Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 19.01.2015 Vertretungsunterricht an Schulen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie wird der Vertretungsunterricht an bayerischen Schulen jenseits der Stammbelegschaft organisiert (ggf. Unterscheidung nach Schulart)? b) Wie viele Personen werden derzeit als Vertretungslehrkräfte an bayerischen Schulen jenseits der Stammbelegschaft eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl , Schularten und Bezirken)? 2. a) Sind die als Vertretung eingesetzten Lehrkräfte (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl, Schularten und Bezirken ) Angestellte des Freistaats Bayern oder b) der Kommune oder c) Personal von außerschulischen Kooperationspartnern (Honorarkräfte)? 3. a) Für den Fall, dass Honorarkräfte den Vertretungsun- terricht übernehmen, frage ich die Staatsregierung, wer ist Vertragspartner der Vertretungslehrkräfte? b) Gibt es seitens des Freistaats Bayern Empfehlungen für die Gestaltung der Verträge mit den Vertretungslehrkräften ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 24.03.2015 1. a) Wie wird der Vertretungsunterricht an bayerischen Schulen jenseits der Stammbelegschaft organisiert (ggf. Unterscheidung nach Schulart)? Um drohendem Unterrichtsausfall effizient zu begegnen, müssen die Schulen vor Ort individuell und flexibel reagieren können. Deshalb wurden in den letzten Jahren die Gestaltungsspielräume der Schulen bei der Organisation und dem Einsatz von Vertretungskräften ausgeweitet. Auf der Homepage des Staatsministeriums (http://www.km.bayern. de/lehrer/schulleitungen/unterrichtsversorgung.html) stehen für die Schulen umfangreiche Informationen zur Verfügung, welche personal- und unterrichtsorganisatorischen Maßnahmen bei auftretendem Unterrichtsausfall eingesetzt werden können. Soweit Vertretungsbedarf nicht bereits innerhalb des Schulkollegiums vor Ort kompensiert werden kann (z. B. durch Mehrarbeit, Teilzeitaufstockungen, Teilnahme am freiwilligen Arbeitszeitkonto usw.) oder unterrichtsorganisatorische Maßnahmen Abhilfe schaffen (z. B. Zusammenlegung von Gruppen oder Auflösung von Differenzierungen), kommt für den Vertretungsunterricht an bayerischen Schulen die Mobile Reserve bzw. integrierte Lehrerreserve zum Einsatz oder es werden befristete Aushilfslehrkräfte beschäftigt. Im Schuljahr 2014/2015 stehen in den einzelnen Schularten im Rahmen der mobilen bzw. der integrierten Lehrerreserve ganzjährig folgende Lehrerkapazitäten (Vollzeitkontingente ) zur Verfügung: Grund- und Mittelschulen (mobile Reserve): 1.900 zzgl. 212 Fachlehrer Förderschulen (mobile Reserve): 285 Realschulen (integrierte Lehrerreserve): 110 Gymnasien (mobile und integrierte Lehrerreserve): 485 Berufliche Oberschulen (mobile Reserve): 50 Im Grund- und Mittelschulbereich werden die Kapazitäten der mobilen Reserve den Schüleranteilen entsprechend auf die sieben Regierungsbezirke verteilt und von der jeweils zuständigen Regierung den Staatlichen Schulämtern zugewiesen . Das Kontingent wird zusätzlich im Monat November um 150 und im Januar um 80 erhöht, um die jeweiligen Vertretungsspitzen in diesen Monaten abzufangen. Im Gymnasialbereich werden die mobilen Reserven (165 Vollzeitkontingente) ausschließlich für längerfristigen Aushilfsbedarf (z. B. Mutterschutz mit anschließender Elternzeit, langfristige Erkrankungen) eingesetzt. Die Zuweisung erfolgt in den meisten Fällen für mindestens ein Halbjahr. Ausfälle von kürzerer Dauer werden dagegen mit der Beschäftigung von befristeten Aushilfslehrkräften oder dem Einsatz der integrierten Lehrerreserve kompensiert. Für die integrierte Lehrerreserve stehen im Gymnasialbereich insgesamt 320 Vollzeitkontingente zur Verfügung, die im Rahmen des Budgets zugewiesen werden. An den staatlichen Realschulen wird bei kurzfristig oder mittelfristig auftretendem Unterrichtsausfall ebenfalls auf die integrierte Lehrerreserve zurückgegriffen. Hierfür wurden den staatlichen Realschulen Lehrerwochenstunden im Umfang von insgesamt 110 Vollzeitkontingenten zugewiesen . Diese zusätzlichen Lehrerwochenstunden werden von den Schulleitungen so eingeplant, dass sie sofort verwendet werden können, wenn kurzfristiger oder mittelfristiger Unterrichtsausfall droht. Langfristigem Unterrichtsausfall (Elternzeit, Krankheit) wird im Realschulbereich mit befristet beschäftigten Aushilfslehrkräften begegnet. An den staatlichen beruflichen Schulen wird Vertretungsbedarf überwiegend durch befristete Aushilfslehrkräfte gedeckt . Für die Beruflichen Oberschulen stehen 50 Stellen für die mobile Reserve zur Verfügung. In der Regel sind diese wegen langfristiger Vertretungen jedoch bereits bald nach Unterrichtsbeginn gebunden. Für die evtl. erforderlich werdende Beschäftigung von Aushilfslehrkräften hat nahezu jede Schule und jedes Schulamt Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2015 17/5950 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/5950 einen „Pool“ mit möglichen Vertretungskräften aufgebaut. Bereits im Vorfeld einer Bedarfssituation wird nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern