Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 11.02.2015 Beirat der Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur kontrolliert unter anderem den liberalisierten Telekommunikationsmarkt. Derzeit stehen wichtige Entscheidungen an, wie der Breitbandausbau, die Weiterentwicklung von Mobilfunkdiensten und auch die Umstellung zahlreicher Kunden auf Voice over IP (Internettelefonie ). Die Staatsregierung ist im Beirat der Bundesnetzagentur vertreten und soll dort auch die Interessen der bayerischen Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wer vertritt die Staatsregierung im Beirat der Bundes- netzagentur? b) Wer vertritt die ordentlichen Vertreter/-innen im Verhin- derungsfall? 2. a) An welchen Terminen hat der Beirat der Bundesnetz- agentur seit Oktober 2013, also seit dem Beginn der 17. Legislaturperiode des Landtags, getagt? b) Wer hat an diesen Terminen für die Staatsregierung teilgenommen (bitte tabellarisch auflisten: Name, Funktion, Datum der Sitzung)? 3. a) Welche Vorschläge und konkreten Anträge haben Vertreter/-innen der Staatsregierung seit Beginn der Legislaturperiode im Beirat der Bundesnetzagentur eingebracht? b) Welche der o. g. Vorschläge und Anträge der Staatsregierung wurden von der Bundesnetzagentur aufgegriffen und umgesetzt? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17.03.2015 Zu 1.: Nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BEGTPG) besteht der Beirat der Bundesnetzagentur (BNetzA) aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertretern oder Vertreterinnen des Bundesrates. Die Vertreter oder Vertreterinnen des Bundesrates müssen Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder des Beirates und die stellvertretenden Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von der Bundesregierung berufen. Die Staatsregierung wird im Beirat der BNetzA durch Frau Staatsministerin Aigner vertreten. Als stellvertretendes Beiratsmitglied wurde Herr Staatssekretär Pschierer bestimmt. Der entsprechende Beschluss der Bundesregierung wurde am 08.01.2014 gefasst. An den Beiratssitzungen nimmt in der Regel auch ein Vertreter der Fachebene des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) teil. Zu 2.: Datum der Beiratssitzung Teilnehmer Funktion 14.10.2013 (95. Sitzung) Kein Teilnehmer – 31.03.2014 (96. Sitzung) Pschierer Schirm Staatssekretär Referatsleiter Telekommunikation, IuK-Wirtschaft 19.05.2014 (97. Sitzung) Pschierer Schirm Staatssekretär Referatsleiter Telekommunikation, IuK-Wirtschaft 30.06.2014 (98. Sitzung) Pschierer Schirm Staatssekretär Referatsleiter Telekommunikation, IuK-Wirtschaft 22.09.2014 (99. Sitzung) Pschierer Schirm Staatssekretär Referatsleiter Telekommunikation, IuK-Wirtschaft 01.12.2014 (100. Sitzung) Schirm Referatsleiter Telekommunikation, IuK-Wirtschaft 26.01.2015 (101. Sitzung) Schirm Referatsleiter Telekommunikation, IuK-Wirtschaft Die Vertreter Bayerns der 16. Legislaturperiode, Herr Staatsminister a. D. Zeil und Frau Staatssekretärin a. D. Hessel, schieden mit Wirkung zum 10.10.2013 aus dem Bayerischen Kabinett aus und waren dadurch im Beirat der BNetzA nicht mehr vertretungsberechtigt. Die aktuellen Beiratsmitglieder der Staatsregierung, Frau Staatsministerin Aigner und Herr Staatssekretär Pschierer, waren erst seit dem Beschluss der Bundesregierung vom 08.01.2014 im Beirat der BNetzA vertretungsberechtigt . An der 95. Beiratssitzung der BNetzA am 14.10.2013 nahm daher kein Mitglied der Staatsregierung teil. Zu 3.: Nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kann der Beirat der BNetzA – bei Entscheidungen der BNetzA zum Frequenzvergabe- verfahren und der Auferlegung von Universaldienstleistungsverpflichtungen mitwirken (§ 120 Nr. 2 TKG), – Anträge zur Umsetzung der Regulierungsziele und zur Sicherstellung des Universaldienstes stellen (§ 120 Nr. 3 TKG), Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.04.2015 17/5810 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5810 – Auskünfte und Stellungnahmen bei der BNetzA einholen (§ 120 Nr. 4 TKG), – die BNetzA beim Vorhabenplan beraten (§ 120 Nr. 5 TKG) und – die BNetzA bei der Aufstellung des Frequenzplans anhören (§ 120 Nr. 6 TKG). Der Beirat der BNetzA ist nicht wie ein Parlament organisiert . Die Beiträge, Auskünfte, Anträge oder Stellungnahmen werden deshalb im Beirat in der Regel nicht von einzelnen Ländervertretern separat und im Alleingang eingebracht und beraten, sondern auf der Grundlage einer vorherigen intensiven Abstimmung unter den Ländern. Im Telekommunikationsbereich ist hierbei der Länderarbeitskreis Telekommunikation , Informationswirtschaft, Post (LAK TIP) ein wichtiges Gremium einer solchen Abstimmung. Der LAK TIP diskutiert im Vorfeld zentrale