Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 02.02.2015 „Fortbildung in bayerischen Schulen“ (FIBS) der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus In Bezug auf das Programm „Fortbildung in bayerischen Schulen“ (FIBS) der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst frage ich die Staatsregierung 1. a) Wie viele Fortbildungen werden von Kooperationspartnern angeboten (bitte um Aufschlüsselung nach Kursanbietern und Teilnehmerzahlen)? b) Wie viele Fortbildungen werden von Nicht-Kooperationspartnern angeboten (bitte um Aufschlüsselung nach Kursanbietern und Teilnehmerzahlen)? 2. Welche Kriterien müssen erfüllt werden, um Kooperationspartner im Programm „Fortbildung in bayerischen Schulen“ zu werden? 3. Nachdem externe Anbieter von Seminaren nur Veranstaltungen im Rahmen des FIBS anbieten können, die einen Unterrichtsausfall von maximal zwei Tagen verursachen, die angebotenen Seminare der Kooperationspartner aber auch länger als zwei Tage dauern können, frage ich die Staatsregierung, mit welcher Begründung werden Kooperationspartner hierbei bevorzugt ? 4. a) Welche besonderen Anforderungsprofile gelten für die Kooperationspartner? b) Nach welchem Verfahren werden die Kooperationspartner ausgewählt? c) Von wem werden die Kooperationspartner ausgewählt ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 24.03.2015 Vorbemerkung: In der o. g. Anfrage werden einige Begriffe verwendet, die vor der Beantwortung der einzelnen Fragen erläutert werden sollten: Fortbildung in bayerischen Schulen (FIBS): Bei FIBS (Fortbildung in bayerischen Schulen) handelt es sich nicht um ein „Programm“ im Sinne einer abgeschlossenen Liste an Veranstaltungen, die als einzige den Charakter von Lehrerfortbildungen für bayerische Lehrkräfte erfüllen können. Bei FIBS handelt es sich vielmehr um eine Datenbank, in der bayerische Lehrkräfte online nach für sie interessanten Fortbildungsveranstaltungen suchen können. Anbieter bei FIBS: In der Datenbank FIBS finden Lehrkräfte Veranstaltungen, die von zwei unterschiedlichen Kategorien von Anbietern unterbreitet werden. Zum einen handelt es sich um Fortbildungsangebote , die von der staatlichen Lehrerfortbildung vorbereitet und durchgeführt werden. Die staatliche Lehrerfortbildung erfolgt durch Akteure auf verschiedenen Ebenen: Zentral vor allem durch die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP), regional durch die Regierungen bzw. Ministerialbeauftragten, lokal durch die Schulämter und schulintern, wobei sich schulinterne Lehrerfortbildungen ausschließlich an das jeweilige Lehrerkollegium richten und deshalb nicht bei FIBS eingestellt werden. Zum anderen beinhaltet die Datenbank FIBS Veranstaltungen , die sog. externe Anbieter den Lehrkräften unterbreiten . Die große Gruppe der sog. externen Anbieter umfasst sehr unterschiedliche Institutionen und reicht von universitären Anbietern, Stiftungen, Verbänden und Non-Profit-Einrichtungen bis hin zu kommerziellen Anbietern. Der Begriff der „Kooperationspartner“, der in der Schriftlichen Anfrage fast durchgängig Anwendung findet, spielt bei FIBS hingegen keine Rolle. Bei der folgenden Darstellung wird deshalb auf Angebote externer Anbieter in der bayerischen Lehrerfortbildung Bezug genommen. 2. Welche Kriterien müssen erfüllt werden, um Ko- operationspartner im Programm „Fortbildung in bayerischen Schulen“ zu werden? 4. a) Welche besonderen Anforderungsprofile gelten für die Kooperationspartner? b) Nach welchem Verfahren werden die Kooperationspartner ausgewählt? c) Von wem werden die Kooperationspartner ausgewählt ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2015 17/5949 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5949 Um als externer Anbieter einzelne Veranstaltungen bei FIBS eintragen zu können, ist in einem ersten Schritt bei der Datenbank eine Registrierung nötig, die vom jeweiligen Anbieter initiiert werden muss. Dabei füllen die interessierten Anbieter ein Formblatt aus und bestätigen gegenüber der ALP per Unterschrift, dass ihre Angebote mit dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung im Einklang stehen, nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen und nicht in Verbindung zu Technologien von L. Ron Hubbard stehen. Ferner erklären sich die externen Anbieter beim Registrierungsprozess mit Blick auf die einzelnen Veranstaltungen, die bei FIBS eingestellt werden sollen, mit folgenden Regularien einverstanden: – Die Veranstaltung darf sich nur über einen Zeitraum von maximal zwei vollen Unterrichtstagen erstrecken. – Die Veranstaltung muss einen eindeutigen Bezug zu den Anforderungen des Lehrerberufs aufweisen und sollte sich deshalb primär an Lehrkräfte richten. Das schließt mit ein, dass Veranstaltungen bei der üblichen Plausibilitätskontrolle vor Bekanntgabe bei FIBS daraufhin geprüft werden, ob sie der Darstellung des Anbieters nach auch wirklich als Fortbildungen für Lehrkräfte und nicht als Ausbildungslehrgänge zu werten sind, die auf eine eigenständige Qualifikation abzielen. Denn die Datenbank FIBS versteht sich als „Schwarzes Brett“ für Fortbildungen mit der Zielgruppe „Lehrkräfte“. – Die Veranstaltung darf nicht an Orten stattfinden, die sich erheblich mit touristischen Interessen überschneiden. – Die Veranstaltung darf kein überwiegend partei- oder standespolitisches Angebot enthalten. Werden diese genannten Kriterien erfüllt und von der Institution bestätigt, kann eine Zulassung als sog. externer Anbieter bei FIBS erfolgen. 3. Nachdem externe Anbieter von Seminaren nur Veranstaltungen im Rahmen des FIBS anbieten können, die einen Unterrichtsausfall von maximal zwei Tagen verursachen, die angebotenen Seminare der Kooperationspartner aber auch länger als zwei Tage dauern können, frage ich die Staatsregierung , mit welcher Begründung werden Kooperationspartner hierbei bevorzugt? Nicht zuletzt aufgrund der Zielsetzung einer verlässlichen, flächendeckenden Unterrichtsversorgung können nur sol- che Veranstaltungen externer Anbieter bei FIBS eingetragen werden, die sich über maximal zwei Unterrichtstage erstrecken . Damit ist jedoch nicht generell die Teilnahme von Lehrkräften an zeitlich umfangreicheren Veranstaltungen externer Anbieter ausgeschlossen. Wenn eine Lehrkraft beispielsweise über digitale oder Printmedien, über den Bekannten - und Freundeskreis oder etwa Mitgliedschaften bei Vereinen von einer Veranstaltung erfährt, die sie als geeignete Lehrerfortbildungsmaßnahme betrachtet, kann sie mit ihrem jeweiligen Dienstvorgesetzten Rücksprache halten. Grundsätzlich gilt: Ob einer Lehrkraft die Teilnahme an einer Veranstaltung (gleich ob staatlich oder extern, ob bei FIBS eingestellt oder nicht) gewährt wird, und ob die Teilnahme auf die individuelle Fortbildungsverpflichtung der Lehrkraft angerechnet wird, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Dienstvorgesetzten, in der Regel des Schulleiters bzw. der Schulleiterin. Er oder sie kann am besten einschätzen, ob die betroffene Veranstaltung zum Fortbildungsbedarf der Schule im Allgemeinen und zum jeweiligen Fortbildungsbedarf der Lehrkraft im Besonderen passt und ob die Teilnahme der Lehrkraft beispielsweise unter organisatorischen Gesichtspunkten (etwa dem Ziel einer Reduzierung des Unterrichtsausfalls) möglich ist. Es besteht also unabhängig von der Bekanntgabe über FIBS für interessierte Lehrkräfte die Möglichkeit, mit Einverständnis des Dienstvorgesetzten Veranstaltungen externer Anbieter zu besuchen – auch dann, wenn die Maßnahmen den Zeitraum von zwei Unterrichtstagen überschreiten. 1. a) Wie viele Fortbildungen werden von Kooperationspartnern angeboten (bitte um Aufschlüsselung nach Kursanbietern und Teilnehmerzahlen)? b) Wie viele Fortbildungen werden von Nicht-Kooperationspartnern angeboten (bitte um Aufschlüsselung nach Kursanbietern und Teilnehmerzahlen)? Die beigefügten Grafiken liefern Aufschluss über die aktuelle Zahl der externen sowie der staatlichen Anbieter (vgl. Anlage 1), die Zahl der jeweils unterbreiteten Fortbildungsangebote (vgl. Anlage 2) sowie die Zahl der bereitgestellten Teilnehmerplätze (vgl. Anlage 3) im Jahr 2014. Eine Erhebung der tatsächlichen Zahl an Teilnehmern an zentraler Stelle wird insbesondere für den Bereich der externen Anbieter nicht durchgeführt; entsprechende Aussagen sind deshalb nicht möglich. Anzahl Aktuell Externe Anbieter 793 Staatliche Anbieter 349 793 349 Aktuell Externe Anbieter Staatliche Anbieter Veranstaltungen 2014 Externe Anbieter 2043 Staatliche Anbieter 11886 Gesamt 13929 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 1 2043 11886 1 Externe Anbieter 2043 Staatliche Anbieter 11886 Veranstaltungen 15% 85% 2014 Externe Anbieter Staatliche Anbieter Teilnehmerplätze 2014 Externe Anbieter 104769 Staatliche Anbieter 549825 Externe Anbieter Staatliche Anbieter 0 100000 200000 300000 400000 500000 600000 2014 104769 549825