Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 12.02.2015 Beteiligung des Bundes an den Gesamtkosten des G7- Gipfels Die Gesamtkosten des Gipfels in Heiligendamm 2007 lagen bei 134 Millionen Euro, von denen das Land MecklenburgVorpommern 53 Millionen Euro und der Bund 81 Millionen Euro getragen haben. Im Juni letzten Jahres hat Innenminister Herrmann im Innenausschuss mitgeteilt, „die Verhandlungen mit dem Bund zu seiner etwaigen Kostenbeteiligung (seien) noch nicht abgeschlossen“. Im Oktober 2014 sagte er im Haushaltsausschuss, „derzeit (sei) der Bundesanteil noch nicht bekannt“. Ich frage die Staatsregierung: 1. Hat die Staatsregierung inzwischen eine entsprechen- de Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen , die für diese Veranstaltung des Bundes die Beteiligung des Bundes an den Gesamtkosten regelt? 2. Falls Frage 1 mit nein beantwortet: a) Wann wird das der Fall sein? b) Welches sind die Gründe für die lange Verhandlungs- dauer? c) Welche Kostenaufteilung zwischen Bund und Land strebt die Staatsregierung mit welcher Begründung an – dies auch im Vergleich mit dem nun acht Jahre zurückliegenden Gipfel in Heiligendamm? 3. Falls Frage 1 mit ja beantwortet: a) Wann wurde die Vereinbarung abgeschlossen? b) Wann wird sie dem Landtag bekannt gegeben? 4. Wie wurde/wird geregelt, wer die Verpflegungs- und Transportkosten für die G7-Repräsentanten, die Delegierten und das Organisations- und Sicherheitspersonal trägt? 5. Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung für die Medienbetreuung und wer trägt sie? 6. Welche Kosten fallen für Sicherheits- und protokollari- sche Vorgaben der teilnehmenden Staaten an und wer trägt sie? Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben vom 20.03.2015 1. Hat die Staatsregierung inzwischen eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen, die für diese Veranstaltung des Bundes die Beteiligung des Bundes an den Gesamtkosten regelt? Nein. 2. Falls Frage 1 mit nein beantwortet: a) Wann wird das der Fall sein? Der Vereinbarungsentwurf ist derzeit noch in Abstimmung mit dem Bund. Ein Abschluss kann erst erfolgen, wenn alle Fragen geklärt sind. b) Welches sind die Gründe für die lange Verhand- lungsdauer? Insbesondere ist noch abschließend abzustimmen, inwieweit der Bund für Sach- und Personalleistungen, z. B. in den Bereichen Bundespolizei, Bundeswehr oder Technisches Hilfswerk, auf eine Erstattung seiner Kosten verzichtet. c) Welche Kostenaufteilung zwischen Bund und Land strebt die Staatsregierung mit welcher Begründung an – dies auch im Vergleich mit dem nun acht Jahre zurückliegenden Gipfel in Heiligendamm? Beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm hat sich der Bund mit 22,5 Mio. € an den Ausgaben Mecklenburg-Vorpommerns von rund 83 Mio. € beteiligt (entspricht rd. 27 %). Man einigte sich am 24. Oktober 2014 in Elmau darauf, dass der Bund eine pauschale Kostenerstattung von 40 Mio. € leistet. Dieser Betrag ist im Bayerischen Staatshaushalt bei Kap. 03 03 Tit. 231 78 im Jahr 2015 als Einnahme sowie mittlerweile auch im Bundeshaushalt bei Kap. 6002 Tit. 882 02 als Ausgabe veranschlagt. Die Kostenerstattung von rund 40 Mio. € entspricht prozentual einem Anteil von rund 30 % gemessen an den derzeit im Bayerischen Staatshaushalt veranschlagten Haushaltsmitteln für den G7-Gipfel 2015 von rund 132 Mio. €. 