Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.02.2015 Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug Nachdem das Staatsministerium der Finanzen im Frühjahr 2013 angekündigt hatte, eine neue „Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS)“ einzurichten, frage ich die Staatsregierung: 1. Wann hat die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) ihre Arbeit aufgenommen? 2. a) Wie war die SKS bei der Aufnahme ihrer Arbeit personell (in Vollzeitäquivalenten) ausgestattet und wie hat sich die personelle Ausstattung seitdem entwickelt? b) Wann wurden die im Jahr 2013 angekündigten und ausgeschriebenen 10 Stellen besetzt? 3. a) Inwieweit ist die IT-Ausstattung der SKS seit der Aufnahme ihrer Arbeit verbessert worden? b) Wann ging die in der Antwort des Staatsministeriums der Finanzen auf eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Eike Hallitzky (Landtagsdrucksache 16/15933) angekündigte Kriminalanalysesoftware in Betrieb? 4. Inwieweit kooperiert die SKS mit entsprechenden Abteilungen in anderen Bundesländern und dem Bund? 5. a) Wie viele Fälle hat die SKD bisher bearbeitet? b) Welche neuen Formen des Steuerbetrugs konnte die SKS bisher aufdecken? c) In welcher Höhe konnten durch die Arbeit der SKD bis- her Mehreinnahmen für den Freistaat Bayern erreicht werden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 25.03.2015 Vorbemerkung: Im Frühjahr 2013 wurden die ursprünglichen Sonderprüfgruppen Geldwäsche und Organisierte Kriminalität (GewOK ) in München und Nürnberg in die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) umorganisiert und personell verstärkt. Zusammen mit der SKS bei den Finanzämtern München und Nürnberg und der Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht beim Bayerischen Landesamt für Steuern wurde eine weitere Qualitätsverbesserung im Steuervollzug und damit eine noch wirksamere Bekämpfung der Steuerflucht und der Steuerhinterziehung in die Wege geleitet. Die Arbeit der Steuerfahndung wird damit konsequent gestärkt. 1. Wann hat die Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug (SKS) ihre Arbeit aufgenommen? Die SKS hat ihre Arbeit am 1. Juni 2013 aufgenommen. 2. a) Wie war die SKS bei der Aufnahme ihrer Arbeit personell (in Vollzeitäquivalenten) ausgestattet und wie hat sich die personelle Ausstattung seitdem entwickelt? Hervorgehend aus den früheren Sonderprüfgruppen mit insgesamt 45 „Mitarbeiter-Kapazitäten“ (MAK) beträgt die Stellenausstattung der SKS derzeit 81 MAK. b) Wann wurden die im Jahr 2013 angekündigten und ausgeschriebenen 10 Stellen besetzt? Die Stellen wurden noch im Jahr 2013 besetzt. 3. a) Inwieweit ist die IT-Ausstattung der SKS seit der Aufnahme ihrer Arbeit verbessert worden? Neben der fahndungsüblichen IT-Ausstattung wurden für die Fahndungsprüfer der SKS sogenannte „SAN-Speicher“ sowie Auswertungs- und Analysetools (NUIX) angeschafft. Damit können große Datenmengen gespeichert und ausgewertet werden. Beispielhaft ist hier etwa die Auswertung umfangreicher Datenmengen in den Fällen „Wiki-Leaks“ und „Offshore-Leaks“ zu nennen. b) Wann ging die in der Antwort des Staatsministeriums der Finanzen auf eine Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Eike Hallitzky (Landtagsdrucksache 16/15933) angekündigte Kriminalanalysesoftware in Betrieb? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2015 17/5945 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5945 Seit Ende 2014 sind alle bayerischen Steuerfahndungsstellen (einschließlich der SKS) mit der Kriminalanalysesoftware EASyS (Ermittlungs- und Analyseunterstützendes EDV-System in der Steuerfahndung) ausgestattet und dadurch miteinander vernetzt. 4. Inwieweit kooperiert die SKS mit entsprechenden Abteilungen in anderen Bundesländern und dem Bund? Soweit hier bekannt, wurden der SKS entsprechende Sonderprüfgruppen in den anderen Ländern bzw. im Bund bisher nicht eingerichtet. Kooperationen mit Steuerfahndungsstellen anderer Länder und / oder mit dem Bundeszentralamt für Steuern finden bei Fahndungsfällen regelmäßig statt. Bayerische Steuerfahnder und Steuerfahnder aus anderen Ländern leisten gegenseitig Amtshilfe, um Steuerstraftaten aufzudecken und die damit zusammenhängenden Steuern zu ermitteln. 5. a) Wie viele Fälle hat die SKD bisher bearbeitet? b) Welche neuen Formen des Steuerbetrugs konnte die SKS bisher aufdecken? c) In welcher Höhe konnten durch die Arbeit der SKD bisher Mehreinnahmen für den Freistaat Bayern erreicht werden? Vom 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2014 wurden 195 Fahndungsprüfungen abgeschlossen. Allerdings sind statistische Ergebnisse im Bereich des Steuerfahndungsdienstes nur sehr eingeschränkt aussagekräftig , da sich entsprechende Fahndungsprüfungen in der Regel über längere Zeiträume erstrecken und auch die strafrechtliche Ahndung erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung statistisch niederschlägt. Entsprechend sind in den Zahlen auch Fälle enthalten, die in der Zeit zuvor bereits aufgegriffen und von der SKS weitergeführt wurden. Die statistischen Ergebnisse lassen keine zwingenden Rückschlüsse auf den mit den jeweiligen Fällen verbundenen Arbeitsaufwand zu. Arbeitsergebnisse der SKS in 2013 und 2014: 2013 2014 Bestandskräftige Mehrsteuern rd. 86 Mio. € rd. 70 Mio. € Rechtskräftige Geldstrafen 15.500 € rd. 1,3 Mio. € Die Erscheinungsformen der Steuerhinterziehung sind vielfältig . Die SKS richtet ihren Fokus auf besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung. Dies sind insbesondere Fälle , in denen in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden, oder der organisierten Kriminalität, in denen bandenmäßig Steuern hinterzogen werden. Die SKS bearbeitet auch Fälle der grenzüberschreitenden Umsatzsteuer-Hinterziehung, sogenannte Karussellfälle, aber auch Fälle mit Offshore-Bezug.