Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS/DIE GRÜNEN vom 10.02.2015 Swiss Leaks Im Zuge der Affäre um die Großbank HSBC („Swiss Leaks“) wurden Presseberichten zufolge deutschen Behörden mehr als 2.000 Namen von Kunden dieser Bank bekannt, die einen deutschen Bezug haben. Im Jahr 2010 seien entsprechende Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt und dann an die zuständigen Finanzverwaltungen weitergeleitet worden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Sind auch der bayerischen Finanzverwaltung entsprechende Daten, Namen von Kunden der HSBC übermittelt worden? b) Wenn ja, wann erfolgte die Übermittlung der Daten? 2. Inwieweit und wann und von welchen bayerischen Behörden wurden diese Daten ausgewertet? 3. a) Liegen bayerischen Behörden in diesem Zusammenhang Hinweise vor, dass in Bayern Steuerpflichtige bei der HSBC Schwarzgeld deponiert und/oder über Konten bei der HSBC Steuern hinterzogen haben? b) Wenn ja, um wie viele Einzelfälle handelt es sich dabei ? 4. a) In wie vielen Fällen ging es dabei um Steuerhinterziehung und/oder Geldwäsche? b) Um welche Summe von Schwarzgeld und/oder hinterzogenen Steuern handelt es sich dabei insgesamt? 5. a) In wie vielen Fällen sind die Ermittlungen abgeschlossen ? b) In wie vielen Fällen wurde ein Strafverfahren eingeleitet oder soll ein Strafverfahren eingeleitet werden? 6. a) In wie vielen Fällen laufen die Ermittlungen noch? b) Wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rech- nen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 17.03.2015 1. a) Sind auch der bayerischen Finanzverwaltung entsprechende Daten, Namen von Kunden der HSBC übermittelt worden? b) Wenn ja, wann erfolgte die Übermittlung der Daten ? Der bayerischen Finanzverwaltung wurden im Februar/ März 2011 insgesamt 262 Datensätze zu Kunden der HSBC Genf übermittelt. 2. Inwieweit und wann und von welchen bayerischen Behörden wurden diese Daten ausgewertet? Die Datensätze wurden unmittelbar an die örtlich zuständigen Steuerfahndungsstellen in Bayern übermittelt und von diesen ausgewertet. In allen 262 Fällen wurden von den zuständigen Steuerfahndungsstellen Vorermittlungsverfahren eröffnet bzw. durch die zuständigen Staatsanwaltschaften ohne Vorermittlungsverfahren unmittelbar Steuerstrafverfahren eingeleitet. 3. a) Liegen bayerischen Behörden in diesem Zusammenhang Hinweise vor, dass in Bayern Steuerpflichtige bei der HSBC Schwarzgeld deponiert und/oder über Konten bei der HSBC Steuern hinterzogen haben? b) Wenn ja, um wie viele Einzelfälle handelt es sich dabei? Aufzeichnungen darüber, ob und in welcher Höhe es sich in jedem Einzelfall um sog. Schwarzgelder (Anlage eines unversteuerten Kapitalvermögens) handelt, werden nicht geführt. Hierbei ist anzumerken, dass Ermittlungen zur Mittelherkunft bei Kapitalanlagen in der Schweiz in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht zielführend sind, da die Geldanlagen regelmäßig in steuer- und steuerstrafrechtlich verjährten Zeiträumen getätigt wurden. Die Ermittlungen ergaben in 12 Fällen Feststellungen hinsichtlich unversteuerter Kapitaleinkünfte in der Schweiz. 4. a) In wie vielen Fällen ging es dabei um Steuerhinterziehung und/oder Geldwäsche? Es wurden insgesamt 45 Steuerstrafverfahren eingeleitet. Davon wurden in zwei Fällen Strafbefehle erlassen, in einem Fall eine Freiheitsstrafe verhängt. In 33 Fällen wurde das Strafverfahren eingestellt, da beispielsweise die Daten einen strafrechtlich verjährten Zeitraum betrafen, die Einkünfte bereits zutreffend erklärt oder mittels Selbstanzeige bereits nacherklärt worden waren. In 9 Strafverfahren steht das Ergebnis noch aus. Es wurden keine Fälle mit Bezug zu Geldwäsche festgestellt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.04.2015 17/5809 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5809 b) Um welche Summe von Schwarzgeld und/oder hinterzogenen Steuern handelt es sich dabei insgesamt ? Das bei der HSBC Genf bekannt gewordene angelegte Kapitalvermögen Steuerpflichtiger in Bayern beträgt insgesamt rund 6,3 Mio. Euro und rund 73,7 Mio. US-Dollar (verschiedene Währungskonten). Die in Bayern festgestellten hinterzogenen Steuern betragen insgesamt rund 3,5 Mio. Euro. 5. a) In wie vielen Fällen sind die Ermittlungen abgeschlossen ? In 261 Fällen sind die Ermittlungen durch die Steuerfahndung abgeschlossen. In 9 dieser Fälle steht das Ergebnis noch aus. b) In wie vielen Fällen wurde ein Strafverfahren eingeleitet oder soll ein Strafverfahren eingeleitet werden? Siehe Antwort zu 4 a. 6. a) In wie vielen Fällen laufen die Ermittlungen noch? b) Wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen? In einem Fall laufen die Vorermittlungen noch. Mit dem Abschluss des Verfahrens ist im Sommer 2015 zu rechnen.