Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 02.02.2015 Grundstücke B 15 neu Ich frage die Staatsregierung: 1. Sind für die Weiterführung der B 15 neu im Rahmen der ursprünglichen Anmeldetrasse BVWP 2015 von der Anschlussstelle an die A 92 bei Landshut/Essenbach bis ca. Taufkirchen bereits Grundstücke angekauft worden? a) Wenn ja, wie viele Grundstücke? b) Wenn ja, wer genau hat die Grundstücke erworben (Bund, Land)? 2. Wie viele der bereits erworbenen Grundstücke sind a) landwirtschaftliche Flächen? b) Waldgrundstücke? c) gesamte Betriebe? d) sonstige Grundstücke? 3. Wo genau befinden sich die bereits angekauften Grundstücke (wenn möglich Einordnung nach Flurnummer )? 4. Wie weit ist der Planungsstand bei dem Teilabschnitt Landshut/Essenbach bis Geisenhausen aktuell? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.03.2015 Zu 1. a)–b): Für die B 15neu wurden in der länger zurückliegenden Vergangenheit zahlreiche (147) Einzelgrundstücke, verteilt zwischen der A 92 und der A 8, erworben. Diese Grundstücke liegen im Wesentlichen im Korridor der alten Raumordnungstrasse nördlich der A 94 (siehe auch Antwort zu 3.). Käufer war die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch die Autobahndirektion Südbayern) als Straßenbaulastträger für eine geplante Bundesstraße B 15neu. Zu 2. a)–d): Von den insgesamt erworbenen 147 Grundstücken sind 5 Waldgrundstücke, 4 Hofstellen, 2 sonstige Flächen und der Rest Grünland/Wiese und Ackerflächen. Zu 3.: Die Grundstücke befinden sich in den Gemarkungen Bergham , Diemannskirchen, Eberspoint, Frauenberg, Gaindorf, Haarbach, Harthausen, Holzhausen, Jenkofen, Ohu, Ruprechtsberg , Salsdorf, Walkersaich sowie südlich der A 94 in Ellmosen, Kolbermoor und Tuntenhausen. Zu 4.: Für den Teilabschnitt Landshut/Essenbach – Geisenhausen liegt ein vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur genehmigter Vorentwurf vor. Darüber hinaus verweisen wir auf den Beschluss des Ministerrates vom 3. Februar 2015 zum weiteren Vorgehen bei der Anmeldung für den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Derzeit wird auf Verwaltungsebene in Kontakt mit den kommunalen Vertretern die Umsetzung des Beschlusses abgestimmt im Hinblick auf die nun zeitnah zu erstellenden und dem Bund bis spätestens 31. März 2015 vorzulegenden Anmeldeunterlagen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.04.2015 17/5837 Bayerischer Landtag