Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 09.01.2015 Barrierefreiheit im Personennahverkehr in der Region 10 In seiner Regierungserklärung am 12. November 2013 hat Ministerpräsident Seehofer angekündigt, dass „Bayern in 10 Jahren komplett barrierefrei sein wird, im gesamten öffentlichen Raum, im gesamten Personennahverkehr“. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Bahnhöfe/Bahnhaltepunkte in den Landkrei- sen Eichstätt, Pfaffenhofen/Ilm, Neuburg-Schrobenhausen und der Stadt Ingolstadt sind derzeit noch nicht barrierefrei? 2. Bis wann werden die nötigen Umbauten an diesen Bahnhöfen/Bahnhaltepunkten in der Region 10 durchgeführt ? 3. Wie wird der barrierefreie Zustieg in Busse des ÖPNV gewährleistet? a) In welchen Städten/Gemeinden der Landkreise Eich- stätt, Pfaffenhofen/Ilm, Neuburg-Schrobenhausen und der Stadt Ingolstadt wurden bereits Maßnahmen für den barrierefreien Zu- und Ausstieg in Busse des ÖPNV umgesetzt? b) Wann werden weitere nötige Maßnahmen durchgeführt ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.03.2015 1. Welche Bahnhöfe/Bahnhaltepunkte in den Land- kreisen Eichstätt, Pfaffenhofen/Ilm, NeuburgSchrobenhausen und der Stadt Ingolstadt sind derzeit noch nicht barrierefrei? In nachfolgender Zusammenstellung sind alle Bahnhöfe der kreisfreien Stadt Ingolstadt und der Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen sowie Pfaffenhofen an der Ilm aufgeführt, die noch nicht barrierefrei ausgebaut sind: Davon weisen folgende Bahnhöfe ein Fahrgastaufkommen von mehr als 1.000 Ein- und Aussteigern auf: Eichstätt Bahnhof Eichstätt Eichstätt Stadt Eichstätt Neuburg (Donau) Neuburg-Schrobenhausen 2. Bis wann werden die nötigen Umbauten an diesen Bahnhöfen/Bahnhaltepunkten in der Region 10 durchgeführt? Zu den unter Frage 1 aufgeführten Bahnhöfen Eichstätt Stadt, Tauberfeld und Gaimersheim gibt es Planungen bzw. planerische Überlegungen für einen barrierefreien Ausbau. Die zeitliche Umsetzung dazu ist allerdings noch offen. Für die übrigen noch nicht barrierefreien Bahnhöfe gibt es derzeit weder Planungen noch planerische Überlegungen. 3. Wie wird der barrierefreie Zustieg in Busse des ÖPNV gewährleistet? a) In welchen Städten/Gemeinden der Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen/Ilm, Neuburg-Schrobenhausen und der Stadt Ingolstadt wurden bereits Maßnahmen für den barrierefreien Zu- und Ausstieg in Busse des ÖPNV umgesetzt? b) Wann werden weitere nötige Maßnahmen durchgeführt ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.04.2015 17/5812 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5812 Die Fragen 3a und b werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Grundsätzlich wird der barrierefreie Zustieg in Busse des ÖPNV durch den Einsatz geeigneter Niederflurbusse mit Klapprampe bzw. Hochbodenbusse mit Hublift gewährleistet . Auch Hochbodenbusse mit Hublift entsprechen den Anforderungen an die Barrierefreiheit, die aus der Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 97/27/EG resultieren. Überland-Haltestellen sind teilweise komplett unbefestigt und räumlich so dimensioniert, dass es für Rollstuhlfahrer unmöglich ist, über die ausgeklappte Rampe in einen Niederflurbus zu kommen. In diesen Fällen ist der Hochbodenbus mit Hublift ausnahmsweise die bessere Alternative. Zuständig für die Errichtung und Unterhaltung innergemeindlicher Haltestellen sind die Gemeinden. Die Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbH (INVG) stattet bei Neubauten, Fahrbahnsanierungen und Umbauten von Straßen Omnibushaltestellen mit dem sogenannten Kasseler Sonderbord oder vergleichbarer Technik, Bodenindikatoren , DFI-Anzeiger und akustischen Anzeigern aus. Aktuell