Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 04.02.2015 Videoüberwachung an Schulen in der Region 10 Ich frage die Staatsregierung: Nachdem der Bayerische Rundfunk berichtet hat, dass an vielen bayerischen Schulen eine Videoüberwachung stattfindet , frage ich die Staatsregierung, an welchen Schulen in den Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen/Ilm und NeuburgSchrobenhausen und der Stadt Ingolstadt (aufgeschlüsselt nach Gemeinden) eine Videoüberwachung stattfindet bzw. Tonaufnahmen durchgeführt werden, wie lange die Daten gespeichert werden, und ob die Schulfamilie und die Schulaufwandsträger dieser Überwachung zugestimmt haben? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 16.03.2015 Der Bayerische Rundfunk berichtete im November 2014, dass 172 Schulen in Bayern Kameras installiert haben. In Bayern gibt es laut Eckdatenbericht des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung insgesamt 6.125 Schulen (Stand: Herbst 2013). Über die Einrichtung einer Videoüberwachung entscheiden Schule und Sachaufwandsträger eigenverantwortlich vor Ort. Die Kommunalverwaltung und die Schulen verfügen über geschulte Datenschutzbeauftragte, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicherstellen sollen und sich bei Bedarf an ihre Aufsichtsbehörden oder auch an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden können. Zu den allgemeinen Voraussetzungen der Videoüberwachung an Schulen hat das Staatsministerium in seiner Antwort vom 20.06.2011 auf die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo vom 03.05.2011 betreffend Videoüberwachung an bayerischen Schulen Stellung genommen (vgl. Drucksache 16/9030), auf die insoweit verwiesen wird. In den Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen an der Ilm und Neuburg-Schrobenhausen sowie in der Stadt Ingolstadt gibt es nach dem aktuellen Bericht „Bayerische Schulen im Schuljahr 2013/14“ des Landesamts für Statistik 220 Schulen , davon 180 öffentliche und 40 private. Aus der Beratung der Schulen und Schulaufsichtsbehörden ist dem Staatsministerium bekannt, dass an der Mittelschule Schrobenhausen eine Videoüberwachungsanlage installiert ist, die vom Landesbeauftragten für den Datenschutz im Jahr 2014 überprüft wurde. Die grundsätzliche Zulässigkeit der Videoüberwachung an dieser Schule wurde dabei bestätigt. Alle Hinweise des Landesbeauftragten wurden nach Angaben der Schule umgesetzt. Weitere Erkenntnisse über Maßnahmen der Videoüberwachung an Schulen in der Planungsregion 10 liegen dem Staatsministerium nicht vor. Auf eine aktuelle Abfrage bei allen 220 Schulen wurde zur Vermeidung des den Schulen sonst entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwands verzichtet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.04.2015 17/5813 Bayerischer Landtag