Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 24.02.2015 Landesausstellung Mythos Wald in Ettal (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Mittel (Personalkosten, Sachkosten, Pla- nungskosten, Finanzen etc.) wurden seit Bekanntgabe der Vergabe der Landesausstellung 2018 nach Ettal für das Projekt bereitgestellt, aufgeschlüsselt nach: a) entsprechenden Mitteln für die eigentliche Ausstellung , b) entsprechenden Mitteln für das Begleitprogramm in Ettal und den benachbarten Gemeinden und c) entsprechende Mittel für die Verbesserung der Infrastruktur vor Ort? 2. Welche Mittel werden von 2015 bis einschließlich 2018 nicht für das Projekt zur Verfügung gestellt? 3. In welchem Umfang werden für die Durchführung der Ausstellung zusätzliche Beschäftigte vor Ort benötigt? 4. Welche Bedeutung misst die Staatsregierung dem ge- planten Naturpark Ammergauer Alpen für die Landesausstellung Mythos Wald bei? 5. In welchem Umfang sind die Bayerischen Staatsfors- ten bzw. private Waldbesitzer in der Region in die Planungen zur Landesausstellung eingebunden? 6. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Maße die Straßenanbindung Ettals bzw. die ÖPNV-Anbindung im Zuge der Landesausstellung verbessert werden soll? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 20.03.2015 Vorbemerkung: Die Bayerischen Landesausstellungen (BayLaen) werden jährlich an wechselnden Orten im Freistaat durch das im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wis senschaft und Kunst (StMBW) integrierte Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG) organisiert. Dabei besteht grundsätzlich eine Arbeitsteilung zwischen HdBG und mitveranstaltender Kommune bzw. weiteren Partnern. Das HdBG übernimmt die Konzeption, Umsetzung und Realisierung der Landesausstellung sowie die überregionale Werbung. Die Partner vor Ort stellen die Ausstellungsgebäude zur Verfügung, gewährleisten den Betrieb und übernehmen das Rahmenprogramm . Falls das Ausstellungsgebäude erst ertüchtigt werden muss und/oder infrastrukturelle Verbesserungen notwendig erscheinen, liegt dies – insbesondere auch die Finanzierung – in der Verantwortung der Partner vor Ort. Über diese Bedingungen werden die möglichen Partner sofort nach Interes senäußerung ausführlich schriftlich informiert . Bei sich verfestigendem Interes se wird den möglichen Partnern der Standardvertrag zugeleitet. Die Vergabe der Landesausstellungen obliegt dem Bayerischen Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Im vorliegenden Fall wurde der Vertrag zwi schen Freistaat Bayern einerseits und Kloster Ettal sowie Landkreis-GarmischPartenkirchen andererseits am 22. August 2013 in Ettal unterzeichnet . Diese Vergabe erfolgte, nachdem im Kloster Ettal größere Renovierungsmaß nahmen im geplanten Ausstellungsbereich notwendig sind, vergleichsweise früh im Vorfeld, um dem Kloster Zeit zu geben, die Finanzierung sicherzustellen und die Baumaßnahmen zeitgerecht umzusetzen. Das HdBG berät das Kloster hin sichtlich dieser Maßnahmen seit 2012. Die Arbeit an der Ausstellungskonzeption wird planmäßig 2015 aufgenommen. Im HdBG arbeiten drei bis vier Wissen schaftler-Teams an den jeweiligen Konzeptionen der verschiedenen BayLaen in einem drei Jahresturnus. Das heißt, die Arbeitsgruppe, die derzeit die BayLA „Napoleon und Bayern“ in Ingolstadt realisiert, wird anschließend die BayLa „Mythos Wald“ konzipieren. Entsprechend diesem Turnus werden die ersten Haushaltsmittel für die BayLa 2018 im Doppelhaushalt 2015/16 bereitgestellt. 1. Welche Mittel (Personalkosten, Sachkosten, Planungskosten , Finanzen etc.) wurden seit Bekanntgabe der Vergabe der Landesausstellung 2018 nach Ettal für das Projekt bereitgestellt, aufgeschlüsselt nach: a) entsprechenden Mitteln für die eigentliche Ausstellung ? Entsprechend dem oben geschilderten Modus planmäßig ca. 45.000 € im Doppelhaushalt 2015/16 zusätzlich der Mittel für festangestelltes Personal. b) entsprechenden Mitteln für das Begleitprogramm in Ettal und den benachbarten Gemeinden und c) entsprechenden Mitteln für die Verbesserung der Infrastruktur vor Ort? Die Punkte b und c obliegen den Verpflichtungen der Partner vor Ort. 2. Welche Mittel werden von 2015 bis einschließlich 2018 nicht für das Projekt zur Verfügung gestellt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 24.04.2015 17/5839 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5839 Das HdBG geht davon aus, dass der für Landesausstellungen übliche Etat – vorbehaltlich der Beschlüsse des Landtages – in einer Größenordnung von ca. 1,5 Millionen € für das Projekt bereitgestellt wird. Entsprechend dem Mittelbedarf wird der Großteil des Etats im Doppelhaushalt 2017/18 bereitzustel len sein. 3. In welchem Umfang werden für die Durchführung der Ausstellung zusätzliche Beschäftigte vor Ort benötigt? Die Gewährleistung des Betriebes ist bei den BayLaen Aufgabe der Partner vor Ort. Die Anzahl der Beschäftigten unterliegt je nach vorhandener Infra struktur und Ausstellungsgröße hohen Schwankungen von ca. 20 bis 40 Beschäftigten vor allem im Besucherservice während der Laufzeit der BayLa. Das HdBG ist über einen Ausstellungsdienst vor Ort und organisiert die Füh rungen. 4. Welche Bedeutung misst die Staatregierung dem geplanten Naturpark Ammergauer Alpen für die Landesausstellung Mythos Wald bei? Das HdBG bemüht sich bei den BayLaen grundsätzlich um eine umfängliche Einbindung der Region sowohl hinsichtlich des Ausstellungskonzeptes als auch möglicher Partnerschaften – steht aber, wie oben beschrieben, mit den entsprechenden Vorarbeiten noch am Anfang. 5. In welchem Umfang sind die Bayerischen Staatsforsten bzw. private Waldbesitzer in der Region in die Planungen zur Landesausstellung eingebunden ? Mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besteht eine grundsätzliche Übereinkunft zur Zusammenarbeit bei diesem Projekt, das vorsieht, die genannten Institutionen rechtzeitig einzubinden . 6. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Maße die Straßenanbindung Ettals bzw. die ÖPNV-Anbindung im Zuge der Landesausstellung verbessert werden soll? Die genannten Punkte obliegen der Zuständigkeit der Partner vor Ort. Nach Kenntnisstand des HdBG werden sich diese zu gegebener Zeit um eine Ver besserung der ÖPNVAnbindung bemühen.