sind 163 Omnibushaltestellen mit dem Kasseler Sonderbord oder vergleichbarer Technik ausgestattet. Die Busse im Linienverkehr werden ausschließlich mit Rampen an der Mitteltüre und Kneeling-Einrichtung beschafft. Derzeit sind bereits mehr als zwei Drittel der Linienbusse entsprechend ausgestattet. Die INVG erarbeitet derzeit einen neuen Nahverkehrsplan , der auch ein Programm des barrierefreien Zugangs zum ÖPNV beinhalten wird. Im aktuell gültigen Nahverkehrsplan des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ist ein Ausbauprogramm „Barrierefreie Haltestellen“ vorgesehen. In der Gemeinde Waidhofen ist eine Haltestelle bereits barrierefrei ausgebaut, zwei weitere sind in Planung. In der Gemeinde Aresing ist eine barrierefreie Haltestelle in Planung. In der Gemeinde Rennertshofen ist eine Haltestelle barrierefrei ausgebaut, darüber hinaus gibt es keine weitere Planung. In der Stadt Schrobenhausen gibt es barrierefreie Haltestellen. In der Gemeinde Burgheim existiert ebenfalls eine barrierefreie Haltestelle. Noch keine Planungen hinsichtlich barrierefreier Haltestellen bestehen in den Gemeinden Königsmoos und Berg im Gau. Im Landkreis Eichstätt stellt sich die aktuelle Situation folgendermaßen dar: In Beilngries sind die Bushaltestellen alle barrierefrei erreichbar. In der Gemeinde Böhmfeld wurden keine speziellen Maßnahmen für den barrierefreien Zu- und Ausstieg durchgeführt; es sind derzeit auch keine Maßnahmen geplant. Durch die Ausstattung der INVG-Busse ist die Barrierefreiheit gewährleistet. Seitens der Stadt Eichstätt wird aktuell ein neuer zentraler Omnibusbahnhof in behindertengerechten Standards errichtet. Die Fertigstellung ist Mitte 2015 vorgesehen. Bei allen künftigen Modernisierungs - bzw. Umbaumaßnahmen an Bussteigen werden die Standards der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Im Markt Gaimersheim wurden drei Bushaltestellen als Kaphaltestellen umgebaut. Des Weiteren ist die Überplanung des gesamten Bahnhofsumfeldes geplant, welches auch barrierefrei ausgeführt werden soll. In der Gemeinde Großmehring wurden bisher keine Maßnahmen zur Barrierefreiheit an Bushaltestellen durchgeführt. Mit der Verlagerung bzw. dem Neubau von zwei Haltestellen (in beiden Fahrtrichtungen) im Jahr 2016 werden diese barrierefrei ausgeführt. Die Haltestellen in Hepberg sind mit Rollator bzw. Rollstuhl gut erreichbar . Die Gemeinde Hitzhofen hat mit Beschluss vom 11. November 2014 die Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm beschlossen. Ein Programmpunkt aus dem Gesamtmaßnahmenpaket ist die Barrierefreiheit im Gemeindegebiet . Nach einer Diskussions- und Vorbereitungsphase (2015/2016) ist die Umsetzung ab 2017 vorgesehen. Einzelne Haltestellen in Kinding sind barrierefrei. In Kösching wurden bisher drei Bushaltestellen entsprechend gestaltet. 2015 ist der Umbau einer weiteren Haltestelle geplant. Der Markt Kösching baut Bushaltestellen barrierefrei um, wenn im Bereich von Haltestellen Baumaßnahmen stattfinden. In Lenting wird 2015 eine Haltestelle barrierefrei errichtet. Bei der zentralen Bushaltestelle in Pförring (Inbetriebnahme 2014) wurde darauf geachtet, dass ein barrierefreier Zugang zur Haltestelle möglich ist. Insgesamt sind ca. 1/3 der Haltestellen barrierefrei. Die Gemeinde Walting verfolgt bereits seit der Gebietsreform im Jahre 1972 das Modell der Barrierefreiheit bei ihren Baumaßnahmen, insbesondere bei den Zustiegen der öffentlichen Verkehrsmittel. Aus dem Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm liegt der Obersten Baubehörde keine Meldung vor. Über den konkreten Zeitpunkt der Durchführung weiterer nötiger Maßnahmen durch die Kommunen ist der Obersten Baubehörde nichts bekannt.