Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann SPD vom 11.02.2015 Asylunterkünfte Die EU-Aufnahmerichtlinie empfiehlt den Mitgliedstaaten die Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern, die diesen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und vergleichbare Lebensbedingungen in allen Mitgliedstaaten gewährleisten. Auch die christlichen Kirchen haben zu mehr Solidarität mit Flüchtlingen aufgerufen. So hat der neue EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm in Bezug auf die Flüchtlinge eine „Exzellenz-Initiative der Humanität in Deutschland“ gefordert. In Deutschland gibt es keine gesetzlich verbindlichen, definierten und einheitlichen Mindeststandards für die Unterbringung von Flüchtlingen. Nach etlichen Länderregelungen muss dafür gesorgt werden, dass ein „menschenwürdiger Aufenthalt ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen“ gewährleistet wird. In Bayern sollen die Flüchtlinge nach „zeitgemäßen humanitären und angemessenen Maßstäben“ untergebracht werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie definiert die Staatsregierung den vielfach geforderten „menschenwürdigen Umgang nach humanitären Maßstäben und ohne gesundheitliche Beeinträchtigung “ in Bezug auf die Art, Größe und Ausstattung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber? 2. Ist in Bayern in allen Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber sichergestellt, dass diese nach Art, Größe und Ausstattung so gestaltet sind, dass die Grundsätze der Menschenwürde, der Humanität und des Diskriminierungsverbotes ohne Zweifel eingehalten werden? 3. Sind in Bayern alle Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber so gestaltet, dass Gesundheitsversorgung , Fürsorge, sittliches Empfinden und Respekt gegenüber den Flüchtlingen und Asylbewerbern gewährleistet sind? 4. a) Gelten die „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber“ der Staatsregierung vom April 2010 für alle Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber in Bayern? b) Werden die Richtlinien konsequent umgesetzt? c) Wenn nein, für welche Unterkunftsarten nicht und mit welcher Begründung? 5. Hält die Staatsregierung die gegenwärtigen „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschafts- unterkünften für Asylbewerber“ in Bayern für ausreichend ? 6. a) Beabsichtigt die Staatsregierung, die 2010 verfassten Leitlinien laufend zeitgemäß anzupassen? b) Wenn ja, in welchem Zeitraum? c) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 19.03.2015 Vorbemerkung Trotz eines andauernden massiven Zugangs von Asylbewerbern nach Bayern kann eine menschenwürdige und angemessene Unterbringung sichergestellt werden. Es ist für die Verwaltung eine permanente große Herausforderung, der sie jedoch gut gewachsen ist, wie man an der Bewältigung des im Januar und Februar unerwartet hohen Zugangs von Asylbewerbern aus dem Kosovo sehen konnte. Diese auch gesamtgesellschaftliche Aufgabe wird durch ein Zusammenwirken von Staat, Landkreisen, Städten und Gemeinden in vorbildlicher Weise erledigt. 1. Wie definiert die Staatsregierung den vielfach geforderten „menschenwürdigen Umgang nach humanitären Maßstäben und ohne gesundheitliche Beeinträchtigung“ in Bezug auf die Art, Größe und Ausstattung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber? Die Staatsregierung stellt in den Erstaufnahmeeinrichtungen sicher, dass die Standards für die Aufnahme von Flüchtlingen der EU-Richtlinie 2003/9 erfüllt werden und die zu uns kommenden Menschen nach Flucht und Vertreibung menschenwürdig aufgenommen und untergebracht werden. Für die Anschlussunterbringung hat das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) die „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber“ vom April 2010 entwickelt . