich allgemein an der Eingruppierung von Meisterinnen und Meistern im TV-L in Entgeltgruppe 9. Die Entgeltgruppe 9 TV-L ist die tarifliche Entsprechung zum Eingangsamt der dritten Qualifikationsebene (BesGr. A 9) und entspricht somit in jedem Fall der Vorbildung der Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder (Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker , FH–Absolventen bzw. Absolventen vergleichbarer Bachelorstudiengänge). b) Wann ist nach Einschätzung der Staatsregierung mit einem Abschluss der Verhandlungen zur Entgeltordnung für Lehrkräfte (L-EGO) zwischen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Tarifgemeinschaft der Länder zu rechnen? Die Entgeltordnung für Lehrkräfte (L-EGO) ist Gegenstand der Entgeltrunde 2015. Die Federführung obliegt dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Ob und ggfs. inwieweit es zu einer Tarifierung der Eingruppierung der Lehrkräfte kommen wird, bleibt abzuwarten. Termine sind für den 16. und 17. März 2015 vereinbart. Ob diese ausreichen, steht noch nicht fest. Drucksache 17/5806 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Ist die Eingruppierung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern Gegenstand der Verhandlungen zu dieser Entgeltordnung? Die Eingruppierung von Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbildern ist nicht Gegenstand der Verhandlungen, da Werkstattausbilderinnen und Werkstattausbilder keine Lehrkräfte im Sinne von § 44 TV-L sind (§ 1 Abs. 3 LDO).