gesucht. Diese werden dann ggf. als „potenzielle“ Vertretungskräfte in einen Vertretungspool aufgenommen, damit bei einem Ausfall einer Stammlehrkraft fachlich und pädagogisch qualifiziertes Vertretungspersonal rasch zur Verfügung steht. Die Schulleitungen bzw. die Schulämter und die Ministerialbeauftragten achten auf eine entsprechende pädagogische und fachliche Befähigung der Vertretungskräfte. Mit den Vertretungspools ist es den Schulen und Schulämtern möglich, auf Engpässe in der Personalversorgung flexibel zu reagieren und nach passgenauen Lösungen vor Ort zu suchen. Darüber hinaus können die Schulen auf den Internetseiten des Staatsministeriums entsprechende Aushilfsstellen ausschreiben und damit für einen breiteren, über den eigenen Vertretungspool hinausgehenden, Adressatenkreis öffnen. Interessenten für Aushilfsstellen haben andererseits ebenfalls die Möglichkeit , über die Homepage des Ministeriums ein entsprechendes Stellengesuch abzugeben, auf das die Schulleitungen dann kurzfristig zugreifen können. b) Wie viele Personen werden derzeit als Vertretungslehrkräfte an bayerischen Schulen jenseits der Stammbelegschaft eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl, Schularten und Bezirken)? Ohne gesonderte, umfangreiche Erhebung an den Schulen kann die Zahl der als Vertretungslehrkräfte beschäftigten Personen nicht dargestellt werden. Aus dem Personalverwaltungssystem VIVA lässt sich die Zahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte auswerten. Zum Stichtag 01.02.2015 sind danach 6.470 staatliche Lehrkräfte mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Das sind 5,8 % der an den Schulen beschäftigten Lehrkräfte (verbeamtete, befristet und unbefristet beschäftigte Lehrkräfte, ohne Beamte auf Widerruf). Aufschlüsselung nach Schularten Anzahl %-Anteil in Bezug auf die Gesamtzahl der Lehrkräfte (ohne Beamte auf Widerruf) an Grund- und Mittelschulen 1.154 2,3 % an Realschulen 1.297 9,9 % an Gymnasien 1.941 7,2 % an Förderschulen 376 4,1 % an beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) 1.229 14,7 % an FOS/BOS 473 12,8 % Aufschlüsselung nach Regierungsbezirken Anzahl %-Anteil in Bezug auf die Gesamtzahl der Lehrkräfte (ohne Beamte auf Widerruf) Oberbayern 1.979 5,3 % Niederbayern 624 5,7 % Oberpfalz 647 6,6 % Oberfranken 595 6,2 % Mittelfranken 864 5,8 % Unterfranken 772 6,5 % Schwaben 989 6,0 % Bei der Zahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte handelt es sich jedoch nicht nur um Vertretungslehrkräfte. Im Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen werden befristete Arbeitsverträge auch im Rahmen der regulären Einstellung bzw. im Rahmen des Nachrückverfahrens abgeschlossen . Im Gymnasialbereich werden zahlreiche Instrumentallehrkräfte an Musischen Gymnasien (mit häufig geringer Stundenanzahl) befristet beschäftigt, da sich hier je nach Wahlverhalten der Schüler hinsichtlich des Instruments größere Bedarfsschwankungen ergeben. Darüber hinaus werden beispielsweise in Fächern wie Kunst oder Physik, in denen derzeit nicht ausreichend voll qualifizierte Lehrkräfte zur Verfügung stehen, oder in speziellen Sportarten im differenzierten Sportunterricht befristete Beschäftigungsverhältnisse abgeschlossen. Im Realschulbereich handelt es sich ebenfalls nicht nur um Vertretungslehrkräfte, sondern auch um Lehrkräfte, die für die Erteilung von Wahlunterricht oder Erweitertem Basissportunterricht bzw. Differenziertem Sportunterricht befristet beschäftigt sind (nebenamtlich bzw. unterhälftig). Im Berufsschulbereich werden befristet beschäftigte Lehrkräfte auch zur Abdeckung des Regelunterrichts bei schwankenden Schülerzahlen eingesetzt oder wenn nicht ausreichend qualifizierte Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung zur Verfügung stehen. Eine Filterung der Zahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte nur in Bezug auf Vertretungskräfte ist auf der Basis des vorhandenen Datenmaterials nicht möglich. Hierzu wäre eine eigene Erhebung bei den Schulen erforderlich, auf die jedoch zur Vermeidung des für diese dadurch entstehenden Verwaltungsaufwandes verzichtet wurde. 2. a) Sind die als Vertretung eingesetzten Lehrkräfte (bitte aufgeschlüsselt nach Anzahl, Schularten und Bezirken) Angestellte des Freistaats Bayern oder b) der Kommune oder c) Personal von außerschulischen Kooperationspart- nern (Honorarkräfte)? 3. a) Für den Fall, dass Honorarkräfte den Vertretungs- unterricht übernehmen, frage ich die Staatsregierung , wer ist Vertragspartner der Vertretungslehrkräfte ? b) Gibt es seitens des Freistaats Bayern Empfehlungen für die Gestaltung der Verträge mit den Vertretungslehrkräften ? Die als Vertretung eingesetzten Lehrkräfte sind ausschließlich Beschäftigte des Freistaates Bayern. Honorarkräfte erteilen keinen Unterricht. Sie können in Bereichen eingesetzt werden, die den Unterricht ergänzen, z. B. bei der Durchführung von Projekten, Mitwirkung bei der Gestaltung pädagogischer Tage, Fachvorträge mit Lehrplanbezug usw. Honorarkräfte übernehmen jedoch keinen Vertretungsunterricht .