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.04.2015 17/5823 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5823 2. Ist in Bayern in allen Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber sichergestellt, dass diese nach Art, Größe und Ausstattung so gestaltet sind, dass die Grundsätze der Menschenwürde, der Humanität und des Diskriminierungsverbotes ohne Zweifel eingehalten werden? Alle seit Einführung der „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber“ errichteten bayerischen Gemeinschaftsunterkünfte entsprechen diesen Leitlinien und bieten den Asylbewerbern eine menschenwürdige und angemessene Unterbringung. In den Aufnahmeeinrichtungen wird darauf geachtet, dass soweit als möglich die Mindeststandards der EU-Richtlinie erfüllt werden können und besonders auf die Bedürfnisse von Familien und Frauen Rücksicht genommen wird. In den Hallenunterkünften, die im Rahmen des Winternotfallplans akquiriert wurden, wird versucht, z. B. mit Trennwänden Privatsphäre zu schaffen. Mit Fertigstellung von Erstaufnahmeeinrichtungen und dauerhaften Dependancen in allen bayerischen Regierungsbezirken (Ministerratsbeschluss vom 8. April 2014) und einer dann breit angelegten Aufnahme - sowie Unterbringungsstruktur werden die Notaufnahmeeinrichtungen , soweit möglich, sukzessive abgebaut. Sollte sich der Zugang jedoch noch weiter erhöhen, wie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prognostiziert , so wird in zugangsstarken Monaten allerdings auch mittelfristig in Einzelfällen auf Notunterkünfte zurückgegriffen werden müssen. 3. Sind in Bayern alle Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber so gestaltet, dass Gesundheitsversorgung , Fürsorge, sittliches Empfinden und Respekt gegenüber den Flüchtlingen und Asylbewerbern gewährleistet sind? Die Staatsregierung hat in allen Erstaufnahmeeinrichtungen, Dependancen und Notaufnahmeeinrichtungen neben den gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen (§ 62 AsylVfG ) auch eine kurative Versorgung der Asylbewerber sichergestellt . In den großen Erstaufnahmeeinrichtungen ist nahezu ständig ärztliches Personal anwesend, in kleineren Einheiten zumindest temporär. Gleiches gilt auch für die Asylsozialberatung. Dem sittlichen Empfinden wird auch dadurch Rechnung getragen, dass Familien und Frauen bei der Belegung besonders berücksichtigt werden. So gibt es Unterkünfte, die nahezu ausschließlich mit Familien belegt sind. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2. 4. a) Gelten die „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbe- werber“ der Staatsregierung vom April 2010 für alle Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber in Bayern? Die „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber“ der Staatsregierung finden Anwendung bei der nach dem 1. April 2010 erfolgenden Anmietung der Gemeinschaftsunterkünfte. Bereits damals bestehende Gemeinschaftsunterkünfte sollen entsprechend den Vorgaben bei Gemeinschaftsküchen und Sanitäreinrichtungen möglichst zeitnah sukzessive nachgerüstet werden, soweit eine Nachrüstung baulich möglich und haushaltsrechtlich vertretbar ist sowie die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. b) Werden die Richtlinien konsequent umgesetzt? Ja, die Leitlinien finden für alle auf Dauer angelegte Gemeinschaftsunterkünfte Anwendung. c) Wenn nein, für welche Unterkunftsarten nicht und mit welcher Begründung? Wegen der Kurzzeitigkeit des Aufenthalts gelten die Leitlinien nicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Es wird jedoch ein menschenwürdiger Aufenthalt gewährleistet. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2. 5. Hält die Staatsregierung die gegenwärtigen „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber“ in Bayern für ausreichend? Ja, die „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber“ wurden erst im April 2010 festgelegt und erfüllen nach wie vor die EU-Vorgaben . Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1. 6. a) Beabsichtigt die Staatsregierung, die 2010 verfassten Leitlinien laufend zeitgemäß anzupassen? Die Staatsregierung wird die in den Leitlinien festgelegten Standards laufend auf ihre Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit hin überprüfen. Derzeit ist jedoch keine Neufassung geplant. Sollte sich in der Zukunft zeigen, dass eine Anpassung angezeigt ist, wird die Staatsregierung entsprechend reagieren. b) Wenn ja, in welchem Zeitraum? Entfällt. c) Wenn nein, warum nicht? Die Leitlinien werden als zeitgemäß erachtet.