3. Falls Frage 1 mit ja beantwortet: a) Wann wurde die Vereinbarung abgeschlossen? b) Wann wird sie dem Landtag bekannt gegeben? Vereinbarung ist noch nicht abgeschlossen – vgl. Antwort zu Frage 1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.04.2015 17/5829 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5829 4. Wie wurde/wird geregelt, wer die Verpflegungsund Transportkosten für die G7-Repräsentanten, die Delegierten und das Organisations- und Sicherheitspersonal trägt? Der Freistaat Bayern trägt die für die Verpflegung und den Transport von Einsatzkräften der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Rahmen des polizeilichen und nichtpolizeilichen Einsatzes anlässlich des G7-Gipfels 2015 in Bayern anfallenden Kosten. Im Übrigen trägt der Freistaat Bayern die Kosten für das bayerische Organisationspersonal . 5. Mit welchen Kosten rechnet die Staatsregierung für die Medienbetreuung und wer trägt sie? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) rechnet mit 4.500 bis 5.000 Medienvertretern, die sich anlässlich des Gipfeltreffens akkreditieren werden. Das BPA wird ein Medienzentrum einrichten und hat hierfür das Olympia Eissport Zentrum (OEZ) in Garmisch-Partenkirchen angemietet. Die Kosten für die Ausgestaltung des OEZ in baulicher oder technischer Hinsicht trägt der Bund. Die Bayerische Staatsregierung beteiligt sich bei der Medienbetreuung in zwei Bereichen: 1) Informationsreisen von Journalisten im Vorfeld des Gip- fels Geplant sind insgesamt vier, z.T. mehrtägige Info-Reisen für deutschsprachige und internationale Medienvertreter. Zwei davon werden vom BPA organisiert und finanziert, die anderen beiden von der Bayerischen Staatskanzlei. Die Kosten hierfür werden auf insgesamt ca. 10.000 € veranschlagt. 2) Eröffnungsabend und Gipfeltage Die Anwesenheit von Tausenden von Medienvertretern aus aller Welt bietet eine einmalige Gelegenheit, den Freistaat Bayern als modernes, weltoffenes Land mit hoher Zukunftskraft und Lebensqualität zu präsentieren. Zu diesem Zweck werden auf dem Gelände des OEZ ein Biergarten, Ausstellungsflächen und ein Zelt aufgebaut. Darin wird am 6. Juni 2015 der Eröffnungsabend stattfinden . Zudem ist es bei allen Gipfeltreffen gute Übung, den anreisenden Medienvertretern ein Geschenk zu überreichen ; Bund und Land werden sich dabei die Kosten teilen . Am 7. und 8. Juni 2015 haben Wirtschaft, Wissenschaft, Landwirtschaft, Tourismus usw. die Möglichkeit, sich auf dem Gelände des OEZ zu präsentieren. Die Kosten für Biergarten, Zelt und Nebeneinrichtungen teilen sich Bund und Land. Insgesamt werden hierfür nach heutiger Schätzung ca. 900.000 € anfallen. Der Anteil Bayerns wird voraussichtlich 450.000 € betragen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, ob es eine Pressebetreuung beim Partnerprogramm oder dem Besuch von Staats- und Regierungschefs weiterer Staaten (sog. Outreach-Staaten) geben wird. Wenn ja, werden die Kosten für die Pressebetreuung allerdings nicht nennenswert sein. Anfallen könnten Ausgaben für Transportmittel oder Übertragungstechnik . Damit werden aus heutiger Sicht die Kosten für die Pressebetreuung auf insgesamt 460.000 € geschätzt. 6. Welche Kosten fallen für Sicherheits- und proto- kollarische Vorgaben der teilnehmenden Staaten an und wer trägt sie? Derzeit liegen dem Bayerischen Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr sowie dem Planungsstab G7-Gipfel 2015 und der Bayerischen Staatskanzlei keine Sicherheits - und protokollarischen Vorgaben des Veranstalters oder der teilnehmenden Staaten vor.