Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 12.02.2015 Bearbeitung von Ruhestandsbezügen Ich frage die Staatsregierung: 1. Mit welchem zeitlichen Vorlauf versendet die Versor- gungsstelle des Landesamts für Finanzen üblicherweise an Personen, die in den Ruhestand treten, die auszufüllenden Formblätter für die Ruhestandsbezüge (bitte aufschlüsseln nach zuständigen Ministerien und nach Regierungsbezirken )? 2. Warum werden schriftliche Fragen / Formblätter nicht in einer Sendung verschickt (um Porto und Aufwand zu sparen ), sondern in vielen einzelnen Briefsendungen? 3. Wie viele Ruhestandsbezüge mussten in den letzten drei Jahren wegen Überzahlungen/Forderungen nachberechnet werden, weil sie nicht fristgerecht bis zum Beginn des Ruhestands berechnet wurden (bitte aufschlüsseln nach zuständigen Ministerien und nach Regierungsbezirken)? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 18.03.2015 Zu 1.: Der Versand der Formblätter vom Landesamt für Finanzen an die in den Ruhestand tretenden Beamtinnen und Beamten hängt vom Zeitpunkt der Übermittlung der Personalakte durch die personalverwaltenden Stellen ab. Diese sind gehalten , den Eintritt in den Ruhestand spätestens drei Monate vor Ruhestandsbeginn über die entsprechende Personalmaßnahme im integrierten Verfahren der Personal- und Stellenverwaltung einzuleiten. Zeitgleich soll der Versand der Personalakte einschließlich Kopie der Ruhestandsverfügung an das Landesamt für Finanzen erfolgen. Zu 2.: Grundsätzlich decken die bei Ruhestandseintritt übermittelten Formblätter die im Rahmen der Festsetzung regelmäßig auftretenden Sachverhalte ab und werden in einer Sendung verschickt. Soweit im Einzelfall Rückfragen erforderlich sind, kann weiterer Postverkehr notwendig werden. Zu 3.: In den Jahren 2012 bis 2014 wurde die erstmalige Zahlung von Versorgungsbezügen an 3.642 Ruhestandsbeamte rückwirkend aufgenommen. Davon entfielen 3.033 Festsetzungen oder 83,3 Prozent auf Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit. Hier ist die Vorlaufzeit für das Landesamt für Finanzen zwischen Bekanntgabe der Entscheidung über die Ruhestandsversetzung und Ruhestandsbeginn deutlich kürzer als bei den anderen Ruhestandsgründen und die rückwirkende Zahlungsaufnahme nahezu die Regel. Die rückwirkenden Zahlungsaufnahmen in den Jahren 2012 bis 2014 verteilten sich wie folgt auf die Ministerien und die Regierungsbezirke. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.04.2015 17/5811 Bayerischer Landtag