Themenbereiche der Telekommunikationsregulierung und bringt diese mit den Ländern abgestimmten Themenschwerpunkte in die Wirtschaftsministerkonferenzen und die Beiratssitzungen der BNetzA ein. Die Abstimmung zu konkreten Tagesordnungspunkten erfolgt im Rahmen einer Besprechung unmittelbar vor jeder BNetzA-Beiratssitzung. Dort werden Positionen des Beirats vorbesprochen und abgestimmt. Im Zentrum der Diskussion des BNetzA-Beirats stand im abgefragten Zeitraum die Frage, wie die Mobilfunkfrequenzen in den Frequenzbändern 900 MHz/1800 MHz (GSM/ LTE) nach der Beendigung der Nutzungsrechte Ende des Jahres 2016 dem Markt bereitgestellt werden sollen. Dabei ging es v. a. um die Bereitstellung der bisher größtenteils für den Rundfunk genutzten Frequenzen im 700-MHz-Band für das mobile Breitband (sog. Digitale Dividende II) und deren Einbeziehung in die Frequenzauktion. Bayern hat als Flächenstaat ein großes Interesse daran, die mobile Breitbandinfrastruktur vor allem auf dem Land auszubauen und die 700 MHz-Frequenzen schnellstmöglich zur mobilen Breitbandversorgung bereitzustellen. Gleichzeitig sollte am terrestrischen Verbreitungsweg für den Rundfunk festgehalten werden und Entwicklungsmöglichkeiten für den Rundfunk unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit und -vielfalt erhalten bleiben. Aus diesem Grund setzte sich Bayern für die Erarbeitung eines ausgewogenen Konzeptes ein, das beiden Interessen Rechnung trägt. Nach langer und intensiver Diskussion zwischen Bund und Ländern konnte im Dezember 2014 bei einem Treffen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin ein nationaler Konsens erreicht werden. Danach sollen die bisher vom Rundfunk genutzten Frequenzen für mobiles Breitband freigegeben und in einem Gesamtpaket zusammen mit weiteren Frequenzen im Mai/ Juni 2015 versteigert werden. Die Staatsregierung konnte im Vorfeld ihre Kernanliegen in die themenbezogenen BundLänder -Arbeitsgruppen einbringen und einen wichtigen Beitrag zum Erreichen des nationalen Konsens leisten. Neben der grundlegenden Frage der Bereitstellung und Vergabe der Frequenzen zur mobilen Breitbandversorgung war ein zentraler Diskussionspunkt die konkrete Ausgestaltung der Bedingungen, unter denen die Netzbetreiber mit ihren verfügbaren Frequenzen eine Breitbandversorgung mit mobilfunkgestützten Übertragungstechnologien sicherstellen müssen. Über den LAK TIP hat die Staatsregierung einen länderübergreifenden Antrag in den Beirat der BNetzA mit eingebracht, unter anderem mit dem Ziel, eine möglichst hohe prozentuale Versorgung der Haushalte mit hohen Übertragungsraten zu erreichen. Der BNetzA-Beirat hat diese Initiative des LAK TIP in seiner Beschlussempfehlung zur Frequenzvergabe in der Beiratssitzung vom 26.01.2015 berücksichtigt. Die BNetzA hat diese Empfehlung des Beirats in ihrer Präsidentenkammerentscheidung zur Frequenzvergabe vom 28.01.2015 mit einbezogen. Die BNetzA wird nun im Mai/Juni 2015 das Vergabeverfahren durchführen. Das ist ein wichtiger Erfolg für den Standort Bayern und für die Verbesserung der Breitbandversorgung , insbesondere des ländlichen Raums. Die Staatsregierung hat darüber hinaus weitere wichtige telekommunikationspolitische Themen im Beirat der BNetzA begleitet und unterstützt. Hierzu zählen u. a. – die in Kraft getretene BNetzA-Transparenzverordnung, die durch ein verbindliches Regulierungskonzept zu einer Informationsverbesserung der Verbraucher beiträgt, – die ergriffenen Maßnahmen für einen schnellen und reibungslosen Anbieterwechsel, – die Verfolgung des Rufnummernmissbrauchs sowie von unerlaubten Werbeanrufen, – die Diskussion um das EU-Telekom-Single-Market-Paket , u. a. mit dem Komplex der Netzneutralität, – die Vorgabe von eindeutigen und wettbewerbsfreundlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Einführung von Vectoring durch die Deutsche Telekom (u. a. Vectoring-Liste, Standardangebote/Musterverträge für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung und für den Bitstrom) oder – die frequenzregulatorische Genehmigung der Fusion von Telefónica O2 und E-Plus. Im Rahmen des Verfahrens zur wettbewerbsrechtlichen Prüfung der Fusion von Telefónica O2 mit E-Plus hat sich die Staatsregierung bei der EUKommission für die Belange der Unternehmen eingesetzt und damit einen Beitrag zur erfolgreichen Genehmigung der Fusion geleistet. In der aktuellen Diskussion um die Neuregulierung der Entgeltstruktur der UKW-Sendeanlagen der Firma Media Broadcast ist es der Staatsregierung zur Sicherung einer vielfältigen und ausgewogenen Informationsversorgung der Bevölkerung durch das Massenmedium Rundfunk ein wichtiges Anliegen, dass dem Lokalrundfunk durch die neue Entgeltstruktur keine Nachteile entstehen.